Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Lassen Sie mich – ich glaube, dass die GFGDebatte dazu geeignet ist – etwas Allgemeines zur Lage der kommunalen Finanzen sagen. Ich finde es sehr schön, dass wir das sehr sachlich machen. Ich bin dem Kollegen Hübner auch sehr dankbar, dass wir hier die verbalen Spitzen herauslassen.

Heute Morgen haben sich die Fraktionsvorsitzenden – das ist angeklungen – zur Lage der Kommunalfinanzen geäußert. Es ist aber nicht richtig, lieber Kollege Michael Hübner, wenn Sie jetzt den statistischen Trick mit der Anzahl der Kommunen in Nordrhein-Westfalen – die, die im Nothaushalt sind, und die, die es früher waren – als Beleg Ihrer Leistung und Ihrer Regierungspolitik werten. Das ist nichts anderes als ein Verschieben der Probleme.

Sie haben den Kommunen mit der Veränderung der Gemeindeordnung die Möglichkeit gegeben, die Herbeiführung des strukturellen Haushaltsaus

gleichs auf zehn Jahre zu verschieben. Wir haben das nicht für den richtigen Weg gehalten. Man kann darüber streiten, ob man das richtig findet. Aber sich hierhin zu stellen und zu sagen, statistisch sei alles halbwegs im Lot, das bildet die Wahrheit der kommunalen Finanzen nicht ab.

Ich nenne Ihnen nur zwei Zahlen, die Sie auch kennen, weil wir darüber im Kommunalausschuss ständig reden. Wir haben aktuell in den Kernhaushalten rund 46 Milliarden € Schulden, und wir haben über 23 Milliarden € Kassenkredite. Da kann ich nicht davon reden, dass sich die Finanzsituation der kommunalen Familie verändert hat. Im Übrigen trotz der guten Konjunkturlage!

Ich male mir gerade aus, wie es denn wäre, wenn die wirtschaftliche Situation einmal eine andere Dynamik nimmt, wenn wir bei den Sozialausgaben eine weitere Dynamik in eine bestimmte Richtung haben. Ich male mir gerade aus, was passiert, wenn wir ein Zinsänderungsrisiko im Hinblick auf die Finanzierungssalden berücksichtigen, die sich aufgetürmt haben.

Also noch einmal: Ich weiß, dass Sie das sehen und wissen. Stellen Sie sich bitte nicht hierhin und sagen, die Lage der kommunalen Finanzen habe sich verbessert.

(Michael Hübner [SPD]: Hat sie! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Hat sie doch auch!)

Wenn doch, sagen Sie bitte, sie habe sich statistisch bereinigt, weil Sie den Kommunen an der Stelle bilanziell etwas ermöglicht haben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, ich will zum GFG noch ein paar Anmerkungen machen. Wir werden ja die Fachdebatte im Ausschuss führen und auch hier im Plenum noch einmal darüber sprechen.

Frau Kollegin Scharrenbach hat zu Recht angesprochen, woran es beim GFG 2014 mangelt. Wir haben seitens der Freien Demokraten nicht erwartet, Herr Minister, dass die Landesregierung bereits für 2014 ein Gemeindefinanzierungsgesetz vorlegt, das eine Mittelverteilung auf Basis tatsächlicher kommunaler Bedarfe vorsieht. Wir haben hierzu im Landtag in der vorvergangenen Woche eine entsprechende Anhörung gehabt. Das kann man auch anders sehen. Es ist eine interessante Debatte. Wie wir letztlich damit umgehen, werden wir sehen.

Wir haben aber zumindest erwartet, Herr Minister, dass Sie ein Gemeindefinanzierungsgesetz für die Kommunen auf den Tisch legen, das die Mindestanforderungen im Hinblick auf die bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse erfüllt. Das, meine Damen und Herren, kann man Ihnen, Herr Minister, nicht durchgehen lassen: Sie haben schlichtweg die wesentlichen Erkenntnisse aus dem FiFo

Gutachten unterschlagen, nicht umgesetzt. Das ist die Wahrheit!

