Deswegen werden wir eine namentliche Abstimmung beantragen: damit klar ist, wie man sich hier entschieden hat.
Nein, zurzeit nicht. – Wir haben uns das mit der Verfassungsklage nicht leicht gemacht. Es hätte für mich auch großen Charme gehabt, dass Zehntausende von Beamten ihren Arbeitgeber auf gerechten Lohn verklagen. Wir sind diesen Weg dennoch gegangen, weil wir diese Woche in allen Ausschüssen feststellen mussten, dass Sie nicht einmal mehr neuen Argumenten zugänglich sind. Und dann ist es Aufgabe der Opposition, dafür zu sorgen, dass die Regierung die Verfassung unseres Landes einhält. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Laumann. – Ich darf Sie an das Pult zurückbitten; aber das hält ja jung und frisch. Wir haben eine Kurzintervention von Frau Gebhard, angemeldet durch die parlamentarische Geschäftsführung der SPD-Fraktion. Sie haben dann Gelegenheit, in 90 Sekunden zu antworten. – Zunächst aber hat Frau Gebhard 90 Sekunden Zeit für ihre Kurzintervention. Bitte schön.
Danke schön, Herr Präsident. – Herr Kollege Laumann, Sie haben sich in Ihrem Beitrag zwar auf die Anhörung bezogen, aber in keiner Weise, an keiner Stelle selbst deutlich gemacht, wo Sie als Fraktionsvorsitzender eine Verfassungswidrigkeit sehen, und sind auf kein einziges Argument, das wir in den verschiedenen Ausschüssen in den Beratungen angeführt haben, eingegangen.
Sie haben als Arbeitsminister bis 2010 die Amtsangemessenheit der Besoldung festgestellt und sicherlich zur Kenntnis genommen, dass für 2011 bereits eine Eins-zu-eins-Anpassung erfolgt ist. Woraus schließen Sie denn jetzt, dass im Jahr 2013 auf einmal eine evidente Unteralimentation bei A13 vorliegt? Wie kann die so plötzlich eingetreten sein? Dazu haben Sie nichts gesagt, zumal Sie sicherlich wissen, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass genau dies zu untersuchen ist. Zugleich hat es festgestellt, dass nicht die prozentuale Steigerung außerhalb des öffentlichen Dienstes Grundlage der Entscheidung ist, sondern dass die Nettolöhne zu betrachten sind.
Frau Gebhard, für die CDU-Fraktion wird zur Frage der juristischen Beurteilung noch unser Justiziar Dr. Droste Stellung nehmen, der im Übrigen auch die Klage für uns organisieren wird.
Ich sage Ihnen aber: Man hätte so verfahren können, wie Sie jetzt verfahren, – das hat Ihnen auch der Landesrechnungshof ins Zeugnis geschrieben –, wenn es in diesem Land ein Gesamtkonzept zur Konsolidierung geben würde. Aber selbst der Landesrechnungshof sagt, dass ein solches Konzept nicht zu erkennen sei.
Wir können dieses Konzept auch nicht erkennen. Alle Vorschläge, die wir zur Konsolidierung und zur Einhaltung der Schuldenbremse gemacht haben, sind verworfen worden.
Eine Landesregierung, die beim Schuldenmachen gleich dreimal die Verfassung bricht und jetzt schon wieder, kann man nur als merkwürdig bezeichnen.
Herzlichen Dank. – Nun spricht als nächster Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Fraktionsvorsitzende Herr Priggen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Kollegin Frau Gebhard, keine Antwort ist auch eine Antwort.
Ich hatte heute Morgen auf der Fahrt in den Landtag schon das Vergnügen, Herrn Lindner im Radio zu hören. Jetzt habe ich Herrn Laumann gehört. Und ich muss Ihnen sagen: Für die Krokodilstränen, die Sie hier eben vergossen haben, müsste Minister Remmel die Deiche am Niederrhein ab morgen höher bauen.
Herr Kollege Laumann, Sie haben eben etwas zur Beteiligung der Arbeitnehmer gesagt. Sie haben ja manchmal ein kurzes Gedächtnis, darum möchte ich Sie gerne an Folgendes erinnern: Sie haben das Landespersonalvertretungsgesetz geändert; Sie
haben PEM eingeführt; Sie haben Personalabbau betrieben. Wie hat es denn da mit den Arbeitnehmerrechten bei Ihnen ausgesehen?
