Meine Damen und Herren, kennen Sie Austrasien? – Nein, das ist keine verbale Zusammenlegung von Australien und Asien. Es ist die Wiege der Karolinger. Austrasien, also das Land im Osten, war vom Anfang des 6. bis zum 8. Jahrhundert meist ein teilselbstständiges Land und gehörte zum fränkischen Königreich.
Dieses Gebiet um Rhein, Maas und Mosel gilt als eines der Kerngebiete des Frankenreiches, welches genau die Region enthält, das sich hier und heute für den Titel der Kulturhauptstadt 2018 bewirbt.
Damals wurde dieses Gebiet nicht von Grenzen durchfurcht. Es gehörte damals selbstverständlich zusammen. Doch Zeiten und Länder und Grenzen ändern sich.
Die Grenzen, die dieses Gebiet später durchzogen haben, sind durch den Vertrag über die Europäische Union – auch als Vertrag von Maastricht bekannt – wieder zurückgegangen und die Regionen wieder stärker zusammengewachsen. Geblieben sind verschiedene Sprachen, verschiedene Kulturen, die im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres 2018 zelebriert und bewusst gelebt werden sollen.
Durch diese über die Geschichte Europas hinweg entstandene Diversität kann in diesem Dreiländereck, wie die EUREGIO Maas-Rhein es ist, verdichtet und auf einem relativ kleinen Raum anschaulich gemacht werden, was im Großen und Ganzen das Verhältnis des jetzigen Europas widerspiegelt. Insofern ist es schön, dass es da stattfinden soll.
Die europäische Idee ist uns Piraten unglaublich wichtig. Ganz unabhängig von dem starken wirtschaftspolitischen Unterbau, den die Europäische Union als Organisationsform in sich trägt, muss für uns Europa jedoch vorrangig ein Europa der Bürger, ein Europa für Menschen sein. Da gerade Kunst und Kultur so essenziel menschlich sind, ist es für uns ein sehr großes Vergnügen, uns hier zusammen mit den anderen Fraktionen in diesem Haus an diesem Antrag zu beteiligen.
Wir hoffen, dass eine mögliche Ausrichtung der Kulturhauptstadt Maastricht sowie der EUREGIO Maas-Rhein – hier ist unter anderem die Stadt Aachen beteiligt, wie wir eben hörten – dazu beitragen kann, dass die europäische Idee vor allem auf künstlerische und darstellerische Weise weiter diskutiert, weiter reflektiert und vor allem weiter wachsen wird.
Genauso wichtig ist es – wie im Antrag sehr richtig formuliert –, die ökologischen und sozialen Aspekte im Rahmen eines solchen Projektes kreativ neu zu denken und zu gestalten. Das Potenzial, welches sich hier vor allem in Berührung mit Kunst und Kultur ergibt, wurde bereits Ende Juni in Essen beim Forum d‘Avignon Ruhr unter der Überschrift „Spillo
ver“, also dem Überschwappen von einem Bereich in den anderen, sehr fruchtbar diskutiert. Dieser Spillover ist auch in der EUREGIO Maas-Rhein zu erwarten. Und das ist sehr schön.
Die Piratenfraktion drückt der EUREGIO MaasRhein sämtliche Daumen, wenn im September die Juryentscheidung bekannt gegeben wird. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Landesregierung kann nur all das unterstreichen und begrüßen, was hier von allen Vorrednern und Vorrednerinnen gesagt worden ist. Wir stehen auch uneingeschränkt hinter dieser Bewerbung der Stadt Maastricht und der EUREGIO Maas-Rhein als Kulturhauptstadt 2018.
An einem Punkt möchte ich allerdings einhacken. Herr Prof. Sternberg, der Erfolg hat immer viele Väter. Die Kulturhauptstadt „Ruhr 2010“ war ein großer Erfolg. Aber ich finde, sie wurde vor allem gemanagt von Herrn Dr. Pleitgen und Herrn Prof. Scheytt.
Lassen Sie mich einen Punkt herausheben. Ich möchte nicht alles wiederholen; über die kulturelle, die wirtschaftliche Bedeutung ist ausreichend gesprochen worden.
Ich freue mich besonders darüber, dass die Jugendlichen in den Fokus genommen werden sollen mit der Programmlinie „Living Europe“, und das vor allem deshalb, weil in engem Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Schwung der Kulturhauptstadt vor allem solche Kulturprojekte entwickelt werden sollen, die einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsmarkchancen Jugendlicher leisten. Gerade angesichts der dramatisch hohen Jugendarbeitslosigkeit in den Südländern der Europäischen Union halte ich das für eine sehr wichtige Botschaft, die von Maastricht 2018 ausgehen könnte.
Insofern wollen wir diese Bewerbung mit einem angemessenen Beitrag unterstützen, der ungefähr der Größenordnung entspricht, die sich die Region vorstellt. Vonseiten der Landesregierung möchte ich sagen: Wir drücken für die Bewerbung der Region ganz fest die Daumen und hoffen, dass die europäische Jury im September dieses Jahres die Entscheidung für Maastricht fällt. – Herzlichen Dank.
