Danke schön, Frau Schäfer, dass Sie mir die Möglichkeit geben, zu fragen. Zunächst ein kleiner Hinweis: Herr Tenhumberg – ich werde es an ihn weitergeben – ist nur 10 km von Ihrem Wohnort entfernt in der Reha. Sie können ihn sogar persönlich besuchen und ihm das sagen.
Da freut er sich ganz sicher. – Jetzt zu meiner Frage bzw. Feststellung – ich möchte, dass Sie das noch einmal bestätigen –: Sie sagen immer, Sie hätten im Budget kein Geld vorgefunden. Alle anderen Bundesländer, bis auf Rheinland-Pfalz, auch die sozialdemokratisch geführten Länder, haben zunächst die Gelder des Bundes investiert – die Kommunen haben für jeden Platz 20.000 € vom Bund bekommen – und den 17.000 € der Länder vorgezogen.
Herr Kern, da irren Sie. Auf dem Krippengipfel ist verabredet worden, dass Bund und Länder gleichermaßen Gelder investieren, die sukzessive eingesetzt werden, und nicht erst die Verausgabung der Bundesmittel erfolgt.
Ich habe in meiner Rede nicht erwähnt – das hätte ich noch machen können –, dass ich bei Amtsübernahme durch einen Erlass von Herrn Laschet, eines Ministers aus Ihrer Fraktion, einen Baustopp vorgefunden habe, der damit eine große Verunsicherung in der kommunalen Familie und in der Trägerlandschaft ausgelöst hat. – Danke schön.
Herr Hafke, vielleicht kann ich doch noch zu der Einsicht beitragen, dass wir die Hände nicht drei Jahre lang in den Schoß gelegt haben, sondern vielleicht keine sensationelle Leistung, aber ein Etappenziel erreicht haben. Es geht weiter.
Vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich nehme einfach mal den Status quo. Ich habe eben dargestellt – das kann man auch den Zeitungen entnehmen –, dass in vielen Kommunen nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind; das geht in die Tausende.
Jetzt würde mich interessieren, weil Sie gesagt haben, was Sie alles erreicht haben und was Sie alles gemacht haben: Was machen Sie denn, damit diese Kommunen möglichst schnell die Betreuungsplätze zur Verfügung stellen und die Eltern nicht die nächsten zwei oder drei Jahre auf einen Betreuungsplatz warten? In Wuppertal sind es über 1.200 Plätze.
Ich möchte eine Antwort haben, was die Landesregierung macht, damit der Rechtsanspruch dann auch umgesetzt wird. Die Kommunen alleine im Regen stehen zu lassen, finde ich persönlich etwas schwierig. Dazu würde mich die Einschätzung der Landesregierung schon interessieren.
Herr Hafke, die Tatsache, dass Sie schon wieder behaupten, wir würden die Kommunen im Regen stehen lassen, ist an sich eine Frechheit. Es ist wirklich eine Frechheit.
Gleichwohl ist völlig klar, dass wir als erste Herausforderung das leisten mussten, was Sie beim Krippengipfel verabredet hatten – es war ja nicht unsere Verabredung. Sie als CDU und FDP waren daran beteiligt. Das erst einmal mit einer dreiviertel Milliarde Euro zu schultern, ist ein Etappenziel, das wir erreicht haben, woran Sie vor einem Jahr nicht geglaubt haben. Ihnen ist dadurch die politische Angriffslinie verloren gegangen.
Gleichwohl ist es richtig, dass wir in Großstädten nach wie vor Engpässe haben. Das habe ich auch niemals bestritten. Sie schreiben in Ihrem Antrag, ich hätte gesagt, wenn ein Durchschnitt erreicht worden wäre, dann wäre alles gut. Das habe ich nie gesagt. Das suggerieren Sie schon wieder mit Ihrem Antrag. Sie haben es offensichtlich nicht verstanden.
Insofern steht außer Frage, dass wir mit dem Belastungsausgleichsgesetz diesen Ausbau weiter fortsetzen wollen. Das sind noch einmal 1,4 Milliarden € gemeinsame Mittel des Bundes und des Landes. Zusammen mit den Kommunen machen wir uns auf den Weg. Wo wir die Kommunen unterstützen können – das haben wir in drei Jahren unter Beweis gestellt –, da haben wir es getan. Manche Kommune – ich möchte keine besonders benennen – ist vielleicht auch erst ein bisschen spät in die Puschen gekommen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich möchte darauf hinweisen, dass unabhängig von diesen beiden Fragen die Landesregierung ihre Redezeit um 50 Sekunden überschritten hat. Mir liegen aber keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/3454 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier, bin ich geneigt zu sagen.
