Lassen Sie uns gemeinsam ein Gesetz, eine Novellierung des FSHG machen, in dem klar wird, dass wir den Betroffenen vor Ort helfen, diese Kinderfeuerwehren so zu ermöglichen, wie sie es sich selber wünschen – verschiedentlich, in unterschiedlichen Varianten, als Kann-Bestimmung. All das steht nicht in Ihrem Gesetzentwurf. Das hat sich nicht geändert. Schade, dass Sie die ausgestreckte Hand nicht aufgegriffen haben. Wir werden den Feuerwehren auch mitteilen, dass Sie das nicht gewollt haben. – Besten Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stotko, ich glaube nicht, dass Sie der Feuerwehr mitteilen müssen, wie wir ticken. Nach meiner Einschätzung haben Sie vielmehr ein Rechtfertigungsproblem bei den Feuerwehren vor Ort. Lassen Sie uns einfach einmal schauen.
Bereits zum dritten Male stehe ich hier am Rednerpult, um eine Lanze für die rechtliche Absicherung der Kinderfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen zu brechen.
Betrachtet man die Aussagen aller Fraktionen, müsste der von der CDU eingebrachte Gesetzentwurf längst verabschiedet sein.
Herr Stotko, Ihr Vorschlag, nach der Sommerpause noch einmal Gespräche zu führen, ist nichts als reine Salamitaktik.
Wir haben Ihnen durch die Vertagung bzw. durch eine erneute Diskussion hier im Plenum die Chance gegeben, sich vor Ort kundig zu machen; denn offenbar ist Ihnen das in einem Stück von Arroganz verloren gegangen.
Ich hoffe im Interesse vieler Feuerwehrleute darauf, dass sich das heute ändert. Mut macht mir dabei vor allem eine Äußerung, mit der Herr Minister Jäger – leider gerade nicht anwesend – am 29. Juni 2013 in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ zu diesem Thema wiedergegeben wird. Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich:
Herr Minister, nichts anderes wollen wir von der CDU auch. Deshalb haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des FSHG eingebracht. Eigentlich hätten wir längst zusammenfinden können. Hätte, hätte, Fahrradkette!
Um es für die Zuhörer noch einmal zusammenzufassen: Die CDU hat im vergangenen Jahr einen Antrag eingebracht, in dem es darum ging, die Kinderfeuerwehren im FSHG zu verankern und damit den notwendigen Versicherungsschutz für die Sechs- bis Zehnjährigen festzuschreiben. Bislang beginnt das aktive Alter mit zehn Jahren und dem Eintritt in die Jugendfeuerwehr.
Seit 2006 haben sich verschiedene Gruppen gebildet – eine der ersten in Geisweid, Stadt Siegen. Insgesamt gibt es landesweit rund 25 sogenannte Löschzwerg-Gruppen.
Der Verband der Feuerwehren in NRW plant laut Auskunft auf seiner Homepage den Zusammenschluss der Kinderfeuerwehren zu einem Landesverband.
10. Juli – vorgestern, Herr Stotko – eine Resolution verabschiedet wurde. Diese fordert den Landtag auf, die rechtlichen Grundlagen zur Einführung von Kinderfeuerwehren zu schaffen.
Diese Resolution unterstützen die Ratsfraktionen von CDU, FDP, UWG und – man höre und staune – auch von den Grünen. Die SPD hat nicht dagegen gestimmt, sondern sich enthalten.
Eigentlich sind die Koalitionsfraktionen im Landtag auch dafür. Für ihre bisherige Ablehnung machen sie ein fehlendes pädagogisches Konzept geltend. Ein fehlendes pädagogisches Konzept? Eben haben Sie noch einiges andere drangehängt. Als ob ein pädagogisches Konzept etwas in einem Gesetz zu suchen hätte!
Die Wehren vor Ort sind über diesen Ansatz entsetzt. Sie brauchen und wollen keine festgeschriebenen pädagogischen Konzepte. Sie benötigen vielmehr engagierte und kreative Gruppenleiter. Diese können selbst einschätzen, was mit der vorhandenen Manpower und den Mitteln umsetzbar ist, um die Kinder dauerhaft für die Feuerwehr zu begeistern – selbstverständlich orientiert an den Bedürfnissen der Kinder. Im Übrigen dürfte es kein Problem sein, sich Informationen und Tipps von Leitern vorhandener Kindergruppen zu besorgen, wenn man auf diese Erfahrungen zurückgreifen möchte.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, wir sind doch gar nicht so weit auseinander. Sie wollen es doch auch. Wenn das Schlimmste an diesem Antrag ist, dass ihn die CDU eingebracht hat, und Sie deshalb nicht zustimmen können, dann stimmen Sie wenigstens wie Ihre Kollegen mit Enthaltung, um diese wesentliche Sache nicht zu blockieren.
Es geht um die Zukunft des Brandschutzes in Nordrhein-Westfalen und die Jüngsten unter uns, unsere Kinder. Darüber sollten wir mit Vernunft entscheiden und nicht mit Ideologie. Die Löschzwerge im Land zählen auf Sie. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Korte. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Schäffer das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es darum gehen soll, mit Vernunft und nicht mit Ideologie abzustimmen, dann frage ich mich schon, warum Sie auf der einen Seite vor drei Wochen gesagt haben: „Wir schieben die Abstimmung noch einmal; wir wollen das Ganze noch einmal diskutieren“, um auf der anderen Seite das Gesprächsangebot und das Angebot, gemeinsam zu schauen, wie wir mit diesem Thema weiter umgehen, auszuschlagen. Das finde ich, ehrlich gesagt, dann auch ein bisschen peinlich. Dieses Angebot hätten Sie durchaus annehmen können. Ich frage mich, warum Sie überhaupt die Abstimmung schieben, wenn Sie nachher nicht gesprächsbereit sind. Aber okay, das muss man vielleicht auch nicht verstehen.
