Dirk Schlömer

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Danke. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf den Rängen! Die Arbeit in der Enquetekommission hat sehr viel Spaß gemacht. Die Diskussionen in den einzelnen Sitzungen waren auch von sehr viel Sachverstand geleitet. Aus diesem Grunde geht noch einmal mein herzlicher Dank an alle diejenigen, die dort mitgewirkt haben.
Bei der Verfassung des Berichtes stellte sich allerdings heraus, dass durch die Definition verschiedener Sondervoten einiges von dem, was vorher so gut gelaufen ist und sich so gut angelassen hat, doch wieder in Vergessenheit geraten ist. Einiges davon konnten wir in den Reden von Herrn Rehbaum und Herrn Nückel hier leider auch hören.
Zum Thema „Finanzierung“ ist Folgendes zu sagen: Herr Rehbaum hat ja dargestellt, dass wir in den kommenden Jahren einen hohen Investitionsaufwand haben werden. Im Gegensatz zur CDU hat sich die SPD-Fraktion aber auch mit der Frage beschäftigt, wie wir das denn finanzieren können. Wenn wir eine Enquetekommission haben, in der wir zwei Jahre lang die einzelnen Aspekte des Nahverkehrs betrachten, ist es meines Erachtens in der Tat notwendig und sinnvoll, auch einmal über den Tellerrand hinauszuschauen und zu überlegen, wie wir etwas finanzieren können.
Ja, Herr Nückel, Ihr Gutachter hat ein entsprechendes Gutachten gefertigt. Darin wurde allerdings nur ein Teilaspekt der ganzen Sachlage dargelegt.
Nach meinem Dafürhalten reicht es nicht aus, sich auf ÖPP-Modelle zu fokussieren. Zwar lässt sich das möglicherweise für das eine oder andere Infrastrukturprojekt ausprobieren. In verschiedenen Fällen ist das aber auch schon geschehen. Leider Gottes waren das keine Erfolgsmodelle. Eine Nutznießerfinanzierung, wie sie von SPD und Grünen vorgestellt worden ist, ist hingegen in anderen Staaten schon erfolgreich ausprobiert worden.
Ich muss mich leider etwas kürzer fassen. Es gäbe da noch viel zu sagen. – Der Tarifdschungel in Nordrhein-Westfalen muss auf jeden Fall nutzerfreundlicher strukturiert werden. Da ist es auch notwendig, alte Grenzen zu überspringen und zu schauen, …
… wie wir das in die Zukunft führen können.
Wir brauchen einen leistungsstarken, qualitativ guten, pünktlichen und – das wurde noch nicht erwähnt – sicheren ÖPNV und SPNV für die Nutzer und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Letzter Satz: Nach unserem Dafürhalten ist das ÖPNV-Gesetz, das wir vorgestellt haben, ein sehr guter Start in die Zukunft des Nahverkehrs. Da haben Sie auch unrecht, Herr Rehbaum: Die Bürgerbusvereine sind mit dem, was wir jetzt angepackt haben, zufrieden. Wir machen da auch noch weiter.
Es gibt mehr Geld für die Finanzierung und auch für umweltfreundliche Techniken, die dann sicherlich noch weiter ausgebaut werden müssen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Betrachten wir die Situation Europas, können wir erkennen, wie notwendig es ist, kontinuierlich für die Europäische Gemeinschaft zu werben.
Ich meine eine Gemeinschaft, in der die Menschen in Frieden leben und ein soziales, grenzenloses Europa erfahren können, in dem der Mensch im Mittelpunkt steht.
Einen Binnenmarkt, der darauf ausgerichtet ist, ohne jedes Hemmnis die Arbeitnehmerinnen und Ar
beitnehmer in ganz Europa gegeneinander auszuspielen, brauchen wir nicht.
Bewusst müssen wir uns sein, dass die großen Probleme in Teilen Europas – wie die wachsende Armut und die hohen Arbeitslosenzahlen in Griechenland, Spanien und Portugal – uns alle angehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass nationalistische und antieuropäische Bewegungen sich die schwierige Situation zunutze machen, um Stimmung gegen die EU zu machen.
