Protokoll der Sitzung vom 16.10.2013

(Michael Hübner [SPD] schüttelt den Kopf.)

Bitte nicht Kopfschütteln! Das war nicht die SPD, das war das Gericht, Herr Hübner. Münster hat ja leider häufiger, auch hier inzwischen, helfen müssen. – Aber damit genug der Geschichte.

Ich glaube, dass Volksbegehren und Bürgerentscheide nach wie vor ein Stück Unsicherheit beherbergen und ein Stück Unsicherheit in der praktischen Ausführung mit sich bringen. Deswegen sollten wir uns, Herr Kollege Abruszat, vielleicht mit Ihnen gemeinsam, vielleicht sogar mit allen gemeinsam einmal hinsetzen und überlegen: Wo kann denn möglicherweise noch ein Stück geholfen werden? – Ich sehe immer noch einen Nachteil darin, dass erst nach dem Einreichen festgestellt wird, ob das zulässig ist oder nicht. Da könnte man etwas

machen – und an anderen Punkten auch; ich will sie hier gar nicht auflisten.

Die CDU wird sich bei dieser Entscheidung gleich enthalten. Wir haben das auch im Ausschuss schon getan. Das Anliegen ist eigentlich richtig, aber wir müssten dann auch noch über andere Punkte reden. Von daher sollten wir vielleicht einmal versuchen, uns abseits der großen Debatten einmal gemeinsam zusammenzusetzen und zu überlegen, ob nicht doch an der einen oder anderen Stelle geholfen werden kann. Das könnte der Minister ja auch sehr zügig, auch wenn er in seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage gesagt hat, es gäbe eigentlich keine Notwendigkeit mehr, untergesetzlich zu reagieren. Vielleicht finden wir einen Weg, die letzten Unklarheiten zu beseitigen. Dann hätten wir dazu wenigstens einmal einen Konsens.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Biesenbach. – Nun spricht für die grüne Fraktion Herr Kollege Krüger.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abruszat, grundsätzlich stehen wir Regelungen, die zu Vereinfachungen von Bürgerbegehren führen, sehr offen gegenüber. Ich denke, das ist in den Beratungen und auch in der Anhörung deutlich geworden.

Insofern will ich einmal weg von dem Thema, ob man Nachhilfe braucht oder nicht. Wir haben Ihr Anliegen in diesem Zusammenhang ernsthaft geprüft. Sie haben zwei Themenbereiche angesprochen. Zum einen ist das die Zulässigkeit von Bürgerbegehren mit den Themen: Fragestellung, Finanzierung, verbindliche Verwaltungsauskunft ja oder nein. Sie haben zum Zweiten das Thema der Zulässigkeit von Unterstützerunterschriften in den entsprechenden Listen thematisiert.

In der Anhörung ist deutlich geworden, dass bezogen auf die Frage der Zulässigkeit von Bürgerbegehren und einer Vorabentscheidung der Verwaltung maßgeblich in die Kompetenz des Rates eingegriffen wird. Das heißt, der Rat kann, wenn die Verwaltung abschließend sagt, das Bürgerbegehren sei zulässig, diese Entscheidung nicht mehr korrigieren. Damit wird in die Kompetenz des Rates eingegriffen. Und wenn die Verwaltung erklärt, das sei nicht zulässig, ist das auch eine abschließende Mitteilung. Dann hat der Rat auch keine Möglichkeit mehr, diese Angelegenheit an sich zu ziehen bzw. zu einer anderen Einschätzung zu kommen.

Das ist von den Sachverständigen vorgetragen worden. Es ist auch nachvollziehbar. Insofern können wir in diesem Zusammenhang Initiatoren von Bürgerbegehren auch keine Hilfestellung geben.

