Protokoll der Sitzung vom 16.10.2013

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich Minister Schneider das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst zwei Vorbemerkungen.

Es geht nicht darum, die Schuld immer bei den anderen zu suchen. Aber man muss schon, wenn es um solche Verfahren geht wie das in Rede stehende, die Geschichte bemühen. Ich kann Ihnen sagen:

Ohne Nordrhein-Westfalen und andere Bundesländer gäbe es das Bildungs- und Teilhabepaket überhaupt nicht.Wir waren die Geburtshelfer aufgrund der auch für die Bundesregierung sehr schwierigen verfassungsrechtlichen Situation zur damaligen Zeit.

Die zweite Vorbemerkung: Diese Diskussion wird ja nicht nur in Nordrhein-Westfalen geführt. In neun Flächenländern wird so abgerechnet wie in NRW. In vieren findet Spitzabrechnung statt. Was nun sinnvoll ist und zukünftig betrieben werden soll, ist überall Diskussionsgegenstand.

Man sollte aber nicht den Eindruck erwecken wollen, dass das Vorgehen dieser Landesregierung nicht rechtskonform ist. Wir halten uns hier an Recht und Gesetz.

Ich muss auch zurückweisen, dass diejenigen Kommunen, die einen „höheren Auslastungsgrad“ haben, mit armen Kindern besser umgehen als andere Kommunen, in denen nicht so viele Mittel pro anspruchsberechtigtem Kind abfließen. Die Verhältnisse sind eben anders. Die Verhältnisse in Heek im westlichen Münsterland, wo der Bürgermeister eigentlich fast jedes Kind persönlich kennt, sind anders als im Dortmunder oder im Essener Norden. Das muss man berücksichtigen, wenn es um die Verteilung dieser Mittel geht.

Im Übrigen kann ich Günter Garbrecht nur zustimmen: Es ist überhaupt noch nicht absehbar, dass in einer Kommune Geld fehlen wird. Lassen wir die Dinge doch auf uns zukommen. Wir haben ja auch im Landeshaushalt in bestimmten Punkten vorgesorgt, wenn es zum Beispiel um das Mittagessen geht. Ich sage Ihnen: Nach meiner Einschätzung wird es keine Kommune geben, in der Mittel fehlen, um den Ansprüchen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gerecht werden zu können. Das halte ich für ausgeschlossen.

Herr Minister, entschuldigen Sie. Würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Kuper zulassen?

Gerne.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Minister. Sie hatten gerade darauf hingewiesen, dass Sie bis jetzt noch keine Erkenntnisse darüber hätten, dass eine Kommune mit dem Geld nicht hinkommen würde. Meines Wissens sind Sie gerade beim Landrat des Kreises Gütersloh gewesen, der Ihnen genau das berichtet hat, nämlich dass der Kreis Gütersloh mit dem Geld nicht auskommt und sogar eigenes kommunales Geld hinzunehmen musste.

(Beifall von der CDU)

Der dortige Landrat hat auf die aus seiner Sicht vorhandene Gefahr hingewiesen. Aber er hat mir nicht definitiv mitgeteilt, dass er zur Bewältigung der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets zu wenig Geld hat. Das war nicht Gegenstand dieses sehr vertraulichen Gespräches. Deshalb freue ich mich, dass Sie im Landtagsplenum darauf Bezug nehmen.

(Heiterkeit von der SPD)

So ist das eben mit Vertraulichkeit.

Meine Damen und Herren, noch einmal: Wir – und darauf können Sie sich verlassen – werden sehr genau überlegen, ob wir bei den Abrechnungsmodalitäten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Veränderungen vornehmen. Eigentlich ist eine Verallgemeinerung auch der Abrechnungsmodalitäten Angelegenheit des Bundes. Eigentlich hätten wir hierzu Initiativen der Bundesregierung erwarten müssen. Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass wir den Schwarzen Peter vergeben wollen. Nein! Das hat etwas damit zu tun, dass man nicht im Prinzip eine neue Säule in der Sozialpolitik errichten kann, ohne die Einzelheiten, die damit in Verbindung stehen, wie die Abrechnung der Mittel, die eingesetzt werden, zu regeln. Hier gibt es also Unterlassungen der Bundesregierung, die wir uns hier nicht ankleben lassen wollen und auch können.

Meine Damen und Herren, nach wie vor ist es so, dass zumindest die Finanzierung von Strukturen über einen Teil der jetzt zur Verfügung stehenden Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket notwendig wäre. Ich kann hier dem Abgeordneten Scheffler nur zustimmen. Dies wäre sachgerechter gewesen.

Die Bürokratiekosten sind nach wie vor sehr hoch, obwohl zum Beispiel Nordrhein-Westfalen die Beantragung der Mittel, was Bürokratie anbelangt, minimiert hat. Im Grunde genommen reicht ein Kreuz, um die Mittel zu beantragen. Dennoch sind die Erfolge sehr, sehr unterschiedlich. Das hängt sicherlich auch mit der Klientel zusammen, mit der man es da zu tun hat. Die Menschen selbst sind zum Teil sehr ungeübt im Umgang mit solchen bürokratischen Vorgängen. Dies muss man natürlich auch berücksichtigen, wenn man von unterschiedlicher Inanspruchnahme spricht.

