Und deswegen wäre es gut, wenn wir zeitnah Entscheidungen treffen können, die dann die Inbetriebnahme von Datteln 4 auch ermöglichen.
Meine Damen und Herren, recht hat er. Aber davon wollen Sie, gerade die Abgeordneten der SPD, nichts wissen. Vor allem Frau Ministerpräsidentin Kraft wollte bis zum Schluss der letzten Debatte nicht wahrhaben, dass es bei der Stadt Datteln bereits einen Beschluss zur Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens gibt. Anstatt sich hinter ihren Minister zu stellen und ihm den Rücken zu stärken, hat sie ihn in den Senkel gestellt.
Meine Damen und Herren, am vergangenen Freitag hat die Verbandsversammlung des RVR beschlossen, ein Zielabweichungsverfahren bei der Planungsbehörde in der Staatskanzlei zu beantragen. Im Juni haben Sie sich der Debatte verweigert, um den Koalitionsfrieden zu wahren. Das hat uns wieder einmal wertvolle Zeit gekostet. Das ist schade. Diese Zeit hätten wir besser anders nutzen können.
Minister Duin hatte eine zeitnahe Entscheidung angemahnt. Herr Minister, wir werden Sie beim Wort nehmen. Wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, die Entscheidung weiter auf die lange Bank zu schieben, weil die Koalition aus SPD und Grünen in der Energiepolitik tief zerstritten ist.
Mittlerweile machen Sie daraus auch gar keinen Hehl mehr, wenn man sich nur die Kommentierung der Entscheidung des Regionalrats Köln zu BoAPlus und des RVR zu Datteln 4 anschaut. In der Pressemeldung der Kollegin Brems heißt es: Kohlekraftwerke rentieren sich nicht mehr. – Dagegen lautet die Meldung vom SPD-Kollegen Eiskirch: Ein guter Tag für den Industrie- und Energiestandort Nordrhein-Westfalen, ein guter Tag für die Energiewende.
Die eine warnt Investoren vor Investitionen in neue und hochmoderne Kraftwerke, der andere lobt den Ersatz alter Kraftwerke durch wirkungsgradstarke und lastflexible neue Kraftwerke als wichtigen Baustein der Energiewende. Gespaltener kann eine Koalition gar nicht mehr sein.
Das umweltfreundlichste Steinkohlekraftwerk der Welt droht deswegen zur größten Bauruine Europas zu werden. Aber das, meine Damen und Herren, darf nicht zulasten Nordrhein-Westfalens und nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes geschehen.
Wenn wir hier heute über die Zielabweichungsverfahren sprechen, darf man selbstverständlich die gesamte Vorgeschichte nicht außer Acht lassen. Die Änderung des Regionalplans ist notwendig geworden, weil das OVG Münster in seinem Urteil davon ausging, dass die vierte Regionalplanänderung aus dem Jahre 2006 unwirksam sei. Dieses Verfahren wurde bei der Bezirksregierung noch unter der für Raumordnung zuständigen Ministerin Höhn begonnen. Ich frage mich daher, ob nicht der größte Fehler im Verfahren derjenige gewesen ist, dass man damals im Wirtschaftsministerium blind auf die Vorarbeiten von Frau Ministerin Höhn vertraut hatte.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund ist es natürlich kein Wunder, dass der grüne Spitzenkandidat Jürgen Trittin 2010 im Landtagswahlkampf selbstgewiss hinausposaunte: Jeder, der mit den Grünen koalieren will, muss sich darauf einstellen, dass dieses Investment nicht zu Ende gebaut wird. – In Anbetracht dieses Sachverhalts hat das ein besonderes Geschmäckle.