Zum zweiten Thema: Da ist Ihr Antrag ein wenig überholt. Er datiert vom 19.02. dieses Jahres. Das ist mittlerweile acht Monate her. Darauf nimmt auch Herr Biesenbach Bezug. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 1. August zu sehen. Es hat in einer Eilentscheidung ganz klar dargelegt, dass – bezogen auf die Frage, inwieweit Unterschriften von Unterstützern anzuerkennen sind –, nicht alle geforderten Angaben gemacht werden müssen, sondern es reicht völlig aus, wenn sie – sprich: die kommunalen Verwaltungen – in die Lage versetzt werden, durch Abgleich mit Meldedateien etc. in diesem Zusammenhang tätig zu werden.

Wir hatten in der Anhörung – die im Übrigen vor der OVG-Entscheidung datiert war – am 07.06.2013 deutlich gemacht, dass wir dort Handlungsbedarf sehen, aber nicht im Rahmen einer gesetzlichen Regelung, sondern in einer untergesetzlichen Regelung. Sie wissen wahrscheinlich auch, dass wir die entsprechenden Gespräche mit dem Ministerium geführt haben. Dann kam die Sommerpause, und es kam die Eilentscheidung. Die Sache hatte sich dann für die Initiatoren in der Art und Weise erledigt, dass das OVG-Urteil vom Innenministerium aufgegriffen wurde. Der entsprechende Erlass ist überarbeitet worden. Insofern wissen alle Kommunen Bescheid, wie mit entsprechenden Unterschriftenlisten umzugehen ist. Das ist in der Sache gut. Insofern hat sich Ihr Anliegen in der Angelegenheit erledigt bzw. dem ist dann auch Rechnung getragen worden.

(Kai Abruszat [FDP]: Genau!)

Das ist auch gut so. Das war auch unser Anliegen. Wir haben das auch in der Anhörung deutlich gemacht. Insofern hat sich der Antrag erledigt. Daher auch die Ablehnung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Krüger. – Nun lerne ich noch etwas dazu: Ich kündige Sie immer mit Herr „Abruschat“ an. Habe ich das falsch gemacht?

Sie können das halten, wie Sie es möchten. Sie können auch „Herr Abruszat“ – phonetisch: „Abruzat“ – sagen.

Beides geht? Wunderbar! Ich lerne nicht aus – und die anderen auch nicht. Das ist gut so. Herr Abruszat, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren, jetzt bin ich schon seit über drei Jahren in diesem Haus, und Sie fragen mich jetzt danach, wie mein Name ausgesprochen wird. Ich freue mich

sehr. Ich weiß, Sie sind der Präsident. Deswegen sage ich einfach „Herr Präsident“. Ich kann auch „Herr Keymis“ sagen. Das ist kein Problem.

Zu der Frage, die der Kollege Krüger aufgerufen hat, will ich zunächst einmal deutlich machen: Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts hat unseren Antrag im Prinzip bestätigt. Ich freue mich sehr, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das so gesehen hat. Die Kollegin Beer hat das OVG-Urteil – ich zitiere – mit dem Satz kommentiert: „Dieses Urteil stärkt die direkte Demokratie und befreit uns von bürokratischem Mehraufwand.“ In der Tat war es das Anliegen unseres Antrages, die direkte Demokratie zu stärken und bürokratische Hemmnisse abzubauen.

Zur Frage der Prüfung von Unterschriften haben wir jetzt Hinweise des Oberverwaltungsgerichtes. Das hat Klarheit gebracht. Das ist gut. In der Frage der obligatorischen Zulässigkeitsprüfung von Bürgerbegehren sind wir allerdings noch nicht weitergekommen. Die Tonalität der Debatte heute hier zeigt mir aber, dass die Regierungsfraktionen und die Christdemokraten interessiert sind, das Thema „Direkte Demokratie auf der kommunalen Ebene“ weiterzuentwickeln. Damit wird mir signalisiert, dass auch Sie Handlungsbedarf in dieser Frage sehen.

Es geht dabei nicht um Nachhilfestunden, sondern um eine Situation des Dialoges, des Miteinanders: Wie können wir sozusagen kommunale Demokratie stärken? Hierbei geht es nicht nur um die direkten Akteure im Rat – da haben wir ja vielfach Einigkeit, wenn ich an diverse Initiativen denke: Stichwort „Ehrenamtskommission“ und Ähnliches –, sondern auch um die Bürgerinnen und Bürger, die sich in die Demokratie einbringen möchten. Das muss ein belebendes Element sein, und es muss so unbürokratisch wie möglich gehalten werden. Genau deshalb zielt unser Antrag in diese Richtung.

