Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich – anders als der Kollege Krüger – sehr über den Antrag der CDU-Fraktion, weil er uns Gelegenheit gibt, noch einmal darüber nachzudenken, worum es eigentlich geht, Herr Kollege Krüger. Es geht um den Kampf gegen organisierte Kriminalität. Es geht um Gewinne aus kriminellen und verbrecherischen Geschäften. Es geht um strafrechtlich relevante Transaktionen von Geld und anderen Wertgütern. Das erfordert höchste Wachsamkeit und besondere Sensibilität der öffentlichen Hand. Nur so kann eine Verschleierung der Herkunft von Geldern wirksam bekämpft werden.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sehr gut! Beim Steuerabkommen hätte ich mir auch so ein Statement gewünscht!)
Lieber Herr Kollege Mostofizadeh, wenn Sie schon dazwischenrufen, will ich Ihnen sagen: Dass Sie beim Thema „Steuer-CD“ als Regierung publicitywirksam agieren, ist die eine Seite der Medaille. Bei der Frage der Geldwäschekontrolle machen Sie hingegen nichts. Sie haben kein Konzept. Das ist die Wahrheit.
Herr Mostofizadeh, hören Sie zu; Sie können vielleicht noch etwas lernen! – Das Geldwäschegesetz ist ein Bundesgesetz.
Herr Schäuble und Herr Steinbrück haben es 2008 in der Zeit der Großen Koalition installiert. Mit verabschiedet hat es ein Bundestagsabgeordneter namens Garrelt Duin. Dieser Bundestagsabgeordnete Duin muss jetzt als Minister dieser Landesregierung dieses möglicherweise praxisuntaugliche Gesetz hier vor Ort umsetzen.
Herr Minister Duin, es ist Ihre Verantwortung, jetzt ein Konzept auf die Beine zu stellen. Es ist Ihre Aufgabe, die Geldwäschekontrolle in NordrheinWestfalen zielgerichtet, praxistauglich und kommu
Ich will Ihnen an dieser Stelle deutlich sagen, was für uns als Freie Demokraten gilt: Kriminalitätsbekämpfung ist definitiv keine kommunale Kernaufgabe – definitiv nicht. Kommunen können hier höchstens begleitend tätig sein.
Wenn Sie an dieser Stelle eine Zersplitterung von Zuständigkeiten bei der Strafverfolgung implementieren wollen, wird das zu nichts führen. Ich sage Ihnen: Wir haben im Moment eine Zuständigkeit. Sie liegt nach dem Landesorganisationsrecht bei den Bezirksregierungen. Wenn man auf die Internetseiten der Bezirksregierungen schaut, stellt man fest, dass die Bezirksregierungen auch selbst darauf hinweisen, dass sie Leitfäden und Informationsbroschüren erstellen. Man kann auf den Internetseiten der Bezirksregierungen sogar die Namen von konkreten Ansprechpartnern finden, die für die Geldwäschekontrolle derzeit zuständig sein sollen.
Wie die Bezirksregierungen ihrer Kontrollaufgabe konkret nachkommen, um den Normzweck dieses Gesetzes, Herr Minister Duin, welches Sie in Berlin mit beschlossen haben, zu erfüllen, kann man bis heute aber leider nicht feststellen.
Deswegen sage ich Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Insgesamt gesehen ist das Vorgehen der Landesregierung schon ein Stück weit entlarvend. Sie haben zunächst versucht, eine Bundesländerstrategie zu entwickeln, indem Sie sich für eine bundesweite Kontrolle ausgesprochen haben – so ähnlich wie im Finanzsektor mit der BaFin. Das hat nicht geklappt. Nachdem Sie das Hohelied der Zentralisierung gesungen hatten, haben Sie plötzlich das Argument der Ortsnähe entdeckt und wollten dann Kommunalbeamte damit beauftragen. Kurzum: Es sind sämtliche Versuche unternommen worden, um in Sachen Geldwäschekontrolle bloß nicht eigenständig verantwortlich tätig werden zu müssen.
Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, Herr Minister: Was wir nicht brauchen, ist ein Vollzugsdefizit in dieser wichtigen Angelegenheit; denn das käme einer Bagatellisierung der Geldwäschekontrolle gleich. Das ist nicht zielführend. Wir brauchen ein schlüssiges Gesamtkonzept. Das müssen Sie als Landesregierung vorlegen.
Deswegen freue ich mich, dass der CDU-Antrag Gelegenheit gibt, dieses Thema auch in den Fachausschüssen zu diskutieren. – Ganz herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Tribüne und im Livestream! Das Geldwäschegesetz des Bundes ist in den letzten Jahren recht häufig reformiert und ergänzt worden. Das rührt zum größten Teil daher, dass die Financial Action Task Force der OECD Deutschland immer wieder rügt, weil Maßnahmen zur Umsetzung der Geldwäschebekämpfung nicht ausreichend angewendet wurden und werden. Die OECD schätzt ein Volumen von ca. 50 Milliarden €, die jedes Jahr in Deutschland weißgewaschen werden – ein hübsches Sümmchen!
Was wird getan, um das In-den-Verkehr-Bringen von Schwarzgeld zu verhindern? – Zum Beispiel wird dafür gesorgt, dass man Einkäufe im Internet mittels elektronischen Geldes kaum noch anonym tätigen kann. Doch das führt im Endeffekt nicht zu weniger Geldwäsche, dafür aber zu mehr Überwachung unbescholtener Bürger.
Zur Erinnerung: Es ist nicht mehr möglich, mehr als 100 € anonym per E-Geld auszugeben. Nach dem Kreditwesengesetz und dem Geldwäschegesetz müssen die Geschäftspartner identifiziert und ihre Geschäftsbeziehungen kontinuierlich überwacht
Schon damals kritisierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass sich eine Verhinderung der Geldwäsche nicht durch eine flächendeckende und systematische Überwachung sämtlicher Zahlungsgeschäfte erreichen lasse. Denn in der Tat müsste man ja, wenn man konsequent sein und nicht nur das Internet überwachen wollte, sämtliche anonymen Geschäfte ab einem Betrag von über 100 € erfassen. Die wachsenden Schlangen im Supermarkt beim Wochenendeinkauf, weil die Kassiererinnen und Kassierer die Daten der Kunden aufnehmen und überprüfen müssen, kann man sich gut vorstellen.
Auch nicht konsequent ist, dass ein großer Sektor, in dem mutmaßlich Geld gewaschen wird, von Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen weitestgehend verschont bleibt, und zwar Spielhallen und Betreiber von Münzspielautomaten. Das ist insofern erstaunlich, als dass Experten und Ermittler davon überzeugt sind, dass Spielhallen einen wesentlichen Beitrag zur Geldwäsche leisten.
Nach einem Bericht des „SPIEGEL“ hat sich die Zahl der Automaten seit 2006 vervierfacht und der Umsatz wuchs um 40 %.
Ob das Aussparen der Spielhallen im Geldwäschegesetz etwas mit der großzügigen Unterstützung des Spielautomatenherstellers Gauselmann für eine politische Partei zu tun hat, sei einmal dahingestellt.
Jedenfalls sagt der Geldwäscheexperte des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, zu „SPIEGEL ONLINE“: „Die Regierung“ – damit ist die Berliner Regierung gemeint – „hat die Wünsche der Automatenindustrie eins zu eins umgesetzt, …“ Das sei „ein klarer Sieg der Glücksspiellobby“.
Dies sind natürlich alles Dinge, die auf Bundesebene geregelt und korrigiert werden müssten. Eine Initiative der Landesregierung über den Bundesrat zur Behebung dieses Missstands würden wir übrigens begrüßen.
Wenn man bei den OECD-Berichten zwischen den Zeilen liest, dann ist Deutschland insgesamt ein Hort der Geldwäsche und nicht Nordrhein
Kommen wir zu dem Antrag der CDU und den im Geldwäschegesetz vorgesehenen Kontrollen in der Zuständigkeit der Länder. Im Antrag wird ein Verordnungsentwurf der Landesregierung kritisiert. Wir haben schon einiges darüber gehört. Es wird von der Übertragung der Geldwäscheüberwachung an die örtlichen Ordnungsbehörden gesprochen. Zweihundert Stichproben bei 46.000 Händlern – Herr Biesenbach hat es erwähnt. Ein deutliches Zeichen gegen Geldwäsche ist da nicht zu sehen. Zweihundert Stichproben in ganz NRW bedeuten eine halbe Stichprobe pro Kommune pro Jahr. Das geht sicher nicht. Ich sehe da schon die angstvollen Gesichter des organisierten Verbrechens wie sie zittern.
