Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich für das Stellen der Großen Anfrage und für ihre Beantwortung bedanken. Da dieses Gebiet für mich relativ neu ist, kann ich die Große Anfrage als Standardwerk zurücklegen, in dem ich immer wieder Informationen finde. Das ist großartig; das finde ich toll.
Herr Sundermann, Sie sagten gerade, Braunkohle sei eine nachhaltige Energieversorgung. Auch Herr Brockes kommt an der Stelle gleich noch dran. Lassen Sie sich mal von Herrn Markert Nachhaltigkeit erklären. Ich denke, Herr Markert wird das deutlich anders sehen.
Herr Sundermann, Sie haben einen schönen Satz gesagt: Transparenz schafft Akzeptanz. – Bravo, eine gute Erkenntnis.
Die Transparenznummer ist das, was uns hier antreibt – darauf werde ich noch zu sprechen kommen –, weil aus meiner Sicht relativ unklar ist, warum der Bergbautreibende einige Informationen nicht herausgibt. Ich würde mir wünschen, wenn wir über Akzeptanzinitiativen reden, den Bergbautreibenden auch dazu zu verpflichten, alle für den Bürger relevanten Informationen zu veröffentlichen und für den Politiker auch die Zahlen zur Verfügung zu stellen, die dazugehören. Es fehlen an so vielen Stellen Zahlen und Fakten. Das finde ich schade, weil es das Gesamtwerk etwas schmälert.
Sie sagten zudem, Herr Sundermann, es gebe keine Ewigkeitslasten. In Korschenbroich sieht man das wohl mittlerweile anders. Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob wir in Sachen Umwelt nicht doch von Ewigkeitslasten reden können. Ich finde die Aussage ein bisschen voreilig.
Freu Zentis ist das Thema sehr sachlich angegangen und hat einen schönen Rundumbericht geliefert. Man könne zum Sümpfungsende nur Prognosen abliefern. – Das ist sehr schade. Wir kommen gerade in eine Phase, in der die ersten Probleme nach dem Wiederanstieg auftauchen. Ich nehme an, die Grünen bekommen die Netzwerknachrichten auch.
Ich habe jetzt das Spannungsfeld gesehen. Ich war Freitag bei RWE und habe mich darüber informieren lassen, wie das mit Korschenbroich gelaufen ist. Das war ein Thema. Es wurde darüber geredet, dass alle Informationen herausgegeben wurden. Sie haben auch gesagt, an dem jetzigen Desaster sei der Betreiber nicht schuld. Aber ich muss nachdrücklich fragen: Wie kann das entstehen? Warum wird da gebaut, wenn die Informationen vorhanden sind? Das verstehe ich wirklich nicht.
Herr Wirtz, ich sagte es gerade schon. Ein besserer Zugang zu Informationen ist wichtig; dabei ist Transparenz das Schlagwort.
Die Regierung soll tätig werden. – Das finde ich auch schön ausgedrückt. „Macht mal!“ ist eine gute Aussage. Sie haben die Schlichtungsstelle gemacht. Das ist auch schön. Über die Schlichtungs
Ich würde mir im Zuge dessen, was Herr Brockes sagte, wünschen, beide Bergbautreibenden tatsächlich sehr ähnlich zu stellen und die Regeln, die wir für die einen haben, auch für die anderen anzuwenden. Denn ihnen geht es um die Akzeptanz des Bergbaus. Sie planen noch sehr lange damit. Wir, ehrlich gesagt, nicht. Wir sind aber der Meinung, dass wir auf dem Weg dahin, den Bergbau zu beenden, tatsächlich alles mitnehmen sollten, was dem Bürger guttut. Wenn es für Akzeptanz sorgt, tut es dem Bürger halt auch gut.
Herr Brockes sagte, dass er sich darin bestätigt sehe, dass 2050 noch Braunkohle gebraucht wird. Ich sage einmal: Wenn wir 2050 noch Braunkohle zur Verstromung brauchen – nicht zum chemischen Prozess; wir können vielleicht noch darüber reden, ob wir chemische Prozesse haben, für die wir die Braunkohle brauchen –, haben wir in Sachen Energiewende definitiv etwas falsch gemacht.
