Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen bekannt, dass es allein in der Stadt Köln seit der Einführung der Kulturförderabgabe über 15.000 Rückerstattungsanträge von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Abgabe gegeben hat, und wie werten Sie das?

Diese Rückerstattungsanträge haben wir nicht nur in Köln. Auch in Dortmund hatten wir diese Situation, nachdem das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vorlag. Selbstverständlich sind unrechtmäßig erhobene Abgaben im Nachhinein zurückzuerstatten. Dem wird die Stadt Köln auch nachkommen.

Sie sollten – Sie haben selbst die Zahlen genannt – auch sehen, welche Einnahmen die Stadt Köln in diesem Zusammenhang vereinnahmen konnte, auch wenn sie rückläufig sind oder möglicherweise bezogen auf die mittelfristige Finanzplanung nicht den Erwartungen entsprachen, die man sich seinerzeit gesetzt hatte. 7 Millionen € im letzten Jahr sind kein Pappenstiel, auch nicht für eine Stadt wie Köln.

Jeder, der sieht, in welchem Umfang Städte wie Köln ihre Kultureinrichtungen mittlerweile zur Disposition stellen bzw. kaum noch Möglichkeiten haben, diese auskömmlich zu finanzieren, der ist dankbar über jeden Euro, insbesondere über 7 Millionen €, die in diesem Zusammenhang vereinnahmt werden konnten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir werden anknüpfend an meine Vorrednerin von der SPD-Fraktion diesen Antrag heute ablehnen und damit Ihr Anliegen dort hinbringen, wo es hingehört, nämlich in den Papierkorb. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und Hans-Willi Körfges [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Brockes das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Krüger, Sie lagen leider nicht nur bei dem Punkt falsch, wie mit dem Antrag weiter umgegangen wird. Denn dieser Antrag wird heute abschließend beraten, da er schon in den Ausschüssen war.

(Mario Krüger [GRÜNE]: Das ist das Thema „Borussia“!)

Gern hätte ich Ihnen noch einmal die Gelegenheit gegeben, über Ihre Position nachzudenken. Denn das wäre wirklich notwendig gewesen.

(Beifall von Christof Rasche [FDP])

Meine Damen und Herren, von Anfang an gab es enorme rechtliche Bedenken bezüglich der Erhebung der Kulturförderabgabe in Köln, und dies nicht nur seitens der FDP-Fraktion, sondern – man höre und staune – auch seitens der beiden Ministerien, die diese Genehmigung erteilt haben. Denn in dem Genehmigungsschreiben weisen beide Häuser ausdrücklich darauf hin, dass es rechtliche Unsicherheiten und das Risiko gibt, dass die besagte Satzung einen Verstoß gegen die vom Verfassungsgericht vertretenen Grundsätze der Folgerichtigkeit und der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung darstellen kann.

Das heiß auf gut Deutsch: Die Landesregierung hat sehenden Auges die Kommunen in diese Rechtsunsicherheit laufen lassen. Da muss man ganz klar sagen, dass eine verantwortungsvolle Rechtsaufsicht doch hier hätte anders handeln müssen.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, diese Kritik an der sogenannten Bettensteuer ist absolut berechtigt. Es gibt rechtliche Probleme. Ungleiches darf nicht gleich behandelt werden. Geschäftliche Übernachtungen dürfen nicht wie private Übernachtungen besteuert werden.

Wir haben operative Probleme. Wie soll an der Hotelrezeption differenziert werden? Wo ist das Recht der Hoteliers, den Kunden hier zu fragen, ob er geschäftlich oder privat übernachtet? Es gibt einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Beherbergungsbetriebe. Man hat somit die ganze Bürokratie auf die Beherbergungsbetriebe abgewälzt.

Dann hat man sich noch einer unzulässigen Beweislastumkehr zulasten der Beherbergungsbetriebe bedient, meine Damen und Herren. Denn die Städte gehen zunächst davon aus, dass alle Übernachtungen privater Natur sind und damit besteuert werden müssen. Der Betrieb muss nun nachweisen, dass die Gäste Geschäftsreisende sind.

Meine Damen und Herren, der Dumme ist immer der Unternehmer, der das Inkasso machen muss, seine Übernachtungsgäste belästigen und ausforschen soll, die Steuern abführen soll und durch im

mer neue Steuersatzungen mürbe gemacht wird. Das kann nicht richtig sein.

(Beifall von der FDP)

Dies ist auch durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster im Januar dieses Jahres deutlich geworden. Denn es hat die damalige Satzung zu Recht für nicht haltbar beschieden.

Deshalb gibt es aus unserer Sicht nur eine sachlich richtige Konsequenz, meine Damen und Herren: Die Genehmigung durch die Landesregierung muss zurückgezogen werden. Deshalb bitte ich Sie ganz herzlich, unserem Antrag heute zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und Josef Hovenjürgen [CDU])

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die Piratenfraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Stein.