Dieses Thema haben wir in der Tat schon häufiger diskutiert. Wir haben auch Einigkeit darüber, dass wir die Kinderfeuerwehren gut finden und sie im FSHG verankern wollen. Insofern sehe ich gar keinen Dissens, was diese Resolution angeht, die auch von den Grünen in Siegen unterstützt wurde.
Uns geht es – das haben wir hier auch mehrfach deutlich gemacht – um den Zeitplan und um die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, das Thema „Kinderfeuerwehren“ mit in die Diskussion über die Novellierung des FSHG, die im Herbst dieses Jahres ohnehin ansteht, einzubinden. Der Verband der Feuerwehren in NRW – darauf hat der Kollege Stotko schon hingewiesen – plädiert auch dafür, es so zu machen und das Thema „Kinderfeuerwehren“ mit in die Diskussion über das FSHG einzubinden.
Die Kinderfeuerwehren haben einen ganz entscheidenden Vorteil. Sie holen die Kinder nämlich da ab, wo sie sich für die Feuerwehr und das Thema „Brandschutz“ begeistern und eben noch nicht in anderen Vereinen, in anderen Organisationen eingebunden sind. Aber eines muss man auch ganz klar sagen, nämlich dass die Kinderfeuerwehren eben nur ein Baustein sein können, um das Ehrenamt bei der Feuerwehr zu stärken.
Dass wir das Ehrenamt brauchen, das wissen wir alle. Das machen auch die Zahlen darüber sehr deutlich, wie die Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen aufgestellt ist. Ich glaube, viele wissen gar nicht, dass die Freiwilligen Feuerwehren ohne hauptamtliche Kräfte immerhin 73 % – also drei Viertel – der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen stellen. Das heißt, ein Großteil des Brandschutzes in den Kommunen in NRW läuft über freiwillige Kräfte. Das müssen wir uns auch als hauptamtliche Politikerinnen und Politiker immer deutlich machen. Bei der Freiwilligen Feuerwehr mit Hauptamt sind es immerhin noch 19 %. Das macht deutlich, dass die Berufsfeuerwehren mit Ehrenamt nur 8 % der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen ausmachen.
Deshalb will ich an dieser Stelle die Arbeit und das Engagement der Freiwilligen anerkennen. Ich meine, das kann Politik nicht oft genug machen.
Natürlich ist die Politik auch dafür zuständig, dass das Ehrenamt innerhalb der Feuerwehr gestärkt wird. Deshalb hat das Innenministerium auch eine Arbeitsgruppe an den Start gebracht. Ich fand sehr interessant, dass der Kollege Stotko und ich der Einladung des Innenministeriums gefolgt sind, beim Auftakt dieser Arbeitsgruppe anwesend zu sein. Die anderen Fraktionen, die sich immer als das Sprachrohr für die Feuerwehren aufschwingen, waren gar nicht vertreten. Es war niemand von CDU, FDP und Piraten anwesend. Das ist eine interessante Feststellung. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch bei der Gelegenheit das Ehrenamt gewürdigt hätten, indem Sie zu einer solchen Veranstaltung gekommen wären.
Ich möchte ähnlich wie der Kollege Stotko noch ein paar Punkte aufgreifen, die in dem Rotbuch des VdF genannt werden. Darin stehen einige gute Vorschläge für die FSHG-Novellierung. Einige Vorschläge möchte ich hier gern nennen, was die Stärkung des Ehrenamtes angeht.
Zum einen geht es um den Übergang von der Jugendfeuerwehr in den Einsatzdienst. An dieser Stelle sind bisher viele Jugendliche für das Ehrenamt der Feuerwehr verloren gegangen. Ich glaube, dass man diese Übergänge verbessern kann.
Der zweite Punkt ist einer, den ich hier schon öfter angesprochen habe, nämlich die Öffnung für neue Zielgruppen. Ich glaube, dass Frauen verstärkt angesprochen werden müssen. Wir haben ja schon 20 % Mädchen und Frauen bei der Jugendfeuerwehr. Deren Anteil kann bei der Freiwilligen Feuerwehr noch erhöht werden. Gleiches gilt für die Öffnung für Menschen mit Migrationshintergrund.
Der VdF spricht aber noch zwei weitere, wie ich finde, sehr wichtige und diskussionswürde Punkte an. Das ist einmal die Öffnung der Feuerwehren für Personen, die nicht mehr unmittelbar für Einsatzaufgaben zur Verfügung stehen, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, die aber durchaus für ehrenamtliche Aufgaben bereitstünden etwa im Bereich der Brandschutzerziehung und der Öffentlichkeitsarbeit. Wir alle, die wir in Parteien und Organisationen aktiv sind, wissen, dass viel Arbeit auch im Ehrenamt anfällt, was nicht unmittelbar mit der Tätigkeit des jeweiligen Einsatzgebietes zu tun hat. Von der Gestaltung der Webseite bis zur Mitgliederwerbung, kann man diese Personen sehr gut einbinden.