Meine Damen und Herren, aber das ist Vergangenheit. Jetzt muss Rot-Grün Farbe bekennen, wie die Koalition zu Datteln 4 steht, wie sie zur Energie- und Industriepolitik in diesem Lande steht. Die Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei ist nun gefordert. Sie muss in einem rechtssicheren Verfahren und vor allem zügig noch vor der Bundestagswahl über die Anträge entscheiden. Die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen haben ein Anrecht darauf, endlich zu erfahren, welche Position die rotgrüne Landesregierung zu Datteln 4 hat, wie SPD und Grüne auch zukünftig die Versorgungssicherheit in Nordrhein-Westfalen gewährleisten wollen. Aus diesem Grunde haben wir heute diesen Antrag gestellt. Ich lade Sie herzlich ein, ihm zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist ja schon bezeichnend, dass die CDU – ich weiß nicht zum wievielten Mal – eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragt hat. Man findet immer wieder einen Aufhänger für eine Aktuelle Stunde. Wenn Sie aber eine Aktuelle Stunde wegen der Dringlichkeit beantragen, dann sagen Sie doch auch einmal etwas Neues und nicht immer das, was Sie uns hier schon 15.000 Mal erzählt haben.
geprägt ist. Der Kollege Hovenjürgen hat vor einem knappen Drittel seiner Fraktion gesprochen, der Kollege Brockes – mit ein bisschen Zeitverzug – hat immerhin die Hälfte seiner Fraktion dazu bekommen, zu diesem spannenden Thema hier anwesend zu sein.
Wenn Sie noch einmal sagen, die Menschen hätten das Recht, endlich zu erfahren, wie wir dazu stehen, dann wäre meine Frage: Hören Sie hier nicht zu? Wie oft haben wir gesagt, wie wir dazu stehen, und zwar seit Jahren, mit der klaren Aussage: „Wenn es machbar ist, wird es kommen, und wenn es rechtlich nicht machbar ist, wird es nicht kommen“? Wenn es nicht machbar sein sollte, hätten Sie das durch Ihr Nichtstun und Ihre verfehlte Landesplanungspolitik der Vergangenheit zu verantworten.
Um das auch deutlich zu machen – ich hatte mir eigentlich überlegt, was ich Ihnen zu dem Thema sagen will, aber man braucht die Hälfte der Redezeit, um das geradezurücken, was Sie den Menschen an bewussten oder durch Nichtverstehen nicht anders kommunizierbaren Falschinformationen mitgeben; das finde ich langsam problematisch –: Ja, der 5. Juli war ein guter Tag für den Industrie- und Energiestandort Nordrhein-Westfalen und ein guter Tag für die Klimawende – das ist überhaupt keine Frage –,
weil an diesem Tag aus sozialdemokratischer Sicht deutlich gemacht worden ist, dass in NordrheinWestfalen nach wie vor Neubauten von Kraftwerken konventioneller Art ermöglicht werden können. Die Kollegin Brems hat aber genauso recht, wenn sie sagt: Im Moment gibt es keine Rahmenbedingungen, unter denen sie wirtschaftlich zu betreiben sind. – Das unterliegt Ihrer Verantwortung in Berlin, weil Sie die Energiewende seit zwei Jahren nicht gebacken kriegen und kein Marktdesignkonzept vorlegen können, meine Damen und Herren! Das ist Ihre Baustelle!
Nächster Punkt: Ich höre, wir würden im neuen Landesentwicklungsplan einen elektrischen Wirkungsgrad von 58 %vorgeben. Das haben wir den Kollegen Wüst und Kufen schon im Ausschuss erklärt. Deswegen weiß ich nicht, ob es Nichtzuhören oder die absichtliche Täuschung der Wählerinnen und Wähler ist, was Sie hier betreiben.
Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Für zukünftige Kraftwerksvorhaben werden in dem zukünftigen LEP die 58 % als Grundsatz festgelegt. Im Gegensatz zu den Zielen des neuen LEP, die be
reits jetzt Ziele in Aufstellung sind, gibt es keine Grundsätze in Aufstellung, meine Damen und Herren. Deswegen gelten sie für beide Verfahren nicht.
