Protokoll der Sitzung vom 19.06.2013

Die Landesregierung bringt nun den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf ein, der zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz NRW dient. Der Gesetzentwurf hat zwei Ziele:

Erstens. Wir geben den zahlreichen Beteiligten im Flurbereinigungsverfahren das Widerspruchsverfahrensrecht zurück und die damit verbundene Schlichtungs- und Schiedsfunktion.

Zweitens. Wir passen das Recht dort an die aktuellen Verwaltungsstrukturen an, wo es nötig ist.

Dieser Weg ist im Koalitionsvertrag beschrieben. Dort ist ausgeführt, das Widerspruchsverfahren dann wieder einzuführen, wenn dies nach eingehender Prüfung sinnvoll und nötig ist. Dies ist im vorliegenden Fall so zu sehen.

Recht und Verfahren der Flurbereinigung – wer das Prozedere einmal mitgemacht hat, weiß, dass es sich um ein sehr komplexes Verfahren handelt. Dies gilt umso mehr, weil hier ein Dialog zwischen der Verwaltung und zwischen den Bürgerinnen und Bürger notwendig ist, ebenso hängt ein umfänglicher Rechtsschutz damit zusammen.

Das Grundgesetz misst dem Eigentum einen sehr hohen Wert bei. Die Flurbereinigung betrifft die Neugestaltung ländlichen Grundbesitzes. Sie führt damit die Wahrung von Eigentum und Rechten ganz zentral voran.

Zur näheren Begründung unseres Gesetzentwurfes möchte ich zumindest auf ein paar Zahlen hinweisen, damit Sie wissen, über welche Dimensionen wir reden. Aktuell laufen in Nordrhein-Westfalen 240 Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Sie umfassen eine Fläche von 130.000 Hektar. Wir sprechen also von Verfahren, die einen Anteil von gut 4 % der Landesfläche ausmachen. 40.000 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind

daran beteiligt oder betroffen. Das ist die Einwohnerzahl einer mittelgroßen Stadt.

Flurbereinigung ist – und das muss auch gesagt werden – kein klassisches Verwaltungsverfahren, wo auf der einen Seite die öffentliche Hand steht und auf der anderen Seite die Bürgerinnen und Bürger. Es gibt hier noch sehr viel mehr Beteiligte, zahlreiche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer mit unterschiedlichen Interessen, Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände, die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen und viele mehr.

Das macht es erforderlich, Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen sowie in einem vorgerichtlichen Verfahren mithilfe eines Widerspruchsrechts die Pläne korrigieren zu können und damit zu einem fairen Ausgleich von Interessen zu kommen.

Wir wollen die Entlastung der Gerichte; das hat sich schon in einer ersten Evaluierung gezeigt. Um gut 50 % haben die Klagen vor Oberverwaltungsgerichten – das ist die Instanz, die sofort angerufen werden muss – zugenommen. Das führt zu einer Beschäftigung von Gerichten da, wo wir es nicht wollen. Deshalb muss dies zurückgenommen und verändert werden.

Ich will auch sagen, warum das notwendig ist, damit Sie ein paar Beispiele kennenlernen, wo derzeit Flächenbereitstellungs- und Flurbereinigungsverfahren durch Verfahrensverzögerungen und Gerichte nicht vorankommen. Ich nenne die so wichtigen Deichbausanierungen am Rhein. Der Langeler Bogen in Köln oder auch die Bislicher Insel sind hiervon betroffen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zum Hochwasserschutz ist es wichtig, die Verfahren zu beschleunigen. Das geht am besten, indem wir die Gerichtsverfahren vermeiden und mit einer Wiedereinführung des Widerspruchsrechtes im Verfahren zu konsensualen Lösungen kommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Regelung im Flurbereinigungsrecht wird Ihnen von der Landesregierung im Einvernehmen zwischen Justiz-, Innen- und Umweltministerium vorgeschlagen. Die Kommunen und Bezirksregierungen werden dafür kein zusätzliches Personal benötigen. Insofern ist es ein rundum guter und positiver Weg, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Rechte zurückzugeben, Verfahren nicht zu belasten und Gerichte zu entlasten.

Ich bitte um Unterstützung in den entsprechenden Ausschüssen und dann auch in der Beschlussfassung hier im Parlament. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Eine weitere Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ist heute nicht mehr vorgesehen.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/2977 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Ist jemand gegen die Überweisungsempfehlung oder möchte sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

14 Gesetz zur Änderung des Krebsregisterge

setzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3206

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Frau Ministerin Steffens das Wort.

