Der Handelsausschuss des Europäischen Parlamentes hat bereits eine Stellungnahme abgegeben. Auch darauf wird in verschiedenen Anträgen Bezug genommen. Diese Linie zu unterstützen sollte sicherlich auch das Signal der heutigen Debatte und Beschlussfassung sein.
Ich bin der Auffassung, dass wir hier heute noch eine ganz grundsätzliche Bemerkung machen sollten. Ich kann mich an die Bundesratssitzung der vorletzten Woche erinnern, liebe Kollegin Schwall-Düren, wo es ebenfalls um ein Handelsabkommen ging und auf einmal in breiten Teilen der Bevölkerung in Deutschland, nicht nur auf dem Kirchentag, eine ganz intensive Debatte über das fertige Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru stattgefunden hat.
Jetzt sind wir – deswegen ist der Zeitpunkt so wichtig – in der Mandatierungsphase. Jetzt reden wir hier im Parlament im Rahmen der – Herr Schwerd – repräsentativen Demokratie – also im Auftrage – darüber, wie wir ein solches Handelsabkommen gestalten wollen. Heute liegt der Schwerpunkt bei Medien, audiovisuellen Diensten, öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Ich halte es für ein gutes Zeichen, dass wir uns auch aus der Landespolitik heraus, so früh es geht und so intensiv es geht, in die Debatten über Handelsabkommen der EU mit anderen Staaten in der Breite einschalten, wie Herr Keymis das soeben angesprochen hat. Sie sind für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes von entscheidender Bedeutung. Das ist nicht irgendetwas, was man einigen wenigen überlassen sollte, sondern das ist etwas, in das wir uns frühzeitig und intensiv einbringen sollten.
Ich habe Herrn Keymis gerade auch so verstanden, dass es möglich ist, ein bisschen aufeinander zuzugehen und das eine oder andere aus den unterschiedlichen Anträgen gemeinsam auf den Weg zu bringen, um so das gemeinsame Interesse, insbesondere den Schutz der Länderhoheit in Deutschland in diesem sensiblen Bereich, durch ein entsprechendes Abstimmungsverhalten zu dokumentieren. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich die Beratung.
Weil Sie jetzt gemeinsam eine Reihe von Abstimmungen durchzuführen haben, die unsere volle Konzentration erfordern, würde ich gerne noch mal für alle Kolleginnen und Kollegen mitteilen, worüber wir abstimmen, und eine Verfahrensfrage klären.
Zum einen gibt es einen zugrundeliegenden Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/2887.
Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten Drucksache 16/2986, der sich sowohl auf den zugrundeliegenden Antrag Drucksache 16/2887 wie auf den Entschließungsantrag Drucksache 16/2980 bezieht.
Und es gibt den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/2988. Hierzu ist in der Kurzintervention von Herrn Keymis der Wunsch geäußert worden, über den Forderungsteil eine Einzelabstimmung durchzuführen.
Ich würde als Erstes gerne die Verfahrensfrage zum letztgenannten Entschließungsantrag klären wollen. Gibt es Widerspruch gegen den Wunsch, eine Einzelabstimmung durchzuführen? – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir die Verfahrensfrage geklärt.
Dann möchte ich Sie alle darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag Drucksache 16/2986 eine etwas andere Form hat als Änderungsanträge üblicherweise. Wir bitten deshalb darum, dass für den Fall, dass der Änderungsantrag und auch die entsprechend geänderten Anträge angenommen werden, die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der drei antragstellenden Fraktionen im Anschluss zum Präsidium kommen und mit dazu beitragen, dass das Abstimmungsvotum korrekt festgestellt wird. Den Abstimmungswillen werden wir durch das Abstimmungsvotum feststellen können. Die korrekt protokollierte Fassung ist notwendig, um für die Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen die Landesregierung Klarheit herzustellen.
Ich rufe zuerst den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten Drucksache 16/2986 auf. Er bezieht sich, wie gesagt, sowohl auf den zugrundeliegenden Antrag wie auf den Entschließungsantrag. Ich frage, wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will. – Das sind Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. – Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – CDU und FDP. Damit ist der Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/2887 in der – durch Annahme des
Änderungsantrags – soeben geänderten Fassung. Wer diesem geänderten Antrag seine Zustimmung geben möchte, der möge bitte die Hand heben. – Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – FDP und CDU. Stimmenthaltungen? – Niemand. Dann ist der geänderte Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich komme jetzt erneut zu dem gemeinsamen Änderungsantrag Drucksache 16/2986. Er bezieht sich, wie gesagt, in Teilen auch auf den Entschließungsantrag der Piraten. Wer dem Änderungsantrag im Hinblick auf den Entschließungsantrag 16/2980 der Fraktion der Piraten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – CDU und FDP. Angenommen.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den soeben geänderten Entschließungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2980. Wer stimmt dem zu? – Piraten, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die CDU. Wer enthält sich? – Die FDP. Dann ist der Entschließungsantrag in der geänderten Fassung ebenfalls angenommen.
Jetzt kommen wir zum Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/2988. Auf Seite 2 steht unter III „Der Landtag beschließt:“ Dann folgen vier arabische Ziffern, über die jetzt einzeln abgestimmt wird.
