Hierzu soll es dann möglich sein, beim Grenzübertritt per SMS einen kurzzeitigen Vertrag mit Nutzung der gleichen SIM-Karte abzuschließen.
Sehr geehrter Herr Dr. Optendrenk, was bedeutet das denn für die Menschen, die in der Grenzregion leben? Müssen die jedes Mal, wenn ein Netzwechsel stattfindet, einen neuen Vertrag abschließen? Ich glaube, dass es sehr schwierig sein wird, mit der jetzt vorliegenden Regelung eine zufriedenstellende Lösung für diese Menschen zu erreichen. Nebenbei bemerkt: Momentan kann man mit der manuellen Netzauswahl schon vieles beheben.
Dass die vorgesehene Regelung praktikabel ist, möchte ich infrage stellen. Schließlich wird auch ein Vertrag geschlossen, für den es notwendig ist, sich die einzelnen Kriterien dieses Vertrages mal durchzulesen. Wer ein Smartphone hat und sich an
schaut, wie klein darauf die Vertragsbedingungen für zusätzlich abzuschließende Verträge bei irgendwelchen Applikationen erscheinen, der wird wissen, dass es sehr schwierig ist, dies alles tatsächlich zu realisieren. Naja: Bei der nächsten Handyrechnung wird man dann sehen, was für einen Vertrag man abgeschlossen hat.
Unakzeptabel ist allerdings auf jeden Fall, dass mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wiederum ein Angriff auf die Netzneutralität gestartet wird. Durch die Hintertür soll die Netzneutralität ausgehebelt werden. Das ist der Grund, warum dieser Verordnungsentwurf äußerst umstritten ist.
Dieser Sachverhalt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, kommt in Ihrem Antrag allerdings gar nicht vor. Man kann fast den Eindruck gewinnen, dass die Kolleginnen und Kollegen der CDU sich bei ihrer Argumentation hauptsächlich auf die in der Presse genannten Regelungen zu den Roaminggebühren beziehen.
Aber genau das stelle ich in Abrede, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich gehe davon aus, dass die CDU sich sehr wohl mit den Inhalten dieses Verordnungsentwurfs beschäftigt hat und damit ganz bewusst verschweigt, welche negativen Auswirkungen sich aus diesem Verordnungsentwurf der EUKommission tatsächlich ergeben.
Neben den vorgenannten Punkten existieren zusätzliche Regelungen, die bedeuten, dass die Netzneutralität bezüglich der Übersendung der Datenpakete ausgehebelt werden soll. Es gibt zwar ein klares Bekenntnis der Europäischen Kommission, wonach es den Unternehmen verboten sein soll, Übersendungen von Internetinhalten zu blockieren oder zu drosseln, und dass jeder Nutzer einen uneingeschränkten Zugang zum offenen Internet haben soll. Daneben soll es den Unternehmen aber erlaubt werden, ihre Angebote zu differenzieren, zum Beispiel hinsichtlich der Geschwindigkeit. Das hat wiederum nichts mit Netzneutralität zu tun.
Ich glaube, dass es noch erheblichen Gesprächsbedarf zu diesem Verordnungsentwurf der EUKommission gibt, und freue mich selbstverständlich auf die weiteren Beratungen im entsprechenden Ausschuss. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schlömer. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Bolte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Optendrenk, Sie haben sehr pathetisch ausgeführt, was die Abschaffung der Roaminggebühren für das europäische Projekt bedeutet. Grundsätzlich sind wir uns völlig einig darin – Sie haben die einstimmigen Be
schlüsse auf der EU-Ebene auch zitiert –, dass parteiübergreifend durchaus eine große Bereitschaft besteht, die Abschaffung der Roaminggebühren als einem Projekt der Verordnung zum Telekommunikationsmarkt positiv zu begleiten.
