Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schmalenbach! Das ist wieder einmal ein Antrag von Ihnen zu einem Thema, das schon seit einiger Zeit in den Archiven schlummert. Aber vielleicht trägt diese Beratung dennoch dazu bei, endlich das Fördern vor das Verhindern zu stellen.
In der Beschreibung des Sachverhalts führen Sie unter anderem aus, dass größere Projekte häufig von Bürgergenossenschaften betrieben werden. – Ja, es existieren inzwischen erfreulicherweise mehr als 70 Energiegenossenschaften in NordrheinWestfalen. Häufig sind sie in der Nahwärmeversorgung anzutreffen.
Echte wirtschaftliche Wertschöpfung und Teilhabe zugunsten der vom Anlagenbau Betroffenen schafft Akzeptanz. An der Stelle bin ich mit Ihnen einer Meinung. Eine Windkraftanlage, an der Herr Mustermann beteiligt ist und dessen Geräusche er wahrnimmt, summt. Ist er nicht beteiligt, spricht er von „Lärm“.
Bezüglich der aktiven und auch finanziellen Beteiligung der Bürger habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass nur wenige Bürger ein wirtschaftliches Risiko eingehen möchten. Breite Bürgerbeteiligung sollte deshalb nur dort zum Einsatz kommen, wo auskömmliche und dauerhafte Renditen wirklich erzielt werden können. Ansonsten gibt es Frust. Hier ist das EEG, das zwar von Teilen der Wirtschaft und der Verbraucher, die hieran nicht partizipieren können, heftig kritisiert wird, allerdings eine gute Hilfe. Klare Aussage: Wer Bürgerbeteiligung will, darf das EEG nicht infrage stellen.
Das von Ihnen, Herr Schmalenbach, als Problem dargestellte neue Kapitalanlagegesetzbuch – Sie haben schon ein bisschen darauf hingewiesen, dass sich einiges verbessert hat – ist zum Schutz der kleinen Anleger konzipiert worden, gefährdet nicht die auch von uns gewünschten Bürgerbeteiligungen in Form der Genossenschaften. Wir haben nämlich rechtzeitig gemeinsam mit den beteiligten Verbänden – im März – die notwendigen Veränderungen in Berlin mit erreichen können.
Ihre Einlassungen zu den Themen Standortsicherung, Grundstückseigentümer, Windmessungen und Investitionsvolumen sollten Sie noch präzisieren.
Die größte Verhinderung stellen allerdings die überzogenen Forderungen der Natur- und Umweltschützer dar. Ich muss das dem zuständigen Minister leider mal wieder sagen: Wenn wir mehr Windkraftanlagen wollen – Herr Remmel, da bin ich durchaus bei Ihnen –, werden wir die Ziele nur erreichen,
Das Kapitel „Dachsolaranlagen und Eigenverbrauch durch Mieter“ ist in der Tat unbefriedigend. Hier sollte der Gesetzgeber nachbessern. Ich gebe aber zu bedenken, dass die nutzbare Dachfläche eines Mehrfamilienhauses pro Mietpartei relativ wenig Energie liefern würde. Bürgerinnen und Bürger ohne geeignete Dachflächen haben längst die Möglichkeit, sich im Rahmen von Bürgerenergiegenossenschaften zu beteiligen. Beispiele hierfür gibt es reichlich; in meinem Wahlkreis können Sie sich die anschauen.
Für die Zukunft sehe ich allerdings bei weiter fallenden Preisen für PV-Anlagen in Verbindung mit effizienten und bezahlbaren Speichern interessante Möglichkeiten der Stromproduktion beziehungsweise des Eigenverbrauchs außerhalb des EEG für Eigentümer und Mieter. Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern können Sie heute über KWK-Lösungen die Mieter ohnehin schon hervorragend beteiligen.
Verehrte Kollegen von den Piraten, der vorliegende Antrag hat etwas von einer Wiederholungsstunde und fällt unter anderem dadurch auf, dass Sie 14 Forderungen formuliert haben, von denen lediglich zwei inhaltlich darauf abzielen, dass administrative Hemmnisse bei den Genehmigungen von Bürgerenergieprojekten abgebaut werden – eine wichtige Forderung; auch wir wünschen das – und dass das Genehmigungsverfahren bei Zustimmung der betroffenen Anwohner erleichtert wird.
Das Kernproblem der Energiewende, nämlich zu viele PV-Kapazitäten, eine zu geringe effiziente Speicherung, der schleppende Ausbau der OnshoreWindanlagen – ich muss mich noch mal auf die Naturschützer berufen, die uns das zum großen Teil einbrocken – und dazu die fehlenden Stromtrassen, haben Sie leider nicht ausreichend erwähnt.
