Das ist keine Selbstverständlichkeit. Darauf möchte ich bei dieser Gelegenheit noch einmal hinweisen.
Einen allerletzten Punkt möchte ich ansprechen. Es gibt keinen Einstellungstopp. Den gibt es nicht. Wir stellen Referendarinnen und Referendare ein, auch an Gymnasien. Die Ausgebildeten haben auch die Gelegenheit, sich an Berufskollegs zu bewerben, wenn sie jetzt nicht direkt am Gymnasium eine Stelle finden, aber dorthin wollen. Sie können sich an einer Gesamtschule, an einer Sekundarschule oder an einem Berufskolleg bewerben und dort anfangen. Am Berufskolleg haben wir stellenplanmäßig Vorsorge getroffen, um mögliche Verdrängungswettbewerbe durch den doppelten Abiturjahrgang im Ausbildungsbereich aufzufangen. Wir haben dort vorsorglich Stellen geschaffen, die wir natürlich woanders nutzen können, wenn wir sie dort nicht brauchen. Insofern ist das logisch sehr vernünftig angelegt. Ich hoffe, die CDU bleibt in diesem Punkt bei uns.
Meine Damen und Herren, abschließend: Die Gymnasien werden von dieser Regierung gerecht behandelt. Wir spielen keine Schulformen gegeneinander aus. Das hat die Kollegin von der SPD sehr
deutlich gesagt. Es geht uns um die Kinder, die in den jeweiligen Schulformen sind. Die einzige, die sich davon verabschiedet, ist leider die FDP. Sie fühlt sich letztendlich nicht in der Verantwortung. Ich finde das bedauerlich und würde mir wünschen, Sie würden von diesem Kurs abgehen.
Wir haben eine Verantwortung für alle Kinder in unseren Schulen in Nordrhein-Westfalen. Dafür steht diese Landesregierung. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Ministerin Löhrmann. – Wir sind am Ende der Beratung zu dem Punkt. Wie es zwischen den Fraktionen vereinbart ist, erfolgt die Abstimmung nach 14 Uhr. Damit setzen wir an dieser Stelle aus und gehen über auf Tagesordnungspunkt
Geldwäsche werden – Kommunen dürfen mit der Kontrolle des Geldwäschegesetzes nicht überfordert werden
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer mit dem Intercity durch Nordrhein-Westfalen fährt und hier nicht wohnt, sondern Zeitung liest, wenn er das Land durcheilt, kann den Eindruck gewinnen, dass in Nordrhein-Westfalen mit Energie gegen Kriminalität vorgegangen wird.
Wir erleben einen Innenminister, der alle paar Tage eine neue Aktion plant. Es werden Einsatzhundertschaften gegen Einbrecherbanden losgeschickt. Alles, was bei der Polizei Uniform tragen kann, wird beim Blitzmarathon auf die Straße geschickt. Bei Rockern werden die Kutten weggenommen und die Schilder von Vereinsheimen abmontiert. Auch der Kontrolldruck zum Beispiel bei den Salafisten wird erhöht.
Das Ergebnis ist ungeheuer: Was die Einbrecherbanden angeht, werden zwar nicht die Einbrecherbanden gefasst, dafür aber ganz viele, die ihre Strafe nicht bezahlt haben, etwa Verkehrssünder und Personen, gegen die seit Wochen Haftbefehle schlummern – bloß keine Einbrecher.
Bei den Salafisten muss der Chef des Verfassungsschutzes zugeben: Seitdem wir hingucken, hat sich die Zahl verdoppelt. – Wer also nicht hinguckt, fin
det auch nichts. Von der Rockerszene ist heute in der „Bild“-Zeitung zu lesen, dass die Hells Angels ganz munter verkünden: Wir werden das Ruhrgebiet erobern, und die Polizei sollte uns dabei besser nicht stören.
Mit unserem Antrag geht es um ein Vorhaben, das im Bereich des Wirtschaftsministers liegt. Er möchte zu einem finalen Schlag gegen die Geldwäsche ausholen. Es gilt, schärfere Anforderungen der EU umzusetzen. Die Landesregierung holt die Geheimwaffen: Politessen der Ordnungsämter oder vielleicht auch Standesbeamte sollen künftig das Geldwäschegesetz und Transaktionen überprüfen. – Ich finde, es ist eine glänzende Idee; denn wer Falschparker erkennt, wird auch in der Lage sein, Geldwäscher zu entdecken.
Das Blöde ist nur – so der Bund der Kriminalbeamten –: Wir haben es hier mit internationaler Kriminalität zu tun. Darüber sagen die Kommunen: Davon haben unsere Mitarbeiter leider überhaupt keine Ahnung. – Wir gehen noch ein Stückchen weiter. Besonders im Fokus der Geldwäsche, für die das Land zuständig ist, stehen Autohändler, Kunsthändler oder Juweliere. Schätzungen zufolge waschen Mafia, Drogenhändler oder Terrorbanden jedes Jahr bis zu 50 Millionen € aus illegalen Einnahmen. In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskriminalamt eine steigende Zahl von Verdächtigen registriert. 2011 waren es rund 2.700 Fälle, 400 mehr als ein Jahr zuvor. In mehr als 1.600 Fällen bestätigte sich auch der Verdacht.