Unsere Politik muss darauf ausgerichtet sein – und sie ist darauf ausgerichtet –, das Vertrauen in Europa zu stärken. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unser Ziel, unsere Kernaufgabe innerhalb Europas. Wir haben das in den vergangenen Ausschusssitzungen immer wieder bewertet und unsere Europapolitik darauf ausgerichtet, diese Ziele zu erreichen.
Wie gut die Politik der Landesregierung im Bereich Europa ist, hat meine Vorrednerin, Ilka von Boeselager, dargestellt. Die Politik wurde als sehr gut bezeichnet, wenn auch – ich frage mich, ob das tatsächlich notwendig ist – die Überlegung in den Raum gestellt wird, ob das denn alles ist. Man könnte selbstverständlich – das ist völlig klar – noch viel mehr machen. Wir müssen aber differenzieren, welche Aufgaben Bundesangelegenheiten sind – die müssen dann auch auf Bundesebene erledigt werden – und welche sinnvollerweise in NordrheinWestfalen durchgeführt werden sollten.
Das Budget im Kapitel „Europa“ ist mit rund 2,8 Millionen € bescheiden. Richtigerweise müsste man von 2,798 Millionen € sprechen, um erkennen zu können, dass wir den Haushalt um bescheidene 3.200 € aufstocken. Dennoch sind wir in der Lage, mit diesen Mitteln einiges zu tun.
Zunächst einmal gehört mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, die in diesem Bereich mit hohem persönlichem Engagement eine wichtige Aufgabe wahrnehmen und hervorragende Arbeit leisten.
Gleichermaßen gilt dies selbstverständlich für die Landesvertretung in Brüssel, die für uns Parlamentarier in Nordrhein-Westfalen eine sehr gute Arbeit leistet und uns fortwährend darüber informiert, welche Dinge in Brüssel beraten werden; denn mittlerweile – das wissen wir – hat fast alles, was wir hier im Landtag auf den Tisch bekommen, europapolitische Aspekte. Umgekehrt wirkt sich Politik auf europäischer Ebene sehr oft auch bis in das Land und die Kommunen hinein aus.
Wir haben mittlerweile 172 Europa-Schulen in Nordrhein-Westfalen, um die Schülerinnen und Schüler über die Europapolitik zu informieren und sie für Europa zu begeistern. Ich glaube, damit leisten wir in NRW einen wichtigen Beitrag. Am 6. Dezember findet eine große Veranstaltung hierzu im Landtag statt.
Es gibt immer mehr europaaktive Kommunen. Wir würdigen dies in Nordrhein-Westfalen, indem wir sie durch unsere Ministerin Angelica Schwall-Düren auszeichnen. Ich glaube, das ist ein wichtiger Anreiz, mit dem wir diese Arbeit weiter unterstützen.
Wir haben grenzüberschreitende Aktivitäten in Bezug auf unsere Nachbarn im Beneluxraum. Hier wird Europa schon seit vielen Jahren praktisch gelebt. Viele Menschen arbeiten in den Nachbarländern und pendeln täglich. Das ist gelebtes Europa. Gleiches gilt auch für die nachbarschaftlichen und partnerschaftlichen Beziehungen zu Polen und Frankreich.
Eines ist – da gebe ich Frau von Boeselager recht – klar: Wir müssen etwas für die Europawahlen 2014 tun. Das machen wir auch. Wir haben im Titel 534 20 entsprechende Geldmittel zur Verfügung gestellt, um zusätzlich für die Europawahl nächstes Jahr zu werben. Die katastrophale Wahlbeteiligung 2009 in Höhe von nur knapp über 40 % darf sich nicht wiederholen. Das ist eindeutig viel zu wenig. Ziel muss es sein, für die Europawahl nächstes Jahr und auch dafür zu werben, dass antieuropäische Parteien künftig nicht die Europapolitik in Brüssel bestimmen.
