Im Bundesrat wird dieses Thema am 3. Mai diskutiert. Ich bin aufgrund der Erfahrungen in den letzten Sitzungen des Bundesrates guter Dinge, dass unser Antrag auch eine breite Mehrheit über A- und BLänder erreichen wird. Da bin ich ganz sicher.
Sie werden wieder einmal isoliert dastehen. Ob dies die Rolle einer konstruktiven Opposition ist, müssen Sie selbst entscheiden. – Danke schön und schönen 1. Mai, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider, für den Wortbeitrag. – Der Minister hat die Redezeit um 1 Minute und 13 Sekunden überzogen. Ich informiere Sie hiermit darüber, sehe allerdings niemanden mehr, der das Wort noch einmal ergreifen möchte. – Damit sind wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.
SPD und von Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/2619. Ich darf Sie fragen, wer für diesen Antrag stimmen möchte. – Das sind die Fraktionen der Piraten, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen den Antrag? – CDU und FDP. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen.
Wir stimmen zudem über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 16/2720 ab. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das sind CDU und FDP. Wer ist gegen den Entschließungsantrag? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die SPD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der Piraten. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/2720 abgelehnt.
Wir haben noch eine Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 3 nachzuholen, der in der abstimmungsfreien Zeit behandelt wurde.
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/2643, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1187 unverändert anzunehmen.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag vor. Wir stimmen deshalb zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/2656 ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Das sind die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen den Änderungsantrag? – CDU, FDP und die Piraten. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/2656 angenommen.
Wir stimmen dann über den so geänderten Gesetzentwurf Drucksache 16/1187 ab. Wer ist für diesen so geänderten Gesetzentwurf? – Das sind die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU, FDP und die Piraten. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/1187 in zweiter Lesung so geändert angenommen.
Ich gebe noch folgenden Hinweis: Die Fraktion der CDU hat eine dritte Lesung des vorgenannten Gesetzentwurfs beantragt. Nach § 73 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtags statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich bei der Präsidentin eingereicht werden. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben.
Die Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die dritte Lesung am morgigen Donnerstag, 25. April, als neuen Tagesordnungspunkt 3 durchzuführen. Dafür wird der vorgesehene Antrag zu Tagesordnungspunkt 2 anders, als in der Tagesordnung vorgesehen, ohne Debatte an den
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ohne Angst und ohne Träumereien gemeinsam in Deutschland leben.“ – Das war 2000 der Titel der Berliner Rede des damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau. – Ohne Angst und Träumereien gemeinsam in NordrheinWestfalen leben und lernen: Das ist das Grundmotiv des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur schulischen Inklusion.
Der Weg zu einem inklusiven Schulsystem ist kein gemütlicher Spaziergang, sondern eine anspruchsvolle Bergwanderung. Aber die Mühe des weiteren Aufstiegs wird sich lohnen. Wir starten auch nicht mehr am Fuße des Berges, sondern wir sind schon auf einem ordentlichen Hochplateau angekommen. Die Quoten der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in Allgemeinen Schulen lernen, haben sich in den letzten zwei Jahren deutlich erhöht. Wir haben also schon gemeinsam mit vielen Beteiligten eine ganze Menge geschafft.
Alle Beteiligten bekennen sich vom Grundsatz her zur Inklusion. Aber wenn es konkret wird, gibt es Ängste und Vorbehalte. Lassen Sie mich die zentralen Aspekte unseres Entwurfs nennen.
Der Gesetzentwurf bestimmt, dass die Allgemeine Schule der Regelförderort auch für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist. Das ist mehr als ein programmatischer Anspruch und wird durch die Einzelregelungen des Gesetzes eingelöst.
Inklusion ohne jeden gesetzlichen Vorbehalt ist das Ziel. Solche Vorbehalte sind derzeit aber noch nötig, um weder die Schulen noch die Schulträger und das Land zu überfordern und möglichst viele Beteiligte in diesem Prozess zu einem inklusiven Schulsystem mitzunehmen. Wir gehen zielorientiert, sorgfältig und schrittweise voran.