Nun sagt der Wirtschaftsminister – wir werden ihn gleich hören –: Dem begegnen wir mit einem effektiven Vollzug. – Er kann sich nach eigenen Überlegungen aber nur auf stichprobenartige Kontrollen berufen. Vorgesehen ist, 200 Betriebe im Land pro Jahr stichprobenartig zu kontrollieren. Das soll ein deutliches Zeichen setzen.
Das ist toll. In der Kriminalstatistik werden wir einige Zeit später erleben, wie erfolgreich das Land ist. Gegenwärtig sagt das Landeskriminalamt, bei 1.600 Fällen hat sich der Verdacht erhärtet. Wenn aber künftig nur noch 200 Betriebe kontrolliert werden, wird diese Zahl natürlich schlagartig sinken. Damit haben wir nicht weniger Geldwäsche – aber wo ich nicht hingucke, passiert auch nichts. Das ist die Situation. Etwa 46.000 Gewerbebetriebe in NordrheinWestfalen müssten kontrolliert werden. 200 sollen davon pro Jahr kontrolliert werden.
Das, Herr Minister, ist nicht die Bekämpfung der Kriminalität, wie wir sie uns vorstellen. Sie reihen sich aber damit ein in die Linie des Innenministeriums, wo mit viel lautem Feuerwerk tolle Sterne an den Himmel gemalt werden, das Ergebnis aber mehr als mager ist.
Es reicht eben nicht aus, sich mit dem Ankauf von Steuerdateien zu gerieren, womit Sie große Erfolge haben möchten, und dann, wenn Sie die Informati
on nicht geliefert bekommen, sondern selbst erarbeiten, selbst kontrollieren und suchen müssten, zu sagen: Das machen die Kommunen; darum muss ich mich nicht kümmern.
Ich hoffe, dass Sie uns heute deutlich machen, dass das, was wir in den Medien lesen konnten, richtig ist, dass Sie nämlich Ihren Entwurf nicht weiter umsetzen wollen. Dann wären wir zwar in der Sache nicht weiter, hätten aber die Chance, darüber nachzudenken, wie eine Bekämpfung erfolgreich geschehen kann. So ist es nicht einmal das Wortgeklimper wert.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst muss ich eine Feststellung zu dem neuen Verfahren treffen, das wir miteinander vereinbart haben, nämlich mittags keine Abstimmungen zu machen. Die Fülle des Hauses deutet gerade nicht darauf hin, dass das, was Kollege Biesenbach gerade gesagt hat, zu großem Interesse in Kollegenreihen geführt hat.
Herr Kollege Biesenbach, ich will Ihnen in zwei Punkten recht geben. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Geldwäsche ist auch kein Kavaliersdelikt. Sie sehen aber schon an der Rednerreihenfolge, dass wir das, was da angedacht ist, durchaus kommunalpolitisch bewerten wollen. Es geht uns heute weniger um die finanzpolitische und innenpolitische Diskussion, die grundsätzlich notwendig ist, insbesondere nach den letzten aktuellen Fällen. Gestern hatten wir eine Aktuelle Stunde dazu, die sich um Uli Hoeneß rankte. Beides sind keine Themen, die durch das Steuerabkommen gedeckt werden, sondern es geht um die kommunalpolitische Dimension.
Von daher habe ich mich sehr gewundert, dass die CDU-Fraktion das Thema „Konnexität“ mit diesem Antrag in den Vordergrund gestellt hat, weil Sie meint, dass es durchaus zu Überforderungen bei den Kommunen kommen könnte. Das will ich einmal in Richtung CDU sehr fürsorglich so verstehen, weil das ein Thema ist, mit dem wir uns auf Städtetagen – einem konnte ich gestern noch beiwohnen – seit Jahren beschäftigen, wie es mit Aufgaben ist, die von Städten übernommen und letztendlich durch die Städte selbst finanziert werden. Das führt dann in die Dimension, dass wir einen Stärkungspakt auflegen und die Städte massiv stärken müssen. Wir haben in der Vergangenheit deutlich ge
macht, dass es die Politik der Vorgängerregierung war, Konnexität nicht ernst zu nehmen. Ich darf Sie diesbezüglich an zwei konkrete Beispiele erinnern:
Ein Beispiel, Herr Kollege Biesenbach, war, dass Sie eine Kommunalisierung der Umweltverwaltung vorgenommen haben. Das ist prima, haben Sie sich damals gedacht, und dann den Kommunen sogar noch versprochen, dass man es deutlich bewerten werde, welche Aufgaben den Kommunen – aufwachsend – zugeschrieben werden. Das haben Sie aber nicht gemacht. Sie haben die Aufgabe einfach übertragen, und die Kommunen mussten richtig in die Taschen greifen. Das war nicht in Ordnung.
