Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Wir werden den gemeinsamen Entschließungsantrag, über den wir nachher unmittelbar abstimmen, unterstützen, und wir halten das Vorgehen der Bundesregierung, der vier Parteien im Deutschen Bundestag, das Wahlrecht für das Europaparlament entsprechend zu ändern, für richtig.

Zum Schluss darf ich Sie, Herr Kern, bitten, das 18seitige Gutachten, das der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, im April dieses Jahres exakt zu der Frage der Wahlrechtsänderung zum Europaparlament gemacht hat, mit Sinn und Verstand durchzulesen. Danach würden Sie die starken Worte, die Sie zu Beginn Ihrer Rede hier gebraucht haben, wahrscheinlich nicht wiederholen.

Und zu der „Nacht-und-Nebel-Aktion“: Am 10. Juni – also erst wenige Tage her – hat es im Bundestag eine Sachverständigenanhörung gegeben. Hier waren Zuschauer und Zuhörer dabei, wie es ganz normal ist und wie es auch sein kann.

Also kurz und gut: Wir unterstützen diesen Antrag. Wir halten ihn aus demokratischen und verfahrensrechtlichen und als Ergebnis des Verfassungsreformvertrags von 2008 zur Stärkung der Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments für richtig, für notwendig und für gegeben. Deshalb stimmen wir hier zu.

Herr Jostmeier, ich habe zwei Punkte. Zum einen eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Fricke. Würden Sie die zulassen?

Ja natürlich.

Zum anderen bleiben Sie bitte anschließend für eine Kurzintervention am Rednerpult.

Herr Kollege, wie Sie schon sagten, das 2009 gewählte Europäische Parlament besteht aus 162 Parteien. Hätte es damals keine Sperrklausel in Deutschland gegeben, wären es 169 Parteien gewesen.

Können Sie mir erklären, warum ein Parlament mit 162 Parteien nennenswert handlungsfähiger ist als ein Parlament mit 169 Parteien?

Weil sich, Herr Fricke, seit damals, seitdem diese Parteien so gewählt

worden sind, wie Sie es dargestellt haben, die Verfassungsgrundlage für das Europäische Parlament in Bezug auf die Wahlperiode 2014 bis 2019 – wir haben demnächst fünf Jahre Wahlperiode im Europäischen Parlament – wesentlich geändert hat.

(Beifall von der CDU und der FDP – Michele Marsching [PIRATEN]: Was hätten Sie denn gern?)

Das Europäische Parlament hat wesentlich mehr Kompetenzen und braucht auch verlässliche Mehrheiten. Darin liegt der Unterschied. – Jetzt war noch etwas.

Eine Kurzintervention schließt sich an. Sie hatten Ihre Rede im Grunde schon beendet. Die Kurzintervention kommt von Herrn Kollegen Kern, der jetzt 90 Sekunden Zeit dafür hat. – Bitte schön, Herr Kern.

Herr Jostmeier, natürlich werde ich mir gern noch einmal die Ausführungen von Herrn Papier zu Gemüte führen. Einen Teil meiner Intervention hat mir Kollege Fricke schon vorweggenommen.

Nun ergänzend zu dieser Frage, ob jetzt 169 oder 162 Parteien der wesentliche Unterschied sind. Es gibt zwar über 160 Parteien, aber sieben Fraktionen. Insofern beweist der jetzige Zustand, dass das Europäische Parlament auch so funktionsfähig ist. Dann kommt schon der Verdacht auf, warum man das ändern will. Wo ist die Problemlage zu sagen, es hätte sich etwas Wesentliches geändert.

Mir sind seit 2009 Vertragsänderungen nicht bekannt, und das Einzige, was man ändern will, ist die Vorgehensweise. Es ist aber eine Absprache unter den Parteien untereinander, dass man sagt: Wir wollen jetzt mit gemeinsamen Listenkandidaten nach vorn gehen. Aber es ist keine wesentliche Änderung in den Wahlgrundsätzen oder in den Befugnissen des Parlaments. Von daher kann ich das Argument so nicht nachvollziehen und nicht bestätigen. – Dabei will ich es belassen.

