riellen Interpretation von Rahmenvorgaben. Ministerialbürokratie soll also entgegen der gelegentlichen Behauptung des Kollegen Schultheis – an der Stelle will ich durchaus Differenzierungen feststellen – ohne parlamentarische Kontrolle in den Haushalt und die Personalverwaltung der Hochschulen eingreifen können.
Meine Damen und Herren, Sie wollen detailliert bestimmen können, was an den Hochschulen wie organisiert wird, was die Hochschulen anbieten und sogar, in welchen Bereichen die Hochschulen forschen dürfen. Das wird nicht unsere Zustimmung finden.
Das von Ihnen beabsichtigte Instrument der Rahmenvorgabe, zu dem in der Anhörung dezidiert Stellung genommen worden ist, stößt im Übrigen auf massive verfassungsrechtliche Bedenken. Ich hatte den Eindruck, dass das in der Diskussion teilweise schon aufgegriffen wurde. Meine Damen und Herren, in dem Zusammenhang kommt es ganz entscheidend darauf an, dass wir gegenüber den Hochschulen die bestehenden Instrumente nutzen, aber keine exekutive Rechtssetzung und damit einen kalkulierten Verfassungsbruch eingehen. Das hilft niemandem.
Es wird behauptet, es gäbe einen Blindflug bei der Mittelverwendung. Das lässt sich durch nichts rechtfertigen. Ich habe an meinem Platz einen Stapel Berichte der Fachhochschule Düsseldorf liegen. Die anderen Hochschulen haben alle ähnliche Berichte, die eine solche Detailtiefe haben, dass wir uns im parlamentarischen Raum einmal Gedanken darüber machen sollten, welche Detailtiefe wir denn überhaupt haben wollen, welche Anforderungen wir an das Berichtswesen stellen. Schon nach dem jetzigen Hochschulrecht gibt es hinreichend Möglichkeiten, über Zielvereinbarungen mit den Universitäten genau diese Daten und Berichte abzufragen.
Zu den Hochschulräten ist gerade schon vieles richtig gesagt worden. Ich finde es wirklich wichtig, dass es an den Hochschulen Entscheidungsprozesse ohne alte ideologische Grabenkämpfe gibt. Die Hochschulräte haben der universitären Landschaft und der Fachhochschullandschaft in NordrheinWestfalen gutgetan. Wir sehen deshalb keinen wesentlichen Änderungsbedarf oder gar einen Bedarf, die Hochschulräte abzuschaffen.
Herr Präsident, wir haben im ganzen Verfahren deutlich gesagt – ich komme zum Schluss –, dass wir uns gerne Vorschläge anschauen, wie wir durch eine Novellierung des Hochschulgesetzes auf der Grundlage dieses Freiheitsgedankens die Hochschulen weiterentwickeln
Der Dialog war nicht zielführend. Insofern möchte ich klar zum Ausdruck bringen, dass wir den Gesetzentwurf der Piraten nach wie vor ablehnen, aber bezüglich unseres Antrags um Zustimmung bitten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Lassen wir doch noch einmal Revue passieren, wie in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf zur Stärkung der Wissenschaftsautonomie im Ausschuss argumentiert worden ist. Die Kernfrage für uns blieb dabei: Was ist Autonomie, insbesondere im Kontext der Wissenschaften?
Wir definieren Autonomie so, dass die Hochschulen ihre Entscheidungen mit allen Mitgliedern treffen und dies für Gesellschaft und Politik transparent und nachvollziehbar sein soll. Der Staat hat nach unserer Auffassung dabei eine Gewährsträgerfunktion, die in etwa mit der Funktion für die Jurisdiktion als dritter Kraft in der Demokratie im Rahmen der Gewaltenteilung vergleichbar ist.