Ich bin eigentlich sehr optimistisch, dass es uns in den nächsten Monaten – zumindest in dieser Wahlperiode – gelingen wird, Elemente der direkten Demokratie zu implementieren, die so bürgerfreundlich sind, dass diejenigen, die sich mit einem ganz konkreten Anliegen in ihrer Kommune bzw. Stadt beschäftigen, nicht mehr Hürden in den Weg gestellt bekommen, als unbedingt nötig.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Insofern stärkt das Urteil, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Tat nicht nur die direkte Demokratie, sondern es befreit uns, wie die Kollegin Beer gesagt hat, von bürokratischem Mehraufwand. Das ist in der Tat auch der Wesenszug, das Kernelement unseres Antrags.

Auch wenn Sie ihn heute wegen der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss ablehnen werden, werden wir das auf Wiedervorlage haben. Ich freue mich dann auf eine gemeinsame Diskussion im Interesse der Sache. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Herrmann das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung sind für uns Piraten ein Kernthema. Ich habe – wenn ich Ihren letzten Äußerungen, Herr Abruszat, folgen darf – fast das Gefühl, dass sich da ein Wettbewerb vorbereitet. Wir werden sehen, was in diesen Tagen auf uns zukommen wird.

Lassen Sie mich zu dem Antrag noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen machen. Das Wort von der Politikverdrossenheit steht stellvertretend für einige Entwicklungen der letzten Jahre und Jahrzehnte, wobei es eigentlich „Politikerverdrossenheit“ heißen müsste; denn tatsächlich sind die Menschen sehr an Politik interessiert. Doch das, was sie daran hindert mitzumachen, ist ein Gefühl der Resignation, dass das nichts nutzt, dass „die da oben doch machen, was sie wollen“. Das ist ein Gefühl der Ohnmacht, ein Gefühl, ohne Macht zu sein.

Dabei hat in der Demokratie doch gerade der Bürger die Macht. So sollte es sein. Daran denken Politiker immer dann, wenn eine Wahl ansteht. Vielleicht waren es die Zeichen für die anstehende Kommunalwahl, Herr Kollege von der FDP, dass sie da noch einmal etwas zeigen wollen. Gerade im hinter uns gelassenen Wahlkampf haben wir es auch wieder erlebt, wie die Parteien ihre Infostände aus dem Keller geholt und sich der Aufgabe gestellt haben, mit dem Bürger in Kontakt zu treten. Manchmal sah das ein bisschen wie eine lästige Pflichtübung aus.

Jetzt sind die Gesichter gewählt. Die Parteien ziehen sich für die nächsten vier bis fünf Jahre in die Parlamente zurück, um sich ihren Ritualen zu widmen. Wir erleben das hier zur Genüge.

Die Demokratie erscheint den Bürgern somit als starres System, in dem sich nur schwer etwas bewegen lässt. Demokratie muss aber lebendig, dynamisch gelebt werden. Sie muss beweglich sein und weiterentwickelt werden. Daher sind Elemente der Beteiligung der Bürger so wichtig. Sie geben den Menschen die Möglichkeit, direkten Einfluss auf das politische Geschehen zu nehmen – auch zwischen den Wahljahren.

Wichtig ist dabei, dass keine Alibiveranstaltungen geschaffen werden. Daher dürfen Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitgestaltung keine unnötigen Hürden enthalten. So kann zum Beispiel jeder Bürger auf der Webseite www.openantrag.de an inzwischen 47 Stadt-, Bezirks- und Landesparlamente einen Antrag stellen. Hier ist die einzige Hürde ein Internetanschluss.

