Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Dann stand die Landesregierung vor der Frage: Wie geht man angesichts der gegenteiligen Auffassungen innerhalb der kommunalen Familie damit um? Wollen wir das Gemeindefinanzierungsgesetz

2014 – wie in früheren Jahren – im September einbringen, brauchen wir zwingend eine Kabinettsvorlage, die vor der Sommerpause erstellt wird. Warum? Weil unter anderem ein Anhörungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden durchzuführen ist.

Insofern war es naheliegend, dass es angesichts der gegenteiligen Auffassungen in der kommunalen Familie keinen Sinn macht, die Diskussion über das Knie zu brechen. Das ist auch Ihnen gegenüber signalisiert worden. Insofern werden wir die entsprechenden Empfehlungen des FiFo-Gutachtens für das GFG 2015 anpacken.

Alles andere, Frau Scharrenbach, sind Schnellschüsse. Es mag sein, dass Sie für Schnellschüsse bekannt sind; wir jedenfalls nicht.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Wir werden Veränderungen vornehmen. Zum Beispiel durch die Umstellung des Zuschussbedarfs auf Auszahlung aaD, Thema „NKF, Kameralistik“; das ist klar. Ob wir als Referenzzeitraum für die Ermittlung der Steuerkraft den Mehrjahres- oder den Einjahreszeitraum zugrunde legen, muss diskutiert werden.

Zum Thema „Fiktive Hebesätze“ hat der Gutachter eindeutig gesagt: Ihr Vorschlag, in Klassen abhängig von der Einwohnerzahl zu unterscheiden, macht keinen Sinn. – Die Herangehensweise, den fiktiven mittleren Hebesatz auf Ebene des Bundesniveaus heranzuziehen, wird von der kommunalen Familie auch nicht begrüßt. So lautet zumindest die Einschätzung, die wir in diesem Zusammenhang gehört haben.

Alle anderen Kriterien, zum Beispiel die Regressionsanalyse, der Soziallastenansatz, der Schüleransatz, die Hauptansatzstaffel, der Flächenansatz und der Zentralitätsansatz, die sie in der Vergangenheit

immer kritisiert haben, sind vom Gutachter ausdrücklich begrüßt worden.

Kommen wir zum letzten Teil – das steht ja auch an –: der Einbringung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. Damit räumen wir ebenfalls eine Erblast von CDU und FDP ab. Ich möchte hier noch einmal feststellen: Im Mai letzten Jahres hat der Landesverfassungsgerichtshof eindrucksvoll festgestellt, in welchem Umfang die Kommunen zu ihrem Nachteil zur Finanzierung der Einheitslasten herangezogen worden sind. Das war eine schallende Ohrfeige. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Das korrigieren wir heute.

Wer hat in diesem Zusammenhang die Verhandlungen geführt? – Rot-Grün! Das Ergebnis ist gut für die Kommunen: Es gibt eine Rückerstattung in Höhe von 275 Millionen € für die Jahre 2009, 2010 und 2011, die in 2013 zahlungswirksam wird. Für die nächsten Jahre erwarten wir Minderbelastungen in Höhe von jährlich etwa 145 Millionen €.

Gleichzeitig, Frau Scharrenbach, Herr Abruszat, verzichtet das Land auf Rückforderungen, die man hätte verrechnen können, in einer Größenordnung von etwa 240 Millionen € für die Rechnungsjahre 2007 und 2008. Das ist ein kommunalfreundlicher Kurs.

Zum Thema „Inklusion – Konnexität ja oder nein?“ werden noch Gespräche geführt. Ich gehe davon aus, dass wir dabei ein ähnliches Verfahren finden werden wie seinerzeit bezogen auf den Verwaltungsaufwand, das Bildungs- und Teilhabegesetz oder aber das jetzt neu eingeführte Betreuungsgeld, zu dem wir auch schon eine Menge gesagt haben. Das werden wir diskutieren, nachdem die Gespräche zu Ende geführt worden sind.

Herr Kollege Krüger, die Redezeit.

Ich bin fertig.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Wunderbar! Dann habe ich viel zu früh dazwischengequatscht. – Vielen Dank, Herr Krüger.