Die Suche nach wissenschaftlicher Wahrheit und die Mehrung von Weltwissen sollte ein Maximum an Unabhängigkeit besitzen. Alles andere wirkt sich kontraproduktiv auf unsere Innovationskraft aus. Das verstehen wir unter wirklicher Wissenschaftsautonomie, ganz im Sinne der verfassungsmäßig garantierten Freiheit von Forschung und Lehre! Auffassungen – Herr Berger, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit –, die entweder in Richtung Staatsdirigismus oder Marktdiktat gehen, sind hier gleichermaßen fehl am Platze.
Wir konnten im Rahmen der Beratungen im Ausschuss allerdings und leider den Eindruck gewinnen, dass sich die politische Diskussion wie ein Pendel zwischen nur diesen beiden Polen bewegt. Dafür stehen nach unserer Auffassung insbesondere die rückwärtsgewandten Ideen von Union und FDP. Uns geht es aber im Prinzip um die Abschaffung dieses Pendels. Durch die Ausgestaltung der Hochschulräte wurde der Generalangriff auf die akademische Selbstverwaltung gestartet.
Diese Auseinandersetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, gilt es zu führen. Aber Sie bleiben bei einem „Weiter so“. An die Kernfrage der Wissenschaftsautonomie wollen Sie nach unserer Auffassung nicht wirklich ran.
Unser Gesetzentwurf zur Stärkung der Wissenschaftsautonomie jedoch wirkt positiv zugunsten einer generellen Mehrung von Unabhängigkeit. Die Senate – Frau Seidl hat es angesprochen – werden wieder gestärkt und die hochschulinterne Demokratie gestärkt sowie ausgebaut, was auch das Erlernen von Demokratie für zukünftige Führungskräfte in der Hochschule ermöglicht.
Die Frage, die sich die regierungstragenden Fraktionen gefallen lassen müssen, ist allerdings, warum sie ihre wahlprogrammatischen Positionen zur Frage der Hochschulräte wieder revidiert haben. Denn es gilt, Folgendes festzuhalten – Frau Seidl hat es schon angesprochen –:
Erstens. Hochschulräte sind demokratisch nicht legitimiert und auch – zumindest teilweise – verfassungsrechtlich bedenklich. Vor allem die Wahl der Rektorate ist so nicht legitimiert und damit verfassungswidrig.
Zweitens. Hochschulinterne Demokratie wurde abgebaut im Gegensatz zum Anspruch, angehende Führungskräfte Demokratie aktiv erfahren zu lassen.
Drittens. Externe sollen teilhaben an der Kontrollaufsicht für Hochschulbedienstete. Das ist für uns ein absolutes No-Go.
Viertens. Die Hochschulräte werden nicht öffentlich bestellt, und sie tagen auch nicht öffentlich. Da sie über Steuergelder befinden, ist dies allein unter den Gesichtspunkten der Transparenz ein Grund, sie abzuschaffen oder aber in Beiräte umzuwandeln.
Fünftens. Die Zusammensetzung der Hochschulräte ist systemfremd. Denn Hochschulen sind, egal, ob Landeseinrichtungen oder Körperschaften öffentlichen Rechts, keine Unternehmen, die am Markt agieren.
Sechstens. Hochschulen erfüllen ihren gesellschaftlichen Auftrag in der Erarbeitung neuer Erkenntnisse und in Bildung und Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, und das tun sie mit nicht unerheblichen Steuergeldern. Diese Verwendungen sind nicht gegenüber externen Hochschulratsmitgliedern zu rechtfertigen, sondern gegenüber den Steuerzahlern bzw. den demokratisch legitimierten Parlamenten.
Dieser Generalangriff auf die akademische Selbstverwaltung ist unserer Auffassung nach nur zu stoppen, wenn die Hochschulräte abgeschafft oder in Beiräte mit geringerer Befugnis umgewandelt werden und dazu die Senate wieder zum höchsten Gremium an der Hochschule werden.
Siebtens. Das ist mir ganz wichtig zu sagen: Externe gesellschaftliche Expertise vom Standpunkt der Hochschule aus ist selbstverständlich an Hochschulen notwendig und sollte gewollt sein, allerdings – ich sage es noch einmal – in Form von Beiräten, die Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben. Hierbei sind auch regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, weil Hochschulen für Kommunen einen nicht unerheblichen Standortvorteil darstellen.