Grundsätzlich würde ich auch die Einschätzung teilen, dass Europa dadurch im Alltag erfahrbar wird. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es sicherlich gut, Europa in Form eines Projektes zu erfahren, das in ihrem Alltag eine positive Rolle spielt. Durch dieses Projekt zeigt sich wieder: Europa ist nicht nur die böse Bürokratie und nicht nur etwas, was mich Geld kostet, sondern auch etwas, was sich positiv in meinem Alltag niederschlägt. – Die Bürgerinnen und Bürger sehen also, dass sie vom Projekt Europa profitieren können.
Es ist auch wichtig, zumindest bei diesem Projekt ein gemeinsames Bekenntnis dazu abzugeben, zusammen an einem europäischen Telekommunikationsmarkt arbeiten zu wollen. Das ist ein Ziel, bei dem Europa wirkt. Ich glaube, dass es sich hier auch um einen Bereich handelt, bei dem viele Menschen zusammen darauf hinwirken müssen, dass ein solches Ziel erreicht wird; denn es sind schon viele Berichte darüber im Umlauf, dass es massiven Lobbydruck gibt, sich von diesem Projekt abzuwenden.
Man muss aber nicht mit ganz so viel Pathos von dieser Verordnung reden, wie Sie das getan haben, Herr Kollege; denn bei der vorliegenden Verordnung gibt es auch eine ganze Reihe von Themen, die sehr kritisch diskutiert werden. Insbesondere die Netzneutralität war in den letzten Wochen immer wieder Gegenstand von kritischen Diskussionen.
Wir als Grüne kritisieren mit allem Nachdruck, dass es sich in der Verordnung von Frau Kroes um eine De-facto-Abkehr vom Grundsatz der Netzneutralität handelt. Netzneutralität bedeutet gleichberechtigte Übertragung von Datenpaketen. Sie ist das Erfolgsgeheimnis des offenen und freien Internets, wie wir es heute kennen.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat am 10. Oktober 2013 – einige Kolleginnen und Kollegen waren dabei – eine große Anhörung zu dieser Thematik und zum Stellenwert des Grundsatzes der Netzneutralität durchgeführt. Ich fand es beeindruckend, zu hören, wie wichtig dieses Thema für ein freies und offenes Internet ist und welche große Rolle es für Start-ups, kleine Unternehmen und Innovationen aus dem wirtschaftlichen Bereich, aber auch für freie Projekte wie die Wikipedia spielt. Der Vertreter von Wikimedia Deutschland hat uns sehr umfangreich und sehr ausführlich dargelegt, wie zentral der Grundsatz der Netzneutralität für freie Projekte wie nicht nur die Wikipedia, sondern – das fand ich sehr sympathisch – auch die bessere Wi
Es ist bedauerlich, dass die Kommission in ihrem Verordnungsentwurf die Abkehr von der Netzneutralität ermöglicht und das Zweiklasseninternet de facto legalisiert – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es seit Jahren Druck aus dem Europäischen Parlament gibt. Das Europäische Parlament fordert die Kommission immer wieder auf, auf die Gewährleistung des Grundsatzes der Netzneutralität hinzuwirken. Darin, dass diese Forderung nicht aufgenommen wird, sehen wir eine Abkehr seitens der Kommission von dieser Forderung.
Zugleich sehen wir aber, dass es in der jüngeren Vergangenheit auch auf der nationalstaatlichen Ebene in Deutschland keinerlei Bewegung bei diesem Projekt gab. Die abgewählte Bundesregierung hatte das Projekt der Netzneutralität noch in ihrem Koalitionsvertrag stehen, hat es dann aber jahrelang verschleppt. Die FDP stand da die ganze Zeit auf der Bremse. Bei dem, was am Ende ins neue Telekommunikationsgesetz hineingeschrieben wurde, ist keine Spur mehr davon zu erkennen, dass man die Relevanz des Projekts Netzneutralität abzusichern verstanden hätte. Es ist aber auch vier ganze Jahre lang kein Wille erkennbar gewesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen das Zweiklasseninternet verhindern. Deswegen sind wir vor einigen Monaten hier als rot-grüne Mehrheit aktiv geworden. Wir sind aber auch bereit, an dem Projekt des europäischen Telekommunikationsmarktes mitzuarbeiten, weil wir es hier mit zwei wichtigen Verbraucherrechten zu tun haben.
