All diese Aspekte sollten in einer Bundesratsinitiative aufgegriffen werden. Wir sollten es in den Ausschüssen gemeinsam diskutieren. Ich freue mich auf diesen Austausch. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will versöhnlich aufgreifen, was die beiden Vorredner schon deutlich gemacht haben. Auch wir können Ihrem Ansinnen sehr viel abgewinnen, weil wir festgestellt haben, dass Kommunalpolitik unabhängig von der Gemeindegröße – das können kleine, mittlere oder auch große Städte sein – in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich an Komplexität gewonnen hat.
In den Kommunen sind Themen quasi wie unter einem Brennglas anzuschauen. Da geht es um demografische Entwicklungen, um Integration, um Arm und Reich, um Arbeitsmarkt, um öffentliche Kassen, die leer sind, aber auch um das Gestalten der Energiewende und die Rolle der Stadtwerke.
Wir stellen fest, dass insbesondere die Vertragsgestaltungen, auch die Vorgaben von den kommunalen Verwaltungen, oft nicht so sind, dass ehrenamtliche Kommunalpolitiker mit gutem Gewissen Entscheidungen treffen können, sondern so, dass sie vielfach sehr unsicher sind.
Gelegentlich – das kennen Sie sicher auch aus Ihren politischen Erfahrungen – gibt es Sachverhalte, bei denen man, je tiefer man einsteigt, nicht umso klarer wird, sondern umso unsicherer, ob die Entscheidung, die man trifft, wirklich die richtige ist.
Insofern können wir dem Ansinnen, das Sie vortragen, es für die Kommunen transparenter und einfacher zu machen, sehr viel abgewinnen.
Wir haben das so verstanden, dass der Antrag, wie Sie ihn formuliert haben, mit drei Feldern und Prüfoptionen, eine nicht ausgesprochene Einladung ist, gemeinsam etwas zu tun. Sie machen den Vorschlag einer Bundesratsinitiative, obwohl wir gar nicht wissen, an welche Bundesregierung sich die Initiative richten wird. Sicher ist der eine oder andere daran beteiligt. Dass es eine Bundesregierung gibt, an der keiner von uns beteiligt ist, kann ich mir nicht vorstellen, so viel Fantasie habe ich nicht. Ich denke gleichwohl, dass wir in der Ausschussberatung schauen können, wie wir gemeinsam im Interesse der Kommunen unseren Beitrag leisten.
Denn eines ist doch offensichtlich: Das Handbuch, das zum Beispiel der Verband kommunaler Unternehmen gerade zum Thema „Konzessionsverträge“ regelmäßig aktualisiert herausgibt, gehört zu den
Publikationen, die am meisten abgegriffen werden. Meine Befürchtung ist, dass der Wälzer, wenn er am Ende bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern ankommt, nicht bis zur letzten Seite durchgelesen wird.
Das zeigt auch: Das ist ein sehr komplizierter Sachverhalt. Da gilt es, im Interesse von Daseinsvorsorge und im Interesse der Kommunen für Sicherheit zu sorgen und das kommunale Ehrenamt zu stärken. Da machen wir gerne mit. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier heute einen Antrag zur Konzessionsvergabe. Sie haben seitens der Fraktionen von SPD und Grünen den Antrag unter die Überschrift „Fairen Wettbewerb schaffen: Klare energiewirtschaftliche Regelungen bei der Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze“ gesetzt. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir an dieser Stelle beieinander sind.
Aber, meine Damen und Herren, wenn man den Antrag liest, muss man feststellen, dass er an der einen oder anderen Stelle doch über das Ziel hinausschießt. Doch auch da wäre es gut und konstruktiv, wenn wir im Ausschuss weiter darüber beraten.
Die Situation ist Folgende: Unternehmen, die derzeit Netze betreiben, sind bestrebt, diese Netze weiter zu betreiben; ganz klar. Unternehmen, die noch keine Netze betreiben oder ihr Netzgebiet erweitern wollen, sind bestrebt, Netze so einfach wie möglich zu übernehmen. Im Zuge der gegenwärtigen Rekommunalisierung sind es meist die kommunalen Unternehmen, die die Netze übernehmen wollen. Es ist an dieser Stelle also ein klassisches Spannungsfeld.
Was wir da brauchen, sind gesetzliche Regelungen, die die berechtigten Interessen der verschiedenen Marktteilnehmer in einen angemessenen Ausgleich bringen. Dies, Herr Kollege van den Berg, hat die Bundesregierung im Grundsatz bereits mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes 2011 getan. Das, was Sie eben angeführt haben, ist meines Erachtens also schon in großen Teilen bereinigt worden.
Aber man kann das Energiewirtschaftsgesetz an einigen Stellen sicherlich präzisieren, zum Beispiel bei der Pflicht des bisherigen Nutzungsberechtigten zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Konzessionsabgabe gegenüber der Gemeinde auch nach
Aber bitte halten Sie sich doch an das, was Sie in der Überschrift Ihres Antrags versprechen. Was Sie stattdessen bezwecken, ist, in Ihrem Antrag alle Hürden für eine Rekommunalisierung aus dem Weg zu räumen. Hier schießen Sie meines Erachtens über das Ziel hinaus.
„Nachteile für Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Konzessionsvergabe sind unangemessen und müssen deshalb beseitigt werden.“
Also egal was, alles ist unangemessen. – Ich muss sagen, da sind die Piraten doch schon etwas weiter. Im Entschließungsantrag wird die Forderung aufgestellt, dass kommunale Netzübernahmen nicht unangemessen beschränkt werden dürfen. – Diese beiden Formulierungen machen aus meiner Sicht doch einen großen Unterschied aus.