Also noch einmal: Wir befinden uns mit anderen Bundesländern in einem Diskussionsprozess. Wir hoffen, dass die neue Bundesregierung – von welchen Parteien sie auch immer gebildet wird – den Mut und die Initiative entwickelt, um hier zu einheitlichen Regelungen beizutragen.

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Minister.

Unser Ziel ist die völlige Ausschöpfung der vorhandenen Mittel. Ich sage Ihnen noch einmal: Es wird in Nordrhein-Westfalen nicht den Zustand geben, dass arme Kinder, Anspruchsberechtigte, die Mittel nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht erhalten können, weil Geld fehlt oder ungerecht verteilt wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult, denn Herr Kollege Kuper möchte eine Kurzintervention starten.

Bevor er das tut, darf ich der guten Ordnung halber darauf hinweisen, dass die Landesregierung die vereinbarte Redezeit um eine Minute und 31 Sekunden überzogen hat. Wer von den Rednern der Fraktionen das möchte, kann diese Zeit selbstverständlich noch nutzen.

Jetzt aber zur Kurzintervention. 90 Sekunden für Herrn Kollegen Kuper. – Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Minister, mir liegt ein Schreiben des Landrates des Kreises Gütersloh vor. Dieses Schreiben ist nicht nur mir, sondern auch den Abgeordneten Feuß, Doppmeier, Brems, Fortmeier und Garbrecht am 31. Juli 2013 zugeleitet worden. In diesem Schreiben spricht der Landrat auf Seite 2 von einem krassen Missverhältnis und führt dann wortwörtlich aus – ich zitiere –:

„Dementgegen stehen insbesondere Landkreise, deren tatsächliche Aufwendungen durch die Mittelverteilung des Landes ungedeckt bleiben, so beispielsweise in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Herford und – am stärksten betroffen – im Kreis Gütersloh. Nach der Ermittlung des Jahresergebnisses für das Jahr 2012 gab der Kreis Gütersloh 2.340.000 Euro für Bildung und Teilhabe … aus. Erstattet hiervon wurden nur 1.810.000 Euro.“

Etwas weiter schreibt er dann:

„… wird der Fehlbetrag für den Kreis Gütersloh von bisher 530.000 Euro auf 1.144.500 Euro steigen...“

Würden Sie das bitte zur Kenntnis nehmen?

Ich nehme das zur Kenntnis. Ich kann Ihnen sagen: Eine endgültige Abrechnung der Mittel liegt noch nicht vor. Darauf warten wir, um auch unsere zukünftige Vorgehensweise darauf einzustellen.

Zur Beleuchtung der Ursachen für die unterschiedliche Inanspruchnahme habe ich, so denke ich, aus

reichend beigetragen, habe ich die entsprechenden Darstellungen geliefert.

Noch einmal: In keinem Landkreis – es handelt sich ja überwiegend um Landkreise – wird Geld nicht zur Verfügung stehen, wenn es darum geht, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu finanzieren.

Im Übrigen wäre es schön, wenn Sie mir diesen Schriftwechsel auch mal zugänglich machen würden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – André Kuper [CDU]: Gerne!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Das waren die Kurzintervention und die Antwort darauf.

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Garbrecht hat den Wunsch, die noch zur Verfügung stehende Redezeit zu nutzen. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kuper, Sie haben ja eine Anfrage gestellt, die die Landesregierung auch beantwortet hat. Wenn Sie die Ausschöpfungszahlen nebeneinanderlegen und eine prozentuale Berechnung anstellen würden, dann kämen Sie zu dem Ergebnis, dass der Kreis Gütersloh die Mittel im Jahre 2011 zu 63 % und im Jahre 2012 zu 122 % ausgeschöpft hat. Da ist ein Delta. Daher kann man nicht davon reden, dass der Kreis Gütersloh in den Jahren 2011 und 2012 Mittel der kommunalen Familie zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes geleistet hat.

Deswegen habe ich auch den Kollegen Abruszat gefragt, welche Gebietskörperschaft bisher kommunale Mittel verausgabt hat. Er ist die Antwort schuldig geblieben.

Sie bleiben die Antwort auch schuldig, weil Sie keinen Kreis und keine kreisfreie Stadt in NordrheinWestfalen finden, die diese Ausgaben nicht aus den zugewiesenen Mitteln und den von 2011 zurückgestellten Mitteln hätte leisten können.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Deute ich die Handzeichen richtig, dass Herr Kollege Kuper auch noch einmal sprechen möchte?

(André Kuper [CDU]: Das brauche ich jetzt nicht!)

Nein. Dann habe ich fehlgedeutet. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Meine Damen und Herren, der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/4158 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf um das Handzeichen derjenigen bitten, die bereit sind, dieser Überweisungsempfehlung zu folgen. – Erhebt sich Widerspruch? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir treten ein in Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Einführung der untergesetzlichen

Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontroll

gesetz)