Aber vielleicht ist auch alles ganz anders. Herr Biesenbach hat ebenfalls die Zeitungsmeldung angesprochen, dass vielleicht der Verordnungsentwurf schon wieder zurückgezogen ist. Wir wissen es nicht, von welchem Verordnungsentwurf mit welchem Inhalt hier die Rede ist und wer welche Aufgaben bei der Geldwäschebekämpfung übernimmt oder übernehmen soll. Das hören wir vielleicht von Herrn Minister Duin am besten selber. Wir werden ja im Ausschuss noch darüber beraten. Daher mache ich das Pult frei für den Minister. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. Wir hatten gerade vergessen, rechtzeitig die Uhr zu starten. Aber das hat ja mit dem Ende dann hervorragend geklappt. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Duin.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank auch für die Debatte, die wir
anlässlich des Antrages der CDU-Fraktion hier jetzt geführt haben und der ich sehr aufmerksam gefolgt bin.
Ich denke, es ist klug, dass man sich hier auf das, was eigentlich geregelt werden soll, konzentriert. Es ist klug, nicht die ganz große Welle der Bekämpfung der internationalen Geldwäschemafia sozusagen als Maßstab dafür nimmt, was hier im Detail eigentlich zu regeln ist.
Es geht darum, dass wir natürlich das ganze Thema „Geldwäscheprävention“ sehr ernst nehmen und eine optimale Vollzugslösung für die Überwachung der verpflichteten Gewerbetreibenden suchen. Das steht im Mittelpunkt.
Vor diesem Hintergrund hatte die Landesregierung ursprünglich eine aufgeteilte Zuständigkeit zwischen den Bezirksregierungen einerseits und den Kreisordnungsbehörden andererseits favorisiert.
Die CDU-Fraktion hat jetzt aufgegriffen, was über die Presse, was in vielen Fachgesprächen natürlich auch mit den Ministerien und insbesondere seitens des Städtetages proklamiert worden ist. Der Städtetag lehnt eine Einbindung kommunaler Ordnungsbehörden ganz grundsätzlich ab, und zwar mit der Begründung, Geldwäscheprävention stelle in vollem Umfang eine polizeiliche Tätigkeit dar.
Noch bevor wir zu dem Punkt kommen, wer es denn in Zukunft real machen soll, möchte ich sagen: Ich finde diese Haltung inhaltlich nicht richtig. Wir sehen das durchaus anders. Denn es geht ausschließlich um die Kontrolle der Einhaltung bestimmter formaler Pflichten durch Gewerbetreibende. Ergeben sich dabei Verdachtsmomente für eine Geldwäsche, muss die jeweilige Behörde eine Verdachtsanzeige natürlich bei den zuständigen Polizeibehörden erstatten. Für die anschließende polizeiliche Ermittlungsarbeit ist sie dann auch nicht mehr zuständig.
Dass das Bundesgesetz – vielen Dank noch einmal für den Hinweis, dass ich selbst dabei gewesen bin – die Terrorismusbekämpfung – das meinte ich auch mit meiner Eingangsbemerkung – nennt, dürfte zu dem Missverständnis vielleicht beigetragen haben. Zuletzt war auch darüber mit dem Städtetag keine inhaltliche Diskussion mehr möglich.
Durch diese Beschreibung wird noch einmal deutlich, dass jedenfalls das Bild von den Politessen, das hier zu Beginn der Debatte gemalt worden ist, wirklich an der Realität und an diesen Überlegungen vorbeigeht.
Alle Bundesländer stehen in gleicher Weise vor der Aufgabe, eine funktionierende Geldwäschekontrolle aufzubauen. Es besteht großes Einvernehmen – das ist in der Debatte ja jetzt auch schon einmal betont worden –, dass hierbei die risikoorientierten Ansätze zu verfolgen sind. Dazu gehört es eben auch, präventiven Maßnahmen wie Information,