Eben! – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Als nächsten Redner haben wir den Kollegen Schulz für die Piratenfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe

Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Die Landesregierung bringt heute den Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 ein. Der große Wurf – so wurde es Anfang dieses Jahres bei den Beratungen zum GFG 2013 noch verlautbart – sollte es werden.

Dann aber kam das FiFo-Gutachten. Anscheinend fiel es nicht so gut wie geplant aus. Es musste natürlich ausgiebig geprüft werden. Gleichzeitig klagt jedes Jahr – fast ritualisiert – eine immer größere Anzahl an Kommunen gegen das GFG.

Herr Minister Jäger sieht aber keine Spielräume zur Sanierung der Haushalte in NRW – außer durch Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene. Der Stärkungspakt, über den wir später noch sprechen werden, zeigt eindeutig, dass der Zenit des Handlungsspielraums auf der Ebene der Kommunen längst erreicht und in manchen Bereichen bereits weit überschritten ist.

Dieses Jahr konnten wir zum ersten Mal miterleben, wie der Herr Minister die in der Verfassung festgeschriebene kommunale Selbstverwaltung durch einen Sparkommissar aushebeln ließ. Allerdings suggeriert der Begriff „Sparkommissar“ auch einen falschen Eindruck. Bisher fehlt nämlich der Beweis, dass in Nideggen ernsthaftes Sparpotenzial gefunden werden konnte. Das Gegenteil ist der Fall. Nur die Steuern wurden kurzerhand angehoben.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Aber zurück zum eigentlichen Thema: Im FiFoGutachten wurden einige Änderungen an der bestehenden Praxis vorgeschlagen. Wir Piraten haben bei den Beratungen des GFG 2012 auch einmal die Alternative einer Verbundquotenerhöhung vorgeschlagen. Aber fast alle Änderungen, egal aus welcher Richtung sie kamen, sind von Herrn Minister Jäger und der Landesregierung sträflich ignoriert worden – im Übrigen auch von den die Regierung tragenden Fraktionen.

Eines könnte dem Land Nordrhein-Westfalen und damit auch den Kommunen hier im Lande wirklich helfen: Handeln. Die Mittel der Kommunen sind weitestgehend ausgeschöpft. Die Gesetzgebungskompetenzen liegen im Land und im Bund. Hier muss in einem vertikalen Prozess etwas umgesetzt werden, was wir in NRW nicht nur durch einen horizontalen Ausgleich erreichen können. Der horizontale Ausgleichskampf wirkt an dieser Stelle eher kontraproduktiv.

Da hilft auch keine Beschönigung, wie sie in einer Pressemitteilung von Herrn Kollegen Hübner zu lesen ist, der erklären will, dass es bei der Abundanzumlage nicht ans Eingemachte der vielleicht etwas besser gestellten Kommunen in Nordrhein

Westfalen gehe. Natürlich reicht die gleich zu behandelnde Gesetzesvorlage nicht an bestehendes Vermögen der Kommunen heran. Dieses Vermögen, sofern es überhaupt vorhanden sein sollte,

schmilzt aber dadurch, dass diesen Kommunen in Zukunft einfach weniger Geld zur Verfügung steht.

Die Auswirkung dieser Gesetzgebung ist, dass Kommunen sich ernsthaft überlegen müssen, Steuersätze zu erhöhen – gerade wenn sie wissen, dass die Mehreinnahmen anschließend ohnehin abgeführt werden sollen. Denken wir nur an den Kommunalsoli, über den gleich auch noch zu reden sein wird.

Wir von der Piratenfraktion werden diesen Prozess auf jeden Fall sehr kritisch begleiten. Herr Minister Jäger und Herr Hübner müssen zu diesem Thema noch sehr viel erklären; denn da gibt es noch etliche Fragen.

Nun zum Antrag der FDP-Fraktion: Sehr geehrter Herr Kollege Abruszat, wissenschaftliche Erkenntnisse sollten auch meiner Meinung nach umgesetzt werden. Ich hatte mich ja bereits zu der Umsetzung des FiFo-Gutachtens geäußert. Sie müssen mir aber bei Gelegenheit auch einiges erklären. Das können wir dann bei den Beratungen im Ausschuss machen.