Ich bin direkt fertig. – Noch ein paar Worte zur Eine-Welt-Politik: Es gibt rund 3.000 Gruppen und NGOs, die in NordrheinWestfalen arbeiten. Auch die werden aktiv unterstützt, und zwar durch das Eine-Welt-Koordinatorenprogramm NRW sowie durch das BundLänder-Promotorenprogramm. Ich glaube, das ist eine sehr gute Sache, mit der wir es schaffen werden, auch hier zur Förderung beizutragen.
Des Weiteren haben wir noch ein Auslandsprogramm. Wir arbeiten also mit der Eine-Welt-Politik im Inland wie im Ausland. Ich glaube, dass es notwendig ist, dies weiter fortzuführen. Weitere Ideen können wir gerne noch im Ausschuss beraten. Vielleicht ergibt sich da die Gelegenheit. Ansonsten glaube ich: Diesem Haushalt kann man nur zustimmen. Meine Fraktion wird das ganz sicherlich tun. – Vielen Dank für Ihre Geduld.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer auf der reichlich gefüllten Tribüne! Die exorbitant hohen Kosten für Mobilfunknutzer, die ihre Telefone und mittlerweile immer mehr auch ihre Smartphones im europäischen Ausland nutzen, stehen klar der Idee eines gemeinsamen Binnenmarktes entgegen.
Insofern weist der Antrag der CDU-Fraktion über die Abschaffung der Roaminggebühren für Mobilfunkgespräche innerhalb der EU sachlich in die richtige Richtung.
Auch die SPD-Fraktion begrüßt die Initiativen zur Abschaffung der Roaminggebühren und fordert die EU auf, entsprechende Regelungen zu entwickeln und zügig umzusetzen.
Der vorliegende Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission Drucksache 2013/0309 beinhaltet allerdings weit mehr als diese Regelung. Wir haben es hier mit einem Entwurf zu tun, der ein ganzes Paket mit Neuregelungen zum gesamten Bereich der Telekommunikation beinhaltet. Die positiven Ansätze, also der Wegfall der Roaminggebühren und die Abschaffung unterschiedlicher Tarife für In- und Auslandsgespräche im Festnetz, gehen in diesem Gesamtpaket leider unter.
Zwar sollen die Mobilfunkanbieter ab 2016 ihren Kunden das Nutzen der Mobilfunkangebote zu den gleichen Konditionen anbieten, die auch in den jeweiligen Inländern gelten, doch dies soll keine zwingende Verpflichtung sein. Stattdessen soll auch die Option bestehen, dass im europäischen Ausland jeweils andere Telefonanbieter des jeweiligen Landes genutzt werden können, wenn der inländische Telefonanbieter die gleichmäßige Tarifierung für In- und Auslandsgespräche nicht vorsieht.
Hierzu soll es dann möglich sein, beim Grenzübertritt per SMS einen kurzzeitigen Vertrag mit Nutzung der gleichen SIM-Karte abzuschließen.
Sehr geehrter Herr Dr. Optendrenk, was bedeutet das denn für die Menschen, die in der Grenzregion leben? Müssen die jedes Mal, wenn ein Netzwechsel stattfindet, einen neuen Vertrag abschließen? Ich glaube, dass es sehr schwierig sein wird, mit der jetzt vorliegenden Regelung eine zufriedenstellende Lösung für diese Menschen zu erreichen. Nebenbei bemerkt: Momentan kann man mit der manuellen Netzauswahl schon vieles beheben.
Dass die vorgesehene Regelung praktikabel ist, möchte ich infrage stellen. Schließlich wird auch ein Vertrag geschlossen, für den es notwendig ist, sich die einzelnen Kriterien dieses Vertrages mal durchzulesen. Wer ein Smartphone hat und sich an
schaut, wie klein darauf die Vertragsbedingungen für zusätzlich abzuschließende Verträge bei irgendwelchen Applikationen erscheinen, der wird wissen, dass es sehr schwierig ist, dies alles tatsächlich zu realisieren. Naja: Bei der nächsten Handyrechnung wird man dann sehen, was für einen Vertrag man abgeschlossen hat.