Meine Damen und Herren, es ist doch so: Der Netzbetreiber muss gemäß § 1 Energiewirtschaftsgesetz eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Strom gewährleisten. Wenn Kommunen ihre Netze wieder übernehmen wollen und hierzu in der Lage sind, dann muss dies in einem Ausschreibungsverfahren und nach fairen Regeln geschehen. Soweit bin ich da ganz bei Ihnen, meine Damen und Herren von SPD und Grünen; denn das gebietet ja auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie.
Was Sie hier vorhaben, ist aber etwas anderes. Sie begünstigen den auf den Kommunen lastenden Erwartungsdruck, die Energieversorgung möglichst umfassend in die kommunalen Hände zu übernehmen. Sie treiben sie dazu, Aufgaben anzunehmen, die sie womöglich nicht erfüllen können. Es macht nämlich einen Unterschied, ob ein Netz mit 15.000 Kunden oder eines mit 100.000 Kunden betreut werden muss. Nicht jede Kommune ist breit genug aufgestellt, um diese Risiken entsprechend zu tragen.
Es gilt, dieses managen zu können. Denken Sie mal an die Umstellung auf Smart Grids. Dass das Knowhow dazu gerade bei den Kommunen und nicht bei den privaten Netzgesellschaften liegen soll, können Sie doch nicht ernsthaft behaupten. Nicht immer hat sich der Staat in der Vergangenheit im Vergleich zu Privaten als besserer Unternehmer erwiesen – unter anderem deshalb, weil er andere, übergeordnete Zielsetzungen und andere Rahmenbedingungen verfolgt, die teilweise ja politisch vorgegeben werden.
Ich denke aber, es lohnt sich in der Sache, im Ausschuss weiter zu beraten und nach Möglichkeit eine gemeinsame Position zu finden, für die vielleicht gar
nicht der Weg über den Bundesrat gesucht werden muss, sondern die direkt in die Politik in Berlin einfließen kann. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine geschätzten Kollegen! Liebe Zuschauer! Der Netzbetrieb bei Strom und Gas ist ein entscheidender Faktor im Energiesystem. Dazu gehören insbesondere auch die lokalen Verteilnetze. Zum Teil sind sie in kommunaler Hand, zum Teil waren sie es und sind von überregionalen Betreibern übernommen worden. In der Regel wird alle 20 Jahre neu darüber entschieden.
Bei der dezentralen Energiegewinnung kann es sich für die Kommunen lohnen – das ist auch unser Ansatz –, diese Netze zurückzuerobern bzw. zurückzukaufen, die Energiewende möglichst dezentral zu gestalten und intelligente Energienetze vor Ort zu bauen. Das kann aus wirtschaftlichen Gründen geschehen, aber auch aus Gründen, die sich aus der Energiewende ergeben.
Im Hinblick auf die Regionalisierung der Erzeugungsanlagen bietet der Betrieb aber auch die Möglichkeit, die Energiewende vor Ort mitzugestalten. Kommunen müssen frei entscheiden können, ob sie das wollen. Die aktuelle Regelung steht dem jedoch im Weg. In der Regel sind die Preise zu hoch, um die Netze zurückzugewinnen.
Mir fehlt beim Ausgangsantrag das klare Bekenntnis zum Ertragswertverfahren. Dazu hätte ich mir eine klarere Aussage gewünscht.
Es stehen also Verhandlungen über technische Fragen und vor allem über den Kaufpreis an. Da gibt es tatsächlich ein Problem; denn wenn ich die Daten über das Netz im Vorfeld nicht habe, dann kann ich schlecht entscheiden, ob es das Geld wert ist.
An der Stelle möchte ich Frau Brems gratulieren. Eine Regel im Netz ist eigentlich: Auto-Vergleiche funktionieren nie. Ihrer hat funktioniert. Glückwunsch dazu!
Es tut mir leid, Herr Brockes, die Intention war eigentlich, die Diskussion darüber zu führen, wann Entschließungsanträge sinnvoll sind und wann nicht. Wir sind der Meinung, dass der gestrige der rot-grünen Koalition nicht sinnvoll war. Wir hätten uns eigentlich gewünscht, dass unser Entschließungsantrag heute nicht zugelassen wird. Das war
aus meiner Sicht das eigentliche Ziel. Ich wollte eine Diskussion darüber führen, ob dieses Spiel, das Rot-Grün gestern mit uns gespielt hat – Entschuldigung, ich muss es so nennen –, legitim war oder nicht. Dementsprechend haben wir den Antrag der rot-grünen Koalition – tatsächlich „copy, remix, share“, wie wir es vertreten – recycelt. Also: So viel anders ist der nicht.
Schmalenbach, es wird Sie nicht wundern, dass Herr Kollege Priggen Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen möchte.
Ganz herzlichen Dank für die Gelegenheit. Weil ich den Kollegen Brockes lange kenne und Sie, Herr Schmalenbach, das jetzt etwas komplex erklärt haben, frage ich einfach noch mal nach: Sie haben unseren Antrag genommen, ihn komplett abgeschrieben und ihn dann, um uns zu provozieren, so gestellt. Das ist auch völlig in Ordnung. Aber der Kollege Brockes hat dann Ihren Antrag gelobt, weil er weiter sei als unserer. So ist es doch, oder?