Von daher sage ich: Das ist ein schöner Antrag. Wir sind uns tatsächlich, wie Herr van den Berg es sagte, in den Zielen sehr einig. Ich glaube, wir werden das auch relativ gut durch die Ausschüsse bekommen, sodass am Ende ein gemeinsames Werk stehen wird. Vielen Dank dafür.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vorteil eines Ministers ist: Man wird genau vorbereitet. Deswegen hat mir mein Haus …
Genau das ist der Fall, Frau Kollegin. Deswegen hat man mir noch mal aufgeschrieben: Im zweiten Bullet wurde das Wörtchen „oft“ ergänzt. – Und: In der Aufforderung an die Landesregierung ist unter Nr. 2 statt „insbesondere sicherzustellen“ geschrieben worden „vorrangig sicherzustellen“.
Ich hoffe, wir haben die Textarbeit bei uns im Haus ordentlich gemacht. Wir kommen übrigens zu dem Ergebnis, dass wir inhaltlich beiden Anträgen durchaus zustimmen können, dass die inhaltlichen Unterschiede nicht so groß sind, als dass wir uns dort verkämpfen müssten.
Meine Damen und Herren, ein Konzessionsvergabeverfahren für das Wegerecht des Gas- und Stromnetzes einer Kommune ist in der Tat – darauf ist gerade von denen, die kommunalpolitische Erfahrungen haben, hingewiesen worden – kein Kinderspiel. Es passiert auch nicht alle Tage, sondern ziemlich genau alle 20 Jahre. Das führt in manchen Fraktionen dazu, dass man die Hälfte noch fragen kann, da sie beim ersten Mal noch dabei waren.
In anderen Fraktionen ist es nicht ganz so. Deswegen geht es darum, rechtliche Vorgaben zu schaffen, die klar sind.
Aktuell sind die rechtlichen Vorgaben ziemlich rudimentär. Der Altkonzessionär ist nicht selten ein großer Konzern mit ausgewiesener juristischer Expertise. Daher haben wir gelegentlich eine Davidgegen-Goliath-Situation, die in der Praxis nicht selten dazu führt, dass die notwendigen Netzdaten eben nicht herausgegeben werden, dass die Netzübergabeverhandlungen mit dem Neukonzessionär nur schleppend vorankommen und dass nach Ablauf der Jahresfrist die Konzessionsabgabezahlung an die Kommune eingestellt wird. – Das alles haben wir in der Praxis so erlebt.
Das ist für die jeweilige Kommune eine rechtlich unsichere und finanziell bedrohliche Situation. Hier gilt es Rechtssicherheit zu schaffen. Das bringen die gerade genannten Anträge zum Ausdruck, die sich sehr sach- und fachorientiert mit dem Thema der Vergabe von Gas- und Stromnetzkonzessionen auseinandersetzen.
Ich habe mich auch deswegen darüber gefreut, weil in meinem Haus ebenfalls an diesem Thema gearbeitet wird. Eine ins Leben gerufene Gruppe, die sich aus Mitgliedern der kommunalen Spitzenverbände, dem VKU, dem BDEW sowie Fachjuristen zusammensetzt, hat sich gerade in der letzten Woche erst der defizitären Rechtslage angenommen
und im Grunde die gleichen Regelungsnotwendigkeiten, wie auch in den Anträgen genannt, identifiziert. Das sind: die wirtschaftlich angemessene Vergütung für die Netzübergabe, die vollständige Herausgabe der relevanten Daten über das Netz sowie die Weiterzahlung der Konzessionsabgabe über die Jahresfrist hinaus. Außerdem sieht der Kreis Regelungsbedarf bei der Gewichtung der Ziele des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes im Verhältnis zum garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung und des Nebenleistungsverbots insbesondere hinsichtlich kommunaler Energie- oder auch Klimaschutzkonzepte.
Diese Initiative der Landesregierung ist die logische Fortsetzung der Unterstützung der Kommunen bei der Rekommunalisierung. Schon im Koalitionsvertrag haben die Fraktionen die Rekommunalisierung der Netze grundsätzlich begrüßt und den Kommunen Hilfestellung bei Rechtsfragen, Beratung und Refinanzierungsmöglichkeiten zugesagt. Dies geschieht ja auch. Zusätzlich haben wir uns bereits vor einem Jahr im Rahmen einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bundesrat in diesem kommunalfreundlichen Sinne ausgesprochen.