Vielen Dank, Herr Kollege Fehring. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Brems.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Piraten und Piratinnen! Ansinnen und Ziel des Antrags sind absolut nachvollziehbar, absolut richtig und auch unterstützenswert. Einen kleinen Einwand habe ich: Nicht nur Bürger stärken und tragen die Energiewende, sondern auch Bürgerinnen tun das.
Nach dem Hinweis auf diesen für die Hälfte der Bevölkerung irritierenden Titel komme ich zu Ihrem Antrag. Wie gesagt, er ist von der Intention her unterstützenswert, aber in seinen Forderungen irgendwie eine Mischung aus Dingen, die die Landesregierung bereits macht, aus Dingen, in die Landesregierung nicht eingreifen kann, und aus Forderungen an die Bundesregierung.
Ich gehe kurz auf das ein, was die Landesregierung bereits macht. Ich gehe davon aus, dass der zuständige Minister gleich noch deutlicher etwas dazu ausführen wird. Daher nur ein paar Stichpunkte:
Die Landesregierung führt Dialoge; es gibt ausführliche Bürgerinnen- und Bürgerinformationen. In NRW werden positive Rahmenbedingungen gesetzt. Kommunale Klimaschutzkonzepte sind eingeführt, die im Klimaschutzgesetz festgelegt sind und die im Antrag gewünschten Energiemanagementkonzepte für die Kommunen beinhalten.
Sie haben unter Punkt 7 erklärt, die Landesregierung soll Anstrengungen unternehmen, damit administrative Hemmnisse bei den Genehmigungen von Bürgerenergieprojekten abgebaut werden. – Das Ziel ist gut, und es würde der Energiewende bestimmt auch guttun, weil Bürgerinnen und Bürger eben die Träger der Energiewende sind.
Aber es darf keine Ungleichbehandlung bei Genehmigungen geben. Das Genehmigungsrecht an sich muss objektiv bleiben. Die einzige Möglichkeit, die es für die Landesregierung gibt, Bürgerinnen- und Bürgerenergieprojekte zu unterstützen, besteht darin, Kommunen zu beraten und daran zu unterstützen, genau das voranzubringen. Genau das macht die Landesregierung bereits. Das ist das Einzige, was man da auch machen kann.
Nun zu den Forderungen an die Bundesregierung. Sie beschreiben ganz richtig die Probleme, die dort bestehen. Als Beispiel nehme ich das Kapitalanlagegesetz, das von Ihnen eben schon erwähnt wurde. Der ursprüngliche Vorschlag der schwarzgelben Bundesregierung hätte, wenn er so verwirklicht worden wäre, das Aus für viele Energiegenossenschaften bedeutet.
Aber die Grünen und auch die ErneuerbareEnergien-Branche haben auf der Bundesebene massiv Druck gemacht und unter anderem erreicht, dass es Teilausnahmen für Genossenschaften und für Projekte mit einer Handvoll Beteiligter gibt und dass ein Bestandsschutz existiert – ganz wichtig für die Investitionssicherheit, die andere immer gerne von uns fordern.
Unsere Forderungen gehen aber noch darüber hinaus. Denn ich möchte das aktuelle Gesetz nicht über den grünen Klee loben. Für uns ist beispiels
Zu guter Letzt bin ich leider – das muss ich sagen – ein wenig enttäuscht; denn Ihr Antrag fokussiert sich hauptsächlich auf die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende. Das ersetzt aber nicht die frühzeitige Information und die frühzeitige Einbeziehung in die Planung. Es gibt sehr viele positive Beispiele im ganzen Land, bei denen gute Kompromisse für die Energiewende, für den Naturschutz und für die Anwohnerinnen und Anwohner erreicht wurden. Insgesamt beschleunigen solche Beteiligungen die Energiewende und konkrete Projekte; denn anschließend werden weniger Klagen eingereicht.
Ein Wort noch an Herrn Fehring, aber auch insgesamt: Eine Beschleunigung der Energiewende und der einzelnen Projekte bekommen wir nicht hin, wenn wir weniger Naturschutz und weniger Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung machen, sondern ganz im Gegenteil: Wir brauchen davon mehr, und dann bekommen wir es auch gemeinsam hin.
Persönlich ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, warum wir das Ganze hauptsächlich im Wirtschaftsausschuss – federführend – debattieren. Ich finde es schade, dass wir nicht im eigentlich zuständigen Umweltausschuss miteinander darüber diskutieren. Ich freue mich aber auf die Debatte – wo auch immer – zu diesem Antrag, genauso wie ich mich über die Debatte über unseren rot-grünen Antrag zur Stärkung der gemeinwohlorientierten und solidarischen Wirtschaft, den wir ja morgen debattieren, freue. – Ganz herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor auch ich zu den vielen positiven und, wie sich gerade die Debatte darstellt, gemeinsamen Punkten komme, möchte ich doch sagen, Frau Kollegin Brems, dass dieser Antrag zur Energiepolitik genau in den Energieausschuss – und das ist der Wirtschaftsausschuss – gehört. Deshalb freut es mich, wenn wir ihn dort beraten. Dass Sie da eine andere Auffassung haben, spürt ja insbesondere Ihr Koalitionspartner immer wieder. Umso trauriger finde ich es natürlich, dass zu dem Tagesordnungspunkt nicht der Energieminister, sondern der Umweltminister redet.