Zum einen geht es darum – das ist, glaube ich, parteiübergreifender Wille –, die Abzocke beim Roaming zu beenden. Es ist wichtig, dass wir uns dabei jetzt auf den Weg machen.
Zum anderen ist Netzneutralität als ein zentrales Verbraucherrecht im digitalen Zeitalter zu gewährleisten. Dort haben wir noch einige Arbeit vor uns. An dieser Stelle sollten wir auch als Land durchaus Druck machen. Hier hat die neue Bundesregierung, die sich gerade in der Bildung befindet, eine große Aufgabe. Wir müssen aus Deutschland endlich Druck machen, damit es in Europa Netzneutralität gibt; denn Europa ist dabei der Schlüssel. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherigen Beiträge zu dem Thema haben gezeigt, dass viel Übereinstimmung besteht. Deswegen sollten wir versuchen, Herr Dr. Optendrenk, das auch in einen gemeinsamen Antrag zu überführen.
Sie haben zu Recht das begrüßenswerte Ziel ausgerufen, die Abschaffung der Roaminggebühren, die Vermeidung von Zusatzkosten. Aber auch die wettbewerbliche Öffnung, ein wichtiges Thema als Konsequenz der Reise- und Niederlassungsfreiheit in Europa, gehört zwingend dazu.
Richtig ist, dass in Brüssel bereits eine Initiative auf dem Weg ist. Das eine oder andere kann man durchaus kritisch begleiten. Wenn wir das am Ende zusammenbinden könnten, fände ich das gar nicht schlecht. Die Idee jedenfalls, das Telefonroaming an der Stelle abzuschaffen, halte ich für vernünftig.
Die Problematik im grenznahen Raum – Herr Optendrenk hat es geschildert – kann ich bestätigen. Auch ich komme aus einem grenznahen Bereich, es sind 26 km bis nach Belgien. Das ist ein Ärgernis, auch wenn Frau Kroes dies in der Antwort auf eine Kleine Anfrage als Scheinproblem bezeichnet hat. Ich kann nur sagen: Es ist ein Problem; Sie haben es dargestellt. Das würde sich mit der Abschaffung des Roaming sicherlich erübrigen.
Mir ist noch wichtig, dass wir den Blick nicht nur unmittelbar auf die Telefonie werfen, sondern auch auf das Datenroaming. Sie wissen, dass vermehrt über das Internet gearbeitet wird, dass Webbrowser, Apps und Internettelefonie an der Tagesordnung sind. Unsere Kinder nutzen das fast nur noch. Über WhatsApp, Skype, Viber wird versucht, zu kommunizieren. Das macht ein Riesendatenvolumen aus. Interessanterweise wird genau das Datenroaming nicht von der Verordnung erfasst.
Meines Erachtens müssten wir sie auf das erweitern, was heute State of the Art ist, damit man auch für die zusätzlichen neuen Medien, also die Internettelefonie, keine Roaminggebühren zu bezahlen hat. Denn man kann allein durch versehentliches, unabsichtliches Geraten in den anderen Raum zu astronomischen Rechnungen verdonnert werden. Ich meine, auch an der Stelle muss eingegriffen werden, damit wir in einem vereinigten Europa möglichst zu einem vereinigten Telefon- und Datennutzungsraum kommen. Auch wenn wir die Vereinigten Staaten von Amerika nicht analog in Europa haben, muss das Ziel jedenfalls ein einheitlicher Telefonie- und Datenübertragungsraum sein.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir in den Beratungen zu einem gemeinsamen Antrag kommen könnten, um das mit entsprechender Verve Rich
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Roaminggebühren sind nicht nur ein teures Ärgernis für Verbraucher, sie sind auch Ausdruck eines nicht funktionierenden, oligopolistisch organisierten Telekommarktes in Europa. Wenn Netzanbieter hohe Entgelte für Telefonate, SMS und mobiles Internet im Ausland ohne nennenswerte Gegenleistung berechnen, dann werden die europäischen Verbraucher über den Tisch gezogen.
