Schauen Sie einmal in Ihren Entschließungsantrag hinein, Herr Kollege Droste. Sie haben nicht ein einziges Mal und an keiner einzigen Stelle ein Arbeitsergebnis Ihrer Prüfungen vorgelegt. Sie leben von Ihren Vorbehalten und Vorurteilen, Sie leben von einer populistischen Empörungsmaschinerie, die der Kollege Lindner beispielhaft in Gang setzt. Deshalb werden Sie damit auch scheitern, meine Damen und Herren!
Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Wenn wir die Personalkosten weiter ungebremst steigen ließen, müssten wir schon vor 2020 einen ganz massiven Personalabbau vornehmen.
Ich weiß, dass Sie den wollen, Herr Kollege Laschet. Sagen Sie das einmal den demonstrierenden Leuten!
Um nicht missverstanden zu werden, meine Damen und Herren: Selbstverständlich wird es auch Personalanpassungen geben, beispielsweise wenn Aufgaben wegfallen oder wenn beispielsweise aufgrund der demographischen Entwicklung weniger Aufgaben zu bewerkstelligen sein werden. Dann wird es das geben; aber nicht mit dem Rasenmäher, unkontrolliert und ohne Augenmaß. Das machen wir nicht mit, meine Damen und Herren.
Ich fasse also zusammen: Wir kommen – das beweist unser Entschließungsantrag – zu überzeugenden Begründungen dafür, dass eine sozial gestaffelte Übernahme des Tarifabschlusses auf die beamteten Beschäftigten und die Richterschaft für die nächsten beiden Jahre sozial vernünftig, fair, gerecht und verfassungskonform ist.
Meine Damen und Herren, diese Besoldungsanpassung ist amtsangemessen. Ich wiederhole es gerne für uns, Herr Kollege Lindner: Sie ist fair und sozial gerecht! – Deshalb, meine Damen und Herren, werden wir unserem Entschließungsantrag und selbstverständlich auch dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank fürs Zuhören!
Vielen Dank, Herr Kollege Römer. – Nun spricht für die CDU-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Herr Laumann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat – mit Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen – am 9. März einen Tarifabschluss verabschiedet. Der lautet für 2013 2,65 %, für 2014 2,95 %. Ich sage es noch einmal: mit Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Mein erster Punkt der Kritik: Frau Kraft, seitdem Sie hier Ministerpräsidentin sind, beteiligt sich das Land Nordrhein-Westfalen nicht mehr in der Tarifkommission der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Das größte deutsche Bundesland muss auch dort Verantwortung übernehmen.
Sie haben einen Kabinettbeschluss gefasst: Die Beamten bis einschließlich A10 bekommen das vereinbarte Geld, Beamte von A11 bis A12 bekommen 1 %. Bei A11 reden wir von Menschen, die ein Eingangsgehalt von 2.700 € und ein Endstufengehalt von 3.600 € haben. Sie haben entschieden: Ab A13 gibt es für zwei Jahre nichts. Es geht um Men
Wissen Sie, was ich nicht verstehe: Ich verstehe nicht, dass man einem Tarifvertrag zustimmt, den man anschließend nicht umsetzen kann.
Außerdem verstehe ich überhaupt nicht, dass Sie einen solchen Kabinettsbeschluss fassen, ohne mit den Vertretungen der Beamten in NordrheinWestfalen darüber zu reden. Das verstehe ich nun überhaupt nicht.
Wahrheit ist doch: Wenn das Kabinett einen BastaBeschluss fasst, ohne mit den Vertretungen der Betroffenen zu reden, dann ist das genau das, was wir alle gemeinsam von den Unternehmern in der Privatwirtschaft nicht sehen wollen. Herr Römer, das sollten Sie mit Ihrer beruflichen Vergangenheit, die ehrenwert ist, Ihre Partei und Sie, Frau Ministerpräsidentin, wissen, die Sie immer durch das Land laufen und von guter Arbeit und davon reden, dass man die Tarifvertragsparteien achten muss.
Jeder von uns, der schon ein paar Tage auf der Welt ist und ein bisschen Erfahrung gesammelt hat, weiß: Wenn man schwere Aufgaben vor sich hat – wir haben im Bund, in Nordrhein-Westfalen und in den Kommunen mit der Einhaltung der Schuldenbremse eine schwere Aufgabe vor uns –, dann kann man das Ziel nur erreichen, wenn man das mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinschaftlich angeht.
Nach Gesprächen mit den Beamtenvertretungen in Nordrhein-Westfalen weiß ich, dass es Ihre Pflicht und Schuldigkeit gewesen wäre, mit den Verbänden, den Betroffenen und Mitarbeitern unseres Landes ein Konzept zu erarbeiten, wie wir einen leistungsfähigen und effizienten öffentlichen Dienst auf den Weg bringen, der unter dem Gesichtspunkt der Schuldenbremse und den finanziellen Möglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen angemessen bezahlt wird. Genau das haben Sie nicht gemacht.
