Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zoll ist eine Bundesbehörde. Gemäß den Vorschriften des Zollverwaltungsgesetzes ist er unter anderem für die Überwachung der Zollgrenzen sowie für die Einnahme von Bundessteuern, von Zöllen für die Europäische Union und für die Einfuhrumsatzsteuer zuständig. Er verhindert die Zufuhr von Fälschungen in den Wirtschaftskreislauf und vollstreckt öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes. Insgesamt schützt der Zoll somit die Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen, die Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität.
Zu diesem Zweck sind die Zollbeamten auch in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Wenn sie dabei zollbehördliche Kontrollen durchführen, kommt es vor, dass beispielsweise Mängel an einem Lastkraftwagen auffallen oder dass sie bemerken, dass Fahrzeugführer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. Allerdings fehlt dem Zoll bisher die gesetzliche Befugnis, um entsprechenden Verdachtsmomenten nachzugehen. Deshalb müssen die Zollbeamten in diesen Fällen die Polizei verständigen. Den verdächtigen Fahrzeugführer bzw. das verdächtige Fahrzeug dürfen die Zollbeamten jedoch nur so lange festhalten, wie ihre zollbehördliche Kontrolle andauert.
Erscheint die Polizei also nicht rechtzeitig bis zum Abschluss der zollbehördlichen Kontrolle, so müssen die Zollbeamten den Lkw mit erheblichen Mängeln oder den unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrer weiterfahren lassen.
Dieser Zustand ist aus Sicht der CDU-Fraktion nicht hinnehmbar. Deshalb bringen wir den vorliegenden Gesetzentwurf ein, der eine Änderung der nordrhein-westfälischen Polizeiorganisation vorsieht.
Dadurch erhalten die Beamten der Zollverwaltung die notwendige Eilkompetenz, um mögliche Tatverdächtige in Zukunft bis zum Eintreffen der Polizei an ihrer Weiterfahrt zu hindern.
Die Zollbeamten werden damit übrigens den Beamten der Bundespolizei gleichgestellt, denen § 9 des nordrhein-westfälischen Polizeiorganisationsgesetzes schon heute eine entsprechende Befugnis einräumt. Die mit unserem Gesetzentwurf vorgeschla
gene Gleichstellung von Bundespolizei und Zoll ist aus meiner Sicht nicht nur sachgerecht, sondern längst überfällig. Es leuchtet jedenfalls nicht ein, weshalb der uniformierte und bewaffnete Zollbeamte in entsprechenden Einsatzsituationen in Nordrhein-Westfalen schlechter gestellt sein sollte als die Beamten der Bundespolizei.
Im Ergebnis wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf für alle Bürgerinnen und Bürger NordrheinWestfalens ein Zuwachs an Sicherheit geschaffen. Andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg oder Brandenburg haben ihre Polizeigesetze bereits vor einiger Zeit entsprechend geändert. Im rot-rot regierten Brandenburg wurde die Änderung übrigens durch einstimmigen Beschluss aller im Landtag vertretenen Fraktionen vorgenommen. Ich gehe deshalb davon aus, dass auch der Gesetzentwurf in diesem Hohen Haus auf breite Zustimmung treffen wird, und bitte darum, der Überweisungsempfehlung in den Innenausschuss zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Überweisungsempfehlung zuzustimmen, das ist das einzige, was wir machen können, so leid mir das tut. Denn bezüglich der Entstehung dieses Gesetzentwurfs, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, frage ich mich schon: Woher kommt der? – Man schaut ein bisschen herum und stellt fest: Einen fast wortgleichen Antrag hat die CDU-Fraktion im Dezember letzten Jahres in Bremen gestellt. Dazu sage ich: Gut abgeschrieben! – Die Vollzugsbeamten der Zollverwaltung waren nicht nur bei Ihnen, sondern auch bei uns in diesem und im letzten Jahr und haben dafür geworben.
Was mich – nachdem wir die Entstehung geklärt haben – jedoch ein bisschen wundert, ist, dass Sie selber den Betroffenen nicht gesagt haben, dass es gar keinen Sinn macht, und dass Sie denen nicht das Gleiche gesagt haben, was Sie denen während Ihrer Regierungszeit im Jahr 2009 gesagt haben. Im Jahr 2009 hat die abgewählte CDU/FDP
Landesregierung unter Innenminister Wolf eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um genau das zu prüfen, und ist zu dem Ergebnis gekommen: Es gibt keinen Bedarf. – Das hat sie im Übrigen auch dem Bundesfinanzminister mitgeteilt.