Keine Frage, die Weiterentwicklung unseres Schulsystems erfordert erhebliche zusätzliche Ressourcen. Das von der Landesregierung beschlossene Finanzierungskonzept bis 2017 kann sich sehen lassen. Der Gesetzentwurf ist mit einem soliden und klaren mittelfristigen Finanzierungsrahmen verbunden. Über die erhöhten Sachmittel und Lehrerstellen in den Haushalten 2011 und 2012 hinaus sollen bis 2017 weitere 2.000 Stellen zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens bereitgestellt werden. Damit wird eine Inklusionsquote von etwa 50 % ermöglicht. Diese Quote ist keine Vorgabe, sondern eine Erwartung, die auf den heutigen Verhältnissen beruht und diese fortschreibt.
Wie in der Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen insgesamt, sollen der Elternwille und der Bedarf entscheidend sein. Es gibt also keinen Zwang zur Inklusion. Wenn der Elternwille aber mehr und mehr in Richtung gemeinsames Lernen geht – davon können wir ausgehen –, wird es nicht möglich sein, überall in unverändertem Maße Förderschulen als Alternativen vorzuhalten.
An die Kolleginnen und Kollegen der CDU gerichtet will ich an unseren Schulkonsens erinnern. Darin steht schon aufgelistet, welche Schulformen es in Nordrhein-Westfalen gibt. Unter den Schulformen der Sekundarstufe I steht: Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, daran möchte ich Sie ausdrücklich erinnern. Mit diesem Gesetz bewegen wir uns auf dem Boden des Schulkonsenses. Das will ich ausdrücklich sagen.
Trotzdem greift der vorliegende Gesetzentwurf den Willen des Landtags auf, dass die Eltern für ihre Kinder weiterhin eine Förderschule wählen können. Dies setzt aber Schulgrößen voraus, die einen geordneten Schulbetrieb zu vertretbaren Konditionen erlauben und auch pädagogisch sinnvoll sind.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf heißt bewusst „Erstes Gesetz zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in den Schulen“. Wir wissen, Inklusion ist nicht auf Knopfdruck zu erreichen. Wir werden in unserem großen Bundesland auf unterschiedliche Geschwindigkeiten und auch auf unterschiedliche Ausgangslagen in unseren Kommunen Rücksicht nehmen müssen. Wir können nicht den Schalter umlegen und überall irgendwelche Quoten vorgeben. Das würde bestimmte Kommunen überfordern und andere Kommunen, die schon weiter sind, unterfordern. Das Prinzip gilt auch für dieses Gesetz. Insofern gibt der Gesetzentwurf den Schulträgern Gestaltungsmöglichkeiten. Der Prozess soll auch mit Blick auf mögliche Kosten begleitet und ausgewertet werden, die sich für die Kommunen als Schulträger ergeben können.
dass viele den Prozess mitgehen, ohne Angst und Träumereien und im Sinne der Kinder, weil Inklusion für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen gut ist. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen, weil wir unserem Ziel, eine gerechtere und sozialere Gesellschaft zu schaffen, einen Schritt näher kommen. Einstimmig haben wir in diesem Landtag die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Deshalb ist es richtig, dass wir heute den Gesetzentwurf einbringen, um den Inklusionsprozess in den Schulen konkret weiterzubringen.
Wir geben damit den Bemühungen, Inklusion voranzutreiben, Struktur und Gestalt. Wir trauen uns, nicht nur über Inklusion zu reden, wir wollen sie auch umsetzen. Wir gehen diesen Weg nicht alleine. Wir haben Betroffene zu Beteiligten gemacht. In den letzten Wochen und Monaten haben wir mit Schülerinnen und Schülern, mit Eltern, mit Lehrerinnen und Lehrern, mit Interessenvertretern, den Gewerkschaften und Spitzenverbänden viele Gespräche geführt. Alle sind sich einig, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Alle wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Alle wollen Inklusion. Das haben die Verbände in all ihren Stellungnahmen unisono zum Ausdruck gebracht. Deshalb ist es an der Zeit, dass wir uns auf den Weg in ein inklusives Nordrhein-Westfalen machen. Das geht nur gemeinsam. Dafür brauchen wir Geduld. Inklusion ist ein Prozess. Inklusion ist eine Generationenaufgabe. Sie muss wachsen und kann nicht von oben diktiert werden. In ihrer Vielseitigkeit liegen Chancen. Vielfalt ist Stärke.
