Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, wenn die Beantwortung dieser Fragen Ihr Anspruch war, dann muss ich sagen: Ihre Anfrage ist dem nicht gerecht geworden. Anders gesagt: Die Themenstellung ist zwar richtig, aber Ihre Fragen gehen am Thema vorbei. In Ihrer Großen Anfrage fragen Sie nämlich nur Zahlen, Daten und Quoten ab. Das mag nützlich sein, wenn man sich das Problem statistisch vor Augen führen will, aber es hilft wenig bei der Ursachenermittlung, wenn man ernsthaft weiterkommen will. Es hilft auch nicht dabei, Lösungen zu finden, die die hohe Leistungsfähigkeit der Beamtinnen und Beamten dauerhaft erhalten. Dazu bedarf es in der Tat einer vertiefenden Analyse.
Weiter hilft uns dabei nur eine Gesamtstrategie, und an dieser Gesamtstrategie arbeiten wir. Wir haben uns als Landesregierung ganz zu Anfang ein wichtiges Ziel gesetzt: Wir wollen alles dafür tun, um unsere Polizei für die Zukunft gut aufzustellen, und zwar ganzheitlich und in allen Bereichen. Deshalb haben wir im November 2010 gemeinsam mit dem Polizeihauptpersonalrat eine Vereinbarung getroffen, um ein behördliches Gesundheitsmanagement einzurichten.
Wir alle wissen, dass der Polizeiberuf den Kolleginnen und Kollegen vieles abverlangt, physisch und psychisch. Deshalb gibt es den – Ihnen, glaube, durchaus bekannten – Sporterlass, mit dem wir auch die Führungspersonen in die Pflicht nehmen, eben weil wir wissen, Frau Schneider, dass ein fitter Körper wichtig ist und auch als Ausgleich für die eine oder andere Belastung in diesem wichtigen Beruf dient.
Wichtig ist: Seit 2011 haben wir die Zahl der Einstellungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten deutlich erhöht, weil wir dem demografischen Wandel begegnen müssen und das hohe Niveau unserer Polizei erhalten wollen. Wir brauchen diese jungen Beamtinnen und Beamten dringend.
Frau Schneider, wenn Sie sagen, eine Ursache für den hohen Krankenstand sei die hohe Belastung: Diese Belastung wäre deutlich niedriger, wenn die alte, schwarz-gelbe Landesregierung bei den Einstellungen die gleichen Anstrengungen an den Tag gelegt hätte, die wir an den Tag gelegt haben.
Wir haben heute bei der Polizei eine schwarz-gelbe Lücke von 2.500 Beamtinnen und Beamten. Hätten wir die zur Verfügung, wäre die Belastung der Kolleginnen und Kollegen deutlich niedriger.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- ruf von der FDP: Das ist die Märchenstunde von Herrn Jäger! Das ist unerträglich!)
Darüber hinaus müssen wir auch andere Bereiche angehen. Es gilt zum Beispiel, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Wir sind dabei, diese Interessen der Beschäftigten mit den Erfordernissen des Dienstbetriebs abzugleichen. Wir werden im Rahmen der Dienstrechtsreform zu Vorschlägen kommen und die richtigen Schlüsse ziehen.
Wir arbeiten übrigens auch an einer Lösung für die Gruppe der Beamten mit eingeschränkter Verwendung. Um sinnvolle und verträgliche Ansätze zu finden, haben wir bereits vor der Großen Anfrage der Piraten eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Außerdem gibt es seit Anfang des Jahres eine Arbeitsgruppe „Schichtdienstmanagement“. Diese Arbeitsgruppe soll Vorschläge für moderne Schichtdienstmodelle unterbreiten, denn auch auf diesem Feld müssen wir Lösungen finden, die mitarbeiterfreundlich, aber vor allem auch gesundheitsverträglicher sind.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, das sind wichtige Mosaiksteine, die wir zusammensetzen müssen, um ein stimmiges und stabiles Gesamtbild zu bekommen. Dabei gibt es viel zu tun. Das Ziel ist eine leistungsfähige und zukunftsfähige Polizei. Daran arbeiten wir. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe hier die Beratung und stelle fest, dass die Große Anfrage 1 der Piratenfraktion damit erledigt ist.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion dem Kollegen Dr. Optendrenk das Wort. – Nein, sorry, ich habe mich vertan. Ich war in der Liste schon ein bisschen weiter. Herr Dr. Optendrenk, Sie haben noch ein gutes halbes Stündchen Zeit.
Ich muss mich bei dem Kollegen van den Berg von der SPD-Fraktion entschuldigen. Er hat die Ehre, bei diesem Tagesordnungspunkt den Reigen zu eröffnen. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wären auch flexibel gewesen. Ich glaube, daran wäre es nicht gescheitert.
Ich glaube, in der Sache, kann man da gar nicht so weit auseinanderliegen, wenn man kommunalpolitische Bezüge hat. Das ist zumindest meine Hoffnung, was diesen Tagesordnungspunkt betrifft.