Als Erstes rufe ich auf Punkt III.1. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Piraten. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist III.1 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Ich rufe auf zur Abstimmung III.2. Wer möchte dem zustimmen? – FDP, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist Punkt III.2 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich rufe auf zur Abstimmung III.3. Wer möchte dem zustimmen? – FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. Wer stimmt dagegen? – Die Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch Punkt III.3 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Ich rufe als Vorletztes auf III.4. Wer möchte dem zustimmen? FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und die Piraten. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Dann ist Punkt III.4 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Drucksache 16/2988. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Stimmt jemand dagegen? – Die Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der jetzt so geänderte Entschließungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
Wenn mir jemand nicht etwas anderes sagt, sind wir jetzt auch am Ende dieses Tagesordnungspunktes angekommen, ohne dass wir uns irgendwo verstrickt hätten.
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Kern das Wort.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Wer öfter einmal in den Niederlanden oder in Skandinavien unterwegs ist, hat sie bestimmt schon im Einsatz gesehen: Riesen-Lkw, genannt Gigaliner, 25 Meter lang und bis zu 60 Tonnen schwer.
Gelinde gesagt: Der Einsatz von Gigalinern in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten ist von Anfang an äußert umstritten. Dabei scheint die Rechnung der Befürworter doch ganz logisch: Mehr Ladung pro Lkw bedeutet weniger Lkw pro Ladung, also weniger Lkw auf deutschen Autobahnen. Und dennoch geht diese Rechnung nicht auf. Ich sage Ihnen auch, warum.
Gigaliner sollen und können keine Städte oder Dörfer befahren. Sie sind nur für lange Strecken geeignet, auf denen wirklich große Mengen transportiert werden müssen. Damit werden Autobahnen und Bundesstraßen natürlich belastet. Experten sind sich einig, dass durch den Einsatz von Gigalinern die Zahl von Lkw auf Fernstraßen nur leicht sinken würde. Die versprochenen Umweltvorteile werden durch das zu erwartende Mehraufkommen an LkwVerkehr zunichte gemacht. Dies wurde bereits durch das Fraunhofer Institut bestätigt.
Das sind Effizienzgewinne und Umweltschutz nach Rechenschiebermethode. Das ist umweltpolitische Realitätsverleugnung, die in der verkehrspolitischen Sackgasse endet.
Aus guten Gründen kann der Gigalinerverkehr in der EU bisher nur innerstaatlich erlaubt werden; die Grundvoraussetzungen im stark belasteten Transitland NRW sind im Vergleich zu dünn besiedelten Ländern wie Schweden grundlegend anders. In NRW würden allein aufgrund des maroden Zustandes der Infrastruktur immense Kosten für das Land und damit für den Steuerzahler anfallen, die den zu erwartenden Nutzen bei Weitem übersteigen.
Vor diesem Hintergrund übernimmt die Europäische Kommission nun den nächsten Versuch, mittels einer Richtlinienänderung den grenzüberschreitenden Einsatz von Gigalinern durchzudrücken. Nach Vorstellung der Kommission soll der grenzüberschreitende Gigalinerverkehr zulässig sein, wenn zwei aneinandergrenzende Mitgliedstaaten den Einsatz bereits erlauben.
Über die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Verkehrs soll hier massiv politischer Druck auf die unwilligen Staaten aufgebaut werden. Die zu erwartenden Wettbewerbsnachteile für die Logistikbranche in Staaten, die Gigaliner nicht erlauben, erzeugen zudem wirtschaftlichen Anpassungsdruck. Dies würde – wenn wir es einmal weiterdenken – dazu führen, dass zukünftig falsche Investitionsentscheidungen getroffen werden: weiter weg von der Schiene, hin zur Straße. Das ist unsinnige Brüsseler Marktliberalisierung durch die Hintertür.
Neben der verkehrspolitischen Bewertung von Gigalinern haben wir es hier also in erster Linie mit einer europarechtlichen Druckkulisse zu tun, die NRW unmittelbar betrifft. Deswegen ist hier der federführende Europaausschuss angesprochen, zu dem auch überwiesen werden soll.
Die rot-grüne Landesregierung hat sich ohne Wenn und Aber für eine Verkehrspolitik weg von der Straße, hin zur Schiene ausgesprochen. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Wir fordern daher ein klares Bekenntnis des Landtags NRW gegen die schleichende Einführung von Gigalinern in Europa, in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen. Wir Piraten bleiben dabei: Gigaliner sind ein umwelt- und verkehrspolitisches Placebo. Die Europäische Kommission muss endlich aufhören, die verkehrspolitische Zukunft Europas zu asphaltieren. Wir freuen uns auf die verkehrspolitische Debatte in den Ausschüssen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Piratenfraktion den – seit übrigens sehr lange – geäußerten erheblichen Bedenken der SPD gegen den Einsatz solcher Gigaliner angeschlossen hat.
In der Tat ist der Einsatz solcher überlanger und bis zu 50 % schwereren Fahrzeugen in den Mitgliedstaaten der EU äußerst umstritten. Insgesamt über 70 % der Menschen in der Europäischen Union lehnen den Einsatz solcher Gigaliner grundsätzlich ab.
Mittlerweile ist auch wissenschaftlich schon bewiesen, dass die von der Lkw-Lobby vorgetragenen Vorzüge solcher Gigaliner nur sehr theoretisch sind. Im Prinzip kann ein Gigaliner nur dann punkten, wenn er komplett ausgelastet ist; und das ist eben nicht immer der Fall. Das kann dort der Fall sein, wo jedoch normalerweise eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene die ökologisch vernünftigere Alternative darstellen würde.