Meine Damen und Herren, die FDP begrüßt es, wenn sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger – Frau Brems, das habe ich direkt aufgegriffen – an der Energiewende beteiligen können. Konkurrenz belebt nämlich schließlich das Geschäft. Daher stehen wir Initiativen, die den Wirkungskreis von Energiegenossenschaften stärken sollen, grundsätzlich offen gegenüber, selbstverständlich auch deshalb, meine Damen und Herren, weil Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung ur-liberale Prinzipien sind, die gerade im Genossenschaftswesen zum Ausdruck kommen. Also, Herr Kollege Schmeltzer, hier bei einem solchen Thema bin ich voll und ganz Genosse.
(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD] – Minis- ter Michael Groschek: Was hast du dafür be- zahlt, Rainer?)
Es dürfte Sie überraschen, aber gerade das Genossenschaftswesen liegt mir sehr am Herzen. Vielleicht kommen wir auch da mal zusammen.
Meine Damen und Herren, besonders wichtig ist auch – ich habe es ja schon häufiger hier an dieser Stelle betont –, dass die Landespolitik die Akzeptanz für die Energiewende fördern muss. Meine Damen und Herren, die Beteiligung von Bürgern an konkreten Projekten, insbesondere auch der direkt Betroffenen, der Anwohner, erhöht nämlich die Akzeptanz erheblich und stärkt somit eben auch den Weg zur Energiewende.
Durch die starke Identifikation mit den Projekten kann sicherlich auch das Interesse, sich stärker mit energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu
Meine Damen und Herren, im Bundesländervergleich liegt Nordrhein-Westfalen nur auf Platz 4 bei der Anzahl der Energiegenossenschaften. Das wird zum einen daran liegen, dass wir hier im Vergleich zu den Küstenländern und Süddeutschland eben nicht die besten Voraussetzungen für den Ausbau von Windkraft und Solarenergie haben. Zum anderen liegt es aber sicherlich auch an einer berechtigten Skepsis, hohe Finanzbeträge in ein Geschäftsmodell zu investieren, das letztlich vollständig auf der EEG-Förderung aufsetzt, die eine Vergütungsgarantie bis zu 20 Jahre vorsieht. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind abgekoppelt vom Markt und beruhen auf Dauersubventionen. Das widerspricht natürlich irgendwo dem genossenschaftlichen Prinzip.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat auch Umweltminister Remmel schon häufiger erklärt, dass er es für richtig halte, den Bürger von der Energiewende profitieren zu lassen. Im Grundsatz stimme ich Ihnen da auch zu, Herr Minister. Nur kann es eben nicht so sein, dass der Mieter für die glänzende Rendite der Solaranlagen auf dem Dach des Eigenheims nebenan aufkommen muss. Denn das ist dann keine soziale Marktwirtschaft, wenn
Meine Damen und Herren, es wäre also der völlig falsche Weg, ein Sonderrecht für Energiegenossenschaften zu schaffen, bei der EEG-Förderung noch draufzusatteln oder zu deren Gunsten auf den zwingenden Natur- und Artenschutz zu verzichten.
Wichtiger ist es – hier sehe ich die richtigen Ansätze auch in Ihrem Antrag –, zum Beispiel die Möglichkeiten zur Eigenversorgung und zur Direktvermarktung zu stärken, um die Genossenschaften zu unterstützen.
Noch nicht schlüssig ist für mich die geäußerte Kritik an der Neuregelung des Kapitalanlagegesetzes. Das ist ja eben auch schon angesprochen worden. Denn die BaFin hat inzwischen klargestellt, dass die Energiegenossenschaft dann von der Neuregelung erfasst wird, wenn sie den erzeugten Strom verkauft. Bei einer Eigenversorgung handelt es sich dagegen nicht um ein Investmentvermögen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die komplexe Rechtslage und der mögliche Einfluss auf die Strommärkte erfordern noch eine tiefere Diskussion im Ausschuss. Nach der Debatte gerade bin ich eigentlich guter Dinge und könnte mir sehr gut vorstellen, dass man hier auch zu einer gemeinsamen Position aller vier Fraktionen kommt, wenn jeder ein Stück weit von seiner Position weggeht und wir uns auf die wesentlichen Punkte konzentrieren und gerade versuchen, die Energiegenossenschaften, auf marktwirtschaftlichem Weg zu stärken. – Vielen Dank.