Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist nun Herr Kollege Krüger an der Reihe. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Das Anliegen, das die Piraten hier vortragen, begrüßen wir von der Stoßrichtung her. Das haben wir auch in den Beratungen im Fachausschuss deutlich gemacht. Sie knüpfen an die Einbringung des Gesetzentwurfs in der Plenarsitzung im Juli letzten Jahres an. Sie wissen, dass das Anliegen mittlerweile auch von der Landesregierung aufgenommen worden ist. Dazu gibt es eine Kabinettsvorlage, die mittlerweile in einem Anhörungsverfahren mit den Spitzenverbänden abgestimmt worden ist.

In dieser Kabinettsvorlage wird aber noch eine ganze Reihe anderer Aspekte angesprochen, beispielsweise: Wie geht man mit der Verkleinerung des Rates um? Wie geht man mit dem Thema „Durchführung der Sitzberechnung“ um? – Dies wollen wir gern ganzheitlich angehen, anstatt einen einzelnen Aspekt losgelöst zu behandeln.

Von daher werden wir den Gesetzentwurf heute ablehnen. Aber in Kürze werden wir uns mit der Angelegenheit wieder beschäftigen, und dann werden Sie auch Ihre Zielrichtung realisiert sehen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächster Redner ist Herr Abruszat für die Fraktion der FDP an der Reihe. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich meinen Vorrednern insoweit anschließen, als auch wir, die Fraktion der Freien Demokraten, das Grundanliegen der Fraktion der Piraten für richtig halten, nach einem gewissen Zeitraum keine Wiederholungswahlen mehr auf der Basis veralteter Wahlvorschläge durchzuführen. Das ist richtig. Aber die Gesetzgebung macht man eben aus einem Guss und nicht in einzelne Punkte zerstückelt.

Wir haben mit dem Kommunalwahlrecht in den letzten Wochen und Monaten schon unsere Erfahrungen gemacht. Die Landesregierung hat – wie es so schön heißt – ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie auf den Weg gebracht, was sie schon wieder nachbessern muss, weil es auch nicht sorgfältig bearbeitet war. Morgen beraten wir schon wieder über einen Antrag der Fraktion der Piraten zum Kommunalwahlrecht.

Ich finde, Gesetzgebung erfordert solides Handwerk aus einem Guss. Dann kann man über die Dinge sehr sorgfältig und auch im gesamten Sachzusammenhang diskutieren. Das sollten wir tun. Deswegen werden wir heute diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Herrmann.

(Daniel Düngel [PIRATEN]: Du musst das so machen wie die anderen!)

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere, dass ich ein bisschen mehr Ihrer Zeit in Anspruch werde nehmen müssen.

Eine interessante Argumentation war: Gerade letztens hatten wir hier ein KommunalwahlgesetzÄnderungsstückwerk, bei dem wir mit unserem Änderungsantrag zum Kommunalwahlgesetz Ihre Reaktionen noch abgewartet haben. Jetzt reden Sie hier von Änderungen „aus einem Guss“. Das ist sehr spannend.

Wir behandeln heute hier nämlich den ersten Gesetzentwurf, den wir, die Fraktion der Piraten, im Juli letzten Jahres hier eingebracht haben. Er ist ausführlich besprochen worden und war auch Gegenstand einer Anhörung. An dieser Stelle möchte ich allerdings nicht mehr ausgiebig auf die einzelnen Argumente in dieser Sache eingehen.

Nachdem nicht mehr nur die Piraten, sondern – in der zeitlichen Reihenfolge – auch die Sachverständigen in der Anhörung, die Oppositionsfraktionen und die Regierungsfraktionen erkannt haben, dass eine Gleichstellung oder zumindest eine vermehrte Angleichung von aktivem und passivem Wahlrecht zu einem demokratischen Mindestrecht gehören, hat nunmehr die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf gleichen Inhalts vorgestellt – dieses Jahr, wohlgemerkt. Unser Entwurf ist vom letzten Jahr.

Wir Piraten sind auch Pragmatiker; wir sind eben keine reinen Idealisten und schon gar keine Fundamentalisten. Wir werden diesen Entwurf der Landesregierung, so er denn in den nächsten Wochen oder Monaten in das Gesetzgebungsverfahren ein

gebracht wird, nicht nur wohlwollend begleiten, sondern wir werden wieder piratig verfahren: Wir werden diesem Vorschlag voraussichtlich zustimmen.

Genau an dieser Stelle unterscheiden wir Piraten uns fundamental von den anderen Fraktionen.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich weiß nicht, warum die Fraktionen der CDU und der FDP sowohl unserem Änderungsantrag als auch unserem Ausgangsgesetzentwurf im Ausschuss nicht zustimmen konnten. Er liegt sowohl inhaltlich als auch formal auf ihrer Linie. Sie haben das gerade bestätigt, Herr Abruszat. Dieses Verhalten kann ich mir nur dadurch erklären, dass eine gute Idee der Piraten, die dann auch von den von Ihnen benannten Sachverständigen für gut geheißen wurde, einfach abzulehnen ist. So einfach scheint Politik immer noch für einige zu sein.

