Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

dezeit, die wir Ihnen aber nicht anzeigen können. Deshalb bitte ich Sie, selbst ein wenig darauf zu achten.

Gerne, Frau Präsidentin. Ich versuche, mich an der großen Uhr im Saal zu orientieren. Ich glaube, ich brauche die vier Minuten gar nicht.

Ich möchte nur drei Dinge ansprechen: Herr Abruszat, auf ein Wort zur Ihrer Legendenbildung von der Nichtumsetzung des FiFo-Gutachtens und den wesentlichen wissenschaftlichen Ergebnissen, die dabei verlorengehen: Tatsache ist, wir haben das FiFo-Institut beauftragt, das nordrhein-westfälische System des kommunalen Finanzausgleichs zu begutachten, und Fragen gestellt. Diese Fragen, Herr Abruszat, haben wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet. Die Antworten dazu lagen Ende März vor. Ende März haben wir Ihnen und den kommunalen Spitzenverbänden das Gutachten zur Verfügung gestellt. Bis Ende Mai haben die kommunalen Spitzenverbände sich Zeit genommen, Stellungnahmen abzugeben.

Herr Abruszat, es ist ein bunter Strauß von unterschiedlichen Positionen zwischen den drei Verbänden zu verzeichnen – mit einer Ausnahme: Die kommunalen Spitzenverbände lehnen die Absenkung des fiktiven Hebesatzes bei der Gewerbesteuer unisono rundweg ab. – Und Sie verlangen ausgerechnet von mir, dass ich über die Köpfe der Kommunen hinweg genau das im GFG 2014 innerhalb weniger Wochen umsetze. Es war fünf Jahre lang Ihre Politik, über die Köpfe der Kommunen hinweg zu entscheiden. Das ist nicht mein Weg. Wir werden mit den Kommunen zusammen eine Lösung erarbeiten.

Herr Abruszat, mal ganz ehrlich und nur unter uns beiden: Eigentlich finden Sie doch zu diesem GFG kein vernünftiges Gegenargument, weil es so gut ist. Geben Sie es einfach zu!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – La- chen von der FDP)

Frau Scharrenbach, Sie gehen 29 Jahre zurück und sagen, im Jahr 1984 sei ein schwerer Systemfehler begangen worden, indem man den Verbundsatz seinerzeit von 28 auf 23 % abgesenkt habe. Tatsache ist, dass er in Verbindung mit einer Neuordnung der Aufgaben zwischen Land und Kommunen abgesenkt worden ist. Wenn Sie meinen, Frau Scharrenbach, das sollte jetzt wieder rückgängig gemacht werden, sagen Sie uns, wie Sie im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 diese zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 2 Milliarden € darstellen wollen. Als Kommunalminister würde ich mich darüber freuen, wenn die Verbundmasse von 9,3 auf 11,3 Milliarden steigen würde. Ich hoffe, Frau Scharrenbach, dass Sie das nicht auf Kosten der Nettokreditaufnahme machen wollen.

Letzter Punkt: Die Gewerbesteuer ist die einzige mit eigenem kommunalem Hebesatz ausgestattete Steuer mit Verfassungsrang. Während Sie, Frau Scharrenbach, darüber philosophieren, ob man Staffelsätze einführen, fiktive Hebesätze erhöhen oder absenken kann, vergessen Sie eines: Ihre eigene Partei in Berlin sabbelt wieder darüber, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Machen Sie mal in diese Richtung Ihre Hausaufgaben! Damit wäre dem Land und den Kommunen sehr viel mehr geholfen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von der FDP: Große Koalition!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Insgesamt haben wir fünf Abstimmungen durchzuführen.

Wir stimmen erstens über das Haushaltsgesetz 2014 ab. Nach dem Vorschlag des Ältestenrats soll die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/3800 sowie der Finanzplanung 2013 bis 2017 mit Finanzbericht 2014 des Landes Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/3801 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie mitberatend an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe erfolgen, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses „Personal“ erfolgt. Möchte jemand gegen den Überweisungsvorschlag stimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir der Überweisung zugestimmt.