Leider wird heute eine Chance vergeben, eine wirkliche Wissenschaftsautonomie zu stärken. Aber ich möchte Rot-Grün an der Stelle einladen. Wir stehen für die Copy-and-Paste-and-Mix-Kultur. Bedienen Sie sich bei einigen Elementen aus unserem Antrag!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben erst vor wenigen Tagen im Ausschuss den Haushalt 2014 eingebracht und dort die ersten Vorschläge diskutiert. Die Landesregierung hat Ihnen vorgeschlagen, so viel Geld wie noch nie für den Bereich Wissenschaft und Forschung auszugeben, 7,9 Milliarden €. Damit ist klar, dass Bildung und Forschung in Nordrhein-Westfalen eindeutige Priorität haben.
Wir haben aber von vornherein auch sehr deutlich und klar gesagt, dass wir den gesetzlichen Rahmen der Hochschulen weiterentwickeln wollen. Es geht nicht um eine Art Rechenschaft, was die Hochschulen gemacht haben, sondern es geht um die Frage der Zukunft, wie sich die Hochschulen entwickeln werden und welche Anforderungen es sind, die wir in der Zukunft haben.
Da wundere ich mich doch etwas über die Vorwürfe, die in dieser Runde immer wieder kommen. Es geht nicht um die Forschungsfreiheit. Die Forschungsfreiheit ist im Grundgesetz garantiert. Da geht niemand dran, weder in diesem Landtag noch in irgendeinem anderen Landtag.
Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen auch keine Belehrungen zur Hochschulautonomie. Die ist nicht von CDU und FDP erfunden worden – das muss man hier so klar sagen –,
die ist von Reimut Jochimsen und vielen anderen sozialdemokratischen Ministerinnen und Ministern entwickelt worden, und zwar über Jahre.
Wir haben hier einen intensiven Diskussionsprozess über ein Hochschulgesetz angestoßen. Ja, das ist ungewöhnlich. Es ist auch für die Opposition manchmal schwer zu ertragen. Das ist mir durchaus klar. Aber es ist ein anderer Politikstil, den wir hier nach vorne bringen.
Der Diskussionsprozess hatte ein ganz klares Ziel. Wir haben gesagt: Wir wollen mehr Transparenz darüber, wie die vielen Mittel, die die wir im Bildungs- und Forschungsbereich haben, ausgegeben werden. Wir wollen eine stärkere Landesplanung, weil 37 Hochschulen noch nicht automatisch das Landesinteresse ausmachen. Wir wollen das Thema „gute Arbeit“ thematisieren, weil es wichtig ist, dass es an den Hochschulen gute Arbeitsbedingungen gibt. Und es geht uns um demokratische Teilhabe. Hochschulen müssen auch Schulen der Demokratie sein, denn hier wird der Führungsnachwuchs für die Zukunft ausgebildet.
Wenn ich mir die Diskussion hier im Parlament vor Augen führe, dann habe ich den Eindruck, dass wir uns sowohl mit den Eckpunkten als auch mit dem Referentenentwurf, der jetzt auf den Weg kommt, auf einem sehr moderaten und abgewogenen Pfad zwischen den hier dargestellten Meinungen bewegen.
Ich bin davon überzeugt, dass sich der intensive Dialogprozess schon jetzt gelohnt hat. Wir haben eine sehr konstruktive Diskussion mit den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen. Wir haben sehr konkrete Vorschläge, was man verbessern könnte. Es sind viele Anregungen, die auch in den Referentenentwurf einfließen werden. Wir haben von vornherein zugesagt, dass wir das so machen. Wir sind durchaus lernfähig und werden das auch einfließen lassen. Wir werden gemeinsam mit allen daran arbeiten, die Hochschulen weiterzuentwickeln und sie zukunftsfest zu machen.