Unakzeptabel ist allerdings auf jeden Fall, dass mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wiederum ein Angriff auf die Netzneutralität gestartet wird. Durch die Hintertür soll die Netzneutralität ausgehebelt werden. Das ist der Grund, warum dieser Verordnungsentwurf äußerst umstritten ist.
Dieser Sachverhalt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, kommt in Ihrem Antrag allerdings gar nicht vor. Man kann fast den Eindruck gewinnen, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU sich bei ihrer Argumentation hauptsächlich auf die in der Presse genannten Regelungen zu den Roaminggebühren beziehen.
Aber genau das stelle ich in Abrede, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich gehe davon aus, dass die CDU sich sehr wohl mit den Inhalten dieses Verordnungsentwurfs beschäftigt hat und damit ganz bewusst verschweigt, welche negativen Auswirkungen sich aus diesem Verordnungsentwurf der EUKommission tatsächlich ergeben.
Neben den vorgenannten Punkten existieren zusätzliche Regelungen, die bedeuten, dass die Netzneutralität bezüglich der Übersendung der Datenpakete ausgehebelt werden soll. Es gibt zwar ein klares Bekenntnis der Europäischen Kommission, wonach es den Unternehmen verboten sein soll, Übersendungen von Internetinhalten zu blockieren oder zu drosseln, und dass jeder Nutzer einen uneingeschränkten Zugang zum offenen Internet haben soll. Daneben soll es den Unternehmen aber erlaubt werden, ihre Angebote zu differenzieren, zum Beispiel hinsichtlich der Geschwindigkeit. Das hat wiederum nichts mit Netzneutralität zu tun.
Ich glaube, dass es noch erheblichen Gesprächsbedarf zu diesem Verordnungsentwurf der EUKommission gibt, und freue mich selbstverständlich auf die weiteren Beratungen im entsprechenden Ausschuss. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf den Besucherrängen! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es handelt sich in der Tat um ein Thema, das nach unserem Dafürhalten sehr wichtig ist und übrigens schon seit Jahren in der europäischen Politik diskutiert wird.
Das Thema „eCall“, das mit dem Antrag der FDP heute auf dem Tisch liegt, wurde bereits Anfang der 80er-Jahre von verschiedenen Automobilherstellern getestet – letztlich mit dem Erfolg des Auslösens eines Notrufs in Köln beim TÜV Rheinland. Das zeigte, dass das System tatsächlich funktioniert. Auf
der anderen Seite wird es bereits seit mehreren Jahren in der Europäischen Union bewertet und beurteilt. Überdies gibt es bereits seit dem Jahr 2010 eine EU-Richtlinie, in der das Thema ebenfalls behandelt wird.
Die Automobilindustrie hat bereits verschiedene Lösungen präsentiert und in unterschiedlicher Weise in die eigenen Fahrzeuge integriert. Ich denke, der Sinn und Zweck eines solchen elektronischen Systems, das automatisch bei einem Unfall einen Notruf absendet und einen Rettungseinsatz auslöst, stehen völlig außer Frage. Das System wird nach den Analysen der Europäischen Union mehrere Tausend Menschenleben retten und überdies bis zu 15 % der Unfallschwere bei Straßenunfällen verhindern können, wenn das System scharf geschaltet ist.
Der Antrag der FDP und der Änderungsantrag der Piraten berücksichtigen nach meinem Dafürhalten die Diskussionen, die in den vergangenen Monaten und Jahren dazu stattgefunden haben, nicht ausreichend. Wenn man den Titel dieses Antrags liest, bekommt man den Eindruck, dass es sich bei dem zur Diskussion stehenden System um ein Überwachungssystem mit Rettungsfunktion handelt. Das ist nach meinem Dafürhalten allerdings völlig falsch. Die Beteiligten, die darüber bereits seit Jahren diskutieren, sind sich in diesem einen Punkt auch einig.
