Genau vor diesem Hintergrund müssen wir die von Ihnen thematisierten, jetzt variablen Funktionsleistungsbezüge einordnen. Diese können für die Anwerbung von Präsidiumsmitgliedern aus anderen Bundesländern – also für die Akquirierung von Hochschulleitungen – sowie für die sogenannten Bleibeverhandlungen zusätzlich gezahlt werden. Außerdem können sie von der Erreichung vereinbarter Ziele oder von der Wiederwahl abhängig gemacht werden. Es ist klar: Wenn jemand neu kommt, wird auch wieder neu verhandelt.
Tatsächlich sind diese variablen Funktionsleistungsbezüge in den Jahren 2005 bis 2012 deutlich gestiegen, bei den Rektorinnen an den Universitäten im Durchschnitt jährlich um 37.500 € und an den Fachhochschulen um rund 14.600 €. Verglichen mit der B-Besoldung entspricht dies durchweg einer Steigerung um vier bis fünf Besoldungsgruppen. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es richtig, dass das Ministerium derzeit die Verhältnismäßigkeit der Gehaltsentwicklung auch mit Blick auf die vergleichbaren Positionen im öffentlichen Dienst prüft.
Im Übrigen wissen Sie: Wir diskutieren – im Rahmen des neuen Gesetzes – auch darüber, ob das Wissenschaftsministerium künftig wieder oberste Dienstbehörde und Dienstvorgesetzter der hauptberuflichen Präsidiumsmitglieder werden soll. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburgischen Hochschulgesetz ist dies unter Umständen sogar zwingend notwendig. Das bedeutet dann, dass die Bemessung und die Gewährung der Funktionsleistungszulagen der Präsidentinnen und Präsidenten zukünftig wieder durch das Land erfolgen, womit dann auch wieder ein ganzes Stück weit mehr Transparenz gegeben wäre.
Insofern sehe ich die Forderung in Ihrem Antrag, liebe Piratenfraktion, heute als obsolet an. Ich möchte aber gerne noch einmal daran erinnern, dass mit Einführung der W-Besoldung die Grundgehälter der Professorinnen und Professoren an unseren Hochschulen deutlich gesunken sind und wir uns in allen Ländern – auch in NordrheinWestfalen – klar für eine leistungsorientierte Besoldung ausgesprochen haben.
Wir wollen das Prinzip „Grundgehalt, feste Funktionsleistungsbezüge und variable Leistungsanteile“ nicht aufweichen. Dies würde der bestehenden Vielfalt und auch den Zielsetzungen der unterschiedlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund lehnen wir Ihren Antrag schon einmal ab, stimmen aber der Überweisung und der Diskussion im Wissenschaftsausschuss zu. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – An Ihrem Ehrentag, Frau Kollegin Freimuth, möchten Sie auch noch im Plenum sprechen. Für die FDP-Fraktion hat Frau Kollegin Freimuth das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Was das „freiwillig“ angeht: Ich wurde freiwillig bereit erklärt und tue das deswegen natürlich auch besonders gerne.
Kritik formuliert. Deswegen will ich einmal versuchen, ob ich es auch in meinem eigenen Interesse vielleicht etwas kürzer halten kann.
Wir sind wieder einmal enttäuscht, dass erneut mit Klischees gearbeitet wird, Ressentiments bedient und Neidreflexe geschürt werden. Die Kollegin Seidl hat es gerade schon vornehmer beschrieben: Begrifflichkeiten wie „Selbstbedienungsmentalität“ und „Bereicherung aus öffentlichen Mitteln“ sind völlig daneben. Das trifft in keiner Weise auf das zu, was wir an unseren Hochschulen vorfinden.
Es gibt einen einzigen Punkt in Ihrem Antrag, mit dem ich übereinstimme, nämlich wenn Sie feststellen, dass an unseren Hochschulen gute Arbeit gemacht wird. Das klingt aber gemessen an den anderen Begrifflichkeiten, die in diesem Antrag auftauchen, fast zynisch.
Ihr Schrei nach Transparenz ertönt nur noch als der Schall von „Mehr Staat! Mehr Staat! Mehr Kontrolle! Mehr Kontrolle!“. – Das sind die typischen Reflexe, die wir leider mittlerweile von Ihnen kennen. Bei Ihnen ist Gestaltungsfreiheit immer mit Grauen verbunden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, empfinde ich in keiner Weise als zukunftsweisend und angemessen.
Ich will noch auf etwas anderes hinweisen: Wenn es Standards für besondere Leistungen und Einzelfälle geben soll, frage ich mich, wie angesichts dessen eine individuelle, ausgewogene und sachangemessene Regelung gefunden werden soll. Sei es drum, wir haben ja im Ausschuss noch hinreichend Gelegenheit, darauf einzugehen.
Ausdrücklich festhalten will ich, dass mit der im Jahre 2004 auf den Weg gebrachten Leistungsbezügeverordnung auch in ihrer Ausgewogenheit ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden ist, mit dem man sachangemessen und richtig auf die unterschiedlichen Anforderungen reagieren kann, wenn es um die Gewinnung von Führungskräften und Leitungsgremien an den Hochschulen geht.