Hier hat die EU viel zu spät mit der Deckelung der Roaminggebühren reagiert. Wir Piraten fordern seit Langem die Abschaffung der verbraucherfeindlichen Roaminggebühren in Europa. Dies ist besonders in Grenzregionen ein großes Ärgernis; Herr Dr. Optendrenk hat es sehr anschaulich geschildert. Wir begrüßen daher grundsätzlich die Stoßrichtung des Antrags der CDU. Doch der EU-Entwurf, der im CDU-Antrag etwas unreflektiert behandelt wird, bedarf einer genaueren Analyse; Kollege Schlömer von der SPD hat einiges sehr Treffendes und Richtiges dazu ausgeführt, insbesondere betreffend die Gefährdung der Netzneutralität in dem Bereich.
Die Frage ist, ob die in der EU-Verordnung enthaltenen Regelungen wirklich zu einer endgültigen Abschaffung der Roaminggebühren im Sinne der Verbraucher führen. Da haben wir Piraten so unsere Zweifel. So will die Kommission die Anbieter langfristig dazu bewegen, dass sie ihren Kunden im In- und Ausland die gleichen Tarife anbieten, entweder über das eigene Netz oder über sogenannte Roamingvereinbarungen mit ausländischen Anbietern. Entscheidend aus Verbrauchersicht ist, dass dies nicht mit Preiserhöhungen der nationalen Tarife einhergeht. Auch die Roamingvereinbarungen, die Anbieter untereinander abschließen sollen, bergen erhebliches Diskriminierungspotenzial. Wenige große Telekomkonzerne dominieren schon heute den europäischen Markt. Über Roamingabkommen könnten sie ihre Marktmacht auf Kosten kleinerer regionaler Anbieter weiter ausbauen.
Zudem enthält die EU-Verordnung noch weitere Schlupflöcher, mit denen Anbieter weiterhin höhere Tarife für die Handynutzung im Ausland durchdrücken können, insbesondere für die mobile Datenübertragung. Wir Piraten bleiben dabei: Verbraucherschutz hat absoluten Vorrang. Wir sagen: Men
schen schützen, nicht Profite. Gerade die Verbraucherschutzvorstöße aus Brüssel stellen sich immer wieder als unzureichend oder sogar als Mogelpackung heraus. Das werden wir im Ausschuss ansprechen und dort unsere Anregungen einbringen.
Grundsätzlich habe ich das Gefühl, dass in diesem Fall auch ein fraktionsübergreifender Antrag im Bereich des Möglichen liegt; das haben wir schon einige Male erlebt. Ich würde mich freuen, wenn es an der Stelle auch wieder klappt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Herrn Dr. Optendrenk dankbar, dass er am Anfang das praktische Beispiel geschildert hat. An meinem früheren Wohnort habe ich es fast wöchentlich erlebt, dass ich im holländischen Netz telefoniert habe. Das ist aber nicht der alleinige Anlass, um den es sich hier dreht.
Wir wissen: Im Frühjahr hob der Europäische Rat die Bedeutung des digitalen Binnenmarktes für das Wachstum hervor und rief zu konkreten Maßnahmen für eine möglichst baldige Verwirklichung des Binnenmarktes für die Informations- und Kommunikationstechnologie auf.
Im Einklang mit den Zielen der Strategie Europa 2020 hat die EU-Kommission daraufhin am 11. September dieses Jahres einen Verordnungsvorschlag über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation vorgelegt, in dem der bestehende Rechtsrahmen der Union für die elektronische Kommunikation ergänzt und angepasst werden soll.