Sie zeigen auf andere, wissen aber sehr genau, was Sie selbst damals gemacht haben. Ihr Verhalten heute fällt daher eindeutig unter die Rubrik „Krokodilstränen“.
Sie haben vorhin gesagt: Wir wissen, dass die Haushaltslage schwierig ist. – Das ist richtig. Alle betonen immer die Notwendigkeit, dass gespart werden muss. Aber bei jeder konkreten Maßnahme, die wir vorschlagen – egal ob größer oder kleiner –, machen sich CDU oder FDP einen schlanken Fuß. Sie beschäftigen sich mit den Sparnotwendigkeiten allgemein, aber leider nicht konkret in der Sache.
Sie haben Zahlen genannt; darauf komme ich gleich noch zu sprechen. – Glaubt denn irgendjemand hier im Saal, dass die Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition hinter uns stünden und uns unterstützen würden, wenn wir ein umfangreiches
Lieber Kollege Lienenkämper, die CDU hat eine ganz besonders originelle Art von Personaleinsparvorschlägen. Sie sagen in der Regel – darauf hatte ich nur gewartet –, es müsse gespart werden, aber nicht bei den Hochschulen. Zur Erinnerung: Wir finanzieren über Landesmittel 116.000 Stellen an den Hochschulen. Das müssen wir machen, vor allem angesichts des doppelten Abiturjahrgangs. Da möchte ich die CDU erleben, wenn wir ankündigen würden, dort jetzt ein paar Tausend Stellen zu streichen.
Sie sagen, bei der Bildung dürfe nicht gespart werden. Wir haben das Schulgesetz gemeinsam beschlossen.
Es wurde vereinbart, dass die Regelungen zehn Jahre lang nicht angetastet und dass Klassenstärken reduziert werden. Wir sind vertragstreu. Sie aber wollen gleichzeitig, dass dort gespart wird.
Das heißt: Wenn es nach Ihnen geht, darf bei den Hochschulen nicht gespart werden, auch bei der Bildung darf nicht gespart werden. Bei der Polizei darf auf gar keinen Fall gespart werden. – Herr Kollege Laschet, Sie gucken mich an. Sie sagen doch immer so freundlich zu mir, ich sei ein Sicherheitsrisiko, und das nur deshalb, weil ich es gewagt habe, darüber nachzudenken, ob in Düsseldorf ebenso verfahren werden könne wie im Polizeipräsidium Aachen. – Bei der Justiz kommt Ihrer Meinung nach Sparen auch nicht infrage, ebenso wenig bei den Finanzen. Das heißt für Sie: Personaleinsparungen ja, aber nur bei den Ministerien – 4.000 Stellen –, vielleicht noch bei den Regierungspräsidien.
Und dann werden Sie ganz originell. Sie wollen, dass wir mindestens 10 % der Beschäftigten einsparen, so wie im Saarland. Das hieße: 40.000 Stellen, die finanziert werden müssten. Eben hat der Kollege Laumann davon gesprochen, dass von den Kommunen eine Personaleinsparung von 20 % verlangt wird. Ich gehe davon aus, dass dies eine analoge Zahl ist.
Sie haben ja nur gesagt: 20 %. Das wäre das Äquivalent von 80.000 Stellen. – Diese merkwürdige CDU-Mathematik, wie im Saarland mindestens 40.000 Stellenäquivalente zu sparen, würde bedeuten, 4.000 Beschäftigte in den Ministerien einzusparen.
Es ist richtig, dass dem Landeshaushalt eine Reihe von Risiken drohen. Das wissen wir ganz genau. Glauben Sie mir, dass wir deswegen manches Mal schlaflose Nächte haben.
Sie kommen immer wieder mit dem Thema „WestLB“. Das lesen wir auch in vielen Zuschriften von Menschen, die das Ganze offensichtlich ebenfalls nicht verstehen. Ich will es noch mal ganz klar sagen: Es gibt Risiken im Zusammenhang mit der WestLB, und da müssen wir Vorsorge betreiben.
Die CDU hat überhaupt keinen Grund, sich hier einen schlanken Fuß zu machen. Sie waren doch immer an allem beteiligt. Was auch immer wieder vergessen wird: Mehrheitseigner der WestLB waren die Sparkassenverbände, und zwar immer unter Federführung der Christdemokraten. Jetzt wollen Sie der SPD alle Altlasten anhängen.
Wir haben Risiken, was die Zinsentwicklung angeht; das wissen wir auch. Genau das treibt uns dazu, die Haushaltspolitik sorgfältig anzugehen.