Es wird nun der Eindruck erweckt, dass die Gestaltungsspielräume rechtsmissbräuchlich genutzt werden. Ich möchte gerne einen einzigen Fall dazu hören, damit man das konkret hinterfragen könnte.
Aber ausweislich der Antworten auf Ihre Kleinen Anfragen ist da sachlich nichts dran. Sie bedienen einfach Populismus. Das empfinde ich einfach als schade.
Wir haben eine ganze Reihe von Fragen, zum Beispiel: Ist bei den Kunst- und Musikhochschulen in unserem Land das Ministerium nach wie vor für die Gewährung der Zulagen zuständig? Ich habe in Ih
rem Antrag nichts darüber gelesen, ob per se schon Transparenz gegeben ist, wenn eine Landesregierung darüber entscheidet. Die Logik, die die Piratenfraktion an der Stelle immer wieder vertont – vielleicht ist es auch gar keine Logik –, nach der selbstgestaltet böse und vom Staat gestaltet gut ist, kann ich nicht nachvollziehen.
Meine Damen und Herren, an der Stelle unterscheiden wir Liberalen uns ganz grundsätzlich von Ihnen, weil wir der Überzeugung sind: Selbstgestaltetes und Selbstbestimmtes bewirken Gutes. Wir können den Bürgerinnen und Bürgern vertrauen. Darüber hinaus können wir den Leitungsgremien an unseren Hochschulen vertrauen, dass sie mit der ihnen gegebenen Freiheit und Verantwortung wirklich gut und klug umgehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen eine gute Sommerpause. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schäfer in Vertretung für Frau Ministerin Schulze.
Danke. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Freimuth, ich hatte noch keine Gelegenheit – ich habe es ehrlich gesagt auch gerade erst erfahren –, Ihnen zum Geburtstag zu gratulieren: Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle aus zu Ihrem Geburtstag!
Zum Antrag der Piraten: Die Fraktion der Piraten vergleicht das Besoldungssystem an den Hochschulen mit einem Selbstbedienungsladen. Das weist die Landesregierung mit aller Entschiedenheit zurück.
Weder die Kanzlerinnen und Kanzler noch die Rektorinnen und Präsidenten unserer Hochschulen haben einen freien Zugang zu den Konten der Hochschulen.
Meine Damen und Herren, die Mitglieder der Hochschulleitungen leisten gute Arbeit an unseren Hochschulen. Dafür haben sie eine leistungsgerechte Entlohnung verdient. Zur Zusammensetzung der Besoldung ist schon einiges gesagt worden. Die Grundstruktur der Besoldung berücksichtigt zweierlei: Mit den beiden Komponenten Grundgehalt und feste Leistungsbezüge werden die Beträge landesweit standardisiert. Mit der variablen Komponente können die Hochschulleitungen entsprechend der Vielfalt der Hochschulen, ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen, Anforderungen, Aufgaben und Wett
bewerbsbedingungen bezahlt werden. Das entspricht dem Grundsatz, gute Arbeit entsprechend zu entlohnen.
Dennoch, meine Damen und Herren, müssen die Bezüge ähnlicher Positionen vergleichbar sein. Deshalb prüft die Landesregierung im Moment, ob die Gehaltsentwicklung im Hochschulbereich gerechtfertigt ist. Dabei wird es vor allem darauf ankommen, zu überprüfen, ob sich Aufgabenvolumen und Verantwortungsgrad in der Höhe der Leistungsbezüge angemessen widerspiegeln.
Meine Damen und Herren, das Eckpunktepapier zum Hochschulzukunftsgesetz sieht vor, dass zukünftig das Ministerium Dienstvorgesetzter der hauptberuflichen Hochschulleitungen wird. So werden wir zukünftig – das finde ich nicht verkehrt – mehr Transparenz schaffen können. Das befreit die Hochschulleitungen im Übrigen auch vom Verdacht der Selbstbedienung. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Für die Piratenfraktion hat sich noch einmal deren Fraktionsvorsitzender Dr. Paul gemeldet. 45 Sekunden haben Sie. Kriegen Sie das hin?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Geschätzte Frau Kollegin Freimuth, ich weiß, dass Sie heute Geburtstag haben, aber etwas kann ich Ihnen wirklich nicht ersparen: Es gibt immer wieder diesen Reflex, dass Sie, wenn Sie von uns das Wort „Transparenz“ hören, meinen, damit sei mehr Staat gemeint.
Die Voraussetzung dafür, um so zu reagieren, ist, dass man eine Augenklappe auf hat, und die Augenklappe heißt „Marktautismus“.
Die andere Adresse ist Herr Haardt. Ich weiß nicht, ob Ihnen Folgendes bekannt ist: Das Logical Computer Lab in Urbana, Illinois, von 1960 bis 1972 geführt, und das jetzt noch existierende Institute for Research on Sciences of Complexity, das sogenannte Santa-Fe-Institut, sind zwei Beispiele für das, was wir unter wirklicher Wissenschaftsautonomie verstehen. Diese Beispiele existieren in Amerika. – Guten Tag, schöne Sommerpause!
Vielen Dank, Herr Kollege Paul. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. – Das bleibt offenbar auch so. Damit sind wir am Schluss der Beratung.
Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der Piraten Drucksache 16/3435 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so überwiesen.