Noch etwas zu den Daten: Nach unserer Auffassung sollten alle Daten, die vom Bergbautreibenden erhoben werden, öffentlich sein, soweit es keine datenrechtlichen Probleme mit Eigentümern gibt. Es sollte für jeden möglich sein, nachzuvollziehen: Was ist im Untergrund los? Was steht an? Wo sollten wir vielleicht besser vom Baugrund die Finger lassen? – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schmalenbach. – Ich sage: Punktlandung! Damit meine ich nicht den Kollegen Schmalenbach, sondern Herrn Minister Duin.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich bei den Rednern dieser Debatte entschuldigen, dass ich nicht rechtzeitig im Hause sein konnte. Da wir 20 Uhr geplant hatten, war ich auf die Minute da. Aber das war für die Debatte ein bisschen verspätet. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen meine Gedanken zu diesem Tagesordnungspunkt nicht durch den Kollegen Jäger, der das sonst gerne übernommen hätte, vortragen zu lassen oder zu Protokoll zu geben, sondern sie Ihnen selbst zu schildern.
Sie haben vor dem Hintergrund dessen diskutiert, was die Koalitionspartner in der Großen Anfrage zu den Bergschäden durch den Braunkohlenbergbau
an Antworten bekommen haben. Wie wir alle wissen, treten im Vergleich zum Einwirkungsbereich des Steinkohlenbergbaus im weiträumigen Bereich der Grundwasserabsenkung vergleichsweise wenige Bergschäden auf.
Während es im Steinkohlenbergbau regelmäßig ca. 35.000 Schadensmeldungen pro Jahr sind, beläuft sich die Zahl der jährlichen Schadensmeldungen im rheinischen Braunkohlenrevier auf ca. 900. Dennoch nimmt die Landesregierung die Sorgen der Schadensbetroffenen sehr ernst, dass sie eventuell entstehende Schadenersatzansprüche gegen das Bergbauunternehmen nicht hinreichend durchsetzen können.
Die Landesregierung möchte daher im Interesse der Geschädigten weitere Verbesserungen erreichen. Deshalb soll zur Durchsetzung berechtigter Bergschadenersatzansprüche der Zugang zu den dafür relevanten Informationen verbessert werden. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Rechtsstellung der Schadensbetroffenen an die von der Steinkohle Betroffenen anzugleichen.
Die Beantwortung der Großen Anfrage hat gezeigt, dass das Unternehmen, die RWE Power AG, im Dialog mit den betroffenen Kommunen steht. Sie informiert diese in regelmäßigen Gesprächen über die Bergschadensituation in ihrem Gebiet, sodass die Kommunen von einer eventuellen Betroffenheit unmittelbar Kenntnis haben.
Bei der Geltendmachung und Abgeltung von Bergschäden handelt es sich um eine, wie wir wissen, privatrechtliche Angelegenheit, die zwischen dem Geschädigten und dem Verursacher zu regeln ist. Zur Beweiserleichterung für die Betroffenen hat der Bergbautreibende auch Regelungen zur Bearbeitung geschaffen, wonach jede Schadensmeldung durch den Bergbautreibenden innerhalb festgelegter Fristen überprüft wird. Er übernimmt dabei alle notwendigen Untersuchungen, bis feststeht, ob ein Bergschaden vorliegt oder nicht. Dies geschieht für die Betroffenen kostenlos.
Bergschadensbetroffene können daneben über die Gesamtmitgliedschaft für braunkohlebetroffene Gebietskörperschaften im Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer eine technische Vorprüfung und eine Ersteinschätzung anfordern. Für die Grundeigentümer aus zurzeit 22 rheinischen Kommunen führen die Sachverständigen des Verbandes dann eine für Grundeigentümer wiederum kostenlose Erst- und Vorprüfung des gemeldeten Gebäudeschadens durch. Nach den langjährigen Erfahrungen sind danach in rund 85 % aller Fälle bereits weit gehende Aussagen zur Ursachenwahrscheinlichkeit und zum Grad eines Sümpfungseinflusses möglich.