Herr Brockes, es sind eben nicht alle Dinge bei der damaligen Reform mitaufgenommen worden. Unsere Initiative ist damals noch am Widerspruch der Bundesregierung gescheitert. Aber das mag sich ja nun ändern.
Netzübernahmen mit dem Ziel der Rekommunalisierung sind allerdings immer auch mit großen wirtschaftlichen Risiken verbunden, die auch durch die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für die Vergabe und die Übertragungsverfahren nicht gänzlich beseitigt werden können. Hier gilt es dann, vor Ort sehr verantwortungsbewusst mit der Entscheidung über die Konzessionsvergabe umzugehen.
Genau deswegen, damit das geschehen kann, lassen Sie uns diese rechtlichen Defizite angehen und dafür sorgen, dass die rudimentäre Rechtslage durch wirkliche Rechtssicherheit ersetzt wird, auch und gerade im Sinne der angesprochenen Kommunalpolitiker! – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/4153 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 16/4237, über dessen Entstehungsgeschichte wir ja jetzt eine Menge gehört haben, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Um
welt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen? – Sich enthalten? – Das ist beides nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die antragstellende Fraktion der CDU Herrn Kollegen Dr. Optendrenk das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Versetzen Sie sich doch bitte mit mir einen Moment in folgende Situation: Sie wohnen in der Region Aachen, im Selfkant, in Nettetal, in Kleve oder in Gronau. Sie leben zwischen 1 und 5 km von der deutsch-niederländischen Grenze entfernt, Sie haben einen Handyvertrag mit einem deutschen Anbieter abgeschlossen, aber ständig telefonieren Sie im niederländischen Handynetz, weil bei Ihnen zu Hause das niederländische Netz stärker sendet als das Ihres deutschen Anbieters. Dann zahlen Sie und alle, die Sie anrufen, für die Gespräche einen Auslandstarif. Das können Hunderte Euro im Jahr werden. Sie sind in Deutschland, in NordrheinWestfalen, aber Sie zahlen Handygebühren, als wären Sie ständig im Ausland unterwegs.
Nicht anders geht es Unternehmen, die ihre Betriebe in grenznahen oder grenzüberschreitenden Gewerbegebieten entlang der deutsch-niederländischen Grenze haben. Das ist ein Kostenfaktor für die Unternehmen, das ist eine Behinderung ihrer Geschäfts- und Wachstumschancen. Sie haben alle keine Chance, das zu ändern, es sei denn, sie ziehen weg. Aber gerade das ist nicht die Idee eines gemeinsamen Europas.
Dort, wo Grenzen verschwinden, wo Barrieren beseitigt werden, Zusammenwachsen gefördert werden soll, da behindern Roamingtarife ganz konkret in der Praxis. Die Lage an einer Binnengrenze der EU wird damit zum Wettbewerbsnachteil, und das, obwohl wir Mobilität von Personen, Waren und Dienstleistungen in der ganzen EU wollen.
Dieses Beispiel zeigt: Auch in der Telekommunikation brauchen wir in Europa einen echten Binnenmarkt. Roaminggebühren sind in einem solchen Binnenmarkt ein Fremdkörper.
Gleiches gilt für alle Aktivitäten, die darüber hinaus zwischen den Mitgliedstaaten stattfinden. Wenn jemand etwa einen Geschäftspartner in Frankreich, Belgien oder Polen anruft, dann ist das für die Telekommunikationsunternehmen im Zeitalter von Satelliten und Breitband kein zusätzlicher Kostenfaktor mehr. Da stöpselt kein Mitarbeiter im Fernmeldeamt mehr per Hand eine Leitung; das läuft nach dem gleichen System wie ein Handytelefonat hier innerhalb von Düsseldorf.
Deshalb ist es richtig, dass Brüssel im Rahmen seiner Möglichkeiten auf ein Ende der Roaminggebühren in der EU hinarbeitet. Und wir als Land Nordrhein-Westfalen sollten das nach Kräften unterstützen.