„Es gibt keinen Bedarf“ – das war die feste Auffassung der alten Landesregierung. Warum Sie das zu Ihrer Regierungszeit abgelehnt haben, aber jetzt als Opposition fordern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, erschließt sich mir nicht.
Am wenigsten nachvollziehbar ist für mich, dass Sie gerade selber sagen: Wir brauchen Einheitlichkeit! Das ist überfällig! Wir reden über die Gleichstellung mit der Bundespolizei! – Wer regiert denn in der Bundesrepublik? Wer kann denn die Gleichstellung der Bundespolizisten mit den Mitarbeitern des Bundes bei der Zollverwaltung bundesweit ganz leicht herstellen? – Das sind doch Sie im bisherigen Deutschen Bundestag und wenn wir über Koalitionsverhandlungen reden, dann von mir aus auch im zukünftigen Deutschen Bundestag.
Wir können doch den Menschen schlecht erklären, dass es einen Flickenteppich gibt, dass es für einen Straftäter, über den Sie gerade gesprochen haben, einen Unterschied macht, wenn er auf der A45 fährt, ob er in Burbach in Nordrhein-Westfalen oder in Haiger in Hessen, ein paar Kilometer weiter, angehalten wird.
Diesen Unterschied können nur Sie beheben. Sie haben nicht zufällig nur drei Bundesländer von 16 benannt. Wenn wir das bundesweit regeln wollen, frage ich: Wo sind denn Ihre Initiativen im Deutschen Bundestag während der letzten Jahre gewesen? – Es gibt keine.
Es ist, glaube ich, gut, wenn sich Bundeszollbeamten und Landespolizei heute in Verbindung setzen und der Zoll sagt: Wir machen demnächst eine Schwerpunktkontrolle. Es könnte sein, dass wir uns bei euch melden bei dem Versuch, jemanden festzuhalten, bei dem wir festgestellt haben, dass es ein flüchtiger Straftäter oder jemand ist, der unter Alkohol- oder Drogenmissbrauch fährt.
Deshalb zum Abschluss: Ihr Gesetzentwurf gehört nicht hierhin, sondern in den Deutschen Bundestag. Wir werden daher Ihren Entwurf ablehnen und befinden uns dabei übrigens in guter Gesellschaft. Denn der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei fordert ebenfalls – gemeinsam mit uns – eine bundesweite Regelung. Ein schönes Thema für Koalitionsverhandlungen in Berlin! – Besten Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits heute haben die Bediensteten der Zollverwaltung hoheitliche Aufgaben wie zum Beispiel das Anhalten von Personen mit Waren im Rahmen der Überwachung des Verkehrs im grenznahen Bereich, das heißt bis zu einer
Tiefe von 30 km von der Grenze bis ins Landesinnere. Allerdings finde ich schon, dass man bei der Forderung nach einer Ausweitung der Befugnisse, die letztendlich Rechte der Betroffenen einschränken, grundsätzlich darüber reden muss, ob es diese Notwendigkeit überhaupt gibt. Ich finde es grundsätzlich auch problematisch, zu sagen: Wir weiten Befugnisse einfach mal so aus.
Mit diesem Gesetzentwurf wollen Sie die Eingriffsbefugnisse unserer Landespolizei auf die Vollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundesfinanzministeriums übertragen, was – dem können wir uns auch anschließen – offensichtlich von vielen als nicht notwendig erachtet wird.
Das Thema als solches ist nicht wirklich neu. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft fordert die Eilbefugnisse für die Vollzugsbediensteten der Zollverwaltung in den entsprechenden Landespolizeigesetzen, sagt aber eigentlich auch, dass wir hier eine bundeseinheitliche Regelung bräuchten. Abgesehen davon, dass Polizeirecht Landesrecht ist und es daher vermutlich immer einen Flickenteppich an unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Polizeigesetzen geben wird, haben meines Wissens bisher nur die Bundesländer Bayern, BadenWürttemberg, Brandenburg und Sachsen entsprechende Regelungen in ihren Landespolizeigesetzen. Brandenburg ist gerade schon vom Kollegen angesprochen worden. Es wurde gesagt, es habe bei der Abstimmung im Landesparlament ein einstimmiges Ergebnis gegeben.