(Beifall von der FDP)

Das erstaunt umso mehr, als Sie dieses Gutachten selbst in Auftrag gegeben haben. Wenn man noch nicht einmal Erkenntnisse grundlegender Art aus einem selbst in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten wenigstens ansatzweise in das Gemeindefinanzierungsgesetz einspeist, dann macht mich das zumindest nachdenklich. Dann frage ich mich: Warum machen Sie das nicht?

Wie sieht es aus mit der sogenannten Grunddatenaktualisierung? Frau Kollegin Scharrenbach hat dazu schon einiges ausgeführt; ich will meine Ausführungen dazu deshalb kurzhalten. Sie haben neue Daten genommen, und Sie haben diese Daten so lange gebeugt, bis sie in ein überkommenes, 25 Jahre altes System hineinpassten.

(Zuruf von der SPD: Stimmt doch gar nicht! – Gegenruf von Ina Scharrenbach [CDU]: Doch!)

Wir wissen heute, spätestens seit bestimmten Fehlleitungen und Fehlentwicklungen auch im Stärkungspakt, dass die kommunale Finanzstatistik in Nordrhein-Westfalen – höflich formuliert – nicht ganz die Treffsicherheit hat, die sie braucht. Trotzdem ignorieren Sie wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse und Methoden.

Meine Damen und Herren, das ist keine sorgfältige Gesetzesarbeit. Das können wir Ihnen so nicht durchgehen lassen.

Lassen Sie mich abschließend noch einige Bemerkungen zu den Realsteuern auf kommunaler Ebene machen, weil der Kollege Hübner genauso wie die Kollegin Scharrenbach dieses Thema angesprochen hat.

Sie wissen, dass wir gestaffelte fiktive Hebesätze vertreten und für richtig halten.

(Michael Hübner [SPD]: Was sagt das FiFo dazu?)

Anders als Sie sage ich: Wir sind bereit, zur Kenntnis zu nehmen – das steht auch so in unserem Begleitantrag –, dass der Gutachter nicht bestätigt hat, was wir sagen. Aber der Gutachter hat im Hinblick auf die Kommunalfinanzierung bei den Realsteuern im Hinblick auf die Höhe der Hebesätze in Nordrhein-Westfalen ganz klare Aussagen getroffen. Das ignorieren Sie aus politischen Gründen natürlich.

Die Gewerbesteuerhebesätze und die Grundsteuerhebesätze sind in Nordrhein-Westfalen auf Rekordniveau. Wir haben eine ständig aufsteigende Spirale, die die Menschen und die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen belastet.

Schauen Sie bitte einmal in die Städte und Gemeinden im angrenzenden niedersächsischen Umfeld, in dem man innerhalb von zwei bis drei Kilometern Wettbewerbsverzerrungen von über 100 Punkten bei der Gewerbesteuer hat.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Sprechen Sie mal mit Ihren Bürgermeistern und Fraktionen, die an dieser Stelle genau diese Probleme sehen. Das ignorieren Sie. Der Gutachter spricht von Zahlen, die bei 360 und nicht bei 411 oder 412 liegen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das alles zeigt, meine Damen und Herren: Der Entwurf ist unzulänglich. Der Entwurf ist diskussionsbedürftig. Er muss dringend überarbeitet und an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Sie müssen von Ihrer vorgetäuschten Grunddatenanpassung abrücken. Sie müssen nacharbeiten. Sie müssen die fiktiven Hebesätze deutlich nach unten korrigieren. Nur dann werden wir mehr Gerechtigkeit und mehr Fairness im kommunalen Finanzausgleich haben. Wir freuen uns auf die Debatten im Ausschuss. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Schönen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die grüne Landtagsfraktion erteile ich nun dem Kollegen Krüger das Wort.

Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Das war schon starker Tobak, Herr Abruszat, was Sie hier vorgetragen haben. Sie sollten einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir mit rund 9,3 Milliarden € die höchste Summe an Finanzmitteln für die Gemeindefinanzierung bereitstellen, die jemals in diesem Zusammenhang eingestellt worden ist. Das ist ein erheblicher Mittelzuwachs gegenüber dem Spitzenwert aus dem Jahr 2013. Ich empfehle Ihnen, sich einmal die Zahlen Ihrer Regierungszeit anzusehen, beispielsweise die

Zahlen aus dem 2006. Sie werden feststellen, dass der Mittelzuwachs im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2006 rund 61 % beträgt.

Frau Scharrenbach, ich will gerne zugestehen, dass das einerseits auf die gestiegenen – und ich betone – weitergeleiteten – Steuermehreinnahmen des Landes zurückzuführen ist, aber auch auf unser Festhalten am kommunalfreundlichen Kurs, unter anderem durch eine weitere Einbeziehung der Grunderwerbsteuer, die Sie seinerzeit abgeschafft haben. Wir haben auch an der Herausnahme der früheren Befrachtung festgehalten, die Sie in diesem Zusammenhang vorgenommen haben. Wir stehen – ganz im Gegensatz zu Ihnen in Ihrer Regierungszeit – zu unserem kommunalfreundlichen Kurs. Wenn Sie sagen, Herr Abruszat, dass bis 2010 alles schlecht war und danach alles besser geworden ist, kann man dem nur zustimmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Damit komme ich auf Ihren Antrag zurück, den Sie in der vorletzten Woche in einer Anhörung haben behandeln lassen. Er trägt den Titel: „Kommunen fair behandeln – NRW braucht eine verlässliche und transparente Informationsgrundlage zum kommunalen Finanzbedarf!“ Das war ein durchsichtiger Versuch, Herr Abruszat, sich als Anwalt der Kommunen zu präsentieren.

Wenn man sich in diesem Zusammenhang Ihre Herangehensweisen zu Gemüte führt, ist zum Beispiel die Verdopplung der Krankenhausumlage von 20 auf 40 % zu nennen. Das alleine hat zu einer Mehrbelastung der kommunalen Haushalte in Höhe von 110 Millionen € geführt. Allein der Wegfall des Elternbeitragsausgleichsverfahrens bei den Kindertagesstätten hat 85 Millionen € gekostet. Der Minister hat eben schon die Kürzung bei der Schülerbeförderung, aber auch die Aufgabenverlagerung zulasten der Kommunen bei der Versorgungs- und Umweltverwaltung angesprochen. Man könnte noch weitere Baustellen nennen, zum Beispiel die Weiterbildungsmittel, die Sie ebenfalls gekürzt haben.

Das werden wir Ihnen jedes Mal vorhalten, Herr Abruszat, wenn Sie sich hier entsprechend aufstellen – das gilt auch für Frau Scharrenbach –: Das war die frühere CDU-FDP-Landesregierung. Ein Raubzug durch die kommunalen Kassen! Warum? Um den Landeshaushalt schönzurechnen!

Selbstverständlich ist eine Anhebung der Verbundquote zu begrüßen. Das sage ich gerade in meiner Funktion als kommunalpolitischer Sprecher. Zurzeit liegt sie bei 23 %. Von Ihnen ist ja die Situation aus den 80er-Jahren vorgetragen worden, als wir 28 % hatten. Dann müssen Sie aber auch eine Antwort darauf geben – das tun Sie jedoch nicht, Frau Scharrenbach –, wie Sie das finanzieren wollen. Denn Sie wissen auch: Die Erhöhung um einen Punkt macht Mehrkosten von 410 Millionen € aus.

Die Antwort, wie das finanziert werden soll, bleiben Sie schuldig.

