Protokoll der Sitzung vom 16.10.2013

Tatsächlich finden die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz sehr unterschiedliche Anwendungen. Das reicht vom überdurchschnittlichen Einsatz bis hin zum unterdurchschnittlichen Einsatz. Da ist es eigentlich ziemlich egal, und es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Kommune reich ist oder ob sie arm ist, ob sie ein Ballungszentrum darstellt oder im ländlichen Raum liegt.

Warum ist das so? Einerseits haben wir es hier mit der mangelnden Wahrnehmung der Hinwirkungspflicht einiger Kommunen zu tun, andererseits hat der Bund mit dem Bildungs- und Teilhabegesetz auch ein schwer verdauliches Bürokratiemonster geschaffen. Im Ergebnis werden zum einen diejenigen, die davon profitieren sollen, nicht ausreichend erreicht; zum anderen gibt es die sehr engagierten Kommunen, die ihre Fördermittel zu 100 % zweck

entsprechend einsetzen, aber auch die Kommunen, die diese Mittel nur zum Teil zweckentsprechend einsetzen und den Rest im Haushalt versacken lassen.

In dieser Gemengelage – und spätestens jetzt – könnte die Bundesregierung ein eher wenig wirksames Gesetz nachbessern oder aber wenigstens Mechanismen einschalten, die dazu führen, dass das Geld tatsächlich an die richtige Adresse gelangt.

Was macht die Bundesregierung stattdessen? Sie hat die Fördermittel reduziert. In NRW macht dies einen Verlust von gut 37 % der ursprünglichen Fördersumme aus, und das vor dem Hintergrund, dass die ursprüngliche Fördersumme ohnehin schon nicht ausgereicht hat, um den Anspruch zu 100 % zu erfüllen.

Ich möchte dies an einem Beispiel deutlich machen. Die Stadt Münster ist in dieser Angelegenheit sehr aktiv und verausgabt fast 100 % der Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zielgerichtet, um die Probleme der Betroffenen zu mildern. Sie führt dabei ein sehr enges Berichtswesen und kann nun belegen, dass sie tatsächlich nur ein Drittel der Anspruchsberechtigten mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Geld versorgen kann.

Es lohnt sich also durchaus, etwas genauer hinzuschauen: Die Städte und Gemeinden erhalten weniger Bundesmittel aus dem BuT; Leidtragende sind hier zugegebenermaßen insbesondere die sehr aktiven Kommunen; da sind wir uns sicherlich alle einig. Aber es trifft vor allem diejenigen, um die es hier eigentlich geht, nämlich die Kinder und Jugendlichen, die in Familien mit prekärer Einkommenslage leben.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 deutlich gemacht, dass sich aus dem Grundgesetz ein Grundrecht auf die Teilhabe an der Gesellschaft – also auf ein sozio-kulturelles Existenzminimum – ableitet. Insbesondere für Kinder muss dieses Recht gewährleistet werden, was unter anderem in einem anderen Regelsatzmodell zum Ausdruck kommen sollte.

Die bisherige schwarz-gelbe Bundesregierung hat jedoch nicht die Regelsätze für Kinder angehoben, sondern das BuT kreiert. Da reicht es aber an dieser Stelle leider nicht aus, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das Land zu beauftragen, die Mittel anders zu verteilen, als das bisher geschehen ist.

Ich finde, es ist schon eine sehr schwere Aufgabe, Mittel gerecht zu verteilen, die ohnehin schon nicht ausreichen und die dann noch gekürzt werden. Es ist auch zu kurz gegriffen. Tatsächlich müssen wir uns doch fragen, ob mit der Kürzung des Anteils an den Kosten der Unterkunft (KdU) von 5,4 % auf 3,4 % für NRW die Intention des Verfassungsgerichtsurteils nicht unterlaufen wird.

Diese Frage und die Frage, wie bisher gering engagierte Kommunen motiviert und unterstützt werden können, sowie die Frage, wie diese Bundesmittel verteilt werden können, sollten uns in den Ausschüssen beschäftigen. Ich freue mich sehr auf die Diskussion mit Ihnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Abruszat das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Kollegen der Regierungskoalition hier höre, dann fällt mir nur ein: Schuld sind immer die anderen!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich kann diese Debatte nicht mehr hören! Herr Kollege Scheffler sagt, wir sollten keinen Wahlkampf machen; die CDU würde mit diesem Antrag Wahlkampf für die Kommunalwahlen betreiben.

Herr Kollege Scheffler, Sie haben gesagt, es müsse dafür gesorgt werden, dass die Gelder richtig ankommen. Ja, genau das ist es! Dann machen Sie es doch! Das ist ein Umsetzungsproblem Ihrer Landesregierung, das ist ein Exekutivproblem.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Das ist Ihr Problem! Diese ständigen Verschiebebahnhöfe, mit denen Sie die Schuld immer bei anderen suchen, halte ich, ehrlich gesagt, für nicht zielführend. Die Länder müssen in ihrer Funktion als Geldboten dafür sorgen, dass die Bundesmittel, die Sie in allen Plenardebatten immer einfordern, zielgerichtet vor Ort bei den Kommunen ankommen.

Das ist das Entscheidende, hierfür tragen Sie die Verantwortung.

Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie bitte. Herr Abruszat, würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Garbrecht zulassen?

Aber selbstverständlich.

Dann bitte.

Danke schön, Herr Kollege Abruszat. – Sie wissen ja auch, dass die zugewiesenen Mittel für die Kommunen 2011 und 2012 nur zu einem geringen Anteil ausgeschöpft worden sind. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt, dass dieses Problem auch bei den Kommunen, die 2012 und 2013 einen Aus

schöpfungsgrad haben, der über dem ihnen zugewiesenen Mittelbedarf liegt, eher ein mittelfristiges ist.

Können Sie jetzt konkret einen Kreis, eine kommunale Gliederung in Nordrhein-Westfalen nennen, die ihre zurückgestellten Mittel schon vollständig aufgebraucht hat und dann Bildungs- und Teilhabemittel aus ihrem kommunalen Etat finanzieren würde?

Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Garbrecht. Ich freue mich sehr, dass Sie danach fragen. Es geht hier erst einmal um eine grundsätzliche Systematik, wie man Bundesmittel verteilt. Dass gerade Sie die kommunalen Spitzenverbände als Kronzeugen einer klugen Exekutive der Landesregierung anführen, das ist wirklich ein Witz. Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Tat kritisiert, wie Sie das hier umsetzen. Das ist doch der entscheidende Punkt.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Hören Sie da auf die kommunalen Spitzenverbände!

Ich bin im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes. Die Freude über die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Nordrhein-Westfalen hält sich bei den kommunalen Spitzenverbänden – höflich formuliert – in engen Grenzen. Es gibt Dinge wie den Stärkungspakt mit der Abundanzumlage, die die kommunalen Spitzenverbände mehr beschäftigen; das hat Herr Kollege Biesenbach eben gesagt. Das hier ist für Sie in der Tat kein Gewinnerthema.

Deswegen verstehe ich auch nicht, dass Sie den Antrag der CDU – der Antrag ist ja nicht von uns gekommen, Herr Kollege Garbrecht – als Wahlkampfpolemik abtun. Es gibt aus den Kommunen heraus die Sorge, dass die Gelder nicht vollständig fließen, dass sie fehlgeleitet fließen, dass es Fehlanreize gibt. Das muss abgestellt werden. Ich finde, bei aller Ritualität, die wir in diesem Hause immer haben, kann man darüber doch mal diskutieren. Deswegen wollen wir das in einem Ausschuss auch tun.

(Beifall von der FDP)

Die rot-grüne Landesregierung ist für die sachgerechte Weitergabe der Mittel verantwortlich. Der Kollege Kuper, verehrter Herr Kollege Garbrecht, hat eben auch aus den Medien zitiert. Er hat im Prinzip – ich weiß nicht, ob Sie schon hier waren, als Herr Kollege Kuper geredet hat – die Dinge an der Stelle auf den Punkt gebracht: Das Verhalten der Landesregierung – Minister Schneider kann es gleich noch einmal deutlich machen – wird aus Sicht der kommunalen Familie als unfair empfunden. Ich finde, das muss abgestellt werden. Dazu dient dieser Antrag.

Darüber sollten wir in den zuständigen Gremien dieses Hauses sprechen. An dieser Debatte wollen wir uns konstruktiv beteiligen. Ich glaube, dann ist auch denjenigen gedient, um die es geht: Es geht um die Kinder vor Ort, die von diesem Paket profitieren. Da sind wir uns doch alle einig. Das hat doch die Kollegin der Fraktion der Grünen hier deutlich gemacht.

Lassen Sie uns das in den Mittelpunkt stellen, lassen wir die Grabenkämpfe an der Stelle beiseite, lassen Sie uns eine sorgfältige, handwerklich gute exekutive Umsetzung dieser Maßnahme auf den Weg bringen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Abruszat. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Sommer.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebenen Zuschauer auf der Tribüne und natürlich im Livestream! Man darf das Bildungs- und Teilhabepaket ruhigen Gewissens als Mogelpackung bezeichnen. Ursprünglich gut gemeint, bleibt es in der Praxis mit vielen, oft kaum behebbaren Konstruktionsfehlern auf der Strecke.

Das Bildungspaket wurde ebenso wie das Hartz-IVSystem auf eine schiefe Ebene gesetzt und hat wenig auf der Haben-, jedoch viel auf der Sollseite zu verbuchen. Nicht die Belange der Kinder und der Leistungsberechtigten stehen im Mittelpunkt, sondern die finanziellen und machtpolitischen Interessen der drei staatlichen Ebenen Bund, Länder und Kommunen.

In diesem Geflecht aus Verwaltungs-, Aufsichts- und Finanzinteressen kommen berechtigte sozial- und bildungspolitische Anliegen schnell unter die Räder. Fachpolitisch sinnvolle Lösungen, von der alle Kinder profitieren würden, sind in diesem Konstrukt nicht möglich.

Erschwerend kommen verfassungsrechtliche Hindernisse wie das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungswesen oder die fehlende Möglichkeit der direkten Aufgabenübertragung vom Bund an die Kommunen hinzu. Hierdurch wird eine zielgerichtete Zusammenarbeit der staatlichen Akteure unmöglich gemacht. Die Leidtragenden an dieser Stelle sind wie bei vielen weiteren Vorhaben, Gesetzen etc. unsere Kinder.

Doch die Lösung dessen ist nicht Ziel des Antrags der CDU. Die CDU-Fraktion möchte eine generelle Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungspaket auf den letzten Cent einführen.

Interessant ist: Eine ähnliche Forderung hat das Land NRW an den Bund gerichtet, als dieses Paket verhandelt wurde. Der Bund hat allerdings unter

Federführung einer CDU-Regierung in seiner Ausgleichsregelung auf die centgenaue Erstattung verzichtet und weist seit der Einführung des Paketes den Ausgleich für die Kosten pauschal zu, wohl auch in der Absicht, in den Kommunen eine größere Akzeptanz zu erhalten.

Es muss den Kommunen, die über den geschätzten Bedarf hinaus Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verteilt haben, natürlich möglich sein, nachweislich erhöhte Bedarfe aus dem Gesamttopf erstattet zu bekommen. Aber das ist ja schon jetzt durchaus möglich.

Eine grundsätzliche und allgemeine centgenaue Abrechnung würde hier allerdings einen deutlichen behördlichen Mehraufwand bedeuten. Der daraus resultierende Nutzen für Empfänger und Kommunen darf bezweifelt werden. Um dieses Instrument überhaupt weiterhin sinnvoll einzusetzen, sollte der Aufwand für die Kommunen nicht zu weiteren teuren Verwaltungsakten führen. Einer bedarfsgerechten Nachfinanzierung stehen wir als Piraten allerdings positiv gegenüber.

In seiner derzeitigen Form weist das Bildungspaket jedoch ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Ob das jetzige Werkzeug „Bildungs- und Teilhabepaket“ sozialpolitisch überhaupt Sinn macht, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht debattieren. Das würde den Rahmen einer Block-I-Rede definitiv sprengen, und über eine finanzielle Verteilung müssten wir uns hinterher wahrscheinlich gar nicht mehr unterhalten.

Zum Schluss noch eine Zahl zum Nachdenken: In Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2012 rund 633.000 Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit leben mindestens 633.000 Kinder an der Armutsgrenze. Denn hier handelt es sich nur um die Antragszahlen; die Gesamtzahl dürfte sogar bei 1,2 Millionen Kindern liegen. Hier sind wirkliche Lösungen für die Familien und vor allen Dingen für die Kinder gefordert und nicht nur eine neue Finanzverteilung.

Von daher freue ich mich auf eine angeregte Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich Minister Schneider das Wort. Bitte schön, Herr Minister.