Nächster Punkt: Ja, der RVR hat zwei Zielabweichungsverfahren beantragt. Nehmen wir das mal ein bisschen auseinander – ich habe gerade mit dem Kollegen Priggen darüber gesprochen –: Das eine Ziel ist das des Standortes. Das werden wir uns genau ansehen müssen. Das zweite Ziel ist das der heimischen Energieträger. Auch das muss man sich sauber ansehen. Aber wer aufmerksam ist, der hat erkannt, dass es dieses Ziel im neuen LEP – Ziele unterliegen den Zielen in Aufstellung – aus inhaltlichen Gründen, wegen des von Ihnen vorangetriebenen Ausstiegs aus den heimischen Energieträgern, gar nicht mehr gibt. Seien Sie insofern doch ganz entspannt.
Nächster Punkt – da gilt das Wort der Ministerpräsidentin vom letzten Mal –: Es ist ein Unterschied, ob man hier Bekenntnisse ablegt oder ob man in Verantwortung für die Exekutive gucken muss, dass man für ein Rechtsverfahren saubere Prozesse hinbekommt, die am Ende auch halten. Das unterscheidet die Landesregierung von dem landesplanerischen Murks unter Frau Thoben, um es deutlich zu sagen.
In den letzten Tagen habe ich von den Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU zum Zielabweichungsverfahren in Aachen, zum Thema „Wind im Wald“ gehört: Solch einer Vorlage kann man doch nicht zustimmen. Das ist doch keine ordentliche Abwägung. Es wird gar nicht ordentlich erklärt, wie man zu welchen Ergebnissen kommt. – Und dann erwarten Sie, dass man in zwei Zielabweichungsverfahren einfach Bekenntnisse zum Thema „Datteln“ abgibt? Das ist Pharisäertum, was Sie hier an den Tag legen, Kolleginnen und Kollegen.
Am 5. Juli wurden die beiden Zielabweichungsverfahren für Datteln 4 im RVR beantragt. Die Frage des Zeitpunkts – die nächste Verbandsversammlung des RVR ist irgendwann Mitte Oktober –, wann die Landesregierung über die Zielabweichungsverfahren entscheidet, ob das im August, im September, Anfang Oktober oder im Juli ist, hat faktisch überhaupt keinen Einfluss auf die nächsten Arbeitsschritte. Insofern halten Sie den Ball ein bisschen flach.
Ich möchte ein anderes Beispiel nennen: In den letzten Tagen hat sich Trianel zum GuD-Kraftwerk in Krefeld geäußert und deutlich gemacht, dass sie von der geplanten Großinvestition vorerst Abstand
nehmen müssen. Die Begründung ist eine schwere Klatsche für die Bundesregierung und ihre Energiepolitik.
Wörtlich heißt es von Trianel und Currenta: Auch zwei Jahre nach den energiepolitischen Grundsatzentscheidungen im Sommer 2011 fehlen immer noch die für den Baubeschluss notwendigen sicheren Rahmenbedingungen. – Das ist eine Baustelle, die man schnell angehen sollte, Kolleginnen und Kollegen. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Brems.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss gestehen, dass ich angesichts der wiederholten und immer gleichen Versuche von CDU und FDP, Bekenntnisse für Datteln zu fordern oder die Industriefreundlichkeit eines Bundeslandes vom Bau eines einzigen Kraftwerks abhängig zu machen, zunächst ein wenig gelangweilt war. Aber Johann Wolfgang von Goethe hat mich wieder aufgebaut.
Ja, Goethe scheint die Debatte um das Kraftwerk Datteln gekannt zu haben. Damit meine ich nicht, dass die FDP mit dem auch heute wieder geäußerten Wunsch eines Datteln-Bekenntnisses anscheinend der Auffassung ist, es handele sich um eine Abwandlung der Gretchenfrage: „Nun sag, wie hast du’s mit der Religion?“ Nein, ich meine folgendes Zitat von Goethe:
„Eine falsche Lehre lässt sich nicht widerlegen, denn sie ruht ja auf der Überzeugung, dass das Falsche wahr sei. Aber das Gegenteil kann, darf und muss man wiederholt aussprechen.“
Also wiederhole ich gerne, worum es bei Datteln geht: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan in Grund und Boden gestampft. CDU und FDP haben aus ihrer Zeit in der Landesregierung ein landesplanerisches Desaster hinterlassen. Bekenntnisse bringen uns hier nicht weiter.