Sie hätten sich aber zumindest enthalten können, wenn Sie schon nicht ganz über den eigenen Schatten springen möchten, weil Ihnen ansonsten von dritter Stelle vorgehalten werden könnte: Wie könnt ihr denn mit den Piraten stimmen?

Ähnliches gilt für die Regierungsfraktionen. Da sieht man, dass eine Oppositionsfraktion etwas sinnvoll Umzusetzendes vorschlägt, und weiß nicht so richtig, wie man damit umgehen soll. Einfach wäre es gewesen, wenn man im Laufe des Verfahrens einfach zugestimmt hätte. So einfach wollte man es sich mit diesem Anliegen aber wohl nicht machen. Man hat einfach gewartet, ein ganzes Jahr lang.

Ich habe mich im Mai dieses Jahres bei der Unterrichtung der Landesregierung über ihr neues Gesetz schon gefragt, ob es gesetzgeberische Zufälle geben kann oder ob hier jemand mehr wusste. Für mich war die Antwort einfach. Da haben es sich die Regierungsfraktionen zeitlich leicht gemacht, weil sie wussten, dass es eine Gesetzesinitiative seitens der Landesregierung geben würde. So einfach kann Politik sein, muss es aber nicht.

Sinnvoller wäre es gewesen, wenn man sich an die Aussagen von Hannelore Kraft gehalten hätte: RotGrün ist eine Koalition der Einladung. Rot-Grün betreibt eine Politik der ausgestreckten Hand. – Ich habe von beiden Handlungsmaximen in dieser Sache nicht viel mitbekommen. Das Einzige, was ich mitbekommen habe, ist, dass sich Zuwarten nicht lohnt.

Nun ist die Piratenfraktion im Ausschuss nochmals aufgefordert worden, zu warten. Weitere sechs Monate sollen ins Land gehen, bis eine Regelung im Zusammenhang mit der Wiederholungswahl gefunden ist. Wir Piraten wollen nicht warten, wenn wir erkannt haben, dass etwas schiefläuft oder dass es die richtige Zeit dafür ist, wie zum Beispiel beim Transparenzgesetz.

So ist unsere Handlungsmaxime. Dieser wollen wir gerecht werden. Dieser sind wir auch durch unseren

Änderungsantrag gerecht geworden. Ganz schnell haben wir hier über die Ansätze der Landesregierung nachgedacht. Das war nicht nur ganz schnell und einfach, es war auch praktikabel.

Uns geht es mitnichten um Patentschutz. Draußen im Land werden die Menschen wissen, wer für die Änderungen bei der Wiederholungswahlregelung positiv verantwortlich ist. Das sind wir. Dafür brauchen wir keinen Patentschutz. Was wir in diesem Land brauchen, sind entscheidungsfähige Personen, die als richtig Erkanntes schnellstmöglich umsetzen und sich nicht hinter fadenscheinigen Formalargumenten verstecken.

(Beifall von den PIRATEN)

Zum Schluss möchte ich eines betonen: Die Piratenfraktion handelt weiter nach den Maximen von Hannelore Kraft. Wir, die Piratenfraktion, bleiben die Opposition der Einladung. Wir werden weiterhin eine Politik der ausgestreckten Hand gegenüber allen anderen Fraktionen betreiben. Wichtig dafür ist die wechselseitige Annahme dieser Politik, wenn uns keine sachlichen Erwägungen trennen, wie es hier der Fall ist.

Daher bitte ich Sie, dass Sie den Gesetzentwurf in Verbindung mit dem Änderungsantrag annehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich dem Innenminister, Herrn Jäger, das Wort. Bitte, Herr Minister.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Herrmann, das hat nichts damit zu tun, dass eine ausgestreckte Hand nicht angenommen wird. Das, was Sie machen, das nennt man im Ruhrgebiet Rosinenpickerei: sich aus einem laufenden Verfahren das rauszusuchen, was Ihnen jetzt am besten passt.

Um es deutlich zu sagen: Das ist ein Filet aus einem guten Stück Fleisch. Das Fleisch liegt schon im Topf – sprich im Gesetzgebungsverfahren. Deshalb würde ich dem Parlament empfehlen, dieses Gesetzgebungsverfahren in der Gänze abzuwarten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, meine Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Druck

sache 16/3292. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piraten abgelehnt.

Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/120. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3207, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Piraten angenommen und der Gesetzentwurf mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir treten ein in Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den

Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 16/1167

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/3256

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Stotko das Wort. Da eilt er schon wieder heran. Herr Kollege Stotko, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beenden heute eine Debatte über die Frage der Zukunft der Feuerwehren, die, wie ich finde, ein kleiner Ausschnitt dessen ist, was relevant bei der Frage ist, wie wir dafür sorgen, dass Feuerschutz in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren eine wichtige und deutliche Position bekommt.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Deshalb haben wir, die Regierungsfraktionen, auch im Koalitionsvertrag letztes Jahr festgelegt, die Kinderfeuerwehren – das ist das, worum es heute geht – im Rahmen der Novellierung des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes zu ermöglichen.