Wir würden uns hier sicherlich nicht streiten, wenn folgende Punkte aus dem Koalitionsvertrag der letzten Legislaturperiode des Bundes besser umgesetzt worden wären. Ich zitiere einmal aus diesem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP:

„Wir werden eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einsetzen. Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen.“

Wie ist diese Prüfung eigentlich ausgegangen? Was haben Ihre lieben Parteikollegen dort denn erarbeitet? Hier in Nordrhein-Westfalen ist auf jeden Fall bisher sehr wenig bis nichts zu spüren.

Im weiteren Verlauf kann man in demselben Koalitionsvertrag noch lesen:

„Die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise haben die Leistungsfähigkeit vieler Kommunen strapaziert und Fragen nach der Güte kommunaler Leistungsfähigkeit aufgeworfen. Wir beabsichtigen, den Ländern vorzuschlagen, eine gemeinsame Bestandsaufnahme zu erarbeiten und Handlungsempfehlungen zur Stärkung der

kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen. Dabei sind auch Fragen der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden (Kon- nexitätsprinzip) und der Beteiligung der Kommunen an der Gesetzgebung des Bundes einzubeziehen, ebenso der Anschluss des ländlichen Raums an die Breitbandversorgung.“

Es sind größere Entlastungen für die Kommunen verabschiedet worden – aber nicht in dem Sinne, dass wir ein tragfähiges Konzept in Nordrhein

Westfalen erhalten hätten. Hier müssen die regierungstragenden Fraktionen im Land, aber auch die neue Regierung im Bund noch ordentlich nachbessern. Aber vor allem müssen wir handeln und die kommunale Selbstverwaltung in Nordrhein

Westfalen sichern und dementsprechend die ausreichende Finanzierung der Kommunen hier in Nordrhein-Westfalen sicherstellen.

Am Ende meines Beitrags sollen die Kommunen auch noch ihre Erwähnung finden. Konnexität wird bei fast jeder neuen Gesetzgebung seitens der drei kommunalen Spitzenverbände eingefordert. Dazu stehen wir Piraten auch grundsätzlich und sehen natürlich diesen berechtigten Anspruch. Allerdings stehen wir auch für Transparenz. Wer Konnexität einfordert, muss auch transparent darlegen, wo Kosten wirklich entstehen und wo nur politischer Wille dahintersteht.

Bei der Umsetzung des NKF läuft man noch immer weit dem Zeitplan hinterher. Die maschinenlesbare Veröffentlichung von Haushalten würde wirklich Licht ins Dunkel mancher hier oft angeführter Argumentationen bringen. Trotz all unserer Bemühungen sehen wir leider nicht, dass sich da irgendetwas tut. Ich hoffe, wir sind uns darin einig, dass die Statistik der Kommunalfinanzen ein sehr komplexes Thema darstellt. Hier sollten wir parteiübergreifend tätig werden.

Ein erster Fortschritt wäre die Veröffentlichung der Statistik über die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, kurz FEU. Diese Bundesstatistik könnte uns größeren Aufschluss darüber geben, in welchen Regionen wirklicher Handlungsbedarf besteht und wo Kommunen das Mittel der Ausgründung nur deshalb betreiben, um die eigentliche finanzielle Lage zu vernebeln.

Wir Piraten hoffen ernsthaft, dass sowohl Rot-Grün als auch CDU und FDP in Bezug auf das GFG 2014 ihre Schützengräben verlassen – dass diese Gräben wirklich existieren, haben wir hier im Verlauf der Debatte gesehen – und dieses Mal wirklich über eine größere Lösung nachdenken, als lediglich den Soziallastenansatz etwas zu verschieben.

Die aktuelle Situation lässt sogar zu, dass alle, egal, ob CDU, SPD, Grüne oder FDP, ohnehin die Gräben verlassen müssen. Hier in NRW können wir für starke und solide Kommunalfinanzierung ein Zeichen setzen. Wir müssen es angehen. Tun wir es in den Beratungen im Ausschuss, und dann wird auch etwas daraus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung spricht noch einmal Herr Minister Jäger. Ihnen ist schon mitgeteilt worden, dass wir ein technisches Problem haben. Sie haben etwas mehr als vier Minuten Re

dezeit, die wir Ihnen aber nicht anzeigen können. Deshalb bitte ich Sie, selbst ein wenig darauf zu achten.