Protokoll der Sitzung vom 25.04.2013

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau von Boeselager!

(Ilka von Boeselager [CDU] ist auf dem Rückweg zu ihrem Abgeordnetenplatz.)

Bitte, Frau von Boeselager, bleiben Sie noch einen Moment vorne.

(Ilka von Boeselager [CDU] setzt ihren Rückweg fort.)

Frau von Boeselager, bitte bleiben Sie noch einen Moment in unserer Mitte!

(Ilka von Boeselager [CDU] stolpert.)

Vorsicht! Ich wollte Ihnen keinen Schrecken einjagen, Frau Kollegin.

(Ilka von Boeselager [CDU]: Nein, das haben Sie auch nicht! Ich wollte Ihnen auch nicht zu Füßen liegen! – Heiterkeit – Ilka von Boese- lager [CDU]: Ich hatte die Stufe nicht gese- hen! – Allgemeiner Beifall)

Es ist Gott sei Dank nichts passiert. Zu Ihrer Interpretation schweige ich beschämt, weise aber darauf

hin, dass sich Herr Kollege Kern zu einer Kurzintervention gemeldet hat.

(Ilka von Boeselager [CDU]: Bitte, Herr Kolle- ge Kern!)

Er hat deshalb jetzt auch das Recht, 90 Sekunden zu Ihnen zu sprechen. Sie, Frau Kollegin von Boeselager, haben 90 Sekunden Zeit, ihm zu antworten.

(Ilka von Boeselager [CDU]: Ja! – Die Abge- ordnete begibt sich zum Redepult.)

Herr Kollege Kern, seien Sie so nett und drücken sich ein. Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank! Es tut mir leid, dass ich durch meine Meldung den Anlass dafür gegeben habe, dass Sie sich beinahe etwas gebrochen hätten. Entschuldigung dafür!

Ich möchte Ihr Diskussionsangebot gerne aufnehmen und denke, dass wir in unserer weiteren Landtagsarbeit auf dieses Thema noch häufiger zu sprechen kommen werden.

Sie sagten, es handele sich um ein Subsidiaritätsdokument. Dazu will ich nur ergänzend darauf hinweisen, dass wir kurze Fristen einzuhalten haben und es der Bundesrat nicht für notwendig befunden hat, das Thema innerhalb dieser gesetzten Frist auf die Tagesordnung zu nehmen. Deshalb war es für uns als Oppositionspartei unmöglich, dort rechtzeitig zu agieren. Deswegen dieses Vorgehen. Das nur zur Erläuterung. – Vielen Dank.

Dann hätten Sie das ja im Antrag auch so schreiben können. Das ist aber nicht deutlich geworden.

(Heiterkeit und Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

So weit zur Kurzintervention und der Entgegnung darauf. – Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Schäffer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau von Boeselager, die „Smart Borders“-Pakete der Europäischen Kommission bedeuten vor allen Dingen, zukünftig alle ein- und ausreisenden Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger schärfer als bisher zu kontrollieren. Zum einen sollen zukünftig Ort und Datum des Grenzübertritts gespeichert werden. Zum anderen sollen die Fingerabdrücke in einer zentralen EU-Datenbank erfasst werden. Bei jedem Übertritt der EU

Außengrenzen sowie bei allen Polizei- und Ausweiskontrollen innerhalb der EU sollen diese Daten überprüft und abgeglichen werden.

Das ist meiner Ansicht nach eine elektronische Überwachung aller Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich in einem Mitgliedsland in der EU aufhalten. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommt die Festung Europa endgültig auch im digitalen Zeitalter an: Es werden nicht nur Grenzzäune hochgezogen, sondern auch die virtuellen Mauern entsprechend erhöht.

Das entspricht eben gerade nicht dem, was wir als Grüne von einem freien und solidarischen Europa erwarten, einem Europa, in dem die Bürger- und Freiheitsrechte aller gewährleistet und geschützt werden.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Aber es ist nicht nur das, sondern mit dem „Smart Borders“-Paket soll auch ein sehr teures, nutzloses und bürokratisches Überwachungssystem aufgebaut werden, das gerade unter Datenschutzgesichtspunkten hochproblematisch ist.

Ich sage Ihnen, warum ich das meine: „SmartBorders“ ist – erstens – sehr teuer. Die Europäische Kommission rechnet bis zum Jahr 2020 damit, dass es Kosten von mehr als 1 Milliarde € verursacht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen selber auch noch einmal ins Portemonnaie greifen und für einen erheblichen Teil der Kosten, die sie in ihrem eigenen Land betreffen, aufkommen.

Zweitens ist „Smart-Borders“ aus unserer Sicht völlig nutzlos und ineffektiv. Ziel ist es ja, illegale Migration aus Drittstaaten in die EU zu verhindern. Das wird meines Erachtens nicht geschehen, da der aktuelle Aufenthaltsort einer Person – hat sie erst einmal die Grenze überschritten – nicht festgehalten wird. Das heißt: Die Kommission weiß, wann wer einreist und wann wer ausreist, erfasst bei der Gelegenheit auch die Fingerabdrücke. Aber die EUKommission weiß nicht, wo sich die Person aufhält. Deshalb kann die EU-Kommission diese Person – wenn Sie sich nach Ablauf der Aufenthaltsbefristung noch in der EU aufhält – gar nicht aufspüren und dann ausweisen. Das soll ja das eigentliche Ziel dieses Systems sein.

