Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Deshalb haben wir, die Regierungsfraktionen, auch im Koalitionsvertrag letztes Jahr festgelegt, die Kinderfeuerwehren – das ist das, worum es heute geht – im Rahmen der Novellierung des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes zu ermöglichen.

Frau Kollegin Korte, ich finde eigentlich sehr schade – ich sage es ganz deutlich –, dass Sie unsere ausgestreckte Hand in dieser Frage nicht ergriffen haben. Wir haben Ihnen, nicht nur Ihnen persönlich, sondern der gesamten CDU-Fraktion natürlich deut

lich gemacht, dass wir Ihren Gesetzentwurf und damit die Frage der Ermöglichung der Kinderfeuerwehren unterstützen, dass wir aber der Meinung sind, dass es nicht alles sein kann, alleine die Frage der Versicherungspflicht zu lösen.

Deshalb haben wir bereits im Haushalt 2013 finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, die dem Verband der Feuerwehren erlaubt haben, einen Jugendbildungsreferenten einzustellen. Dieser hat in den letzten Monaten gemeinsam mit dem Verband der Feuerwehren eine Konzeption erstellt und mit Blick auf den Referentenentwurf zur Novellierung des Gesetzes beraten.

Uns ist das deshalb so wichtig, weil die Frage, allein die Versicherungspflicht zu lösen, nicht das Einzige ist, was den Kommunen hilft, sondern wir müssen auch die Frage der pädagogischen Konzepte beantworten, ebenso die Frage der Ressourcen wie Kindersitze und ähnliche Probleme, Kleidung, die Frage der Einbindung in ein landesweites Konzept und letzten Endes auch die Frage der Mitwirkungsmöglichkeiten im offenen Ganztag.

All diese Fragen bleiben bei Ihrem Gesetz unbeantwortet. Ich verstehe bis heute nicht, warum Sie nicht erst mit uns gemeinsam diese Fragen beantwortet haben und wir dann gemeinsam das Gesetz verabschiedet haben. Ich persönlich finde das sehr schade. Ich finde es nicht allein sehr schade, sondern wir hatten ja eine Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen. Da möchte ich den Verband der Feuerwehren zitieren, also den Verband, der alle Feuerwehren, Freiwillige, Berufsfeuerwehren und alle, die dazugehören, hier in Nordrhein-Westfalen vertritt.

Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus deren Stellungnahme:

„Da derzeit im Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ein Referentenentwurf zur Neufassung des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes erarbeitet wird, bietet sich eine Umsetzung im Rahmen der Gesetzesnovellierung an.“

Die Feuerwehren selber haben also gesagt: nicht vorwegnehmen, sondern im Rahmen der Gesetzesnovellierung durchführen. Da sind wir, die Regierungsfraktionen, in guter Gesellschaft. Ich verstehe das zumindest so.

Nun werden wir noch in diesem Jahr die Novellierung des FSHG hier im Parlament beraten und zu Beginn des Jahres 2014 verabschieden.

(Zuruf von Theo Kruse [CDU])

Das sind für mich noch neun Monate, Kollege Kruse. Wir schaffen also in neun Monaten, was Sie in fünf Jahren nicht geschafft haben.

(Theo Kruse [CDU]: Donnerwetter! – Marc Lürbke [FDP]: Noch ist nichts passiert!)

Ich finde das auch ein Donnerwetter, Kollege Kruse. Das will ich Ihnen mal sagen.

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege Kruse, in diesem FSHG ist ein kleiner Baustein die Ermöglichung von Kinderfeuerwehren und die Unterstützung des Landes bei dieser Umsetzung.

Wem aber diese neun Monate in NordrheinWestfalen zu lang sind – damit meine ich die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen –, dem mache ich hiermit im Namen der SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich das Angebot: Wenn Ihnen das zu lange dauert, wenn Sie derzeit vorhaben, eine Kinderfeuerwehr einzurichten und die Wartezeit bis zum Frühjahr 2014 zu lang erscheint, wenden Sie sich an uns, an die Fraktion, an mich. Wir werden Ihnen helfen, die bürokratischen Hürden des Problems der Versicherungspflicht zu lösen, so wie es übrigens bei über 30 Kinderfeuerwehren in NRW bereits möglich war.

Aus den vorgenannten Gründen, Frau Kollegin Korte und liebe CDU-Fraktion, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

Herr Kollege Stotko, ich wollte Ihren Satz nicht unterbrechen. Haben Sie noch eine Sekunde Zeit? Herr Lürbke hat sich zu einer Zwischenfrage eingeloggt. Wollen Sie die noch zulassen?

Aber natürlich.

Hervorragend. – Herr Lürbke, Sie haben das Wort.

Herr Stotko, vielen Dank, dass ich noch kurz nachfragen darf. – Es ist beeindruckend, dass Sie jetzt denen, die Kinderfeuerwehren gründen wollen, noch ein Angebot machen. Aber wir alle haben noch das Signal aus dem Innenausschuss vor Augen. Ich erinnere mich auch an Überschriften in bestimmten Medien, in Zeitungen: Keine Kinderfeuerwehr in Nordrhein-Westfalen. – Das war das Signal, die Botschaft, die aus den Beratungen des Innenausschusses gesendet worden ist. Meiner Ansicht nach ist es ein wenig fadenscheinig, nun ein Angebot zu machen.