Damit komme ich zum zweiten Themenkomplex, der Grunddatenanpassung auf Basis des Jahres 2009. Auch das ist ein Vorwurf, den ich Ihnen, Herr Abruszat und Frau Scharrenbach, für die FDP- bzw. die CDU-Fraktion machen muss. Wir halten daran fest, die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf Grundlage der jeweils aktuellsten Grunddaten vorzunehmen – so geschehen bei den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2011, 2012, 2013 und auch 2014. Damit sorgen wir dafür, dass weder der ländliche Raum noch die großen kreisfreien Städte bevorzugt oder benachteiligt werden – ganz im Gegensatz zur früheren schwarz-gelben Landesregierung.

Sie haben doch durch die Anwendung überalterter Bemessungsgrundlagen – beispielsweise zur Bemessung der sozialen Lasten – den ländlichen Raum einseitig bevorzugt und damit die strukturschwachen und kreisfreien Städte mit erheblichen sozialen Aufwendungen benachteiligt und letztlich die Finanzkrise der Kommunen im Ruhrgebiet bzw. im Bergischen Land verschärft. Das muss an diesem Punkt festgestellt werden.

Wir haben das korrigiert. Wir haben im Jahr 2011 die Anpassungen vorgenommen. Wir haben aber gleichzeitig gesehen – das sollte auch gesagt werden –, dass es Verwerfungen im ländlichen Raum gibt, mit denen man nur schwer umgehen kann.

Insofern ist die Anpassung beim Soziallastenansatz nicht in voller Höhe vorgenommen worden, sondern wir haben das Ganze in zwei Schritten gemacht, und zwar zunächst auf 9,6 in 2011 und 15,3 in 2012. Normalerweise hätte man gleich auf 17,76 anheben müssen. Darüber hinaus haben wir in 2012 aus dem Landeshaushalt eine zusätzliche Abmilderungshilfe in Höhe von 60 Millionen € insbesondere für den ländlichen Raum zur Verfügung gestellt.

In gleicher Weise werden wir beim Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 verfahren. Im GFG 2013 lag der Soziallastenansatz bei 15,3. Die Regressionsanalyse auf Basis der Grunddatenanpassung 2009 ermittelte einen Wert von 12,4. Wir wollen diese Umverteilungswirkungen abmildern. Daher werden wir in zwei Schritten zu jeweils 50 % diesen Gewichtungsfaktor absenken, für das GFG 2014 auf 13,85. Klar ist, dass davon die strukturschwachen kreisfreien Städte profitieren.

Gleichzeitig haben wir aber auch den Zentralitätsansatz von 0,65 auf 0,46 abgesenkt. Die Spreizung der Hauptansatzstaffel haben wir um fünf Punkte zurückgenommen. Und das Verhältnis des Schüleransatzes für Halb- und Ganztagsschüler haben wir von ursprünglich 4,76 auf nunmehr 3,26 reduziert. Das bringt Vorteile für den ländlichen Raum.

Wer sich die Verteilung der Schlüsselzuweisungen zwischen dem ländlichen Raum und den kreisfreien

Städten ansieht, der wird sehr schnell erkennen können, dass insbesondere der ländliche Raum von den gestiegenen Schlüsselzuweisungen profitiert. Das sage ich auch ganz ausdrücklich im Zusammenhang mit den immer wieder vorgetragenen falschen Behauptungen, Rot-Grün würde den ländlichen Raum benachteiligen.

Kommen wir zum dritten Themenkomplex: der Umsetzung des FiFo-Gutachtens in 2014 oder in 2015. Frau Scharrenbach, Sie wissen ganz genau: Das FiFo-Gutachten wurde Mittel April vorgelegt. Es ist unverzüglich an die kommunalen Spitzenverbände weitergegeben worden. Die haben ihre Stellungnahmen Mitte/Ende Mai dieses Jahres eingereicht. Die wurden ausgewertet.

Dann stand die Landesregierung vor der Frage: Wie geht man angesichts der gegenteiligen Auffassungen innerhalb der kommunalen Familie damit um? Wollen wir das Gemeindefinanzierungsgesetz