Lieber Kollege Schmeltzer, Sie – nicht Sie persönlich, sondern die Landesregierung – haben diesen Vorschlag erarbeitet. Die Landesregierung bringt in dieser Debatte Argumente, die schlichtweg falsch sind. Sie führt die Schuldenbremse als Grund an. Ich habe das gerade im Detail ausgeführt. Sie bleiben mir eindeutig Antworten schuldig. Ich möchte gerne wissen, wohin die Mehreinnahmen geflossen sind. Warum ist kein Geld da, um den Inflationsausgleich zu gewähren?
Ich will die Antwort von Ihnen hören und sie nicht selbst geben, warum Sie trotz der überproportional gestiegenen Steuereinnahmen, die über der Inflationsrate liegen, nicht in der Lage sind, den Landesbediensteten einen Inflationsausgleich zu gewähren.
Ich muss Sie weiterhin kritisieren. Ich bin der Auffassung, wir sollten den vielen fleißigen Landesbediensteten den Inflationsausgleich doch gewähren. Der Inflationsausgleich muss flächendeckend gewährleistet sein. – Danke sehr.
So weit die Kurzintervention und die Entgegnung des Abgeordneten, der angesprochen war. – Es geht mit dem nächsten Redner weiter, dem Kollegen Dr. Optendrenk für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beamtinnen und Beamten des Landes sollen ein Sonderopfer zur Sanierung des Landeshaushalts leisten. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes soll schuld sein, dass es für die meisten Beamtinnen und Beamten in diesem und im nächsten Jahr keine Übertragung des Tarifergebnisses gibt. So steht es in der Gesetzesbegründung.
Wie immer bei unangenehmen Botschaften, die diese Landesregierung zu verkünden hat, sind es diesmal nicht sie selbst, auch nicht die Bundesregierung, sondern die anderen bösen Mächte, die diese Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben haben. Ich sage dazu: durchsichtige Ausrede.
Wir sprechen heute über das zweite Besoldungsanpassungsgesetz von Rot-Grün seit 2010. Heute begründet die Landesregierung, warum sie kein Geld hat, die Beamtenschaft an der allgemeinen Besoldungsentwicklung teilhaben zu lassen. Sie lassen die Beamtenschaft zurück. Das hörte sich am 30. März 2011 noch anders an, als Justizminister Kutschaty den Gesetzentwurf der Landesregierung begründete – ich zitiere –:
„Auch wenn die Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich angesichts der derzeit angespannten Haushaltslage, die uns allen bekannt ist, eine nicht unbeträchtliche finanzielle Belastung für den Landeshaushalt darstellt, so hält die Landesregierung sie dennoch für erforderlich und richtig; denn wir wollen die Beamtinnen und Beamten nicht weiter von den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst abkoppeln und ihnen auch keine weiteren Sonderopfer abverlangen.“
In der Minderheitsregierung kam diese Regierung Kraft wohl als Wolf im Schafspelz daher. Jetzt hat Rot-Grün die Verkleidung ausgezogen und gezeigt, was sie wirklich von den Beamtinnen und Beamten des Landes hält.
Welch einen Krakeel haben Sie hier vor vier Jahren veranstaltet, als es um 20 € ging, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün.
Heute koppeln Sie kaltlächelnd und lustlos die Beamtinnen und Beamten von den Tariferhöhungen ab und weinen Krokodilstränen dazu. Auch das hör
„Außerdem hat die Beamtenschaft einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Anpassung ihrer Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen.“
So das damalige Plenarprotokoll. Der gesetzlich verankerte Anspruch besteht weiterhin, oder haben Sie ihn zwischenzeitlich aufgehoben?
Wie ist die Erhöhung für nur einen ganz kleinen Teil der Beschäftigten unter Ausschluss großer Teile der Beamtenschaft von der Tariferhöhung des öffentlichen Dienstes eigentlich mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar? Was sagt Ihr Verfassungsminister zu diesem Gesetzentwurf? Eigentlich hätte er ihn im Kabinett stoppen müssen. Denn das Grundgesetz bindet auch das Land.
Ob der Gesetzentwurf mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, dahinter darf man auch ein großes Fragezeichen setzen.
Es stellt sich noch eine weitere, sehr politische Frage. Herr Finanzminister, Sie wissen doch nicht erst seit gestern, dass Sie nicht in der Lage sind, den Tarifabschluss eins zu eins zu übernehmen. Sie wissen, was in Ihrem Haushalt an Vorsorge etwa für die Übernahme von Tarifergebnissen, den Tarifabschluss getroffen worden ist. Warum haben Sie dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in der TdL zugestimmt, wenn Sie wussten, dass Sie die Beamtenschaft nicht eins zu eins daran beteiligen können? Das ist verantwortungslos und spaltet den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen.