Im Juli 2013 hat der Industrieausschuss des Europäischen Parlamentes einstimmig eine Resolution zur Abschaffung der Roaminggebühren in der EU bis Ende 2015 verabschiedet. Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat sich dem angeschlossen und kürzlich gefordert: Das Roaming, die letzte Grenze in Europa, muss fallen.
Seit 2007 ist das Datenvolumen des RoamingMarktes um 630 % gestiegen. Das zeigt: Die Verflechtungen über die alten nationalen Grenzen hinweg werden auch in der Telekommunikation immer intensiver. Bürger und Unternehmen agieren zunehmend so, als gebe es diese Roaminggrenze nicht, und trotzdem bezahlen sie dafür, derzeit europaweit etwa 5 Milliarden € pro Jahr.
Europa ohne Grenzen, ein Raum des Friedens, der Freiheit, des Wohlstandes – das ist doch die zentrale Botschaft unserer gemeinsamen Europapolitik hier im Landtag. Gerade in Zeiten, in denen es die europäische Idee nicht immer leicht hat, sollten wir gemeinsam für eine Initiative arbeiten, die jedem einzelnen Bürger in unserem Land deutlich macht: Europa ist etwas Gutes, Europa ist auch gut für mich ganz persönlich.
Ich bin davon überzeugt: Je mehr allen Bürgerinnen und Bürgern bewusst ist, welchen praktischen Nutzen Europa für uns alle hat, umso leichter ist es auch, die notwendigen Grundsatzentscheidungen im Großen zu treffen und durchzuhalten. Das war schon die Grundphilosophie der europäischen Verträge: Wirtschaftlicher Fortschritt, sichtbare Vermehrung des Wohlstands der Mitgliedsländer sollten das Fundament dafür schaffen, die europäische Idee nicht nur in den Köpfen von Politikern und Wissenschaftlern zu verankern, sondern für jeden einzelnen Menschen attraktiv zu machen.
Das ist damals gelungen. Bitte arbeiten wir gemeinsam daran, dass es auch in Zukunft gelingt, und fangen mit einem solchen kleinen Beispiel in der Praxis an. – Ich bitte um wohlwollende Unterstützung unserer Initiative.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer auf der reichlich gefüllten Tribüne! Die exorbitant hohen Kosten für Mobilfunknutzer, die ihre Telefone und mittlerweile immer mehr auch ihre Smartphones im europäischen Ausland nutzen, stehen klar der Idee eines gemeinsamen Binnenmarktes entgegen.
Insofern weist der Antrag der CDU-Fraktion über die Abschaffung der Roaminggebühren für Mobilfunkgespräche innerhalb der EU sachlich in die richtige Richtung.
Auch die SPD-Fraktion begrüßt die Initiativen zur Abschaffung der Roaminggebühren und fordert die EU auf, entsprechende Regelungen zu entwickeln und zügig umzusetzen.
Der vorliegende Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission Drucksache 2013/0309 beinhaltet allerdings weit mehr als diese Regelung. Wir haben es hier mit einem Entwurf zu tun, der ein ganzes Paket mit Neuregelungen zum gesamten Bereich der Telekommunikation beinhaltet. Die positiven Ansätze, also der Wegfall der Roaminggebühren und die Abschaffung unterschiedlicher Tarife für In- und Auslandsgespräche im Festnetz, gehen in diesem Gesamtpaket leider unter.
Zwar sollen die Mobilfunkanbieter ab 2016 ihren Kunden das Nutzen der Mobilfunkangebote zu den gleichen Konditionen anbieten, die auch in den jeweiligen Inländern gelten, doch dies soll keine zwingende Verpflichtung sein. Stattdessen soll auch die Option bestehen, dass im europäischen Ausland jeweils andere Telefonanbieter des jeweiligen Landes genutzt werden können, wenn der inländische Telefonanbieter die gleichmäßige Tarifierung für In- und Auslandsgespräche nicht vorsieht.
Hierzu soll es dann möglich sein, beim Grenzübertritt per SMS einen kurzzeitigen Vertrag mit Nutzung der gleichen SIM-Karte abzuschließen.