Bereits heute sind viele für die Beurteilung einer Schadensursache benötigten Daten öffentlich zugänglich. Es ist jedoch anzuerkennen, dass es für
den einzelnen Schadensbetroffenen derzeit schwierig ist, sich einen Überblick über die bei verschiedenen Stellen vorliegenden Informationen zu verschaffen. Die Landesregierung setzt sich daher für den Aufbau eines Informationsdienstes ein, der möglichst alle relevanten Daten der verschiedenen Stellen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zusammenführt und den Grundstückseigentümern, den Kommunen und sonstigen Interessenten zugänglich macht. Der Informationsdienst soll zudem über die erwartete zukünftige Entwicklung von Grundwasserständen und Bodenbewegungen in den sümpfungsbeeinflussten Gebieten informieren.
Das Wirtschaftsministerium hat bereits im Jahre 2010 die Einrichtung einer Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW organisiert, um die Position der Schadensbetroffenen zu verbessern. Geschädigte, die mit dem Bergbauunternehmen keine Einigung erzielen, können sich an diese Anrufungsstelle wenden. Sie bemüht sich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung öffentlich bestellter Sachverständiger, um eine Klärung.
Braunkohlenrevier bezüglich einer möglichen Benachteiligung bei der Geltendmachung ihrer Ersatzansprüche im Vergleich zur Rechtslage bei untertägigen Bergbaubetrieben. Daher will die Landesregierung im Zuge einer Bundesratsinitiative über eine Novellierung des Bundesberggesetzes eine Umkehr der Beweislast auch für Bergschäden im rheinischen Revier erreichen.
Zur verbesserten Dokumentation von schadensrelevanten Tatbeständen wird die Landesregierung zudem eine Änderung der hierfür maßgebenden Verordnung – Herr Hovenjürgen, Herr Wirtz, wir haben an verschiedenen Stellen schon darüber gesprochen – über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche, also das, was die Markscheider-Bergverordnung angeht, anstoßen. – In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Ich teile mit, dass die Landesregierung die Redezeit um etwa eine Minute überzogen hat. – Ich sehe allerdings keine Wortmeldungen mehr und schließe damit die Beratung. Dann stelle ich fest, dass die Große Anfrage 2 der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erledigt ist.
Ich eröffne die Beratung. Für die antragstellende Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende, Herr Dr. Paul.
Sehr geehrter, lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer! Um es gleich ganz klar und unmissverständlich zu sagen: Wir bekennen uns zur Universität Witten/Herdecke.
Sie stellt eine Bereicherung unserer universitären Landschaft in Nordrhein-Westfalen dar. Privates Engagement für Bildung, Ausbildung und gar Forschung ist gut und begrüßenswert und wird vor allem von Piraten immer begrüßt, wenn es dann auch privat bleibt. Wir sind der Auffassung, dass die staatliche Subventionierung der privaten Universität Witten/Herdecke nicht mehr zielführend ist. Immer und immer wieder waren die Finanzen von Herdecke Thema hier im Landtag. Bei unseren Recherchen sind wir bis weit in die zwölfte Wahlperiode des Hauses zurückgegangen. Selbst dort wurde die heutige Frage kontrovers diskutiert.
Es ist für uns beispielsweise unerklärlich, warum die private Universität so etwas wie eine Sonderbehandlung erfährt – ich will die Leistungen der Universität gar nicht in Abrede stellen –, dies für andere private Initiativen aber nicht gilt. Wir als Partei haben eine klare Positionierung zum Thema „staatliche Subventionierung“.
Selbst der Gründungspräsident Konrad Schily hat 1993 gesagt – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –: „Das verfassungsmäßige Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre würde erst bei einer Entstaatlichung verwirklicht sein.“
Dem können wir in den Fragen der Subventionierung im Prinzip Rechnung tragen. Es geht uns – darum bitten wir; das fordern wir von der Landesregierung – um eine für beide Partner, sowohl für das Land Nordrhein-Westfalen als auch für die Bildungseinrichtung, moderat fortzuführende ExitStrategie aus den verstetigt fließenden Subventionen dieses Landes.
Ich habe es eben schon erwähnt: Die Leistung der Universität soll gar nicht in Abrede gestellt werden. Im Gegenteil, sie hat seit Mitte der 90er-Jahre die Abgängerzahl speziell in den wichtigen Bereichen