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Krebserkrankungen sind nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen nach wie vor die zweithäufigste Todesursache. Das epidemiologische Krebsregister erfasst, speichert und interpretiert Informationen zu Krebserkrankungen. Es ist damit die größte Datenbasis, um Angaben über die Häufigkeit, die regionale Verbreitung, aber gerade auch die Überlebensraten machen zu können. Auf der Grundlage des Krebsregisters sind vor allen Dingen Trendentwicklungen abzusehen. Das ist aus drei Gründen wichtig:

Zum einen brauchen wir die Daten für die Prävention, um passgenaue Präventionsangebote unterbreiten zu können.

Zum Zweiten brauchen wir sie für die Versorgung und auch, um damit Versorgungsstrukturen zu implementieren.

Als Letztes brauchen wir die Daten für die wissenschaftliche Forschung.

Klar ist, dass die Aktualisierung der bisherigen gesetzlichen Regelungen notwendig ist. Diese schlagen wir mit der Änderung des Gesetzes vor. Ich will nur auf einige Beispiele eingehen.

Klar ist von vornherein, dass wir eine fehlerfreie und vor allen Dingen aussagekräftige Datenbasis brauchen. Mit den Änderungen wollen wir die Datenqualität und die Datenbasis verbessern. Wir brauchen eine bessere Zuordnung von Daten und auch eine Regelung zum länderübergreifenden Datenabgleich auf der Basis des Bundeskrebsregisterdatengeset

zes von 2009; denn es ist wichtig, dass der Abgleich stattfindet.

Wir brauchen Regelungen zum Datenabgleich und zur Evaluierung des Mammografiescreenings. Auch hier müssen die Daten zusammengeführt werden.

Der letzte wichtige Punkt ist: Seit der Einführung der Meldepflicht im Jahr 2005 ist der Umgang mit dem epidemiologischen Krebsregister sehr unterschiedlich. Wiederholt verweigern sich Einzelne offen, die Daten weiterzugeben, auch onkologisch Tätige. Wir haben die Behinderung dahin gehend, dass oft nicht die Datenqualität erreicht wird, die wir brauchen. Das heißt, die Vollständigkeit der Meldungen lässt oft zu wünschen übrig.

Nach all den Jahren, in denen wir den Akteuren im Gesundheitssystem mit Geduld gegenübergestanden haben, kann das Thema nicht weiter so geduldig angegangen werden, sondern wir brauchen eine ganz klare Regelung zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die wir hiermit einführen wollen. Wir können vor allem den Betroffenen gegenüber nicht weiter hinnehmen, dass Einzelne die Datenqualität verschlechtern oder hierzu nicht beitragen. Denn eine schlechte Datenqualität kann für Einzelne dazu führen, dass nicht die Angebote vorgehalten werden, die wir eigentlich brauchen. Deswegen wollen wir die Vollzähligkeit der Meldungen herstellen. Das ist, wie gesagt, die Voraussetzung für belastbare Aussagen zum Krebsgeschehen.

Mit all diesen Punkten werden wir versuchen, das Krebsregister zu verbessern. Natürlich sind auch weitere Punkte enthalten, die seit 2005 im Wandel der Zeit einfach notwendig geworden sind. Medizinische und medizintechnische Innovationen brauchen die Veränderung. Darüber werden wir intensiv im Ausschuss diskutieren.

Das epidemiologische Krebsregister hat auch bundesweit einen besonderen Stellenwert. Mit den gesetzlichen Veränderungen werden wir die hohe Qualität in Nordrhein-Westfalen noch weiter verbessern können. In diesem Sinne werden wir weiterhin gemeinsam einen konstruktiven Dialog im Ausschuss haben. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Eine weitere Beratung ist auch zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.

Wir stimmen somit ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/3206 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Ist jemand anderer Meinung oder möchte sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

15 Landesregierung darf Kommunen bei Kon

version und Strukturwandel nicht im Regen stehen lassen – Nordrhein-Westfalen braucht landesweites Programm für Konversion und Strukturwandel aus Mitteln der Europäischen Union!

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/3205

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, heute keine Beratung durchzuführen.

Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3205 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Hauptausschuss sowie an den Ausschuss für Europa und Eine Welt. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses wiederum hier im Plenum erfolgen. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung widersprechen? – Wer möchte sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

16 Verbraucherbildung in der Schule nachhaltig

und vielfältig gestalten!

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/3223

Auch hier ist heute keine Beratung vorgesehen.

Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3223 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Möchte jemand dieser Überweisungsempfehlung widersprechen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung ebenfalls einstimmig angenommen.