Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer ersten Nachfrage geben. – Herr Finanzminister, in Landtagsdrucksache 16/4071 betont die Landesregierung, dass neue Rechtsverhältnisse für die Provinzial ab 1. Januar 1997 die Verzinsung von Stammkapital und dessen Erhöhung aus Anstaltsmitteln zugelassen haben.
Was die Landesregierung dabei leider verschweigt, ist der Umstand, dass diese Gültigkeit auf einer höchst unüblichen fünfjährigen Rückwirkungsfrist der 2001er-Gesetzgebung beruht, also bis Ende 2001 noch nicht der seinerzeit gültigen Rechtslage entsprochen hat.
Meine Frage ist deshalb: Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die Aufsicht des Landes in Ermangelung entsprechender Befugnisse bis zur Rechtsänderung Ende 2001 die erfolgten Kapitalumschichtungen und -entnahmen für zulässig befinden, für die es offenbar bis zum Änderungszeitpunkt 2001 ausdrücklich keine Ermächtigungsnorm gegeben hat?
Damals ist diese Regelung zusammen mit RheinlandPfalz gefunden worden. Die Regelungen, die für beide, sowohl für die Provinzial der Rheinprovinz als auch für die NordWest, galten, sind von den jeweiligen Gremien, die dafür zuständig waren und die Aufsicht hatten, nicht bemängelt worden.
Vielen Dank. – Herr Minister, die Fusion der rheinischen und westfälischen Provinzialversicherungen ist ein wichtiges Ziel dieser Landesregierung. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung für die Aufstellung der öffentlichen Assekuranz in NRW, falls sich die beteiligten Unternehmen bzw. ihre Träger nicht auf eine Fusion einigen können?
Es ist nicht richtig, dass die Fusion das vorrangige Ziel ist, sondern Ausgangspunkt ist es gewesen, dass wir im November des vergangenen Jahres erfahren haben, dass die Eigentümer der Provinzial NordWest AG ihre AG auf privatwirtschaftlicher Basis veräußern wollten. Uns ging es darum, dass wir insgesamt die drei Säulen unseres Kredit- und Finanzwesens, nämlich die Geschäftsbanken auf der einen Seite, die Sparkassenorganisationen auf der anderen und auf der dritten die Genossenschaftsbanken, in ihrer gesamten Leistungspalette und Leistungsfähigkeit erhalten.
Die Frage war jetzt: Was passiert, wenn man erfährt, dass ein Teil veräußert werden soll? Sie können sich das vorstellen. Das ist ja nicht nur eine Verunsicherung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist eine Verunsicherung von Kunden. Es ist auch eine Verunsicherung des Marktes, weil man hinterher im Kleid der Provinzial auf der einen Seite ein privatwirtschaftliches Unternehmen hat und auf der anderen Seite eines, das in bestimmten Regionen zum öffentlich-rechtlichen Sparkassensektor gehört.
Das war die Ausgangslage dafür, dass wir gesagt haben: Wir erkennen ja an, dass es in der Lebensversicherungsbranche insgesamt Probleme gibt, die durch die lange Niedrigzinsphase ausgelöst worden sind. Das ist ja nicht nur im öffentlich-rechtlichen Bereich der Fall. Das ist bei anderen auch so. Das ist auch nicht nur in Nordrhein-Westfalen so.
Eine Landesregierung wird sicher nicht die Eigentümer im öffentlich-rechtlichen Bereich zwingen, etwas zu tun, was anschließend wirtschaftlich völlig unvernünftig ist.
Uns geht es nur darum: Wir haben Zweifel daran, dass die Stärkung und der Erhalt dieses öffentlichrechtlichen Sektors gewährleistet werden können, wenn man so vorgeht, wie es anklang, dass man nämlich einen Teil an die Allianz – so hieß es jedenfalls – veräußert. Deswegen haben wir gesagt: Wenn ihr nicht alleine existieren könnt – es gibt eine Menge Stimmen, die sagen, das geht –, dann überlegt bitte, wie ihr innerhalb der Familie zu Formen
der Zusammenarbeit kommen könnt, die sicherstellen, dass diese öffentlich-rechtliche Architektur erhalten bleibt.
Diesen Auftrag haben die Beteiligten mitgenommen; an dem arbeiten sie. Es gibt im Moment überhaupt kein Anzeichen dafür, dass sie nicht zu einer Lösung kommen, die den Sektor am Ende praktisch stabilisiert. Wir haben also nicht gesagt: Ihr müsst auf jeden Fall zu einer Fusion kommen.
Weder die Ministerpräsidentin noch ich können die Geschäftslage so einschätzen, dass wir sagen könnten, die Fusion sei am Ende genau der richtige Weg. Es scheint ja so zu sein, dass sich beide Beteiligten auf dieses Regio-Modell geeinigt haben und an dieser Stelle weiterarbeiten.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat sich der Herr Kollege Nückel zu einer Frage gemeldet.
Vielen Dank. – Herr Minister, ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Ihrer Antwort gerade. Ich meine, Sie haben vor dem Plenum unlängst erklärt, im Falle eines Unterbleibens einer Fusion der beiden Provinzial-Versicherer in NRW drohe sogar eine Gefährdung dieses Teils des öffentlichen Finanzsektors. Sind aus Sicht der Landesregierung die beiden öffentlichen ProvinzialVersicherungen in Nordrhein-Westfalen denn auch ohne eine Fusion weiterhin – ich sage das einmal so – stabil und lebensfähig?
Das kann ich aus Sicht der Regierung nicht beantworten. Ich habe nur immer die Position vertreten, dass die Veräußerung eines Teils, wodurch die Marke Provinzial völlig auseinanderfällt, nach meinem Dafürhalten nicht zu guten Ergebnissen führen kann. Man sollte also auf jeden Fall alles daransetzen, diese Familie Provinzial innerhalb des öffentlich
Aus der Begleitung von Gesprächen – ich bin ja nicht Teil einer Verhandlungskommission; wir sind ja auch nicht unmittelbar Eigentümer, sondern das ist eine AG, die unter der Rechtsaufsicht der BaFin steht – höre ich immer wieder, dass das Problem der Provinzial – auch das Problem der Provinzial NordWest – nicht darin besteht, das sie für sich allein genommen zu klein ist, sondern darin, dass es insgesamt Veränderungsbedarf gibt. Man muss sehen, ob man diesen Veränderungsbedarf getrennt oder in Kooperation befriedigen kann oder ob man hierfür sogar eine Fusion ins Auge fassen muss.
Ich glaube, man sollte zumindest eine Kooperation eingehen. Aber auch das ist nur eine Einschätzung auf der Grundlage der Teile von Gesprächen, von denen ich unmittelbar erfahre.
Danke, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister Walter-Borjans, Rechtsgrundlage für die heutigen Fusionsüberlegungen bei der Provinzial sind die umfangreichen Gesetzesveränderungen des Jahres 2001, bei denen gravierende Veränderungen, aber auch ein klarer Auftrag für die Träger formuliert wurden.
Herr Minister, fühlt sich die heutige Landesregierung noch in vollem Umfang an die fixierten Grundsätze und Verpflichtungen der letzten Gesetzgebung des Jahres 2001 gebunden?
Natürlich gilt die Gesetzgebung. Es ist damals ja auch die Möglichkeit eines Rechtsformwechsels in Richtung AG eröffnet worden. Davon ist auch Gebrauch gemacht worden. Ich kann mich jetzt nicht hinstellen und sagen: Das ist rückgängig zu machen.
Dass die beiden verschiedenen Rechtsformen heute die Gespräche nicht einfacher machen – das eine ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, das andere ist eine AG –, ist überhaupt keine Frage. Das ist damals aber eben nicht auf der Grundlage geschaffen worden, dass man die beiden Teile fusioniert, sondern es ging damals unter den gegebenen Umständen auch um Stabilisierung. Auf dieser Grundlage werden jetzt Gespräche geführt.
Diese Gespräche führen natürlich dazu, dass Pro und Kontra abgewogen wird, ob eine Zusammenarbeit oder eine Fusion am Ende dazu führt, dass sich entweder eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Richtung einer AG entwickeln oder eine AG umgekehrt wieder in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zurückentwickeln muss. Dabei geht es auch um die jeweiligen Vor- und Nachteile. Diese werden von den Gewährträgern, von den Eigentümern, mit Sicherheit auf alle positiven und negativen Aspekte hin abgewogen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Fusion der beiden Provinzial-Versicherer in NRW ist als Alternative zu einer Veräußerung der westfälischen Provinzial an eine große private Versicherungs-AG ins Spiel gebracht worden. Werden Verkaufsoptionen für die Provinzial im Falle eines Scheiterns der Fusion wie
der aktuell und von der Landesregierung zugelassen, oder hat die Landesregierung diese im Dialog mit den Trägern dauerhaft ausgeschlossen?
Wie gesagt: Es geht jetzt nicht nur um die Frage, ob die Fusion allein ausschlaggebend dafür ist, was geht und was nicht geht. Aus den Gesprächen, über die mich Teile der Verhandlungsseiten – seien es die Eigentümer, sei es Verdi – bisher immer wieder informiert haben, weiß ich, dass die Gespräche auf einem guten Weg sind.
Sollte es nicht zu einem Erfolg kommen, dann ist die Frage der Veräußerung – das wäre auch ohne Verhandlungen so gewesen – nicht in erster Linie durch das Land Nordrhein-Westfalen zu beantworten, sondern durch die Eigentümer. Zu den Eigentümern der Provinzial NordWest gehören neben dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, aber eben auch der Sparkassen- und Giroverband SchleswigHolstein und zum Teil, bezogen auf MecklenburgVorpommern, der Ostdeutsche Sparkassenverband. In diesen Ländern wäre für eine Veräußerung sogar ein Beschluss des jeweiligen Landtags notwendig, der, soweit wir informiert sind, zumindest in Bezug auf einige Teile definitiv nicht zu erreichen wäre.
Wir hatten eine ähnliche Diskussion ja auch in der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe. Diese Frage stellt sich bezogen auf die Landesregierung und den Landtag zurzeit nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, im Vorfeld der angedachten Fusion hat es auch eine Klage von Aufsichtsratsmitgliedern der Provinzial NordWest hinsichtlich des Unternehmenswerts und der Angemessenheit von Ausschüttungen gegeben.
Mich würde interessieren, wie die Landesregierung für die beiden Provinzial-Versicherer in NordrheinWestfalen die jeweilige Entwicklung der Ausschüttungshöhe bewertet.
Dazu kann ich nur sagen, dass es sich hier um die Ausschüttung erstens einer AG handelt, die zweitens unter der Rechtsaufsicht der BaFin steht, und dass
die BaFin entschieden hat, dass die Ausschüttung in dieser Höhe nicht zu beanstanden war. Ich habe darüber selbst auch einmal mit der BaFin reden können. Mir ist noch einmal bestätigt worden: Die BaFin überprüft und verfolgt die Aktivitäten auf dieser Ebene. Sie ist nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass das, was geschehen ist, nicht zulässig gewesen wäre.
Herr Minister Dr. WalterBorjans, Sie haben schon gesagt, dass die Gespräche, die in Bezug auf die Provinzial-Fusion geführt werden, auf einem guten Weg seien. Sie haben auch schon die gemeinsame Rechtsform angesprochen. Hier gibt es neue Handlungsspielräume, nachdem beide Sparkassenverbände versichert haben, der Gründung einer landesweiten Anstalt öffentlichen Rechts nicht mehr im Wege zu stehen. Sie haben auch gesagt, dass Sie nicht Verhandlungsführer sind. Gleichwohl meine Frage an Sie: Mit welchem Erfolg setzt sich die Landesregierung an dieser Stelle bislang für die von ihr favorisierte Rechtsformwahl ein?
Ich sage noch einmal: Diese Gespräche basieren nicht auf einer Vorgabe des Landes, das sich anmaßt zu sagen: Wir wissen, wie, in welcher Rechtsform und mit welchem Ziel die beiden Unternehmen zu führen sind.
Die Position der Landesregierung ist zum einen, zu akzeptieren und anzuerkennen, dass der Lebensversicherungssektor im Augenblick Probleme hat – nicht nur da, wo er öffentlich-rechtlich organisiert ist, sondern auch in anderen Bereichen. Insofern wäre es nach meinem Dafürhalten auch völlig falsch, wenn wir in einer solchen Situation Vorgaben machen würden, die möglicherweise dann sogar erst zu Problemen in dem Bereich der öffentlichen Lebensversicherungen führen würden.
Deswegen ist unsere Position, anzuerkennen: Es gibt hier einen Bedarf, sich richtig für die Zukunft aufzustellen. Das ist mit unserem Ziel verbunden, den öffentlich-rechtlichen Sektor nicht zu schwächen. Daraus kann man ableiten, dass es nach meinem und nach unserem Dafürhalten nicht gut wäre, wenn die Probleme, die nun einmal da sind, durch den Verkauf an ein privatwirtschaftliches Unternehmen gelöst würden.
Deswegen haben jetzt die eigentlichen Beteiligten, die Protagonisten, wie Sie sie auch genannt haben, die Aufgabe, vor diesem Hintergrund zu diesen