Die Begehrlichkeiten Dritter – da besteht absolute Übereinstimmung aller Fraktionen im Landtag – müssen allerdings gestoppt werden. Wir wissen, dass es zahlreiche Diskussionen der Versicherungsunternehmen und der Fahrzeughersteller gibt, wie man mit den Daten, die gesammelt werden könnten, wenn man es zulässt, zusätzliche Effekte für die Teilnehmer herausholt. Was da genannt wird, ist teilweise ganz gruselig. Vielleicht kann man auch noch Flensburg dranhängen, und nach zehn Punkten in der Verkehrssünderkartei schaltet sich automatisch der Motor aus. – Das Ganze wollen wir nicht; das ist völlig klar.
Die EU-Richtlinie zu diesem Sachverhalt gibt es mittlerweile seit August 2010. Ich glaube, dass es nachvollziehbar ist, wenn in der Europäischen Union darüber diskutiert wird, ob es sinnvoll ist, das Ganze auf freiwilliger Basis anzubieten oder nicht. Nach meinem Dafürhalten ist das nicht sinnvoll, denn zum jetzigen Zeitpunkt können wir sehen, dass die Oberklasse der Fahrzeuge hervorragend mit solchen Systemen ausgestattet wird. Die Leben ihrer Insassen könnten dann hervorragend gerettet werden. Die breite Schicht hat aber kaum einen Zugriff darauf.
Eines darf nicht sein: Wenn es ein sinnvolles System gibt, Menschenleben zu retten und Verkehrstote zu verhindern, sollte es nicht den Besitzern von Autos der Oberklasse vorbehalten bleiben. Es sollte vielmehr für alle zur Verfügung stehen. Insofern ist
es wichtig, einen verpflichtenden Einbau in die Pkw vorzusehen.
Bei diesem System soll es sich – nach Durchsicht der entsprechenden Seiten der Europäischen Union kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis, dass das zumindest beabsichtigt ist – um ein schlafendes System handeln, also um ein System, das erst zum Unfallzeitpunkt ausgelöst wird, sich anmeldet, die Position bestimmt und entsprechende Daten übermittelt. Das geht schneller, als meinen letzten Satz auszusprechen.
Da es sich um ein schlafendes System handelt, dürften die Probleme des Datenschutzes lösbar sein. Um es ganz einfach zu machen: Eine Lampe, die ausgeschaltet ist, leuchtet nicht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der Bundesrat hat sich bereits in seiner Sitzung am 20. September mit dieser Thematik beschäftigt und ein entsprechendes Forderungspapier beschlossen, das unter anderem selbstverständlich alle Punkte des Datenschutzes, die in den Anträgen formuliert worden sind, beinhaltet. Insofern glaube ich, dass wir sehr wohl die Möglichkeit haben, uns im Ausschuss vielleicht auf ein gemeinsames Papier zu diesem Punkt zu verständigen.
Ob eine Umsetzung bis 2015 realistisch ist, kann ich nicht genau sagen.
Ich möchte jetzt relativ schnell zum Schluss meiner Ausführungen kommen. Einen Punkt möchte ich aber noch ansprechen, der in den Anträgen nicht genannt wird, aber trotzdem sehr wichtig ist. Es geht nicht nur um die Ausstattung der Pkw mit zusätzlicher Elektronik. Auch auf der anderen Seite, bei den Leitstellen, muss ebenfalls nachgerüstet werden.
Die Netzabdeckung muss sichergestellt werden. Da stellt sich für mich zumindest als Landespolitiker die Frage: Wer bezahlt das denn? – Nach meinem Dafürhalten muss sichergestellt sein, dass es keine finanziellen Mehrbelastungen des Landes oder der Kommunen gibt, um dieses System umzusetzen.
Ich weiß.
Drei Punkte sind aus diesem Grund wichtig: Der erste Punkt lautet: flächendeckend und verpflichtend. Der zweite Punkt: unabhängiges Funktionie
ren von bordeigenen Computersystemen. Der dritte Punkt: keine Mehrkosten für Land und Kommunen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Piratenfraktion den – seit übrigens sehr lange – geäußerten erheblichen Bedenken der SPD gegen den Einsatz solcher Gigaliner angeschlossen hat.
