Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Raum und zu Hause! Ich werde jetzt von Herrn Krüger zu lernen haben. Das habe selbst ich noch nicht hinbekommen.

Wir haben heute Vormittag die Einbringung des Haushaltes 2014 erlebt, bei der Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans betont hat, dass die Landesregierung den Kommunen in diesem Haushalt 20 Milliarden € zur Verfügung stellt, darunter auch der jetzt diskutierte Stärkungspakt.

In der Rede des Finanzministers klang durch, dass er dies für bemerkenswert und ausreichend hält. Jetzt wundert mich allerdings schon, wenn wir hier über einen Kommunalsoli sprechen, obwohl es noch vor wenigen Stunden hieß, dass die bemühte Metapher der zu knappen Finanzdecke aufzeigt, dass nur Gerede über eine Umverteilung auf kommunaler Ebene nicht ausreicht. Also nun kommt das Handeln über den Finanzsoli.

Wenn wir uns das im Detail einmal ansehen, stellen wir fest, dass 20 Milliarden € über das Land – teilweise Bundes- und EU-Mittel – an die Kommunen gegeben werden. Jetzt soll innerhalb der kommunalen Familie ein Betrag von 181,6 Millionen € durch den vorliegenden Entwurf für einen Kommunalsoli umverteilt werden – Geld, welches der einen Gemeinde genommen und der anderen Gemeinde gegeben wird. Das ist weniger als 1 % der Summe, die über das Land zugewiesen wird, also verschwindend wenig. Weiterhin soll es nur 60 Kommunen betreffen, es können aber auch noch ein paar mehr sein.

Ich empfehle jedem Bürger, sich einmal die Verteilung dieser Lasten genauer anzusehen. Monheim und Düsseldorf, die hier schon erwähnt worden sind, sollen nach der ersten Modellrechnung über 72 Millionen € von diesen 181,6 Millionen € tragen. Nur einmal am Rande: Monheim mit der höchsten Zahllast. Wir hörten, Düsseldorf soll mit

27 Millionen € zur Kasse gebeten werden, den Rest von diesen 72 Millionen € zahlt dann Monheim, eine Gemeinde mit 40.000 Einwohnern. Das im nächsten Kommunalwahlkampf in den Gemeinden zu verklickern, wird hochinteressant werden.

Natürlich – das sollte auch jedem hier bewusst sein – müssen wir eine Lösung finden, wie wir flächendeckend die Kommunen stärken. Der Kollege Krüger sagte ja, wir wollen einen Weg aus der Schuldenfalle aufzeigen. Okay.

Natürlich ist es den Sozialdemokraten ein Dorn im Auge, wenn ein junger engagierter Bürgermeister seine Möglichkeiten der Selbstverwaltung nutzt und das Beste für seine Kommune herausholt. Das ist sein Job. Natürlich sind wir uns aber auch darin einig, dass dieses Verhalten in Bezug auf die Steuermodelle kein zukunftsweisendes Modell für ganz NRW darstellen kann. Den Wettbewerb, der dann

unter den Kommunen entsteht, werden wir alle hier im Land Nordrhein-Westfalen zu tragen haben.

Dass Herr Minister Jäger sagte, Solidarität spiele eine wichtige Rolle, finden wir gut. Einzig: Den Schritt Stärkungspakt wie auch umgekehrt diesen Kommunalsoli, der dazu führt, dass die kommunale Selbstverwaltung immer weiter beschnitten wird, können wir nicht gutheißen. Das entspricht nicht der Haltung der Piratenfraktion. Daran müssen wir arbeiten.

Wenn sich Nideggen und Monheim mit komplett anderen Voraussetzungen gegenüberstehen und sich beide beschweren, dann müssen wir das ernst nehmen und dann sollten wir darüber reden.

Der Stärkungspakt zwingt Kommunen zu einer drastischen Erhöhung der Grundsteuer B. Ich denke, das wird niemand bestreiten. Natürlich kann es dann nicht anders sein, dass sich Monheim damit rühmt, einen besonders niedrigen Gewerbesteuerhebesatz anzubieten. Aber es steht nun einmal nach der Verfassung jeder Kommune frei, wie sie die Geschicke zum Wohle des Bürgers einsetzt.

Der Stärkungspakt stellt den Versuch an, bestimmten stark betroffenen Gemeinden wieder in die Selbstverwaltung zu verhelfen – aber wie im Kommunalsoli auch durch Zwang, per Gesetz aus Düsseldorf.

Wir müssen oder sollten zumindest stärker in die Richtung gehen, dass wir die Kommunen dabei mitnehmen und damit vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und die Kommunen befähigen, aus sich heraus und aus ihrer eigenen Kraft diese Stärke zu gewinnen, die hier durch eine Umverteilung und ein Gegeneinander-Aufbringen von Städten und Gemeinden erfolgt.