Vor drei Wochen haben wir – Herr Herrmann, das ist ja nicht schlecht, es wurde von euch sozusagen schon erbracht – hier zusammengesessen und haben uns mit Ihrem Gesetzentwurf zur Kinderfeuerwehr beschäftigt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Am Ende der Debatte wollten Sie keine Entscheidung, sondern haben die Forderung nach Entscheidung zurückgezogen, indem Sie darum gebeten haben, noch einmal darüber nachzudenken.
Ich hoffe, dass Ihnen diese drei Wochen beim Nachdenken geholfen haben. Wir hatten Ihnen mehrfach angeboten, gemeinsam mit Ihnen etwas zu erarbeiten. Ich betone: Nach dem 20. Juni, nachdem Sie zurückgezogen hatten, hat es von Frau Schäffer und mir ausdrücklich noch einmal das persönliche Angebot an die CDU gegeben, über diesen Gesetzentwurf zu sprechen und etwas Gemeinsames zu entwickeln.
Dieses Angebot ist zwar mitgenommen, aber offensichtlich ausgeschlagen worden. Denn heute stehen wir wieder hier – außer, Sie ziehen das gleich wieder zurück – und debattieren erneut über einen Punkt, der eines solchen Streites nicht bedarf. Da frage ich mich ernsthaft, was das soll.
Die Tatsache, dass die Koalitionsfraktionen in ihrem Vertrag vereinbart haben, eine Kinderfeuerwehr zu ermöglichen, ist unstreitig. Dass das alle Fraktionen in diesem Parlament wollen, ist unstreitig. Es bleibt bei dem Problem, das Sie noch immer nicht gelöst haben und bei dem ich mich frage, warum Sie das eigentlich nicht lösen wollen.
Denn weiterhin ändern Sie nur ein Gesetz. Sie schreiben in den Gesetzentwurf: Kinderfeuerwehren werden ermöglicht. Sie sorgen nicht dafür, dass es eine finanzielle Absicherung gibt. Das heißt, die Versicherungstechnik ist damit nicht gelöst.
Zweitens haben Sie keine inhaltliche Konzeption, keine Idee für die Feuerwehren vor Ort, die nicht so gut aufgestellt sind, die nicht genau wissen, wie man eine Kinderfeuerwehr schafft.
Und als Drittes: Bis heute bieten Sie keine Hilfsangebote für diejenigen, die Kinderfeuerwehren leiten sollen. Sie lassen Sie einfach alleine vor Ort und sagen: Ihr werdet das schon irgendwie hinkriegen.
Diese Punkte haben sich nicht geändert. Das Schöne ist, dass Ihnen das die Sachverständigen des Verbandes der Feuerwehren und von ver.di in der Anhörung auch gesagt haben, Sie das aber trotzdem nicht ernst nehmen.
Dann – das ist der Punkt, der mich ein wenig irritiert – hatten Sie jetzt noch einmal Gelegenheit, darüber nachzudenken. Denn in Ihrem Gesetzentwurf fordern Sie Folgendes: Sie fordern, dass die Kinderfeuerwehren innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren gebildet werden können.
Der Verband der Feuerwehren Nordrhein-Westfalen hat uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Woche sein Rotbuch überreicht, seine Broschüre, in der er seine Forderungen zu dem Thema, wie man die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen besser aufstellt, zusammenfasst. Falls Sie es noch nicht gelesen haben, lese ich es Ihnen gerne vor. Zum Thema „Kinderfeuerwehren“ schreibt der Verband der Feuerwehren, also die Interessenvertretung der Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen:
Kinderfeuerwehren können bei den Feuerwehren angebunden werden. Allerdings wünschen die Feuerwehren in NRW auch eine Variante, in der die Kinderfeuerwehr an den Grundschulen etabliert wird.
Das steht in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht. Deshalb gebe ich Ihnen erneut und zum letzten Mal mit: zu kurz gesprungen, zu wenig mit den Betroffenen gesprochen.
Lassen Sie uns gemeinsam ein Gesetz, eine Novellierung des FSHG machen, in dem klar wird, dass wir den Betroffenen vor Ort helfen, diese Kinderfeuerwehren so zu ermöglichen, wie sie es sich selber wünschen – verschiedentlich, in unterschiedlichen Varianten, als Kann-Bestimmung. All das steht nicht in Ihrem Gesetzentwurf. Das hat sich nicht geändert. Schade, dass Sie die ausgestreckte Hand nicht aufgegriffen haben. Wir werden den Feuerwehren auch mitteilen, dass Sie das nicht gewollt haben. – Besten Dank.