In der Tat ist der Einsatz solcher überlanger und bis zu 50 % schwereren Fahrzeugen in den Mitgliedstaaten der EU äußerst umstritten. Insgesamt über 70 % der Menschen in der Europäischen Union lehnen den Einsatz solcher Gigaliner grundsätzlich ab.
Mittlerweile ist auch wissenschaftlich schon bewiesen, dass die von der Lkw-Lobby vorgetragenen Vorzüge solcher Gigaliner nur sehr theoretisch sind. Im Prinzip kann ein Gigaliner nur dann punkten, wenn er komplett ausgelastet ist; und das ist eben nicht immer der Fall. Das kann dort der Fall sein, wo jedoch normalerweise eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene die ökologisch vernünftigere Alternative darstellen würde.
Es besteht also überhaupt kein Zweifel daran, dass die SPD weder in Nordrhein-Westfalen noch auf Bundesebene oder europäischer Ebene einer Aufweichung der jetzigen Rechtslage nicht zustimmen wird.
Mit unserer Ablehnung stehen wir keineswegs allein da. Gegen den vorgelegten Richtlinienentwurf gibt es europaweit – das wissen wir schon jetzt – erhebliche Widerstände.
Es wäre übrigens schön, wenn auch aus den Reihen der konservativen und liberalen Parteien das gehört würde, was in der Bevölkerung in Europa gewollt wird, nämlich die Gigaliner in Europa nicht weiter zu fördern, sondern stattdessen ein vernünftiges Eisenbahnsystem in Kombination mit LkwVerkehren umzusetzen.
Ramsauers Gigaliner-Politik für Deutschland – entschuldigen Sie bitte, wenn ich das hier anmerke – ist im Prinzip gescheitert. Wir wissen, dass das Ganze mittlerweile durch entsprechende Klagen aus den Bundesländern beim Bundesverfassungsgericht vorliegt, und wir sind gespannt darauf, wie dort entschieden wird.
Die Befürworter des jetzigen Richtlinienentwurfs beschäftigen sich insbesondere mit den Bedürfnissen der Menschen in Schweden und Finnland. Das ist eine Ausnahmesituation. Aber bitte sehr, die Infrastrukturverhältnisse in Finnland und Schweden kann man weder mit denen in Nordrhein-Westfalen noch mit denen in Deutschland oder in den meisten anderen mitteleuropäischen Industrienationen vergleichen.
Zudem haben wir uns in den vergangenen Monaten schon mehrfach mit der Verkehrsinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Ich glaube, wir stimmen insofern alle überein, dass klar sein dürfte: In Nordrhein-Westfalen wird die Infrastruktur Gigaliner auf Dauer überhaupt nicht aushalten können.
Aus diesem Grund halten wir eine Lockerung dieser EU-Regelungen für nicht möglich und für nicht vernünftig.
Meine Damen und Herren, kommen wir zurück auf den Kern – entschuldigen Sie, wenn ich das so sage – des vorliegenden Piratenantrags. NRW hat sich bereits von Anfang an gegen die Erprobung von Gigalinern ausgesprochen. Deshalb verfehlt der Titel des Piratenantrags das Thema im Prinzip gänzlich.
Da hier keine Gigaliner fahren, kann es logischerweise auch nicht im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verkehren von Gigalinern zu Folgeauswirkungen für Nordrhein-Westfalen kommen. Allerdings ist es aus anderen Gründen sinnvoll, dass wir uns mit dem Richtlinienentwurf der Kommission beschäftigen. Aus dem Grund wird die SPD-Fraktion auch gern der Überweisung in den Fachausschuss zustimmen.