Frau Ministerpräsidentin, ich kann mich erinnern: Als Sie ins Amt gekommen sind, haben Sie von der „Koalition der Einladung“ gesprochen. Davon ist ja sowieso nichts übrig geblieben. Ich habe Ihnen damals sogar abgenommen, dass Sie einen anderen Regierungsstil pflegen. Dass Sie mittlerweile mit Ihrer Mehrheit hier im Landtag die Koalition der Einladung nicht mehr machen – geschenkt. Aber dass Sie als Vorsitzende der SPD in NordrheinWestfalen, die Sie ja auch noch sind, nicht einmal mehr mit der Arbeitnehmervertretung über Löhne
Ich bin im Übrigen, Herr Römer und Mitglieder der Landesregierung, fest davon überzeugt, dass wir die Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen wirklich nur erreichen, wenn wir Strukturreformen machen, auch im Verwaltungsaufbau unseres Landes.
Der Landesrechnungshof hat Ihnen auch gesagt, dass es notwendig ist. Heute ist der Haushalt 2014 vorgestellt worden: Da geht es ja auch um Einsparungen beim Personal. Dann haben Sie zumindest das eingespart, was Sie in der Zeit der Minderheitsregierung draufgelegt haben.
Was ich jetzt aber gar nicht verstehe, Herr Römer, ist, dass die Landesregierung, die sagt, wir dürfen keinen Personalabbau machen, wir dürfen an diese etwa 43 % der Ausgaben nicht heran, zugleich von jeder Stärkungspaktkommune erwartet, dass die bis zu 20 % ihres Personals einspart. Messen Sie hier eigentlich mit zwei Ellen?
Wir haben am 18. Juni im Unterausschuss „Personal“ eine Anhörung über diesen Gesetzentwurf gehabt. Das Anhörungsergebnis ist eindeutig: Von 21 gehörten Institutionen haben 20 gesagt, dass das, was da jetzt gemacht wird, gar nicht geht, sich mit der Verfassung nicht vereinbaren lässt.
Wissen Sie, wenn man eine Anhörung gemacht hat – und dafür machen wir die ja im Parlament –, dann muss man sich auch mit dem Ergebnis auseinandersetzen.
Ja, wir auch. Natürlich haben wir Expertisen von Staatsrechtlern, von Verfassungsrechtlern eingeholt, wie das einzustufen ist. Und wir kommen zu dem Ergebnis – ich sage Ihnen das ganz klar –: Sie laufen sehenden Auges in einen weiteren Verfassungsbruch. Selbst der Entschließungsantrag, der heute Morgen vorgelegt wurde, ändert – nach einer ersten Untersuchung – überhaupt nichts an dieser Tatsache.
Ich weiß ja auch, was hier vorgeht. Ich bin 22 Jahre lang Abgeordneter, ich habe ja auch schon verschiedene Rollen gehabt. Was hier passiert, ist, dass sich eine Landesregierung jetzt ganz bewusst durchsetzen will und damit in Kauf nimmt, die Abgeordneten, die sie tragen, in einen Loyalitätskonflikt mit Regierung und Verfassung zu bringen. Das ist ein schlechter Regierungsstil.
Dann habe ich mich gefragt: Wie denkt eigentlich angesichts dieser Tatsache eine Lehrerin, die vor einer Schulklasse steht und den Kindern im Politikunterricht vermittelt …
Verbeamtet! Also: Eine Lehrerin – verbeamtet wie die meisten – steht vor einer Schulklasse und soll den Kindern beibringen, dass man Achtung vor demokratisch zustandegekommenen Gesetzen haben muss, selbst dann, wenn man die Gesetze nicht gut findet. Die Lehrerin soll den Kindern beibringen, dass man unsere Verfassung im Land achten und verteidigen soll, weil sie die Grundlage unserer Demokratie ist. Was denkt diese Lehrerin, wenn sie weiß, dass sich die Schulministerin am offenen Verfassungsbruch beteiligt?
(Beifall von der CDU und der FDP – Rainer Schmeltzer [SPD]: Die angestellte Lehrerin muss bei Ihnen um den Arbeitsplatz bangen!)
Und was mögen heute ein junger Polizist, eine junge Polizistin denken, die eingesetzt werden bei gewaltvollen Demonstrationen, um das Recht der Versammlungsfreiheit unserer Verfassung zu verteidigen, wenn sie wissen, dass die Landesregierung jetzt offenen Auges ein Gesetz durchpeitscht, das mit der Verfassung nicht vereinbar ist?
Meine Sorge ist – das lassen Sie mich zum Schluss sagen –, dass das, was hier heute im Landtag stattfindet, keine gute Stunde für den Landtag wird.
Deswegen werden wir eine namentliche Abstimmung beantragen: damit klar ist, wie man sich hier entschieden hat.