Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung die Fragen und Sorgen der Schadensbetroffenen im Rheinischen Revier ernst nimmt, und unterstützen sie darin, die im Interesse der Betroffenen liegende leichtere Durchsetzbarkeit von berechtigten Bergschadensansprüchen sowie weitere Verbesserungen hinsichtlich des Zugangs zu den dafür relevanten Informationen als auch eine gleiche Rechtsstellung der Schadensbetroffenen im Rheinischen Revier zu erreichen.
Auch die baldige Umsetzung des seit geraumer Zeit mehrheitlich beschlossenen Bergschadensmonitoring für das Rheinische Revier wird die Situation der Betroffenen in der Region verbessern. Die Notwendigkeit eines solchen Monitorings scheint nach Auswertung der Antworten begründeter als zuvor zu sein.
Lassen Sie uns daher das Monitoring bald umsetzen und gemeinsam an den Antworten auf die noch offenen Fragen arbeiten, damit sich die Situation für die Betroffenen verbessert und wir vorausschauend bereits jetzt die Zukunft mitbedenken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sorry, mein Fehler. – Herr Brockes hat es gemerkt und war auch noch gar nicht ganz bereit. Natürlich haben wir zunächst den Kollegen Josef Wirtz als Redner für die CDU-Fraktion. Wir halten im Protokoll fest, dass Herr Brockes immer bereit ist!
Herr Präsident, kein Problem! Herr Kollege Brockes wartet gerne die paar Minuten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Wunsch, Betroffene von Bergschäden besserzustellen, findet nach wie vor auch unsere Unterstützung.
Die CDU-Landtagsfraktion hat in den letzten Jahren wiederholt gefordert, dass Bergbaugeschädigte besseren Zugang zu notwendigen Informationen bekommen müssen.
Auch die Umkehr der Beweislast im Braunkohlenrevier war und ist eines unserer Anliegen. In diesen Punkten, meine Damen und Herren, sind wir uns also alle einig.
Mich wundert allerdings, warum Sie von Landesregierung und Koalition nicht endlich tätig werden. Wieso lassen Sie Ihren ständigen Ankündigungen und Absichtserklärungen denn keine Taten folgen?
Der Antwort auf Ihre Anfrage ist aber auch gar nichts zu entnehmen, was wir nicht sowieso schon wussten. Sie spielen also auf Zeit, meine Damen und Herren. Sei es die Frage nach der Anzahl von Bergschadensfällen oder die Frage nach den Aufgaben der Monitoringstelle bei der Bezirksregierung Köln: Die Informationen hierzu sind alle längst bekannt; dafür hätte es also keiner Großen Anfrage bedurft.
Was die Menschen im Land brauchen, das sind konkrete Ergebnisse statt weiteres Gerede über Forderungen, die schon längst Konsens sind.
Zu unserer Regierungszeit haben wir die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW und die Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW auf den Weg gebracht.
Wir sind damit einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Die nächsten notwendigen Schritte wären, diese funktionierenden Strukturen weiterzuentwickeln.
Schon in Ihrem rot-grünen Koalitionsvertrag von 2010 stand die Vereinbarung – diese Vereinbarung ist auch in Ihrem aktuellen Koalitionsvertrag enthal
ten –, die Beweislast umzukehren. Passiert ist seitdem nichts. Das Zauberwort heißt nach wie vor: Bundesratsinitiativen.
Immer wieder erwähnen Sie das Thema in den Debatten im Unterausschuss und auch im Plenum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Eindruck ist, dass wir dieses Thema recht schnell abhandeln könnten, wenn Sie endlich ernst machen würden.
Westfalen. Seit über einem Jahr warten wir auf das Akzeptanzpapier der Landesregierung. Geliefert haben Sie bis zum heutigen Tag noch nichts. Auch hier ist über Ankündigungen hinaus nichts passiert.
Bitte bedenken Sie auch, dass es durchaus relevante Punkte gibt, die schon ohne eine Änderung des Bundesberggesetzes durch die Landesregierung umgesetzt werden können.
Mir ist es wichtig, hier und heute nochmals darauf hinzuweisen, dass die nordrhein-westfälischen Behörden den betroffenen Kommunen zeitnah und umfassend alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen müssen. Hier ist mehr Transparenz gefragt. Dafür muss die Landesregierung schnellstens Sorge tragen.
Meine Damen und Herren, es muss uns gelingen, dass am Ende eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zwischen Landesbehörden und Kommunen erkennbar ist, die den betroffenen Menschen unkomplizierte Hilfe ermöglicht.
Zur Transparenz gehört aber auch, dass bei allen Vorgängen nur unabhängige Sachverständige hinzugezogen werden. Was die Betroffenen brauchen, sind nämlich neutrale Ergebnisse, die objektiv und für die Menschen auch nachvollziehbar sind.
Vielleicht würde es Ihnen helfen, wenn Sie sich noch einmal mit den Anträgen der CDU-Fraktion vom vergangenen Dezember und Januar auseinandersetzten. Darin haben wir Ihnen aufgeführt, was nötig wäre, um endlich nennenswerte Fortschritte zu erzielen. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen.