Als Regierungsfraktionen legen wir Ihnen heute einen Antrag vor, der, glaube ich, eine hohe Aktualität hat, denn er leistet einen wertvollen Beitrag zu dem Thema Energiewende, wie wir sie umsetzen und an welchen Stellen wir wirklich Verbesserungen erzielen können.
Die Rolle einer dezentralen Energieversorgung wird steigen; das ist völlig klar. Umso wichtiger ist es, dass man die Kommunen in die Lage versetzt, dass sie ihren Beitrag leisten und sich um die dezentrale Versorgung kümmern, aber nicht nur um die Versorgung, sondern auch darum, dass die Netze so umgestaltet werden, dass sie künftig auch zu Einspeisenetzen werden, also intelligente Netze entstehen.
Das ist nicht simpel, sondern eine komplizierte Angelegenheit. Wir haben auf Landesebene schon über Bausteine beraten. Ich erinnere an den § 107 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, mit dem wir die wirtschaftliche Betätigung wieder ermöglicht haben. Wir befinden uns jetzt bei einem neuen Schritt, bei dem es darum geht, wie wir bei den Konzessionsvergaben die Kommunen stärken können, die vor schwierigen Aufgaben stehen.
Wer selber in einem Stadtrat aktiv ist, der weiß, dass Konzessionsvergaben mit zu den kompliziertesten Sachverhalten gehören, die einem in einer
Ratsperiode widerfahren können. Alleine dadurch, dass das nur alle 20 Jahre passiert, kann man auf wenig Erfahrung zurückblicken. Es sind meistens die Ratsmitglieder mit der goldenen Stadtnadel, die länger als 25 Jahre dabei sind, die einem überhaupt Erfahrungswerte vermitteln können. Häufig ist es auch so, dass die Verwaltung sich auf einer Ebene befindet, auf der sie eigentlich gar nicht so viel Expertise hat, wie sie braucht.
Als Erstes passiert dann meistens, dass die Stunde der Berater kommt. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten: Es werden mehrere Hunderttausend Euro in Gutachten und Expertisen umgesetzt, die man sich einkauft. Auch Rechtsanwaltskanzleien verdienen sich an dieser Stelle eine goldene Nase.
Es passieren Dinge, die ebenfalls schwierig sind: Wie werden eigentlich die Ratsmitglieder eingebunden? Ich kann – ebenfalls aus eigener Erfahrung – berichten, dass es hochkompliziert ist, überhaupt die relevanten Unterlagen zu erhalten, alles das, was man dort eigentlich an Einschätzungen, an Vertragswerken, Entwürfen, Gegenüberstellungen usw. bräuchte. Wie erfolgt letztendlich die Ausschreibung?
Meine Damen und Herren, es gibt einen schönen Artikel aus der „Wirtschaftswoche“ vom 07.06.2010, der also schon ein paar Tage alt ist, in dem auf den berühmten § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes verwiesen wird. Es heißt: „Grund für die Lücken im Energiewirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2005“ – es geht um das Problem vieler Kommunen; als Beispiel wird Pulheim aufgeführt – „ist: Der Gesetzgeber vergaß, dem Verkäufer der Netze vorzuschreiben, dem Käufer alle Daten vorzulegen.“
Damit wird einen Kernpunkt des Problems beschrieben, das wir an dieser Stelle haben, dass nämlich eigentlich nicht alle Daten verfügbar sind, die man an dieser Stelle bräuchte, alle vollständigen Netzdaten, alle wirtschaftlichen und technische Daten. Es geht dabei um die Frage, wo eigentlich Übergabepunkte ins überregionale Netz festgelegt werden etc.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen deswegen Vorschläge zur Transparenz bei Netzdaten vorgelegt. Wir haben Ihnen darüber hinaus einen Vorschlag unterbreitet, in dem es darum geht, in der Frage nachzufassen, wie letztendlich eine Objektivierung stattfindet und was eine angemessene Vergütung ist. Der Fall Pulheim, den ich genannt habe, ist an der Stelle wirklich ganz eklatant. Dort war es seinerzeit so, dass der Stadtkämmerer bereit war, 14 Millionen € zu bieten, das Unternehmen aber 31 Millionen € und damit mehr als Doppelte als Netzwert verlangte. Man sieht ganz konkret, wohin das führt, nämlich zu langwierigen Verfahren. Letztendlich muss danach geschaut werden, was im Übergang passiert.
Ich will eine letzte Bemerkung machen, die an der Stelle, denke ich, auch wichtig ist: Häufig geht es um einen Kampf zwischen David gegen Goliath, aber nicht nur. Manchmal ist es auch ein Kampf Goliath gegen Goliath. Im Beispiel Pulheim, das ich genannt habe, war es so, dass hinter dem Stadtwerk, das dort gegründet wurde, nicht nur eine kommunale Struktur stand, sondern ein anderer Energieriese. Das war in diesem Fall Veolia. Letztendlich wurde auf Kosten eines kleinen Stadtwerkes ein großer Kampf von Energiegiganten ausgetragen. Zwischen den Fronten befanden sich die ehrenamtlichen Ratsmitglieder, die das alles nach Feierabend bewerten sollten.