Bei der Anerkennung von Unterschriften zu Bürgerbegehren mussten wir aber feststellen, dass das unterschiedliche Vorgehen der Kommunen bei der Prüfung eine echte Hürde war. Völlig unverständlich ist es, wenn Bürgerbegehren zu einer Umgehungsstraße platzen, nur weil das Formfeld „Geburtsdatum“ nicht überall ausgefüllt ist.

An dieser Stelle möchte ich einmal Organisationen wie „Mehr Demokratie e. V.“ danken, dass sie seit Jahren die Durchführung von Bürgerbegehren beobachten und mehrere Fälle dokumentiert haben, in denen entscheidende Unterschriften für ungültig erklärt wurden, nur weil nicht alle Formfelder ausgefüllt waren. So kann nämlich eine vermeintlich kleine Regelungslücke ein großes Vorhaben wie die Beteiligung der Bürger an einzelnen politischen Fragen massiv stören und die Menschen verlieren weiter Vertrauen in das System, die parlamentarische Demokratie und die gewünschte Bürgerbeteiligung.

Deswegen schrieben wir Piraten auch in unser Wahlprogramm zur Landtagswahl 2012:

„Die Piraten NRW streben eine Änderung der Gemeindeordnung an, die die Erfolgschancen für Bürgerbegehren entscheidend verbessert und überflüssige Hürden abbaut.“

Nun hat sich die FDP dieses Themas angenommen und erinnert damit an ihre frühere Geschichte als Bürgerrechtspartei. Für Ihren Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mich ganz ehrlich und ohne Ironie herzlich bedanken. Zwar ist der Antrag in großen Teilen obsolet, wie wir es schon gehört haben. Die Kollegen haben ausgeführt: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hat den Antrag letztlich in großen Teilen schon bestätigt. Die Landesregierung hat – das hat gerade auch Herr Hübner gesagt – die Kommunen über den Gerichtsbeschluss schon informiert.

Aber das ist nicht genug. Eine verbindliche Regelung ist nämlich wichtig. Sonst wird es mit den Jahren unübersichtlich, wenn man immer auf frühere Gerichtsentscheidungen verweisen muss. Der Antrag, wie auch unser Wahlprogramm, fordern die Festschreibung in der Gemeindeordnung.

Bezüglich des zweiten Punkts, nämlich der Vorabprüfung über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren, gibt es noch Diskussionsbedarf – auch innerhalb meiner eigenen Fraktion. Aber es lohnt sich, darüber nachzudenken. Das niedersächsische Modell, nach dem ein Bürgerbegehren auf Antrag geprüft wird, klingt zumindest interessant.

Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung eine solche Vorabprüfung in Erwägung zieht – aber bitte bevor erst wieder ein Gericht dazu urteilen muss.

Da unsere Positionen im Antrag der FDP-Fraktion in vollem Umfang enthalten sind, empfehle ich meiner Fraktion, dem Antrag zuzustimmen und damit die

Beschlussempfehlung abzulehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Wesentliche zu diesem Antrag ist, denke ich, ausgetauscht worden. Das will ich nur um die Feststellung ergänzen, dass der Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbegehren planen, auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales natürlich einsehbar und aufgrund des Urteils des OVG längst angepasst ist. Unsicherheiten bei der Durchführung kann es also nicht mehr geben.

Ich will darüber hinaus Bezug nehmen auf den Wortbeitrag von Herrn Biesenbach, der auf die gestrige Anhörung zum Solidarpakt einging. Gestatten Sie mir den Hinweis, Herr Abgeordneter Biesenbach, dass es eine Anhörung zur Solidarumlage war. Das Wort „Pakt“ kommt im Stärkungspakt vor. Dieser Stärkungspakt Stadtfinanzen, Herr Biesenbach, ist von allen drei kommunalen Spitzenverbänden unisono auch in der gestrigen Anhörung eindrücklich als immense Anstrengung der Landesregierung gelobt worden, die Kommunalfinanzen zu stabilisieren.

Herr Biesenbach, das ist ein Lob, das Sie zwischen 2005 und 2010 nie bekommen haben und in Zukunft auch nicht bekommen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!