Es gibt einige Punkte, bei denen man hinschauen muss: Fahrzeuglängen zum Beispiel sollen im Zusammenhang mit Verbesserungen der Aerodynamik und der Länge von Eurocontainern verändert werden, zusätzliche Höchstgewichte sollen wegen Elektro- oder Hybridantrieben angehoben werden, und – was derzeit bei allen Entwürfen aus dem Bereich der Europäischen Kommission gang und gäbe ist – die Zulassung delegierter Rechtsakte soll den Eingriff in die künftige Richtlinie ohne die Beteiligung des Europäischen Parlaments ermöglichen. Auch das müssen wir uns sehr detailliert anschauen.
Aus dem Grund wird die SPD-Fraktion der Überweisung in den federführenden Ausschuss für Europa und Eine Welt gern zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Am 15. Januar dieses Jahres legte die Europäische Kommission einen Entwurf zur Novellierung des europäischen Datenschutzrechts vor. Die bislang geltende 17 Jahre alte Datenschutzrichtlinie soll durch die Datenschutzgrundverordnung abgelöst werden. Ebenfalls soll die Richtlinie für den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen den bestehenden Rahmenbeschluss aus dem Jahre 2008 ersetzen.
Wenn man sich die Entwicklung des Internets und die damit verbundenen, immer größer werdenden Mengen persönlicher Daten vor Augen führt, dann ist wohl klar, dass eine solche Neuregelung längst überfällig ist. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Daten nicht mehr nur lokal oder national genutzt werden, sondern die moderne Datenverarbeitung von Unternehmen, aber auch die Datennutzung im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Suchmaschinen, überhaupt keine Grenzen kennt.
Das gilt übrigens nicht nur wörtlich, also im Sinne einer globalen Datenverarbeitung und Nutzung, sondern auch für deren Verwendungs- und Missbrauchsmöglichkeiten. Damit ist auch klar, dass uns nationale Regelungen alleine nicht mehr weiterhelfen. Die Verankerung des Datenschutzes in Primärrecht der Europäischen Union unterstreicht die Wichtigkeit dieses Regelungsbereichs und das damit verbundene Bewusstsein zum Schutz personenbezogener Daten.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Verbesserung des europäischen Rechtsrahmens, der den gemeinsamen Standard des Datenschutzes in allen EUMitgliedstaaten deutlich stärken soll.
Die vorgelegten Entwürfe müssen allerdings in der jetzigen Fassung kritisch betrachtet werden. Denn nationale Regelungen, die höhere Standards festlegen, dürfen durch die europäischen Neuregelungen nicht ausgehebelt werden. Wir haben in einer der letzten Plenarsitzungen über die Nutzung von Bestandsdaten debattiert. Mit den jetzt vorliegenden Entwürfen würde uns die nationale Entscheidung hierzu ganz einfach aus der Hand genommen.
Aus unserer Sicht muss gewährleistet sein, dass die neuen europäischen Regelungen Mindestnormen verbindlich regeln, aber nationale höhere Normen festgeschrieben bleiben und auch weiterentwickelt werden können. Wir begrüßen, dass die Landesregierung den Diskussionsprozess dazu, auch übrigens über die erfolgte Bundesratsbefassung, konstruktiv begleitet.
Die Landesregierung muss, da der Diskussionsprozess bereits intensiv im Gange ist, weiterhin darauf hinwirken, dass im Rahmen der Neuregelungen Spielräume für die Mitgliedstaaten erhalten bleiben und eine Stärkung des Datenschutzes sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich in ganz Europa vorangetrieben werden.
Die Kernpunkte aus unserer Sicht sind, dass die nationalen und nordrhein-westfälischen rechtlichen Regelungen nicht durch die neuen EU-Regelungen in ihren Standards abgesenkt werden, wie ich eben bereits sagte, dass die Regelungsmöglichkeiten für künftige nationale und landesbezogene spezialgesetzliche Bereiche weder eingeengt noch abgeschafft werden und dass die uneingeschränkte Un
abhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden
weiterhin erhalten bleibt.
Ebenfalls muss die Zahl der möglichen delegierbaren Rechtsakte vom Europäischen Parlament an die Kommission verringert werden.