Man soll ja auf eine Frage nicht mit einer Gegenfrage antworten. Aber ich frage Sie trotzdem, Herr Kern: Ist Ihnen nicht bekannt, was sich seit 2009 Wesentliches getan hat? Ist Ihnen das, was Herr Töns zitiert hat, nicht bekannt, dass es nämlich eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom November des vergangenen Jahres gegeben hat, in dem das Europäische Parlament mit sehr großer Mehrheit die 27 Mitgliedstaaten gebeten hat, das Wahlrecht entsprechend so zu korrigieren, wie wir es jetzt bei uns in Deutschland vornehmen?

Ich frage weiter: Ist Ihnen denn auch nicht bekannt, dass durch den Verfassungsvertrag 2008/2009 das

Verhältnis zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission ganz anders ausfallen wird? Auch das Verhältnis vom Europäischen Parlament zum Europäischen Rat wird anders sein. Das Europäische Parlament hat wesentlich mehr Kompetenzen neben der Wahl des EU- beziehungsweise Kommissionspräsidenten, der

Tatsache, dass jeder Kommissar auf Vorschlag des Europäischen Rates vom Europäischen Parlament bestätigt beziehungsweise gewählt werden muss.

Wenn ich folgende Frage stellen darf: Wieso glauben Sie, dass das Europäische Parlament in seiner großen Mehrheit auf die Idee kommen könnte, diese Sperrklausel – man kann überlegen, ob es 2, 3, 4 oder 5 % sein sollen – zu schaffen, damit wir zu stabilen Verhältnissen und Mehrheiten kommen?

(Beifall von der CDU – Michele Marsching [PIRATEN]: Das war schon 2009!)

Danke schön, Herr Kollege Jostmeier. – Damit sind wir am Ende dieser Rede und kommen zum nächsten Redner. Es spricht für die grüne Fraktion Herr Kollege Engstfeld.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eigentlich kann ich mein Redemanuskript zur Seite legen, weil ich das, was der Kollege Töns und der Kollege Jostmeier erklärt haben, nur voll und ganz unterstreichen kann. Das sind die zentralen Punkte: Das Europäische Parlament hat selber gesagt: Liebe Mitgliedstaaten, führt doch bitte eine Sperrklausel ein. – Ich kann mich dem Kollegen Werner Jostmeier wirklich anschließen: Ich finde erstaunlich, dass Sie von den Piraten das einfach ignorieren. Sie ignorieren, dass das Parlament selber gesagt hat: Macht das bitte! Sie ignorieren auch, dass jetzt ein anderer Mechanismus zur Wahl des Kommissionspräsidenten oder Kommissionspräsidentin herrscht.

Einen Aspekt, der bisher noch nicht genannt worden ist, kann ich hinzufügen: Ist die Dreiprozentklausel verfassungskonform? – Wir sind der Meinung: Ja! Ich empfehle – es sind übrigens 17 Seiten von Herrn Papier bei der Anhörung am 10. Juni –, das einmal nachzulesen. Ja, das ist verfassungskonform, weil es in Urteil aus dem Jahre 2011 eine andere Analogie gab.

Es gibt einen weiteren Punkt: Die Einführung der Dreiprozentklausel ist keine Retourkutsche in Richtung Karlsruhe. Das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck der Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP im Deutschen Bundestag. Das war keine Retourkutsche oder sonst etwas in Richtung Karlsruhe. Wir werden sehen: Am 5. Juli wird das Gesetz im Bundesrat beschlossen werden. Schon jetzt sind Klagen angekündigt worden. Insofern wird sowieso

das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort in dieser Angelegenheit haben.

Ich würde auch die Nacht-und-Nebel-Aktion zurückweisen. Das Gesetz musste schlichtweg geändert werden, weil wir alleine schon eine andere Anzahl Europaparlamentarier aus Deutschland 2014 nach Brüssel oder Straßburg schicken werden. Bisher waren es 99 Abgeordnete, demnächst werden es 96 Abgeordnete sein. Deshalb musste etwas geändert werden. Die Fünfprozenthürde wurde vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Auch das musste geändert werden. Wir haben uns für eine vertretbare Dreiprozentlösung entschieden. Insofern kann man Ihren Antrag an der Stelle einfach nur ablehnen. Wir werden natürlich dem gemeinsamen Antrag zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall von der SPD und der CDU)

Danke schön, Herr Engstfeld. – Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Dr. Wolf das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um die Fünfprozentklausel in diesem Haus geht, ging in den letzten Jahren immer nur die Diskussion um die „Kommunalparlamente“. Wir alle sind uns einig, dass das eigentlich gar keine Parlamente sind. Das macht auch den entscheidenden Unterschied aus:

Wir haben bei den Kommunalvertretungen keine Klausel, weil das eben keine Parlamente sind. Aber im aktuellen Zusammenhang reden wir über ein veritables Parlament, das zunehmend Kompetenzen gewonnen hat. Wir alle sind wohl einer Meinung, dass das noch stärker werden darf. Es geht darum, die Parlamentarisierung in Brüssel voranzutreiben, die Exekutive zurückzunehmen. All das spricht natürlich dafür, vergleichbare Klauseln, wie wir sie im Bundes- und Landesparlament haben, dem EUParlament zukommen zu lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es ist gar keine Frage, dass solche Dinge immer umstritten sind. Deswegen ist es das gute Recht der Piraten, dagegen zu sein. Es geht um eine Abwägungsentscheidung, die immer darauf beruht, dass man die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu betrachten hat und damit die Gefahr der Zersplitterung zu betrachten hat. An der Stelle muss man sich entscheiden: Wenn es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Fünfprozentklausel nicht geben kann, ist es zulässig, 3 % als Hürde einzuziehen.

Ich darf nur ganz am Rande darauf hinweisen, dass immerhin 16 Länder in der Europäischen Union entsprechende Klauseln haben und das EU-Parlament eine diesbezügliche Forderung nach geeigneten Mindestschwellen aufgestellt hat. Das belegt, dass der Weg gangbar ist, der letztendlich vom Bundes

verfassungsgericht überprüft wird. Das ist in einer Demokratie nun einmal so. Politik hat die Vorlage zu liefern. Die Vorlage ist geliefert worden und wird heute mit großer Mehrheit durch die Zustimmung zum Entschließungsantrag von unserer Seite unterstützt werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Wolf. – Die Landesregierung wird durch Innenminister Jäger vertreten.

(Zuruf: Inneres und Kommunales!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass die Diskussion hier nicht ohne Eigennutz für die Piratenfraktion und -partei geführt wird. Man sollte diese Diskussion demokratietheoretisch nicht überhöhen. Letztendlich glaube ich, dass aus Sicht der Piraten jede Hürde verfassungswidrig ist, die sie daran hindern könnte, ins Europäische Parlament einzuziehen.

Letztendlich ist sehr viel gesagt worden; das will ich nicht wiederholen. Ich will nur darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht 2011 die Entscheidung, eine Fünfprozentklausel sei verfassungswidrig, in der Tat mit extrem knapper Mehrheit getroffen hat, nämlich mit einem Votum von 5:3. Zwischen 5 % und 3 % gibt es einen elementaren Unterschied, nämlich 526.000 Stimmen. Diese sind zur Erreichung eines Mandats erforderlich. Zu dem Ergebnis, dass die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch Sperrklauseln, die Bestandteil einer repräsentativen Demokratie sind, zu erhalten ist, kommt übrigens auch die VenedigKommission des Europarates in einem Gutachten aus dem Jahr 2008.

Herr Jostmeier hat darauf hingewiesen: Bei kaum einem anderen Thema sind die Parteien so sehr einer Meinung wie bei diesem. Über die Grenzen von SPD, CDU, Grünen und auch der FDP hinweg, die ebenfalls gelegentlich an dieser Sperrklausel kratzt, ist man der Meinung, dass sie als Bestandteil der repräsentativen Demokratie auch ins Europäische Parlament gehört.

Übrigens haben 21 der demnächst 28 Mitgliedstaaten eine Sperrklausel; in den anderen Ländern gibt es faktisch eine. Die Hälfte der EU-Staaten hat eine höhere Sperrklausel als Deutschland, in der Regel 4 % bis 5 %. Dass zu diesem Thema bisher keine öffentliche Debatte stattgefunden hat, liegt vielleicht auch daran, dass außer den Piraten niemand ein Problem darin sieht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Es sprach zu uns der Minister für Inneres und Kommunales.

(Zuruf von Minister Ralf Jäger)

Wie gewünscht, Herr Minister.

(Zurufe von den PIRATEN: Und Europa!)

Nein, das muss ich hier niemandem erklären. Für Europa ist Ministerin Dr. Schwall-Düren zuständig. Manche lernen im Hohen Haus noch etwas.

(Zurufe von den PIRATEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.