Es kommt darauf an, dass wir als Land dem Inklusionsbegriff kein zu enges Korsett geben, sondern auf die Expertise der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Lehrerinnen und Lehrer sowie der Integrationshelferinnen und Integrationshelfer und vor allen Dingen und nicht zuletzt der Eltern vor Ort vertrauen und bauen.
Wir fangen nicht bei null an. Gemeinsames Lernen gibt es in Nordrhein-Westfalen schon seit vielen Jahren. Im Jahre 1980 gingen die ersten Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht an den Start. Seit 1997, also seit 16 Jahren, gibt es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass der Staat gemeinsames Lernen ermöglichen muss, wenn die Eltern sich dafür entscheiden. Es ist also an der Zeit.
Ab 2008 haben wir mit dem Schulversuch der Kompetenzzentren gute Erfahrungen gemacht, die wir jetzt in die Fläche bringen wollen. Die Kompetenzzentren laufen zum Sommer 2014 aus und können demnächst als Schwerpunktschulen, Förderschulen oder Allgemeine Schulen weitergeführt werden.
Wir haben in den letzten Jahren den Ausbau integrativer Lerngruppen stets vorangetrieben. Schon jetzt wächst allein durch die veränderte Erlasslage die Zahl der gemeinsam unterrichteten Schülerinnen und Schüler. Die Integrationsquote verdoppelte sich fast. Schon jetzt erleben wir in sehr vielen Schulen des Landes, wie erfolgreicher, gemeinsamer Unterricht aussieht. Viele Schulen haben bereits gute Konzepte entwickelt und unterrichten inklusiv.
Der Schulausschuss konnte sich jüngst in Köln und Bonn von den unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten überzeugen. Auch diese Erfahrungen und Konzepte wollen wir in die Fläche bringen, damit alle Kinder, ob behindert oder nicht behindert, unabhängig vom Wohnort gleiche Bildungschancen haben.
Dabei gilt es, weder Kinder noch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und Kommunen zu überfordern. Wir wissen, dass neue Aufgaben auch Ängste und Befürchtungen mit sich bringen. Wir nehmen diese Ängste ernst, fordern aber alle Beteiligten auf, in einen konstruktiven Diskussionsprozess über diesen Gesetzesentwurf einzutreten. Gerade weil es diese Ängste gibt, brauchen wir konkrete Strukturen des Gesetzentwurfs und seiner nachrangigen untergesetzlichen Bestimmungen, um einen gedeihlichen Inklusionsprozess zu strukturieren und zu fördern.
Das Land macht in diesem Prozess seine Hausaufgaben. Wir lassen das Personal aus den demografischen Effekten im System. Das heißt, bis zum Ende der Legislaturperiode wird es etwas 2.000 Stellen mehr geben. Das zeigt, wir werden weitere Lehrerstellen einrichten. Zurzeit stehen allein für integrative Lerngruppen in den Grundschulen 301 und in der Sekundarstufe I genau 1.000 Stellen zur Verfügung.
Ebenso investieren wir in die Ausbildung von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Wir haben 500 neue Studienplätze eingerichtet und die Möglichkeit geschaffen, 2.500 Lehrer zu sonderpädagogischen Fachkräften weiterzubilden.
All dies tun wir, weil wir wollen, dass grundsätzlich jedes Kind, dessen Eltern es wünschen, einen Platz in einer Regelschule bekommen kann. Allgemeine Schulen können Schwerpunktschulen werden. Eltern haben jetzt erstmalig die Wahlfreiheit, ob ihr Kind eine Regelschule besucht oder an einer Förderschule unterrichtet wird. Damit sorgen wir erstmalig dafür, dass Eltern von behinderten Kindern die gleichen Rechte in der Gestaltung der Schul- und Lebensperspektive ihrer Kinder zugesprochen
Ich freue mich sehr, dass wir heute den Anfang gemacht haben und vom Reden zum Handeln kommen, blicke der bevorstehenden Anhörung und den weiteren Lesungen positiv entgegen und lade Sie ein, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich den konstruktiven Beratungen anzuschließen, sich einzubringen und mit uns gemeinsam ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. Glück auf!