So dürfen Sie nicht verhandeln lassen, und Sie können sich als Mitglied der TdL auch nicht aus der Verantwortung stehlen. Sie haben sich aber offensichtlich nicht entsprechend eingebracht.
Ich bin sicher, dass wir zu dieser Angelegenheit hier im Plenum und auch weiterhin im Ausschuss und in der Anhörung eine sehr interessante Debatte bekommen, und zwar auch zu den verfassungs- und beamtenrechtlichen Fragen.
Wenn die Beamtenschaft des Landes den Eindruck erhält, dass Recht und Gesetz durch das Kabinett nicht beachtet werden, dann legt das die Axt an den Rechtsstaat. Nicht umsonst haben die Richterinnen und Richter sich so verhalten, wie sie das in sehr unüblicher Weise jetzt getan haben. Denn dann geht es um die Übertragung eines Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung nur in erster Linie – im Kern geht es um die Akzeptanz der Grundlagen unserer staatlichen Ordnung, nämlich von Recht und Gesetz.
Vielen Dank, Herr Kollege Optendrenk. – Als nächstem Redner erteile ich für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Hahnen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich könnte ich mir etwas Schöneres vorstellen, als hier den Beamtinnen und Beamten der höheren Gehaltsgruppen sagen zu müssen: Wir können den Tarifabschluss nicht eins zu eins übernehmen. Natürlich!
Aber wir haben abwägen müssen sowohl vor der Haushaltslage als auch vor dem Thema der Schuldenbremse 2020. Wir mussten abwägen: Ist es richtiger, Teilen der Beamtenschaft die Erhöhung nicht zu geben, oder ist es richtiger, Personal zu entlassen? Ist es richtiger, zusätzliche Arbeitsverdichtung und Stellenabbau zu betreiben, oder ist der jetzt von der Regierung vorgegebene Weg der richtigere?
Wir haben uns sehr frühzeitig entschieden. Wir haben das auch sehr klar und deutlich gesagt, wissend darum, dass es natürlich vonseiten der betroffenen Beamtenschaft auch Proteste geben würde. Wir wussten: Wir werden nicht Everybody’s Darling sein. Aber, meine Damen und Herren, wer Everybody’s Darling sein will, der ist auch Everybody’s Depp.
Herr Lohn, ich darf Sie direkt ansprechen. Sie sind ja offensichtlich als Kampfmaschine der CDU in die Debatte geschickt worden.
Ich sage Ihnen: Wir brauchten keine Diskussionen über einen Wortbruch zu führen, weil es keinen Wortbruch gab. Es gibt kein Zitat, wonach die Ministerpräsidentin oder der Finanzminister erklärt hätten: Wir werden den Tarifabschluss, wie immer er sei, eins zu eins übernehmen. – Dieses Zitat gibt es nicht.
Herr Kollege Schmeltzer hat dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass Zitate aus Briefen zum Thema „Weihnachtsgeld“ hier nicht sachdienlich sind.
Meine Damen und Herren, Herr Lohn, was ich aufs Entschiedenste zurückweise, ist Ihre diffamierende Äußerung, Ihre ehrabschneidende Äußerung zur Ministerpräsidentin, mit der Sie sie als Lügnerin darstellen. Ich weise das für die SPD-Fraktion ausdrücklich zurück!
Herr Kollege Lohn, wenn Sie sich hier als personalpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion hinstellen und nicht einmal wissen, dass ein Oberinspektor in Besoldungsgruppe A 10 ist und es bei A 10 eine volle Übernahme des Tarifergebnisses gibt, dann sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie nicht einen anderen Job in der CDU-Fraktion übernehmen als ausgerechnet den des personalpolitischen Sprechers.
Lassen Sie mich einmal deutlich machen, was in anderen Bundesländern geschieht. Ich will nur eine kleine Auswahl nennen:
In Hessen werden Stellen abgebaut. In Bayern, was ja hier immer als Musterländle vorgebracht wird, wird der Pensionsfonds aufgelöst – und das, um die allgemeinen Schulden zu tilgen –, und es werden in der allgemeinen Verwaltung Stellen abgebaut. In Baden-Württemberg werden Einsparungen von über 60 Millionen € nur im Personalbereich diskutiert. In Schleswig-Holstein sollen bis 2020 über 5.000 Stellen abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, wir haben einen anderen Weg gewählt. Wir wollen die Arbeitsverdichtung, die Sie unter der Regierung Rüttgers den Menschen zugemutet haben, nicht länger hinnehmen und den Beamtinnen und Beamten aufdrücken.