Wir haben die Möglichkeit der weiteren Etablierung von Schulsozialarbeit in NRW im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets begrüßt, allerdings als Gabe auf Zeit, wie im Vermittlungsausschuss vereinbart. Es sollte eine Art Anschub sein, um Schulsozialarbeit passgenau vor Ort an Schulen für die benachteiligten Kinder einzusetzen,
Schulsozialarbeit ist sicher eine – ich zitiere – strukturelle Maßnahme zur Verbesserung einer gelingenden Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik, wie es in Ihrem Antrag steht. Fakt ist aber auch, wie schon erwähnt, dass es Schulsozialarbeit auch vor Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets gegeben hat. Das ist keine Neuerfindung gewesen, das wissen Sie hier alle.
Entschuldigen Sie bitte, Frau Kollegin. Würden Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Beer zulassen?
Danke schön, Frau Kollegin, danke schön, Herr Präsident. – Frau Kollegin Bunse, würden Sie mir zustimmen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket sowieso nur eine Notkonstruktion gewesen ist, die wir glücklicherweise mit RotGrün durchgesetzt haben, weil wir durch die Föderalismusreform, durch das Kooperationsverbot daran gehindert sind, dass der Bund in Bildungsinfrastruktur investiert, was viel besser wäre?
Frau Beer, ich habe Ihnen gerade schon gesagt: Das ist keine Notkonstruktion, das ist zunächst einmal eine Chance aufgrund der gegebenen Tatsachen. Das von Ihnen angesprochene Kooperationsverbot kann man dann woanders diskutieren. Aber ich denke, wir stehen jetzt an einem anderen Zeitpunkt.
In einem Schreiben an die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister vom 7. Juli 2011 stellt Herr Minister Schneider fest – ich zitiere –:
„Beachten Sie, dass die Mittel für Sozialarbeit nur bis zum 31.12.2013 durch den Bund finanziert werden. Die Landesregierung wird sich angesichts dieser Befristung der Mittelbereitstellung durch den Bund dafür einsetzen,“
Wenn ich eine strukturelle Änderung herbeiführe und man mir dafür Mittel zur Verfügung stellt, dann muss ich – wie das Zauberwort heißt – evaluieren, sprich: beobachten, ob das Mittel probat ist und wie ich seine weitere Bereitstellung frühzeitig sichere. Das ist in diesem Fall Aufgabe des jeweiligen Bundeslandes in der Bundesrepublik,
weil den Ländern verfassungsrechtlich die Garantie bzw. die Ermöglichung der Bildung an unseren Schulen im Sinne der Schülerinnen und Schüler obliegt.
Auf die Anfrage des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg, ob der Landesregierung bekannt sei, wie viele Stellen es in der Schulsozialarbeit insgesamt gibt, antwortet diese am 25. Oktober – und dabei bleibe ich jetzt wirklich sehr bemüht entspannt –:
„Nein, es liegen auch keine Informationen über die konkreten Entscheidungen der Gebietskörperschaften zur Nutzung der zusätzlichen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor.“
Ich betone es abschließend noch einmal: Uns als CDU ist wichtig, dass es Schulsozialarbeit bedarfsgerecht an entsprechenden Schulen in ausreichendem Maße gibt. Unsere Vorschläge zur finanziellen Ermöglichung und Sicherstellung liegen unter anderem unter dem Stichwort „Schulverwaltungsassistenten“ vor. Unterstellen Sie mir nicht, dass ich meine, Schulverwaltungsassistenten sollten die Schulsozialpädagogenarbeit übernehmen.
Die Schullandschaft braucht eine Diskussion um mehr oder andere Qualitäten. Diese Diskussion wollen wir gerne gemeinsam mit Ihnen möglichst ideologiefrei, aber gerne ambitioniert führen.
Das Schulministerium NRW ist in Düsseldorf und nicht in Berlin verortet. Darum finden wir den Adressaten Ihres Antrags nicht korrekt. Den Inhalt – das betone ich ausdrücklich – und das dort von Ihnen ausgedrückte Anliegen können wir in weiten Teilen mittragen. Leider sind die Zuständigkeiten in Ihrem Antrag nicht trennscharf zu erkennen. Wir haben deshalb einen eigenen Antrag erarbeitet, um der Problematik gerecht zu werden.