Wenn Sie, Herr Minister, sagen, finanzschwache Kommunen sollen und müssen gerettet werden, dann sorgen Sie dafür, dass die Kommunen – in dem Fall bin ich ganz bei Herrn Abruszat – die Hosen herunterlassen und so etwas wie eine Vermögensoffenbarung auf den Tisch legen, die transparent macht, welche Vermögenswerte wo versteckt sind und wo Schätze gehoben werden können, sodass wir einen Kommunalsoli nach Möglichkeit nicht brauchen, sondern am Prinzip der Selbstverwaltung der Gemeinden auch in wirtschaftlicher Hinsicht festhalten und diese weiter stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Damit sind wir am Ende der Beratung. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/3968 an den

Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Möchte sich jemand dagegen aussprechen? Enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir den Gesetzentwurf so überwiesen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP. Hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrags Drucksache 16/3964 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Dort soll er dann auch abschließend beraten und in öffentlicher Sitzung abgestimmt werden. Möchte sich jemand dagegen aussprechen oder enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Dann ist auch dieser Antrag überwiesen.

Ich rufe auf:

4 Fragestunde

Drucksache 16/4035

Mit der Drucksache 16/4035 liegen Ihnen zwei Mündliche Anfragen vor, nämlich zum einen die Mündliche Anfrage 26 aus der letzten Fragestunde, die am 10. Juli stattgefunden hat, sowie die Mündliche Anfrage 27.

Ich rufe zuerst auf die

Mündliche Anfrage 26

des Herrn Abgeordneten Ralf Witzel von der Fraktion der FDP:

Aktueller Sachstand im Trägerstreit über Eigentumsfragen und Rechtsformwahl – Scheitert die Provinzial-Fusion von Rheinprovinz und Westfalen an einer unüberwindbaren Interessenskollision ihrer Protagonisten?

Der Wirtschaftsdienst „Platow-Brief“ meldet am 8. Juli 2013 mit seinem Beitrag „Provinzial-Fusion droht angeblich das Aus“, dass die unterschiedlichen Träger nach jetzigem Stand der Fusionsgespräche kaum noch mit einer Einigung rechnen würden. Damit wäre wie auch schon in früheren Jahren das Fusionsvorhaben der öffentlichen Assekuranz in Nordrhein-Westfalen gescheitert.

Als zentraler Grund wird die stark divergierende Interessenlage bei der Rechtsformwahl für eine denkbare gemeinsame Holding seitens der Träger benannt (AöR oder AG-Lösung).

Der SVWL-Vizepräsident hat hingegen noch am 25. Juni 2013 in einer Landtagsanhörung betont, sich in die Rechtsformfrage nicht einmischen zu wollen. Diese Frage sei von den beiden Vorständen der Provinzialen zu bewerten und zu entscheiden. (Wortprotokoll HFA, APr 16/279, S. 74/75).

Im Zusammenhang mit Entscheidungen zur Rechtsformwahl stellen sich auch ökonomisch relevante Eigentumsfragen. Hierbei ist auch der bundesweit einmalige Vorgang der aktuellen Ausschüttungsklage von Relevanz. Bereits am 24. Juni 2013 haben drei Aufsichtsratsmitglieder der Provinzial NordWest Holding AG beim Landgericht Münster Klage eingereicht, um die Unwirksamkeit des Beschlusses der letzten Provinzial-Hauptversammlung vom 28. Mai 2013 über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2012 gerichtlich feststellen zu lassen. Der Hauptversammlungsbeschluss sieht vor, dass mehr als 70 Millionen € an die Eigentümer ausgeschüttet werden sollen. Das entspricht über 85 % des gesamten Jahresüberschusses und einer Verzinsung des Nenngrundkapitals von fast 44 %. Die Kläger halten diese Ausschüttungspolitik für ein zwar mittlerweile in privater Rechtsform befindliches, aber bezüglich seines Auftrags weiter öffentlichen Zwecken verpflichtetes Unternehmen für unangemessen und rechtswidrig.

Materiell-rechtlich sind die Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlicher Versicherungsanstalten in

Nordrhein-Westfalen geregelt worden durch das Preußische Sozietätengesetz, dessen Fortgeltung als Landesrecht auch seitens des Landesgesetzgebers seinerzeit ausdrücklich anerkannt worden ist. Ein öffentlicher Versicherer hat nach diesem Auftrag „nur im Interesse des gemeinen Nutzens“ zu arbeiten.

