Nicht zuletzt in Richtung Piraten meine ich, dass man die Forderung nach einem einheitlichen Datenbanksystem etwas differenzierter betrachten muss.
Man muss zum einen die richtige und wichtige Forderung sehen, dass alle Kontrolleinheiten in ein einheitliches Labordatenbanksystem einzuspeisen
sind. Diese Daten sollten letzten Endes aber nicht öffentlich zugänglich gemacht werden; denn es bedarf auch einer fachlichen und versierten Auswertung dieser Daten.
Es ist sicherlich sinnvoll, darauf hinzuweisen, und es ist auch notwendig, dass die fertigen Ergebnisse, die evaluiert und validiert sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden.
Die Debatte in den Ausschüssen wird sicherlich spannend. Ich freue mich darauf nach den Sommerferien. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Schulze Föcking das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die magische Zahl heute lautet 72. Denn 72 Tage sind es noch bis zur Bundestagswahl. Heute ist die letzte Gelegenheit, hier im Landtag Nordrhein-Westfalen noch einmal so richtig Wahlkampf zu machen.
Das dürfen Sie. Das ist legitim. Aber ebenso ist es schade. Ich finde es nämlich schade, was die antragstellenden Fraktionen aus einem so wichtigen Thema wie der Lebenskontrolle machen. Wir sprechen bei der Ernährungswirtschaft ja nicht über irgendeinen Bereich. Wir sprechen über eine Branche, in der 845.000 Menschen arbeiten. Diese Branche vereinigt 10 % aller NRW-Arbeitsplätze auf
sich. Die Bruttowertschöpfung dieses Bereichs beträgt fast 50 Milliarden € im Jahr. Vor allem aber, werte Kollegen, ist es ein Bereich, mit dem wir alle tagtäglich in Berührung kommen. Es geht um Verbraucherschutz. Da hätte man doch etwas mehr Sachverstand und Fachkunde erwarten können.
Frau Blask, Sie wollen evaluieren. Das ist gut, sehr gut. Besser hätten Sie jedoch vor der Antragstellung mit den Verantwortlichen vor Ort und mit den kommunalen Spitzen gesprochen. Diese aber haben Sie ignoriert und komplett übergangen,
Hier ein Beispiel: Offensichtlich reicht Ihnen das Ausmaß der Kontrollhäufigkeit nicht aus. Tatsache ist: Die Rahmenbedingungen zur Probenentnahme werden vom Bund und vom Land gleichermaßen festgelegt. Die Häufigkeit der Betriebskontrollen wird von den Kommunen und dem Land bestimmt. Warum also haben Sie sich nicht schon lange für eine Änderung eingesetzt?
Sie stellen fest, die Haushaltslage vieler Kommunen sei angespannt. Sie vergessen jedoch zu erwähnen, dass Ihnen zur Abhilfe in den vergangenen Jahren wenig eingefallen ist. Ich nenne nur das Stichwort Gemeindefinanzierungsgesetz. Und dennoch: Das eine hat mit den anderen in diesem Falle nichts zu tun. Die Kommunen haben im Bereich der Lebensmittelüberwachung große Anstrengung unternommen.
Fast alle kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter haben sich nach der DIN ISO 9000 zertifizieren lassen. Weder das LANUV noch das Ministerium in NRW waren bislang dazu in der Lage. In anderen Bundesländern sieht das im Übrigen ganz anders aus.
Sie sprechen in Ihrer Situationsbeschreibung von personellen Defiziten bei der Lebensmittelkontrolle. Wenn das stimmt, verehrte Kollegen von Rot-Grün, werfen Sie hiermit Ihrem eigenen Minister mal wieder mangelnde Fachaufsicht vor.
Unsere kommunalen Überwachungsbehörden leisten eine fachlich hervorragend Arbeit. Sie sind weiter und besser aufgestellt, als Sie mit Ihrem Antrag glauben machen. Entweder wissen Sie das nicht oder Sie leugnen das bewusst. Die Behörden sind dezentral aufgestellt und kennen die Besonderheiten vor Ort. Genau das ist bei diesen Kontrollen im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Außerdem halten sie, wo es erforderlich ist, eigene Lebensmittelchemiker vor. Ihre rot-grüne Analyse ist also auch in diesem Punkt falsch.
Sie fordern hingegen interdisziplinär aufgestellte Teams zentral beim LANUV, die ähnlich schlagkräftig sein sollen. Das aber ist sehr unwahrscheinlich.
Besser wäre es, die Kommunen bzw. die Kreise zusätzlich mit zentralem Sachverstand zu stärken, als gut Funktionierendes gänzlich infrage zu stellen. Um Bewährtes zu verändern, braucht man gute Gründe. Die gibt es hier in dieser Form nicht.