Zur weiteren Beratung, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, halten wir es für dringend notwendig, dass sich die entsprechenden Ausschüsse – federführend der Ausschuss für Europa und Eine Welt – mit dieser Thematik noch einmal eingehend beschäftigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf den Besucherrängen! Der Antrag der Piratenfraktion beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit von Telekommunikationsanbietern gespeicherte Bestandsdaten durch staatliche Einrichtungen zur Verfolgung von strafbaren Handlungen genutzt werden können beziehungsweise dürfen.
Hierzu gab es bereits in der Vergangenheit zahlreiche Diskussionen. Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht am 24. Januar 2012 ein Urteil zur Nutzung von Bestandsdaten erlassen und sich, lieber Herr Herrmann, auch damit beschäftigt, welche Arten von Daten jetzt besonders geschützt werden müssen, weil es bisher in dieser Form nicht geregelt war. Das betraf insbesondere PIN-Nummern und Code-Wörter, die ebenfalls als Bestandsdaten gespeichert sind.
Hierzu erging auch die Verpflichtung, eine neue bundesgesetzliche Regelung zu erarbeiten.
Dass es sich bei dem eigentlichen Regelungsinhalt um eine sehr ernste und sensible Thematik handelt, möchte ich an dieser Stelle deutlich unterstreichen. Es ist nicht nur wichtig, dass die Persönlichkeitsrechte der Nutzer von Telekommunikationsmitteln besonders geschützt werden. Vielmehr ist es ein grundgesetzlich verbrieftes Recht. Deshalb halte ich es für dringend geboten, darauf zu achten, dass auch bei einer zukünftigen bundesgesetzlichen Regelung diesem Schutzbedürfnis Rechnung getragen wird.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es sei mir an dieser Stelle auch eine persönliche Anmerkung gestattet. Es verwundert teilweise, dass mittlerweile fast jeder mindestens über eine, teilweise sogar über eine ganze Handvoll an Pay-back- und Kundenkarten verfügt und viele Menschen sorglos bei vielen Gelegenheiten
Adressdaten angeben, obwohl jeder weiß, dass all die erfassten Daten munter genutzt, ausgewertet und teilweise auch verkauft werden. Kein Mensch weiß, was mit diesen Daten sonst noch alles geschieht. Dass aber die Nutzung selbst von allgemeinen Bestandsdaten wie Name, Anschrift sowie Telefonnummern zur Nutzung bei der Strafverfolgung so viele Gemüter erregt, ist schon bedenkenswert.
Die moderne Telekommunikation hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur selbst in vielen Fällen als ein neues und eigenständiges Betätigungsfeld Krimineller entwickelt, sondern spielt auch bei der Organisation und Durchführung von Straftaten eine immer größere und bedeutende, ja sogar, würde ich sagen, eine ganz entscheidende Rolle. Das ist auch der Grund, warum es zu einer erfolgreichen und zügigen Strafverfolgung unverzichtbar ist, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um im Rahmen des geltenden Rechts
schnell und ausreichend Zugriff auf die zulässigen und notwendigen Daten zu erhalten.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, aus diesem Grund möchte ich davor warnen, das gesamte Thema einseitig und somit fast ausschließlich mit der Brille eben dieser zu schützenden Persönlichkeitsrechte zu betrachten. Doch genau das, Herr Herrmann, ist der Tenor des Piratenantrags, der deshalb eindeutig zu kurz greift.
Eine entsprechende Bewertung und Empfehlung der Stellungnahme zu der neuen bundesgesetzlichen Regelung bedarf aus meiner Sicht – da stimmen wir wieder überein – einer genauen Auseinandersetzung mit dem Regelungsinhalt und einer Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der leider bestehenden Notwendigkeit zur Nutzung von Bestandsdaten zur Strafverfolgung. Das ist der Grund, warum es wichtig ist, diese Thematik im Hauptausschuss intensiv zu erörtern. Wir stimmen daher der Überweisung zu. – Vielen Dank.