§ 19 hat ursprünglich sogar ausdrücklich in Abgrenzung zu privaten Aktiengesellschaften ein Ausschüttungsverbot vorgesehen, damit „Vermögen und Einnahmen der Anstalt nur im Interesse der Anstalt oder der Versicherten verwendet werden dürfen“. Diese grundsätzliche Ausrichtung ist jedenfalls für die westfälische Provinzial durch das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Westfälischen Provinzial-Versicherungsanstalten und über die Aufhebung des Gesetzes betreffend die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten“ vom 16. November 2001 tiefgreifend geändert worden. Seitdem haben die Gewährträger beispielsweise auch das Recht, das Stammkapital aus dem Jahresüberschuss zu verzinsen.

Unlängst haben die Unternehmensleitungen der rheinischen und westfälischen Provinzial noch betont, dass für die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Assekuranz in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund extrem niedriger Zinsen und deren Auswirkungen auf die Ertragsmöglichkeiten dringend Einsparungen notwendig seien. So sollen signifikante Synergiepotenziale durch eine Fusion der rheinischen und westfälischen Provinzial realisiert werden, indem rund 10 % der Stellen im Innendienst der Hauptverwaltungen gestrichen würden. Das entspräche einem Personalabbau von rund 500 Stellen. Konkret gehen die

Vorstände in ihrem Memorandum davon aus, dass im Fusionsfall durch Synergieeffekte mit einer Ergebnisverbesserung von 80 bis 100 Millionen € zu rechnen ist. Details und Ausgestaltungsfragen einer denkbaren Fusion der öffentlichen Assekuranzen wollten die Beteiligten eigentlich in der Folgezeit klären.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans favorisieren nach bisherigen Bekundungen die Fusion der rheinischen und westfälischen Provinzial-Versicherungen.

Das Parlament hat daher ein Anrecht darauf, die Einschätzung der Landesregierung zum aktuellen Sachstand der Fusionsgespräche sowie Details zu den Hintergründen der streitigen Eigentums- und Rechtsformfragen zu erfahren. Dazu gehört auch der transparente Umgang mit den der Landesregierung vorliegenden Fakten.

Scheitert die Provinzial-Fusion von Rheinprovinz und Westfalen an einer unüberwindbaren Interessenskollision ihrer Protagonisten?

Ich bitte Herrn Minister Dr. Walter-Borjans um Beantwortung.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – In der Presse sind im November 2012 erstmalig Überlegungen laut geworden, dass sich die Eigentümer der Provinzial NordWest Holding AG von dieser Beteiligung trennen und dass sie an die Allianz veräußern wollen.

Die Ministerpräsidentin hat daraufhin mit den Eigentümern der Provinzial Versicherungsgesellschaften NordWest, aber eben auch Rheinland gesprochen. Dabei ist vereinbart worden, bis Ende März 2013 über eine mögliche engere Zusammenarbeit bis hin zu einer möglichen Fusion zu verhandeln.

Die Vorstände der beiden Provinzialen haben inzwischen einen ersten positiven Abschlussbericht vorgelegt, der ein Regiomodell favorisiert. Danach ist eine Beibehaltung der regionalen Auftritte vorgesehen, während allgemeine Funktionen wie Kapitalanlage, IT, allgemeine Verwaltung usw. zentralisiert werden sollen. Die Gewährträger bzw. die Eigentümer haben sich auf dieser Basis für weitere Verhandlungen ausgesprochen. Nähere Ergebnisse haben wir zurzeit allerdings noch nicht.

Die Rechtsgrundlage für die Provinzial Rheinland Holding ist der Staatsvertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen über die Provinzial-Feuerversicherungsanstalt der Rheinprovinz und die Provinzial-Lebensversicherungsanstalt der Rheinprovinz aus dem Jahr 1995.

Die Provinzial NordWest Holding AG unterliegt als AG allein der Versicherungsaufsicht der BaFin. Als AG unterliegt sie weder der Rechts- noch der Versicherungsaufsicht des Landes. Die geplante Fusion

und insbesondere die Wahl der Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts oder Aktiengesellschaft sind deshalb zunächst einmal Sache der Eigentümer bzw. der Gewährträger der Provinzialversicherungen. Ob hierfür eine Änderung des Staatsvertrages erforderlich ist, muss zu gegebener Zeit geprüft und entschieden werden.

Das Finanzministerium hat die Rechtsaufsicht über die Provinzial Rheinland Holding und kann darüber hinaus allenfalls moderierend eingreifen.

Die Landesregierung begrüßt weiterhin die laufenden Verhandlungen. Ob sie letztendlich zu einem Erfolg führen, ist noch nicht abzusehen.

Ich kann also vor diesem Hintergrund zurzeit nur sagen: Die auch von Herrn Witzel angesprochene Vermutung, die im Platow-Brief geäußert worden ist, ist nicht zu bestätigen. Es gibt die Gespräche. Es gibt aber noch keine Ergebnisse.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Witzel stellt seine erste Nachfrage. Bitte.