Ich glaube, es wird höchste Zeit, dass wir an der Stelle ein paar Planken einziehen und versuchen, das in eine ordentliche Bahn zu lenken. Dazu soll der Antrag, den wir Ihnen heute vorlegen, dienen. Ich freue mich auf die Beratung im Fachausschuss und bin ganz sicher, dass wir – wenn wir konstruktiv an die Sache herangehen – einen guten Beitrag für die Kolleginnen und Kollegen in ehrenamtlichen Stadträten leisten können. Ich habe oft über Pulheim gesprochen, weil das in meinem Wahlkreis liegt. Ich hoffe, dass das auch für Pulheim gilt. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Vielen Dank, Herr Kollege van den Berg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Brems.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir es auf dem Feld der Energiepolitik einmal nicht mit einem technisch komplexen, sondern mit einem juristisch komplexen Sachverhalt zu tun: Die Vergabe von Konzessionsverträgen für Strom und Gas stellt Kommunen häufig vor eine große Herausforderung. Mein Vorredner, Herr van den Berg, hat das eben schon ausgeführt. Gleichzeitig ist das Thema von immenser Bedeutung für die Kommunen. Darüber hinaus ist es meist mit dem Ziel einer Umsetzung einer Energiewende vor Ort verbunden. Denn ein Netz hängt zwar nicht direkt damit zusammen, dass die Energiewende vor Ort gelingt; sie ist aber häufig Startpunkt für Stadtwerke mit einer eigenen Erneuerbaren-Energien-Versorgung.
Auf den ersten Blick erscheinen die Rahmenbedingungen für die Konzessionsvergabe gesetzlich geregelt. Die Praxis der letzten Jahre zeigt jedoch, dass die aktuellen Regelungen nicht ausreichen. Im Gegensatz zur schwarz-gelben Vorgängerlandesregierung, die als Entschuldigung für ihr Nichtstun bei diesem Thema in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegen Becker und Priggen den Respekt der Autonomie kommunaler Entscheidungsprozesse anführt, meinen wir, dass trotz dieses Respekts politisches Handeln erforderlich und möglich ist.
Zunächst einmal die Datenherausgabe! Es existieren zwar gesetzliche Regelungen, dass eine Herausgabepflicht der Netzdaten besteht; allerdings gibt es keinerlei Regelung über den Umfang und die Details. Diese Informationen sind für Bewerber um die Konzessionen ganz essenziell. Nur so können sie natürlich ein Angebot abgeben, das ihnen einerseits überhaupt erst Chancen auf zukünftige Gewinne ermöglicht, andererseits nicht zu niedrig liegt, um die Konzession zu erhalten. Einige Altkonzessionäre geben jedoch die Daten nur unvollständig heraus.
Man überlege sich einmal, wie das im Alltag wäre: Ein Käufer darf beim Händler einen Gebrauchtwagen nur von ganz weitem kurz anschauen, muss dann aber ein Gebot abgeben, ohne auch nur einen einzigen Blick unter die Motorhaube werfen zu können. Dass dabei dann kein adäquates Angebot oder kein angemessener Vertrag herauskommt, ist, finde ich, vollkommen klar.
Das heißt, wir sehen hier ein absolutes Ungleichgewicht. Im Fall der Konzession kann es dann eben dazu kommen, dass der Altkonzessionär wieder mit dabei ist. Das, finden wir, müsste dringend geändert werden.
Der zweite Aspekt ist die Vergütung der Altkonzessionäre. Bei nahezu jeder Neukonzessionsübernahme kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen darüber, welcher Preis an den bisherigen Konzessionär zu bezahlen ist.
Dass es bei Preisverhandlungen zunächst zu Auseinandersetzungen zwischen Käufer und Verkäufer kommt, das liegt in der Natur der Sache. Häufig sind jedoch gerade die Forderungen des Altkonzessionärs überzogen hoch. Auch hier zeigt ein Blick ins Gesetzbuch zunächst, dass ein wirtschaftlich angemessener Preis zu erzielen ist. Doch wie genau dieser Preis zu ermitteln ist, darüber entscheiden letztendlich häufig Gerichte.
Es ist auch an dieser Stelle Zeit für ein objektives Verfahren, damit schneller Rechtssicherheit für Kommunen und kommunale Unternehmen besteht und nicht jahrelanges Warten auf Gerichtsentscheidungen gerade die neu gegründeten kommunalen Unternehmen belastet.
Gerade in diesen Fällen, bei denen ein jahrelanger Rechtsstreit anhängig ist, besteht das dritte Handlungsfeld, das wir in unserem Antrag beschreiben. Auch in Übergangszeiten zwischen Alt- und Neukonzessionär sollte sichergestellt werden, dass die betreffende Gemeinde hinterher nicht unter Gerichtsverfahren zu leiden hat, sondern die vertraglich vereinbarte Konzessionsabgabe auch wirklich erhält.
All diese Aspekte sollten in einer Bundesratsinitiative aufgegriffen werden. Wir sollten es in den Ausschüssen gemeinsam diskutieren. Ich freue mich auf diesen Austausch. – Herzlichen Dank.