Wir stimmen zweitens über das Nachtragshaushaltsgesetz 2013 ab. Der Ältestenrat empfiehlt uns die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/4000 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Möchte dem jemand widersprechen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über das Gemeindefinanzierungsgesetz. Hier empfiehlt uns der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/3802 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Möchte sich jemand dagegen aussprechen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir auch diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion FDP Drucksache 16/4024. Der Ältestenrat empfiehlt dem Landtag die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Kom

munalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte dem jemand widersprechen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit haben wir der Überweisung zugestimmt.

Wir stimmen fünftens über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW Drucksache

16/3966 ab. Der Ältestenrat empfiehlt uns die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – und zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Möchte dem jemand widersprechen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir auch diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf:

3 Zweites Gesetz zur Änderung des Stärkungs

paktgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3968

erste Lesung

In Verbindung mit:

Zwangsabgabe verhindern, Stärkungspakt

nachbessern – Vermeintlich starke Kommunen dürfen nicht durch rot-grüne Umverteilungspolitik unter die Wasserlinie gezogen werden

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/3964

Ich eröffne die Beratung und erteile als Erstem Herrn Minister Jäger für die Landesregierung das Wort.

Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Solidaritätsumlage beruht auf einem ganz simplen Prinzip: Wer besonders leistungsfähig ist, hilft denen, die es nicht sind. – Das ist sozial, gerecht und auch fair.

Nach diesem Grundsatz haben wir bereits im Jahre 2011 den Stärkungspakt Stadtfinanzen beschlossen. Damals war das klare Ziel – so ist es heute noch –, den besonders von Überschuldung bedrohten Kommunen nachhaltig zu helfen. Mit „wir“ – daran möchte ich erinnern –, meine ich die Landesregierung, die Fraktionen von SPD, Grünen und, Herr Abruszat, von der FDP.

Wesentlicher Teil des Stärkungspaktes war die Solidaritätsumlage. Insgesamt hat der Stärkungspakt ein Volumen von 5,5 Milliarden € über einen Zeitraum von 2011 bis 2020, also über zehn Jahre. Von dieser Summe schultert das Land ca. 3,5 Milliarden €, also den Löwenanteil. Der Beitrag der kommunalen Familie untereinander beträgt pro Jahr 182 Millionen €, aber nicht über zehn, sondern nur über sieben Jahre. Diese Summe müssen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aufbringen, die besonders leistungsfähig sind und waren. Für 2014 werden es ca. 60 Kommunen sein.

Herr Abruszat, diese Regelung war schon 2011 als eine Möglichkeit im Änderungsantrag enthalten, den SPD, Grüne und – ich erinnere – FDP gemeinsam auf den Weg gebracht haben.

(Kai Abruszat [FDP]: Die Möglichkeit!)

Die Möglichkeit. Ich danke Ihnen so sehr für diesen Zwischenruf, Herr Abruszat. Denn es geht nicht nur um die Möglichkeit, die in dem Antrag steht, sondern im Gesetzestext heißt es sogar – da haben Sie Ihre Hand gehoben –: „Schließlich erbringen die finanzstarken Gemeinden ab dem Jahr 2014 eine Solidaritätsumlage …“

(Kai Abruszat [FDP]: Nach Maßgabe des Gemeindefinanzierungsgesetzes!)