In diesem Sinne: Lassen Sie uns endlich Fakten schaffen und den Betroffenen von Bergschäden nachhaltig helfen. Mit Reden sowie weiteren Ankündigungen und Absichtserklärungen kommen wir nämlich nicht weiter. Tun Sie endlich etwas! – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wirtz. – Jetzt hat aber der Kollege Brockes für die FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schön, dass Sie es gar nicht abwarten konnten, dass ich hier zu meinem Beitrag komme. – Meine Damen und Herren, auch ich möchte mit dem Dank an alle beginnen, die zur Beantwortung der Großen Anfrage beigetragen haben – in den Ministerien, in den nachgelagerten Behörden, bei den Bergbautreibenden und bei allen, die sonst noch daran beteiligt waren.
Ich möchte auch den Koalitionsfraktionen dafür danken, dass sie diese Große Anfrage gestellt haben – schon allein deshalb, weil die Landesregierung auf diesem Wege mit einigen gerade auch bei den Fragestellern verbreiteten Vorurteilen in Bezug auf Braunkohlebergbau aufräumen konnte,
aber in erster Linie natürlich deshalb, weil wir, das Parlament und der Unterausschuss „Bergbausicherheit“, mit der Antwort auf die Große Anfrage die gegenwärtige Situation der vom Braunkohlebergbau Betroffenen besser einschätzen können.
Meine Damen und Herren, für die FDP ist klar: Wir benötigen den Braunkohlebergbau in Deutschland. Ohne ihn und die Braunkohleverstromung ist die Energiewende nicht machbar. Die Grünen machen den Menschen landauf, landab weis, der Kohleausstieg sei bis zum Jahre 2030 machbar. Fragen Sie doch einmal Ihren Wirtschaftsminister. Er wird Ihnen bestätigen, dass auch im Jahr 2050 konventionelle Kraftwerke, hochmoderne Braunkohlekraftwerke, noch mehr als die Hälfte der gesicherten Leistungen bereitstellen müssen.
Wir wollen, dass der Braunkohleabbau in Deutschland mit den Menschen stattfindet. Deswegen teilen wir das Anliegen einer Akzeptanzinitiative Bergbau, um das verloren gegangene Vertrauen in die Notwendigkeit des Braunkohlenbergbaus wieder zurückzugewinnen. Aber auch da kann ich mich dem Kollegen Wirtz anschließen. Es wird jetzt Zeit, dass dieses Papier endlich auf den Tisch kommt.
Einer der aus meiner Sicht hierfür wesentlichen Schritte wird es sein, die Rechtsstellung der Bergbaubetroffenen zu verbessern. Konkrete mögliche Schritte werden wir morgen in Verbindung mit dem Antrag von SPD und Grünen diskutieren. Das werden wir aber erst morgen machen.
Heute möchte ich allgemein auf die zentralen Aufgabenfelder hinweisen, die wir demnächst im Unterausschuss „Bergbausicherheit“ beraten sollten.
Zum Beispiel ist das der Grundwasserwiederanstieg bis zum Jahr 2100. Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass sämtliche vorhandenen berg
schadensrelevanten Informationen auch bei der öffentlichen Hand vorliegen. Es wird also nichts verheimlicht. Allerdings sind diese Informationen bei einer Vielzahl von öffentlichen Stellen über das Land verteilt abrufbar.
Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung sollen Bergbaubetroffene nicht von Pontius zu Pilatus gehen müssen. Deshalb ist es richtig, diese Informationen zu bündeln und unter Wahrung des Datenschutzes abrufbar zu machen. Hierfür benötigen wir eine Art einheitlicher Ansprechpartner. Wenn darüber hinaus weitere Informationen oder Beratungsangebote bei den Kommunen vorgehalten werden könnten, wäre dies noch besser; denn für die Bürgerinnen und Bürger sind die Kommunen der erste Ansprechpartner.
Wenn wir über Bergbau reden, muss zum Schluss auch ein Wort zum Steinkohlebergbau in NordrheinWestfalen erlaubt sein. Auffällig ist nämlich, dass die Landesregierung den Braunkohlebergbautreibenden seitens der Bezirksregierung Köln umfangreiche Berichts- und Dokumentationspflichten auferlegt. Zum Beispiel werden beim Tagebau Garzweiler I und II die Bodenbewegungsprognosen der RWE Power AG regelmäßig von der Bezirksregierung überprüft. Außerdem werden bergbaulich bedingte Ereignisse wie Tagebrüche und Erdfälle über die Vorgaben der Markscheider-Bergverordnung dokumentiert.
Ich würde mir wünschen, die Bezirksregierung Arnsberg hätte es der Bezirksregierung Köln gleich getan oder würde es zumindest in Zukunft bei der Nulllinienüberschreitung bei Prosper Haniel oder bei der Risswerkführung tun. Stattdessen musste der Unterausschuss die Arbeitsgruppe Risswerkführung initiieren, damit in mühevoller Kleinarbeit geklärt wird, welche Minimalstandards die bergbautreibende RAG einzuhalten hat. Von Kontrolle seitens der Behörde ist bisher nichts erkennbar.
Meine Damen und Herren, das ist zu wenig. Wir wünschen uns auch beim Steinkohlenbergbau mehr. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.