Eine der Begründungen ist im Übrigen – wenn Sie sich intensiver damit auseinandergesetzt hätten, dann wüssten Sie das –, dass wir eine deutliche Trennung zwischen einer Grunddatenanpassung, die jetzt im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 vorgenommen wird, und den Ergebnissen des FiFoGutachtens vorsehen. Die Grunddatenanpassung wurde während der schwarz-gelben Regierungszeit übrigens mehrfach eingeklagt. Es ging so weit, dass das Landesverfassungsgericht der Regierung gesagt hat, es seien Grunddatenanpassungen vorzunehmen. Sie und die Ergebnisse des FiFoGutachtens sind auseinanderzuhalten. Um dort zu einem Konsens zu kommen, nehmen wir uns die Zeit für den Kommunikationsprozess, wie das übrigens auch Minister Jäger gerade angeregt hat.
Von daher habe ich nicht ganz verstanden, dass sie uns die Ergebnisse aus Ihrer Sicht hier noch einmal vorgetragen haben, weil Sie das aus der Kommunikation im Ausschuss für Kommunalpolitik oder auch durch die kommunalen Spitzenverbände ja wissen.
Richtig ist – da möchte ich Ralf Jäger als Minister ausdrücklich zustimmen –: Wir haben das größte Gemeindefinanzierungsgesetz aller Zeiten mit
knapp 9,4 Milliarden € auf den Weg gebracht; ich sage bewusst: knapp 9,4 Milliarden €. Das ist die konsequente Fortsetzung der Politik, die wir seit 2010 auf den Weg gebracht haben: mit der Rücknahme der Befrachtung im Gemeindefinanzierungsgesetz, die Sie früher gemacht haben, um zu einer Konsolidierung des Landeshaushaltes zu kommen, mit den entsprechenden Änderungen in § 76 der Gemeindeordnung, um zu realistischen Konsolidierungszeiträumen für die Kommunen zu kommen.
Sie wissen, es waren früher drei, eigentlich vier Jahre, die Sie über Minister Wolf den Kommunen vorgeschrieben haben. Wir sind mittlerweile bei zehn Jahren. Bei sehr vielen Maßnahmen, bei denen man Kosten im späteren Verlauf prophylaktisch vermeiden möchte, ist es einfach sinnvoll, dass man den Kommunen längere Konsolidierungszeiträume zugesteht. Daraus sind die Haushaltssanierungspläne und die Haushaltssicherungskonzepte in den Städten und Gemeinden abgeleitet.
Dass damit einhergeht, dass wir nicht mehr wie früher über 140 der 396 Kommunen in NordrheinWestfalen in Haushaltsnotlage haben, sondern dass sie in einer vernünftigen Haushaltssituation sind, in der sie über ihre Investitionen und Kosten selbstständig entscheiden können, das dürfen wir auch zur Kenntnis nehmen. Ich bin froh, dass wir das auch über formale Gesichtspunkte auf den Weg gebracht haben.
Die Grunderwerbsteuer, den Vier-Siebtel-Anteil muss ich ausdrücklich hervorheben; das hat mit dem Thema „Stärkungspakt“ im späteren Verlauf der Debatte zu tun. Darüber wurde gewährleistet, dass den Kommunen der Vier-Siebtel-Anteil an der
Dass es richtig war, die Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes zunächst einmal weitestgehend zu belassen und nur eine Datenanpassung vorzunehmen, erkennt man im Übrigen auch an dem Antrag der FDP. Kollege Abruszat, da bin ich Besseres von der FDP gewohnt.
Beim Thema „Kommunalfinanzen“ bin ich da in der Tat Besseres gewohnt. Ich glaube, dass das auch ein Ausdruck dafür ist, dass Sie sich der Verantwortung gegenüber unseren Kommunen nicht mehr so richtig stellen wollen, weil Sie jetzt in Schwierigkeiten kommen, in Ihren kommunalen Fraktionen die kommunale Solidaritätsabgabe zu erklären.
Das war damals schon sichtbar, und das ist für mich auch in Ihrem Antrag deutlich erkennbar. Ich möchte Ihnen dazu zwei Beispiele nennen.
Sie verwechseln im zweiten und dritten Absatz der Ausgangslage die Systematik des Stärkungspaktes mit der Systematik des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Sie sagen, dass ein derartiges methodisches Vorgehen mehr als fragwürdig sei.
Herr Kollege Abruszat, wir haben das Vorgehen beim Stärkungspaktgesetz damals mit Ihrem Vorgänger verabredet. Wir hätten gerne NKF
Jahresabschlüsse, geprüfte Jahresabschlüsse gehabt. Das war aber nicht möglich, daher der Rückgriff auf die strukturelle Lücke. Diese Abschlüsse gab es zum damaligen Zeitpunkt nicht, sie sind heute im Übrigen zu kleineren Teilen immer noch nicht vorhanden, deshalb der Rückgriff auf die strukturelle Lücke. Das mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz zu vermischen, finde ich schon ärgerlich.