Haben Sie noch eine Frage?

Ja, Herr Stotko, natürlich, die Frage schließt sich an: Wie bewerten Sie das in dem Zusammenhang?

(Lachen von der SPD)

Herr Kollege Lürbke, das war weder eine Frage noch war das irgendeiner Antwort wert. Nehmen Sie es mir nicht übel!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Marc Lürbke [FDP]: Da komme ich gleich noch drauf!)

Ein Fragezeichen habe ich auf jeden Fall am Ende gehört. Wie auch immer – vielen Dank, Herr Stotko. – Für die CDUFraktion spricht nun die Kollegin Korte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Stotko, ganz klar, angereichte Hände nehmen wir gerne an. Nur, es muss zielführend sein und in die richtige Richtung gehen.

(Beifall von der CDU)

Sie haben eben die klassische Subjektivität Ihrer Sichtweise dargestellt. Ich versuche es mal mit ein bisschen mehr Objektivität, soweit das aus unserer Sicht möglich ist.

(Beifall von der CDU)

Im November des vergangenen Jahres hat die CDU-Fraktion eine Änderung des FSHG eingebracht. Worum ging und geht es? Es soll den Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht werden, eine Kinderfeuerwehr einzurichten. Bislang können Kinder – Sie haben es gerade richtig gesagt – erst ab dem zehnten Lebensjahr Mitglied einer Jugendfeuerwehr werden. Unser Gesetzentwurf soll die Grundlage schaffen, damit Kinder bereits ab sechs Jahren zu Kinderfeuerwehren zusammengeschlossen werden können, um sich dem Thema „Brandschutz“ spielerisch zu nähern. Sie sollen sich für die Feuerwehren begeistern können.

Einige Kinderfeuerwehren gibt es bereits. Aber da diese bisher vom Gesetz nicht erfasst sind, besteht kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse. Ganz so einfach kann man es sich nicht machen, Herr Stotko. Das ist ein Zustand, der aus unserer Sicht nicht vertretbar ist, sondern unverantwortlich.

Sie sprechen von der Anhörung. Sie haben völlig recht: Es gab eine kritische Stimme. Alle anderen Beiträge entsprachen unserer Sichtweise.

(Beifall von der CDU)

Dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, es im Innenausschuss wider besseren Wissens abgelehnt haben, den Feuerwehren eine Rechtsgrundlage für die Löschzwerge zur Verfügung zu stellen, ist ein fatales Signal.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort haben zunehmend Probleme mit der Nachwuchsgewinnung. Daher ist der frühe Kontakt mit den Kindern so wich

tig, um einen fließenden Übergang in die Jugendfeuerwehren zu erreichen. Die Aktiven haben händeringend auf eine solche Gesetzesänderung gewartet. Sie, die Regierungskoalition, lehnen die Änderung mit der Begründung ab, sie in die Novellierung des FSHG einfügen zu wollen. Dass diese aber deutlich auf sich warten lässt, musste das Ministerium gerade in der letzten Ausschusssitzung zugestehen.

(Beifall von der CDU)

Warum ermöglichen Sie es den Ehrenamtlichen nicht jetzt, auf diesem Weg die nötige Rechtssicherheit zu erlangen? Im Innenausschuss und auch hier haben Sie bemängelt, dass unser Gesetzentwurf keine pädagogischen Konzepte für die praktische Arbeit in Kinderfeuerwehren enthalte. Dieser Vorwurf ist – mit Verlaub – lächerlich.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD: Genau richtig!)

Kein einziges Bundesland, das bereits Kinderfeuerwehren in der Landesgesetzgebung verankert hat, hat ein pädagogisches Konzept in das Gesetz aufgenommen.

(Zuruf von der SPD: Traurig!)

Das regelt man auf untergesetzlicher Ebene, und das sollten Sie mit Ihrer Erfahrung wissen.

(Beifall von der CDU)

Vertrauen Sie auf unsere höchst engagierten Feuerwehrleute! Die Zeit drängt, liebe Landesregierung. Herr Innenminister, hier brennt es. Der Freiwilligen Feuerwehr gehen die Helfer aus. Wird der Brandschutz nicht mehr teilweise über die ehrenamtlichen Aktiven geleistet, werden wir Berufsfeuerwehren errichten müssen. Sie sollten die finanzielle Situation der Kommunen kennen und dankbar für alle Ehrenamtlichen sein.

(Beifall von der CDU)

Wir – die CDU – wollen die Lebensretter unterstützen und dafür sorgen, dass sie frühzeitig Potenziale sichern können. Wir allen haben in den vergangenen Tagen erlebt, wie wichtige unsere Feuerwehren in Notlagen sind – auch bei Hochwasser.

(Beifall von der CDU)