Werter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne! Es geht hier um die Bettensteuer. Wenn wir das historisch betrachten, scheinen wir jetzt hier mit diesem Antrag auch Zeuge eines kleinen Kleinkriegs zu sein. Denn im Endeffekt ist es ja so gewesen, dass auf Bundesebene für die Hoteliers der verminderte Mehrwertsteuersatz durchgesetzt worden ist. Finanzminister Norbert Walter-Borjans war zur damaligen Zeit Kämmerer in Köln. Der hat dann als Replik darauf diese Kulturförderabgabe – auch bekannt als Bettensteuer – eingeführt.

Das ist natürlich jetzt schwierig zu betrachten, wenn man das differenziert sieht.

Zum einen ist es natürlich so, dass die Kommunen auch im Rahmen ihrer Selbstverwaltung gewisse Möglichkeiten haben, Steuern zu erheben. Die Kommunen sind auch auf Geld angewiesen, zweifelsohne. Wir kennen die finanzielle Lage in den Kommunen. Sie sieht alles andere als rosig aus in NRW.

Zum anderen müssen wir festhalten, dass zumindest unter Gesichtspunkten des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung dort natürlich von Reisenden Dinge gefordert werden, die wir als Piraten nicht so ohne Weiteres hinnehmen können. Denn wir werden ja hier mehr oder minder gezwungen, gewisse Auskünfte zu geben, ob wir privat reisen oder geschäftlich reisen. Damit sind wir grundsätzlich nicht einverstanden. Es ist auch fraglich, ob das rechtlich überhaupt zulässig ist. Da bin ich mir trotz der bisherigen Urteile noch nicht ganz sicher, ob da schon das letzte Wort gesprochen ist.

Alles in allem: Ich möchte mich hier jetzt auch nicht länger mit dieser Sache aufhalten. Im Ausschuss für Kommunalpolitik haben wir uns gegen den Antrag

ausgesprochen, weil es einfach hier auch nach einem Kleinkrieg riecht. Im Endeffekt könnte ich aber auch vorschlagen, dass wir hier alle Optionen ziehen. Wir können abstimmen, wie wir wollen: dafür, dagegen, uns enthalten. Wir müssen sehen, was für uns im Einzelfall wichtiger ist: ob wir sagen, die Steuerkraft ist wichtiger, oder das Recht auf Datenschutz oder wie auch immer. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde mich auch gerne noch zum BVB äußern. Aber das wird mir leider auf meine Redezeit angerechnet. Deshalb lasse ich es. Deshalb kommen wir direkt zum Thema.

(Christof Rasche [FDP]: Lieber zum MSV!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunale Selbstverwaltung ist für uns, für diese Landesregierung, gelebte Demokratie vor Ort. Sie findet dort statt, wo Sie und ich leben, nämlich direkt vor unserer Haustür. Dieses Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist Bestandteil unseres Grundgesetzes, unserer Landesverfassung und unserer Gemeindeordnung.

Im Gegensatz zu Herrn Brockes sage ich Ihnen ganz deutlich: Diese Landesregierung respektiert dieses Recht auf Selbstverwaltung. Das gilt selbstverständlich auch im Umgang mit der sogenannten Bettensteuer. Unsere Kommunen, die sie erheben, nehmen die Rechtsprechung sehr ernst und gehen verantwortungsvoll mit ihr um. Daran besteht, glaube ich, kein Zweifel.

Das beste Beispiel ist die genannte Stadt Köln selbst. Denn falls es jemandem entgangen sein sollte: Streitgegenstand im Oberverwaltungsgerichtsverfahren war nämlich nicht die aktuelle Satzung, sondern die Satzung aus dem Jahre 2010. Die Stadt Köln hat ihre Satzung der Rechtsprechung schon längst angepasst. Deshalb ist Vertrauen gegenüber unseren Kommunen richtig. Das werden wir auch weiter an den Tag legen.

Ich will jetzt nicht über das Für und Wider der Kulturförderabgabe diskutieren, meine Damen und Herren, aber zitieren aus der aktuellen Rechtsprechung. Es gibt zwei interessante Urteile zu der Frage der sogenannten Kulturförderabgabe. Das Finanzgericht Hamburg beispielsweise hat geurteilt – ich zitiere aus diesem Urteil –:

Die Steuer könne von den Hotelbetreibern anhand des Gesetzes unproblematisch berechnet werden. Für den Nachweis der Steuerfreiheit für Geschäfts

reisende gebe es ein einfach auszufüllendes Formular.

Ich glaube, ohne dem Gericht zu nahe treten zu wollen, dass auch dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dieses Urteil des Finanzgerichtes aus Hamburg bekannt ist und es auch entsprechend urteilen wird. Deshalb werden wir kein Eingreifen der Landesregierung vorsehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind somit am Ende der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik …

(Unruhe)

Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, der Abstimmung so zu folgen, dass alle wissen, worüber jetzt abgestimmt wird.

Also: Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache

16/2579, den Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/2123 abzulehnen. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und mehrheitlich der Piraten. Wer ist gegen diese Abstimmungsempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltung eines Abgeordnetenkollegen aus den Reihen der Piratenfraktion ist diese Ausschussempfehlung mehrheitlich angenommen und der Antrag abgelehnt.

Wir treten ein in den Tagesordnungspunkt

9 Inhaltliche Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5