Auch – das geht auch in Richtung Frau Scharrenbach – hätte es genügend Zeit gegeben, um das FiFo-Gutachten auszuwerten. Ich will Sie daran erinnern, dass das Gutachten endgültig erst seit Anfang April vorliegt und dass die ersten Berechnungen seitens des Ministeriums naturgemäß zu dem Zeitpunkt hätten losgehen müssen, um zu vernünftigen Ergebnissen des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu kommen. Das war aber nicht möglich, weil wir in einer sehr kurzen Zeit die Grunddatenanpassung, die der Verfassungsgesetzgeber uns richtigerweise aufgegeben hat, auf den Weg gebracht haben.
Den Hinweis mit den fiktiven Hebesätzen hat Ihnen Frau Scharrenbach gerade selber gegeben. Mir ist nicht bekannt, dass der FiFo-Gutachter dafür eine Empfehlung abgegeben hat. Im Gegenteil: Er hat sich massiv gegen gestaffelte fiktive Hebesätze ausgesprochen, um Präzision hineinzubekommen.
Der letzte Punkt, wo Sie unsauber argumentieren – die Debatte hatten wir schon im kommunalpolitischen Ausschuss –, sind die fiktiven Hebesätze. Da antwortet der Gutachter auf Fragen, die gar nicht gestellt worden sind. Aber das machen wir Politiker ja häufiger mal: auf Fragen antworten, die gar nicht gestellt worden sind. Das macht der Gutachter in dem Fall auch.
Er meint, dass die fiktiven Hebesätze zu hoch sind. Genau darüber hatten wir schon eine Debatte im kommunalpolitischen Ausschuss. Da haben wir für unsere Fraktion und da hat auch die GrünenFraktion erklärt, dass wir in einen Steuerwettbewerb zwischen den Bundesländern nicht eintreten wollen. Auch der Hinweis, dass in Mecklenburg
Eine letzte Bemerkung geht in Richtung in FDP. Kollege Lindner wird sich ja gerade um bundespolitische Themen kümmern wollen.
Ja, Kollege Römer steht aber im Moment nicht in der Gefahr, Bundesvorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands zu werden. Der Fall liegt bei Ihnen ja anders.
Eine Bemerkung noch zu der Frage der Solidarität und der Schuldensituation von Düsseldorf: Man kann sich in diesem Hohen Haus viel anhören, aber die Fantasie, dass eine Veräußerung von Anlagevermögen, das durch Liquidität getauscht wird, dazu führt, dass eine Stadt weniger verschuldet ist als vorher, kann ich beileibe nicht aufbringen. Da hilft ein Grundkurs in Bilanzrecht. Den würde ich dem Kollegen Lindner auch gerne ans Herz legen.
Was passiert ist, ist ein Bilanztausch, der vorgenommen worden ist. Die Stadt Düsseldorf – das beweist Ihnen auch der Bund der Steuerzahler – ist heute genauso verschuldet wie zu dem Zeitpunkt, als die Stadtwerke veräußert wurden. Allenfalls hat die Stadt Düsseldorf auf eines nicht gesetzt, nämlich die zu erwartenden Erträge für ihre Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen einzusetzen. Darauf hat die Stadt Düsseldorf verzichtet. Das ist richtig. Aber die Stadt Düsseldorf ist heute bilanziell genauso reich oder arm, wie sie es früher war. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Der nächste Redner ist der Kollege Abruszat für die FDP-Fraktion.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn wir das Gemeindefinanzierungsgesetz im Rahmen der Haushaltsdebatte hier im Landtag beraten, diskutieren SPD und Grüne über die Vergangenheit und sagen: Alles, was vor 2010 war, war schlecht, und alles, was danach kam, war gut.
Wenn Sie diese Debatte haben wollen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, können wir das gerne machen.
Wir hätten heute nicht das Problem mit den kommunalen Finanzen, wenn Sie nicht seinerzeit den Verbundsatz von über 28 % auf 23 % abgesenkt hätten. Das gehört zur Wahrheit. Also lassen Sie bitte diese Vergangenheitsbetrachtungen. Sie führen zu nichts.
Nehmen Sie lieber, Herr Kollege Hübner, einen ganz aktuellen Bezug wie die Inklusion, die in dieser Plenarwoche nicht auf der Tagesordnung steht. Da wird sich erweisen, wie kommunalfreundlich diese Regierung ist.
Da wird sich erweisen, ob das, was Sie hier ständig vortragen, dass Sie die kommunalfreundlichste Regierung unter dieser Sonne sind,
Ich möchte mir gerne vorstellen, was gewesen wäre, hätten CDU und FDP in ihrer Regierungszeit die Inklusion übers Knie gebrochen eingeführt, sie den Kommunen aufs Auge gedrückt und das Thema „Konnexität“ völlig negiert.
Sie hätten jeden Tag Lichterprozessionen vor dem Landtag veranstaltet – im Übrigen zu Recht. Bei genau diesem Thema, meine Damen und Herren, werden wir Sie auch weiter stellen.
Lassen Sie mich – ich glaube, dass die GFGDebatte dazu geeignet ist – etwas Allgemeines zur Lage der kommunalen Finanzen sagen. Ich finde es sehr schön, dass wir das sehr sachlich machen. Ich bin dem Kollegen Hübner auch sehr dankbar, dass wir hier die verbalen Spitzen herauslassen.