Meine Damen und Herren der antragstellenden Fraktionen, wenn Ihnen so viel an einer einheitlichen Datenbank liegt – im Übrigen spricht wirklich einiges dafür –, dann fragen Sie doch einmal Minister Remmel, warum das seit 2007 geplante integrierte Datenverarbeitungssystem Verbraucher
Das, was Sie uns hier vorgelegt haben, ist mehr ein Schaufensterantrag als ein Beitrag zur sachlichen Debatte. Daher sollten wir über die Frage der verbesserten Lebensmittelkontrolle – einem sehr wichtigen Thema –, finde ich, in ruhigeren Zeiten sprechen als im Wahlkampf. Es ist besser, wenn wir dies nach dem Wahlkampf tun, und das dann mit den entsprechenden Fakten. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, zu Beginn ist es ganz gut, ein paar Gemeinsamkeiten vorwegzuschieben. Allen hier im Hause geht es doch darum, den Verbraucherinnen und Verbrauchern das größtmögliche Maß an Lebensmittelsicherheit zu bieten. Darin sind wir uns einig.
Ein solches Maß an Sicherheit ist es sicherlich nur dann zu erreichen, wenn wir die Überprüfungsmaßnahmen, wenn wir die Kontrollen und deren Mechanismen, deren Prozesse stetig überprüfen und schauen, wo wir weiterentwickeln können. Auch darin besteht sicherlich Einigkeit.
Ich möchte aber nicht, dass der Eindruck entsteht, wir hätten hier in Nordrhein-Westfalen starke, flächendeckende, besorgniserregende oder gar gesundheitsgefährdende Defizite in der Lebensmittelkontrolle. Dem ist nicht so. Das aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, suggeriert doch in Teilen Ihr Antrag.
Deutschlands Lebensmittelkontrolle funktioniert im Großen und Ganzen sehr gut – und das, weil Kontrolleure und Kommunen vor Ort engagiert, effektiv und effizient hart daran arbeiten.
Schauen wir einmal in den Antrag der Koalitionsfraktionen genauer hinein. Sie stellen zum Beispiel fest: Die Qualifikation des Kontrollpersonals und der Verantwortlichen vor Ort muss insgesamt verbessert werden. Zugleich wollen Sie den Kommunen aber auch Kompetenzen nehmen und sie dem Land geben.
Nichts gegen Weiterbildung und Weiterentwicklung. Fakt ist doch aber, dass das ganzheitliche fachspezifische Know-how vor Ort oft am höchsten ist. Man kennt sich vor Ort, man weiß, wie die Betriebe arbeiten und wie sie ticken. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass die Kontrolleure vor Ort die individuellen Begebenheiten unmittelbar erleben und dadurch effizienter, schneller, unmittelbarer auf die Prüferfordernisse eingehen können. – Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Sie wollen hier feststellen, dass es keine Lebensmittelsicherheit nach Kassenlage der Kommunen geben darf. Das ist gerade auch in den Reden angeklungen. Damit suggerieren Sie, dass es so etwas heute gäbe. Auch dem ist nicht so. Denn, die Kollegin Dr. Beisheim hat es gerade angesprochen, die AVV RÜb regelt das alles. Sie regelt, dass die Fachaufsicht für diese entsprechenden Kontrollen bei Herrn Minister Remmel, beim Umweltministerium, liegt. Das heißt, Sie Herr Minister Remmel, müssen sicherstellen, dass es einen landesweit einheitlichen Verwaltungsvollzug gibt.
Wir haben dessen Sicherstellung nicht angezweifelt, aber Sie tun hier so, als gäbe es ihn nicht, und schießen damit auf Ihren eigenen Minister. Die Kollegin Schulze Föcking hat es gerade schon gesagt.
Drittens: kein Antrag, kurz vor der Wahl, auf gar keinen Fall ohne Hinweis zum Mindestlohn. Das erinnert in dieser Regelmäßigkeit
Sie liebe Kolleginnen und Kollegen wollen hier feststellen, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang gibt zwischen Mindestlöhnen und sicheren Lebensmitteln. Dann hätten Sie in Ihren Reden ausführen sollen, welcher Lebensmittelskandal denn bitte mit einem flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 €, 9,50 € – oder wie auch immer man den auswählt – verhindert worden wäre. Ich finde es unredlich, die Themen hier so zu vermischen. Es wird den Aufgaben und Herausforderungen im Bereich der Lebensmittelkontrolle auch nicht gerecht.
in diesem Antrag treffen wollen, uneinig sind. Weitere Beispiele sind das Hygienebarometer oder die Hygieneampel. Wir meinen, die sogenannten schwarzen Schafe gehören eher direkt aus dem Verkehr gezogen. Die brauchen keinen roten Sticker an der Tür.
Die Forderungen nach einem erweiterten Sachkundenachweis wiederum treffen auch bei uns auf volle Zustimmung. Es ist sinnvoll, präventiv hier anzusetzen und zuzusehen, dass alle Akteure, die überhaupt mit Lebensmitteln in Verbindung kommen, von vornherein besser geschult sind und mehr Fachwissen mitbringen, damit man hinterher nicht reparieren muss, wenn ich das so ausdrücken darf.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Überweisung stimmen wir natürlich gerne zu. Wir hoffen, dass wir dann nach dem Bundestagswahlkampf sachlich und rational an diesem Antrag weiterarbeiten können. – Herzlichen Dank.