Das stimmt so nicht ganz. Denn die Grünen haben sich in Brandenburg bewusst enthalten, haben dem Gesetz also nicht zugestimmt. In Schleswig-Holstein braucht man übrigens keine gesetzlichen Veränderungen, weil da Zollvollzugskräfte bereits auch vom Polizeibegriff im Landesgesetz umfasst sind.
Was jedoch ganz interessant ist: Die SPD, der Abgeordnete Mike Bischoff, im brandenburgischen Landtag hat vor der Diskussion über das Gesetz im Landtag dort eine Kleine Anfrage gestellt und gefragt, welche Erfahrungen es in den unterschiedlichen Ländern eigentlich gibt, die diese Regelung in ihren Polizeigesetzen haben. Dabei ist zum einen für Baden-Württemberg herausgekommen, was ich nicht so verwunderlich finde, dass die abgefragten Zollbehörden mit dieser Regelung ganz zufrieden sind.
Doch für Bayern – das ist das eigentlich Spannende, weil Bayern gerade auch angesprochen worden ist – ist festgestellt worden, dass von dieser Regelung – die Regelung ist Ende 2007 gefasst worden und am 1. Januar 2008 in Kraft getreten – in dem Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zur Auskunft des bayerischen Innenministeriums am 12. Oktober 2011, also im Prinzip fast ganze vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, von dieser Eilkompetenz der Zollverwaltungsbehörden, die Sie als CDU
Ich finde, das zeigt sehr deutlich, dass anscheinend keine Notwendigkeit für diese Regelung, für diese Eilbefugnisse besteht, zumindest in Bayern nicht. Doch auch die Landesinnenminister sind bisher zu dem Ergebnis gekommen, zumindest mehrheitlich, dass es für diese Regelung offenbar keine Notwendigkeit gibt, nicht in ihren Ländern. Denn das Bundesfinanzministerium, wie gesagt zuständig für die Zollverwaltung, ist in dieser Frage bereits mehrfach an die Länder herangetreten. Bisher ist diesem Wunsch nicht entsprochen worden.
Ich kann mich dem für die grüne Fraktion im Landtag nur anschließen, dass wir keine Notwendigkeit und keinen Bedarf sehen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe tatsächlich heute das erste Mal geklatscht, als Herr Stotko geredet hat.
Ich bin mir sicher, das war kein Fehler. Denn ich glaube, in dieser Sache, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, liegen Sie isoliert und allein und auch falsch.
Der Zoll ist für den Zoll da, und der Zoll ist keine Hilfspolizei – so wie wir auch in der Vergangenheit die Baupolizei abgeschafft haben, wie auch die Gerichtsvollzieher nicht mit der Schusswaffe herumrennen und den, der eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, direkt festnehmen und mitnehmen können.
Es ist vor allen Dingen so, dass der Zoll beim Bund angesiedelt ist. Wir sind der Meinung, dass Polizeiarbeit nun einmal Kernkompetenz der Länder ist, und da wollen wir auch keine weiteren Vermischungen zulassen.
Ich finde, wir sollten sogar diesen Antrag zum Anlass nehmen, über die Befugnisse der Bundespolizei in diesem Parlament erneut zu diskutieren und nachzudenken. In meinen Augen ist es nicht zwingend, dass der Bund Polizeikräfte vorhält, die alle Bahnanlagen sichern und die am Flughafen zu Reibungspunkten mit der Länderpolizei kommen. Ich glaube, dass wir uns deswegen auch mit der Zollverwaltung keinen Gefallen tun würden.
Die Polizei muss vor allen Dingen die Örtlichkeiten kennen. Es gibt viele andere Dinge, die zu berücksichtigen sind. Die Staatsanwaltschaften sind in der Regel ja auch für die Haftbefehle zuständig etc. pp.
Ich will es kurz machen: Wir stimmen natürlich der Überweisung zu. Doch ich weiß jetzt schon, wie ich nächstes Mal im Plenum abstimme, nämlich mit Ablehnung. – Herzlichen Dank.