Jetzt schlagen Sie sich billig in die Büsche.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Damals hatten Sie den Mut, mitzustimmen, weil es darum ging, Geld im Land zu verteilen. Wenn es jetzt darum geht, die Solidarität der Kommunen untereinander einzufordern, sind Sie nicht mehr mit an Bord. Das ist nicht gut, um es deutlich zu sagen. Das ist auch nicht fair gegenüber den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, weil Sie damit suggerieren, es gebe eine Alternative. Das ist vor dem Hintergrund des Zustands des Landeshaushalts nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Frage, wer an der Solidaritätsumlage teilnimmt, ist nicht ein Blick in die Glaskugel, sondern es sind objektivierbare Kriterien. Das machen wir in drei Schritten. Wir gucken einmal: Welche Kommune ist überhaupt – ich finde das Wort furchtbar – abundant? Aus dem Lateinischen übersetzt heißt das: im Überfluss lebend. Im Überfluss lebt keine Kommune in Nordrhein-Westfalen mehr, aber es ist ein gesetzter Fachbegriff.

Dann versuchen wir zu erkennen: Wie ist deren Steuerkraft und deren Bedarf? Um es deutlich zu sagen: Dabei unterstellen wir Durchschnittsbedarfe. Kommt eine Kommune mit weniger Geld aus als andere Kommunen, verbleibt der zusätzliche Sparbeitrag in der eigenen Kasse. Wenn eine Kommune also besonders wirtschaftlich arbeitet, hat sie nach wie vor den Vorteil dadurch. Alle anderen Argumente sind mathematisch und auch politisch falsch und suggerieren etwas anderes als das, was wir in die

sem Landtag 2010 gemeinsam anders beschlossen haben, dass nämlich die Finanzausstattung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zu gering ist und dass es eben nicht die eigene Schuld von Kommunen ist, wenn die eine sparsamer sein kann als die andere. Ich bitte die Fraktionen hier im Haus, ein solches Argument nicht länger vorzutragen, weil es der kommunalen Landschaft selbst schadet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Betrachtung, wer abundant ist, beziehen wir nicht Kommunen ein, deren Steuerkraft möglicherweise durch Einmaleffekte einmal größer ist als der fiktive Bedarf, sondern nur solche, wo dieses Verhältnis in den letzten fünf Jahren dreimal vorgekommen, also eine nachhaltige Abundanz gegeben ist. Wir schöpfen 23,5 % der überschießenden Steuerkraft ab. Drei Viertel der überschießenden Steuerkraft verbleiben demnach in der Kommune, und ein Viertel fließt in die Solidaritätsumlage, mit der denen geholfen werden soll, die von besonderer Überschuldung bedroht sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist, wie ich finde, ein faires und gerechtes Modell. Ich habe es mit jedem einzelnen Bürgermeister diskutiert, sage aber ganz deutlich – das hat die Landesregierung verkündet, das haben auch die regierungstragenden Fraktionen bereits gesagt –: Wir sind nach wie vor gesprächsbereit. Wenn jemand einen besseren Weg vorschlägt, ein vernünftiges Argument bringt, wollen wir dem Pfad gerne folgen. Das bessere Argument kann aber nicht sein, dass das Land auch noch diesen Anteil im Stärkungspakt aus eigenen Mitteln finanziert. Die Leistungsfähigkeit und die Leistungskraft des Landes sind erschöpft. Wir brauchen einen Beitrag zur Rettung der Kommunen, auch einen Beitrag der Kommunen untereinander. Wenn es einen besseren Weg gibt, den wir heute hoffentlich hören werden, sind wir dafür aufgeschlossen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Minister Jäger hat die Redezeit um knapp eine Minute überzogen, sodass die Fraktionen denselben Anteil dazubekommen. Herr Kollege Abruszat hat für die FDP das Wort.

Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, Politik beginnt mit der Wahrnehmung der Realitäten, und das sind folgende:

Erstens zitiere ich aus der „Westfalenpost“ vom 19. September:

„Wir haben real nicht genug Geld, um unsere Ausgaben decken zu können, sind für das Land

aber reich genug an fiktiver Steuerkraft, um Geld abzugeben.“

Das sagt der Kämmerer der Stadt Olsberg.

Zweitens zitiere ich aus der „Rheinischen Post“ vom 16. September: