Protokoll der Sitzung vom 16.10.2013

Herr Biesenbach, das ist ein Lob, das Sie zwischen 2005 und 2010 nie bekommen haben und in Zukunft auch nicht bekommen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung: Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in Drucksache 16/3493, den Antrag Drucksache 16/2116 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktion der FDP und die Piratenfraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die Fraktion der CDU.

Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/3493 mit dem festgestellten Ergebnis angenommen und der Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2116 abgelehnt.

Ich rufe auf

12 Landesregierung muss für kommunale Vertei

lungsgerechtigkeit bei den Bundesmitteln des Bildungs- und Teilhabepakets sorgen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4158

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion als erstem Redner Herrn Kollegen Kuper das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Erinnern Sie sich noch an den Neujahrstag 2011? – Im Einzelfall ist das sicherlich sehr unterschiedlich. Aber zu diesem Datum wurde das von der Bundesregierung geschaffene Bildungs- und Teilhabepaket rechtsgültig. Es sollte Kindern aus allen gesellschaftlichen Schichten den Zugang zu Bildung und Teilhabe ermöglichen.

Das wird mittlerweile gut angenommen, wenngleich es immer noch regionale und kommunale Unterschiede im Grad der Nutzung gibt. Anspruchsberechtigt sind jene Kinder und Jugendlichen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, also Kinder von Eltern, die beispielsweise Bezieher von Hartz IV sind, aber auch Kinder von Asylbewerbern oder Wohngeldempfängern.

Die Finanzierung erfolgt durch den Bund. Die Kosten werden den Ländern ersetzt. Die Länder wiederum reichen diese Gelder an die kreisfreien Städte und Kreise weiter. Dies erfolgt in Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mittels einer Spitzabrechnung. Den Kommunen werden also ganz exakt die Ausgaben erstattet, die durch das Bildungs- und Teilhabepaket entstanden sind.

In Nordrhein-Westfalen dagegen findet eine pauschale Weiterleitung der Mittel statt. Dies führt zu einer ungerechten Verteilung innerhalb der kommunalen Familie. Beispielsweise haben die Kreise Gütersloh, Herford, Borken durch aktives Werben und großen Einsatz eine überdurchschnittliche Nutzung und Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes. Sie können ihre Ausgaben aber nicht durch die Landeserstattung decken. Andere Kommunen hingegen profitieren, weil sie erheblich mehr Geld bekommen, als ihr tatsächlicher Bedarf ist.

(Zuruf von der SPD)

Wer Hilfe leistet, bleibt heute auf den Kosten sitzen. Das darf nicht sein.

Die Bundesregierung ihrerseits passt ihre Finanzierung jährlich an, ermöglicht eine Spitzabrechnung und gleicht Mehr- und Minderausgaben aus.

Und NRW? In NRW summieren sich die kommunalen Ausgaben auf 120 Millionen €. Das Land hinge

gen erhielt vom Bund 190 Millionen €. Deshalb ist die Frage gestattet: Wo sind die verbliebenen 70 Millionen €?

Dazu passen würde die Meldung der „WAZ“ vom 10. Oktober aus Essen – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten –:

„Sieben Millionen Euro für arme Kinder in Essen verschwunden

Von den mehr als zehn Millionen Euro, die zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets nach Essen flossen, wurden im Startjahr gerade einmal drei Millionen ausgegeben.“

Da nach der damaligen Regelung die Übertragung der Mittel nicht möglich war, ist das Geld in Essen für andere kommunale Zwecke genutzt worden. Essen wird mit Sicherheit kein Einzelfall sein.

Es ist müßig, über die Gründe zu spekulieren. Die heutige Abrechnung ist in jedem Falle – auch nach Auffassung aller kommunalen Spitzenverbände – eine Ungerechtigkeit gegenüber den betroffenen Kommunen und somit auch gegenüber den betroffenen Menschen. Unser Antrag soll notwendige Änderungen konstruktiv auf den Weg bringen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Bevor wir in der Rednerliste voranschreiten, darf ich für das Protokoll zur Feststellung des Abstimmungsergebnisses zu Tagesordnungspunkt 11 noch ausdrücklich ergänzend festhalten, dass der fraktionslose Abgeordnete Stein ebenfalls gegen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik votiert hat.

Wir fahren mit der Beratung von Tagesordnungspunkt 12 fort. Ich darf für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Scheffler das Wort erteilen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Thema, zu dem ich mich hier schon sehr häufig geäußert habe. Ich will vorausschicken, es ist und bleibt ein Bürokratiemonster, auch wenn uns der CDU-Kollege das Bildungs- und Teilhabepaket eben wieder schönreden wollte. Ich glaube, das kann man nicht schönreden.

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege Kuper hat anscheinend auch ein schlechtes Gedächtnis. Sonst müsste er sich daran erinnern, dass das Land Nordrhein-Westfalen zum Bildungs- und Teilhabepaket im Verfahren im Vermittlungsausschuss eine Spitzabrechnung, mit Gutachten hinterlegt, verlangt hat, und siehe da, die Bundesregierung, damals untergehakt mit dem

Deutschen Landkreistag, hat diese Spitzabrechnung abgelehnt.

Es wäre wohl sehr hilfreich gewesen, wenn die CDU damals auch auf Bundesebene ihre Stimme erhoben und gesagt hätte: Liebe Frau von der Leyen – liebe Bundesregierung –, folgen Sie dem Vorschlag Nordrhein-Westfalens und führen Sie eine Spitzabrechnung ein! Dann wären wir heute schon ein ganzes Stück weiter und hätten das, was Sie hier verlangen, schon seit zwei Jahren umgesetzt.

(Beifall von der SPD)

Aber auch diese Änderungen dürfen nicht den Blick darauf verwehren, dass das Bildungs- und Teilhabepaket nach wie vor kritisch begleitet werden muss. Ich habe eben gesagt, Herr Kollege Kuper redet sich das schön. Nach wie vor kommen zu wenige Leistungen bei den Kindern an. Deshalb ist es für uns notwendig, die Ursachen der Benachteiligung und nicht nur die Symptome zu bekämpfen. Wir haben ein vom Bund finanziertes kommunales Fürsorgesystem mit hohem Verwaltungsaufwand und ebenso großer Zersplitterung auf kommunaler Ebene. Das ist in vielen Fällen sinnlos und teuer.

Zudem birgt das Bildungs- und Teilhabepaket auch Ungerechtigkeiten. Je nachdem, in welcher Region ein Kind lebt und welche Angebotsstruktur dort vorhanden ist, kann es vielleicht überhaupt nicht von Leistungen profitieren. Teilweise haben sich die Leistungen sogar verschlechtert. Ich erinnere daran, dass das Mittagessen für Kinder vorher kostenlos war. Heute müssen auch die Bedarfsgemeinschaften dafür 1 € aufwenden.

Ich will Ihnen eines ganz deutlich sagen: Die SPDFraktion möchte nach wie vor, dass die Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets in die Infrastruktur investiert werden, um sie den Kindertageseinrichtungen, den Kindertagespflegestätten und den Schulen direkt zur Verfügung zu stellen. Da ist das Geld besser aufgehoben, als wenn wir es an vielen Stellen sinnlos für Bürokratie ausgeben.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Eines sei auch noch klar gesagt, weil das auch ein wesentlicher Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepaketes ist: Mit das Effektivste im Bildungs- und Teilhabepaket ist die Schulsozialarbeit. Wir sind ganz entschieden der Auffassung, dass die Schulsozialarbeit auch über das Jahr 2013 hinaus fortgesetzt werden muss und der Bund sich bereit erklären muss, die Finanzierung zu übernehmen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich habe eben darauf hingewiesen, dass NordrheinWestfalen im Vermittlungsausschuss bereits gefordert hat, eine Spitzabrechnung zu ermöglichen. Wir sind für solche Lösungen offen. Sonst hätte Nordrhein-Westfalen das damals nicht im Bundesrat

thematisiert. Es muss gewährleistet sein, dass wir eine rechtssichere Lösung haben und NordrheinWestfalen nicht Gefahr läuft, ein Ausfallbürge des Bundes zu werden. Das wäre wohl das Schlechteste, was uns passieren könnte.

Wir würden es außerdem ausdrücklich begrüßen, wenn das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungswesen überdacht und abgeschafft würde.

Wir müssen uns auch ein wenig davor hüten, Herr Kollege Kuper, jetzt mit dem Thema „Bildungs- und Teilhabepaket“ im Vorfeld der Kommunalwahlen hier im Landtag Wahlkampf zu machen. Wir müssten vielmehr gemeinsam dafür sorgen, dass die Gelder bei den Kindern ankommen und dass diese nicht zur Sparkasse der Kämmerer werden. Das gibt meines Erachtens das Bildungs- und Teilhabepaket auch nicht her.

Wir stimmen der Überweisung zu, hätten es allerdings begrüßt, wenn diese Überweisung direkt an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gegangen wäre, der in diesem Hause für dieses Thema zuständig ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin GrochowiakSchmieding das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es könnte alles so einfach sein: Die Bundesregierung stellt den Kommunen für einen bestimmten Zweck Geld zur Verfügung, die Städte und Gemeinden nehmen das Geld, und setzen es zielgerichtet und zweckgemäß ein.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Alles wäre gut.

Tatsächlich finden die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz sehr unterschiedliche Anwendungen. Das reicht vom überdurchschnittlichen Einsatz bis hin zum unterdurchschnittlichen Einsatz. Da ist es eigentlich ziemlich egal, und es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Kommune reich ist oder ob sie arm ist, ob sie ein Ballungszentrum darstellt oder im ländlichen Raum liegt.