Nordrhein-westfälische Hausaufgaben müssen hier in Düsseldorf, aber nicht in Berlin gemacht werden. – Danke.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun Herrn Abgeordneten Alda das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Nein, Herr Kollege Ausschussvorsitzender Garbrecht, Frau Kollegin Grochowiak-Schmieding, zunächst einmal muss ich Ihnen widersprechen: Es ist einfach und eindeutig zu erkennen, dass es damals vor dieser Sache den Vermittlungsausschuss als einen Schritt gab. Eindeutig fest stand damals – was Minister Schneider gesagt hat, ist vorhin zitiert worden –, dass Sie genügend Zeit hatten. Der nächste Step ist jetzt er
Trotzdem, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns zunächst einmal über das reden, worin wir uns eigentlich einig sind: Auch die FDP hält die Unterstützung der Schulen durch Schulsozialarbeiter für eine wichtige Maßnahme. Meine Vorrednerin hat es gerade gesagt: Wir haben in Nordrhein-Westfalen wirklich Gegenden und Bezirke, in denen das absolut notwendig ist.
Schulsozialarbeiter entlasten nicht nur Pädagogen. Sie betonen zu Recht den Erfolg niedrigschwelliger Angebote, die frühzeitige Unterstützung bei Problemen in Familien ermöglichen. Individuelle Problemlagen gerade bei Kindern aus schwierigen sozialen Milieus können frühzeitig erkannt, Beratung und Begleitung organisiert werden. Schulsozialarbeiter nehmen an Schulen aber nicht nur Aufgaben der Krisenintervention wahr, sondern Schulsozialarbeiter leisten einen wichtigen Beitrag zur Lebenshilfe und sind Ansprechpartner für alle Beteiligten in den Schulen.
Daher ist es nachvollziehbar, dass nun viele Kommunen das Auslaufen der befristeten Unterstützung für die laut MAIS rund 1.600 Schulsozialarbeiter beklagen. In Kommunen werden Resolutionen verabschiedet. Personalversammlungen von Lehrerinnen und Lehrern fordern eine weitergehende Finanzierung.
Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich hier ein Schreiben einer Personalversammlung an Grundschulen des Verbandes Bildung und Erziehung exemplarisch zitieren: Wir fordern die Landesregierung auf, die Finanzierung für die Stellen von Schulsozialarbeiterinnen, die bisher über das Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellt und auf insgesamt zwei Jahre befristet wurden, im Anschluss – also ab 1. Februar 2014 – zu übernehmen.
Hören Sie erst einmal in Ruhe zu; ich freue mich, dass es Ihnen so gut geht! – Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Personalversammlung wirft die entscheidende Frage auf, die sich auch angesichts Ihres Antrags stellt: Wo ist eigentlich der Beitrag der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen?
Haben Sie irgendwelche Planungen getroffen, wie man gemeinsam mit den Kommunen eine Weiterbeschäftigung ermöglichen kann? – Solche Planungen sind mir und, wie ich glaube, den anderen Kollegen auch nicht bekannt.
Offensichtlich nicht! Sie machen sich einen schlanken Fuß und fordern höchst populistisch einfach, der Bund solle weiterzahlen, obwohl Sie genügend Zeit hatten. Dabei loben sich Minister Schneider und die Koalitionsfraktionen kontinuierlich dafür, dass die Mittel auf ihre Initiative hin bereitgestellt wurden. Neben dem Engagement des Bundes und im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden weitere 400 Millionen € zur Verfügung gestellt. Sie wussten allerdings immer, dass diese Mittel bis Ende 2013 befristet sind.
Eine gesetzliche Zweckbindung bestand im herkömmlichen Sinne nicht. Die Landesregierung hat den Einsatz der Mittel nach eigener Aussage per Erlass zweckentsprechend zusätzlicher Angebote zur Förderung der Schulsozialarbeit geregelt.
Unmittelbar danach hat das rot-grüne Dauerfeuer begonnen, dass der Bund am Ende die Befristung weiterzahlen soll. Sie haben sich seit Jahren über den Klee gelobt, Sie hätten das Ganze erst herausgehandelt. Bei der Weiterführung aber rühren Sie keinen Finger, sondern zeigen nur auf den Bund. In Wahrheit kochen Sie ein wahltaktisches Süppchen zulasten der Kinder, der Kommunen und der Sozialarbeiter.
Wir erwarten bei diesem für die Schulen zentralen Thema, dass Sie sich statt auf plumpe Wahlkampfmanöver auf die Sache konzentrieren und überlegen, welchen Beitrag Sie leisten können.
Vielleicht haben Sie in einem Punkt recht: In Berlin wird nicht alles richtig gemacht. Aber das gilt nur für den Bundesrat.
Hören Sie mit der Variante „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ auf. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Die Kinder, Lehrer, Sozialarbeiter und Kommunen würden es Ihnen danken. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.