Ein zweites Beispiel: Sie haben die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung vorangetrieben. Auch dort gab es keinerlei Ausgleiche, sondern Sie haben im Gegenteil gesagt: Die Effizienzen, die wir auf Landesebene damals nicht haben darstellen können, werden die Kommunen in irgendeiner Weise schon auf den Weg bringen. Von daher ist es nicht notwendig, dafür einen Ausgleich zu schaffen. – Dies geschah alles unter Ihrer Verantwortung.
Geldwäsche ist, wie gesagt, kein Kavaliersdelikt. Man muss sich das Geldwäschegesetz aber einmal ein bisschen genauer anschauen. Es ist auch wenig hilfreich, aus Literatur oder Presse zu zitieren. Was ist denn da die eigentliche Aufgabe? Die eigentliche Aufgabe ist es, die Sorgfaltspflichten, die den Unternehmen, den Gewerbetreibenden auferlegt worden sind, zu überwachen. Es geht also darum, bei den Gewerbebetrieben abzufragen, ob ein Verfahren vorhanden ist oder nicht. Darum geht es. Letztlich bleibt bei der Geldwäsche die Verantwortung bei den entsprechenden Unternehmen. Es ist eben nicht vorgesehen, dass die kommunalen Ordnungsämter diese Verantwortung übertragen bekommen.
Die Verfahrensabfrage aber ist das Entscheidende. Und man muss kontinuierlich im Blick behalten, wie wichtig oder aufwendig das Thema geworden ist. Das werden wir auch tun. Von daher werden wir uns das kommunalpolitisch sehr intensiv anschauen. Dafür hätte es Ihres Antrags nicht bedurft. Wir werden sehr darauf achten, dass es dabei zu keiner Überforderung der kommunalen Ordnungsbehörden kommt.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Wir erleben hier das Aufblasen eines Popanzes. Ich möchte deshalb zunächst einmal klären, um was es hier eigentlich geht.
Da gibt es aus dem Wirtschaftsministerium einen Verordnungsentwurf, mit dem Teilaufgaben des Geldwäschegesetzes auf die kommunalen Ordnungsbehörden übertragen werden sollen. Darüber kann man nachdenken. Darüber wird auch in anderen Bundesländern nachgedacht, bzw. dort ist es schon realisiert worden mit entsprechenden Erfahrungen, auf die ich gleich gerne eingehen möchte.
Die üblichen Verfahren sehen so aus, dass im Vorfeld die kommunalen Spitzenverbände um eine entsprechende Einschätzung gebeten werden. Diese liegt vor, offensichtlich auch der CDU-Fraktion. Ansonsten hätte man diesen Antrag nicht gestellt.
Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass diese Aufgaben, bitte schön, nicht auf die Ordnungsbehörden abgewälzt werden dürfen – einfach deshalb, weil die entsprechende Kompetenz dort nicht vorhanden ist. Auch bei der Frage der damit verbundenen Aufwendungen stimmen sie nicht mit der vom Wirtschaftsministerium vorgetragenen Einschätzung überein.
Wie reagiert man darauf? Man bewertet im Wirtschaftsministerium einen solchen Prozess hausintern. Die Bewertung liegt vor und lautet, wie man in der „Rheinischen Post“ vom 23. April 2013 nachlesen kann: NRW-Wirtschaftsministerium rückt nach massiven Protesten vom Verordnungsentwurf ab.
Das ist der übliche Verfahrensablauf. Es bleibt in Sachen Umsetzung des Geldwäschegesetzes bei den Mittelbehörden; es bleibt bei den Bezirksregierungen. Inwieweit das noch weiter optimiert werden kann, ist Angelegenheit der Landesregierung. Was da möglicherweise noch anders gemacht werden kann, werden wir sehen. Wir wissen aus Erfahrungen in anderen Ländern wie Schleswig-Holstein, in denen eine entsprechende Übertragung auf die Ordnungsämter vorgenommen worden ist, dass sich das nicht bewährt hat. Mittlerweile hat man das hier auch erkannt bzw. es bleibt bei der bisherigen Zuständigkeit.
Dass Handlungsbedarf besteht, wird sehr deutlich. Ich will hier nur einige Beispiele nennen. In Thüringen ist das Ganze in einer Mittelbehörde angesiedelt worden. Insgesamt sind zwei Prüfer für 22.000 Unternehmen tätig. Dass die Gewerbebetriebe dort hinreichend über ihre Verpflichtungen informiert werden können, kann bezweifelt werden. Eine ähnliche Situation gibt es in Bayern bezogen auf die im Innenministerium hierfür abgestellten Personen. In Baden-Württemberg ist es bei den Regierungspräsidenten angesiedelt.
Wir sehen da durchaus Handlungsbedarf. Die Lösung kann aber nicht so aussehen – da stimmen wir mit der von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Einschätzung überein –, dass das ganze Thema auf die Ordnungsämter verlagert wird. Das ist mittlerweile auch innerhalb des Ministeriums Erkenntnisstand. Insofern wird es in diesem