Ganz unabhängig davon, wie man zum Umgang der EU mit Angehörigen aus Drittstaaten steht, wird dieses System seinen Zweck so niemals erfüllen können.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

Aber es gibt auch verschiedene Datenschutzgründe, aus denen heraus man „Smart-Borders“ ablehnen kann und sogar muss: Das ist zum Beispiel die anlasslose Speicherung biometrischer Daten sämtlicher Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger, also von Personen, die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen oder dessen Staatsangehörigkeit haben. Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in deren

Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung. Das widerspricht auch dem EU-Datenschutzgrundrecht. Die Speicherung ist diskriminierend. Sie unterstellt Drittstaatenangehörige einem Generalverdacht und weicht ihre Persönlichkeitsrechte auf.

Schon jetzt plant die Kommission eine Zweckentfremdung dieser Datenbank. Wenige Jahre nach Einführung dieses Systems dieser Datenbank soll geprüft werden, ob die Polizei einen Zugriff auf die Datenbank bekommen soll, ob Fingerabdrücke von Nicht-EU-Angehörigen dann in Zukunft auch mit Tatorten abgeglichen werden sollen.

Aus unserer Sicht, gerade wenn es darum geht, ob Polizei und Strafverfolgungsbehörden eben auch einen Zugriff auf die Datenbank erhalten sollen, ist es sehr offensichtlich, dass die EU-Kommission schon heute damit plant. Für uns bedeutet das Generalverdacht und Rasterfahndung, ohne nachweisen zu können, ob es wirklich einen Zugewinn bei der Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität gibt. Das bringt gerade auch aus Bürgerrechtsperspektive dann das Fass zum Überlaufen.

(Beifall von den GRÜNEN und den PIRATEN)

So weit, so gut. Sie sehen, dass wir inhaltlich mit dem Antrag der Piratenfraktion übereinstimmen, dass wir zumindest die meisten Punkte, die in dem Antrag genannt werden, sehr richtig finden.

Nichtsdestotrotz muss man einfach sagen: Vom Verfahren her kommt dieser Antrag der Piratenfraktion schlichtweg zu spät. Denn dieses Thema ist ja bereits im Bundesratsinnenausschuss diskutiert worden. Es ist leider anders diskutiert worden, als wir uns das inhaltlich hier wünschen würden. Insofern finde ich es unehrlich, jetzt noch, nachdem die Beratung im Bundesrat schon gelaufen ist, einen Antrag zu beschließen, in dem gefordert wird, dass sich der Bundesrat entsprechend verhält.

Aus diesem Grund werden wir den Antrag ablehnen, sprich: nicht inhaltlich, sondern insbesondere aus Verfahrensgründen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Lachen von den PIRATEN – Verena Schäffer [GRÜNE]: Ja, es ist so!)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Dr. Wolf.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Piratenfraktion zum Thema „Smart Borders“ entspringt erkennbar einem Interview des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar mit dem dpaInformationsdienst Inside EU und übernimmt dessen kritische Betrachtung. Das ist nicht falsch.

Denn es ist tatsächlich so, dass dieses Programm, das hier über den ins Verfahren eingestreuten Verordnungsentwurf gestartet wird, zwei Punkte vorsieht: ein Registrierungsprogramm für Vielreisende und ein Kontrollsystem zur Erfassung von Ein- und Ausreisen. Das sind die substanziellen Änderungspunkte. Letztendlich ist das eine Umstellung von bisher manuellen auf elektronische Kontrollen.

Da ist es vom Ansatz her durchaus richtig, auch unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes Vorsicht walten zu lassen und das Ganze intensiv zu begleiten.

Man kann – und so habe ich Sie verstanden, Herr Kern – sagen, dass es an dem nötigen gewichtigen Anlass für eine Speicherung fehlt. Auf der anderen Seite ist von anderen Rednern betont worden, dass es natürlich ein gewisses Bedürfnis gibt, zu kontrollieren. Dies geschieht durch Visa oder, wenn es keine Visa gibt, durch entsprechende Kontrollen an den Außengrenzen.

Die Frage ist natürlich, ob der Verordnungsentwurf in der vorliegenden Form auf europäischer Ebene dem Datenschutzgrundrecht aus Art. 8 der Grundrechtscharta genügt. Daran kann man genauso Zweifel hegen wie daran, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, ob die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit hier richtig vorgenommen worden ist. Deswegen haben auch wir Liberale Zweifel, ob das System in der gegenwärtig vorgeschlagenen Form rechtssicher eingeführt werden kann.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Dennoch ist zu bedenken, dass sich das Ganze im Verfahren befindet. Meines Erachtens ist dieser Entwurf nicht der Weisheit letzter Schluss. Es werden sicherlich noch Diskussionen im weiteren Verfahren stattfinden. Wir haben große Sympathie für das Datenschutzanliegen. Das habe ich sehr deutlich werden lassen. Allerdings habe ich einen konkreten Lösungsvorschlag der Piratenfraktion für das Problem nicht erkennen können.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Leider Gottes ist auch durch die direkte Abstimmung eine tiefergehende Debatte nicht möglich. Ich hätte mir gewünscht, dass man im Fachausschuss hätte beraten können, wo eine intensivere Aussprache möglich gewesen wäre als sie es in einer Plenardebatte ist. Wegen einiger richtiger Ansätze wollen wir uns bei der Abstimmung enthalten.

(Beifall von der FDP)