Wir müssen zwei Abstimmungen durchführen, und zwar zunächst über den Änderungsantrag aller Fraktionen Drucksache 16/3542. Wer stimmt dem zu? – Stimmt jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Wir stimmen zweitens über den Inhalt des durch den Änderungsantrag geänderten Antrags ab, der die Drucksache 16/3424 – Neudruck- trägt. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Das war auch nicht zu erwarten. Damit haben wir einstimmig so entschieden und den Antrag in seiner geänderten Fassung angenommen.
bedingungen für das kommunale Ehrenamt weiter verbessern – Mehr Transparenz über die Arbeit in den kommunalen Vertretungen schaffen!
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 16/3426 – Neudruck
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer und Zuhörer! Ich hoffe, der eine oder andere befindet sich auch noch am Bildschirm. Das ist schon ganz großes Kino, was hier und heute wieder läuft.
Als ehemalige Fraktionsvorsitzende und langjährige Mandatsträgerin im kommunalen Ehrenamt freue ich mich ganz besonders, heute wieder zu einem der mir wohl vertrauten Anliegen sprechen zu dürfen, dem Antrag zur Stärkung der kommunalen Demokratie, den SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP erarbeitet haben und den klugerweise auch die Piraten mittragen werden.
Die gemeinsame kommunale Verantwortung von Rat und Verwaltung ist verfassungsrechtlich geregelt, wobei der Wille des Volkes, die Stimme der Bürger, durch die gewählten Vertreter in Kreistagen, Räten und Bezirksvertretungen sowie den dazugehörigen Bürgermeistern und Landräten zum Ausdruck kommt. Das kommunale Mandat stellt weiterhin eine Besonderheit dar und zieht für die Menschen, die kommunalpolitisch Verantwortung übernehmen, die sich neben Beruf und Familie ehrenamtlich einsetzen, zunehmend große Herausforderungen nach sich.
Erste Fortschritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen haben wir bereits im September mit dem Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes erreicht. Dort wurden unter anderem verbindliche Freistellungsregelungen bei flexiblen Arbeitszeiten und ein Anspruch auf Bildungsurlaub eingeführt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird für Parteien immer schwieriger, Menschen für die ehrenamtliche Arbeit in den politischen Gremien zu gewinnen, um so auch auf kommunaler Ebene ein ausgewogenes Abbild der Gesellschaft sicherzustellen. Die Freistellung kommunaler Mandatsträger muss weiter den flexibler gewordenen Arbeitszeiten von Angestellten und Beamten angepasst werden. Auch den besonderen Belangen von Schichtarbeitern und Selbstständigen ist stärker Rechnung zu tragen. Die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern muss den geänderten Gegebenheiten angepasst werden.
Wir müssen die Fraktions- und Gruppengrößen vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zersplitterung der Räte und die Notwendigkeit möglicher gesetzlicher Mindeststandards für die Ausstattung der Fraktionen überprüfen.
Ebenso müssen wir über mögliche Teilprofessionalisierung der Rats- und Kreistagsarbeit in kreisfreien Städten und Gemeinden nachdenken. Deswegen setzen wir heute erneut eine Ehrenamtskommission ein, die sich aus Mitgliedern des Landtags, Sachverständigen, den kommunalpolitischen Vereinigungen und den kommunalen Spitzenverbänden zusammensetzt unter Begleitung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, damit wir gemeinsam weitere Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes für alle Bevölkerungs- und Berufsgruppen erarbeiten.
Ich möchte an dieser Stelle einen kleinen Schwenk wagen und mich an die CDU wenden, bei deren Einreichung des Entschließungsantrags ich schon schmunzeln musste. Herr Laumann, Herr Kuper, zunächst einmal verstehe ich unseren Antrag so, dass wir als Gesetzgeber im Rahmen unserer Ge
setzgebung eine Ehrenamtskommission bilden, um dann als Gesetzgeber gegebenenfalls kommunalverfassungsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Dass Sie Ihren Antrag an die Landesregierung richten, ist schon amüsant.
Vor allen Dingen handelt es sich aber um einen trickreichen Versuch, durch die Hintertür eine Sperrklausel einzuführen. Da sind wir auf keinen Fall dabei. Es geht in keiner Weise um das Hauptamt, sondern wir sprechen bewusst von „Ehrenamtskommission“. Das heißt: Wir wollen uns in dieser Kommission mit den gewählten politischen Bürgervertretern befassen. Das ist – weil verfassungsrechtlich so verankert – ein Element des Gesetzgebers.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen unsere Städte und Gemeinden als wichtiges Fundament unseres Landes stärken und zukunftsfest machen. Unsere Kommunen brauchen nicht nur Solidarität in puncto Gemeindefinanzausgleich, sondern Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen braucht außerdem starke Leistungsträger vor Ort. Mit der Befassung mit dem Ehrenamt setzt der Landtag NRW ein deutliches Zeichen. Wir haben die große Chance, Kommunen und ihre gewählten Bürgervertreter wirklich zu stärken.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Eigentlich wollte ich mich nur mit wenigen Worten zu diesem Punkt der Tagesordnung äußern. Denn der Antrag zur Einsetzung einer Ehrenamtskommission spricht für sich. Er wird zudem von allen im Landtag vertretenen Fraktionen mitgetragen und ist insofern überhaupt nicht strittig.