Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

Ich komme erstens zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten Schulz und Stein Drucksache 16/4495. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP, die beiden Kollegen Schulz und Stein und weitere vier Kollegen der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Die restlichen Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten Schulz und Stein Drucksache 16/4496. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP, die beiden Kollegen Schulz und Stein und weitere fünf Mitglieder der Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Die restlichen Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist auch dieser Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen drittens zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Abgeordneten Schulz und Stein Drucksache 16/4497. Wer gibt diesem Antrag seine Zustimmung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP, die beiden Kollegen Schulz und Stein und weitere fünf Kollegen der Piratenfraktion. Gegenstimmen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Auch in diesem Fall die restlichen Mitglieder der Piratenfraktion. Damit ist auch der dritte Änderungsantrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/4000 entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4399, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer kann dem seine Zustimmung erteilen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – CDU, FDP und alle anwesenden Piraten.

(Heiterkeit von den PIRATEN)

Man muss ja genau gucken.

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Das schärft den Blick!)

Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Nachtragshaushaltsgesetzentwurf 2013 Drucksache 16/4000 in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis unverändert verabschiedet.

Die Fraktionen haben sich, wie Ihnen bekannt und aus der Tagesordnung ersichtlich ist, darauf verständigt, die dritte Lesung in der heutigen Plenarsitzung unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung durchzuführen. – Dagegen erhebt sich auch jetzt kein Widerspruch.

Dann rufe ich die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zum Nachtragshaushaltsgesetz 2013

Drucksache 16/4000 auf. Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Da eine Rücküberweisung zur dritten Lesung nicht stattgefunden hat, ist Grundlage der Entscheidung die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur zweiten Lesung Drucksache 16/4399. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – CDU, FDP und die Piratenfraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/4000 in dritter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis verabschiedet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt

3 Gesetz über die Feststellung des Haushalts

plans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3800

Ergänzung der Landesregierung Drucksache 16/4300

Beschlussempfehlungen und Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksachen 16/4400 – Neudruck – bis 16/4407, 16/4409, 16/4470, 16/4411 bis 16/4415 und 16/4420

zweite Lesung

Und:

Finanzplanung 2013 bis 2017 mit Finanzbericht 2014 des Landes Nordrhein-Westfalen

Drucksache 16/3801

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4421

In Verbindung mit:

Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2014 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 – GFG 2014)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3802

Ergänzung der Landesregierung Drucksache 16/4300

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/4417

zweite Lesung

Und:

Gesetz zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAGÄndG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3966

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/4357 – Neudruck

zweite Lesung

Die Veränderungen durch die im Haushalts- und Finanzausschuss gefassten Beschlüsse sind auch in den Veränderungsnachweisen dargestellt.

Zum weiteren Verlauf der heutigen Beratung unter dem Tagesordnungspunkt 3 möchte ich noch einmal daran erinnern, dass im Ältestenrat vereinbart wurde, das Beratungsverfahren mit der Reihenfolge der zu beratenden Einzelpläne und den vorgeschlagenen Redezeiten der Ihnen ergänzend vorliegenden Tagesordnung zu entnehmen.

Nach Beendigung der Aussprache über jeden Einzelplan erfolgt die Abstimmung über diesen Einzelplan. Über den Einzelplan 20 stimmen wir allerdings erst morgen, vor der Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung, ab. Liegt ein Änderungsantrag zu einem Einzelplan vor, wird zunächst über diesen und erst im Anschluss über den Einzelplan abgestimmt.

Über eventuelle Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz 2014 und über das Haushaltsgesetz selbst stimmen wir morgen ab, ebenso über das Gemeindefinanzierungsgesetz.

Zwischen 12:30 Uhr und 14 Uhr finden an beiden Tagen, also heute und auch morgen, keine Abstimmungen statt. Die Haushaltsplanberatungen werden heute nach der Aussprache über den Einzelplan 01 lediglich unterbrochen und morgen fortgesetzt.

Mit all diesen vielen Erläuterungen und Vorbemerkungen inhaltlicher und strukturierender Art kommen wir jetzt zur Aussprache über das

Gemeindefinanzierungsgesetz

und alle damit in Verbindung stehenden Gesetze. Als erstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Kuper für die CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bundesweit sorgt eine positive Entwicklung des Steueraufkommens für eine positive Entwicklung der Einnahmen in den Kommunalhaushalten. Die Gemeindehaushalte 2012 haben im Bundesdurchschnitt ein Plus von 2,2 Milliarden € erzielt, während in Nordrhein-Westfalen weiterhin ein negativer Finanzierungssaldo von 400 Millionen € zu beklagen ist. Nur 10 % der Kommunen können ihren Haushalt noch ausgleichen.

Vielerorts unterbleiben notwendige Investitionen. NRW-Kommunen investieren weniger als der Durchschnitt. Die Sozialausgaben der Kommunen explodieren. Der jährliche Aufwand der kommunalen Familie kann durch die Zunahme der Schlüsselzuweisungen nicht aufgefangen werden. Die Verluste steigen. NRW erhebt bundesweit schon die höchsten kommunalen Steuersätze. Daher wird NRW, wie im FiFo-Gutachten ausgeführt, als Hochsteuerland bezeichnet.

Wir haben eine Rekordhöhe bei den Kassenkrediten mit 25 Milliarden €, mehr als die Hälfte aus NRW. Damit ist es noch nicht genug. Trotz Einführung des Stärkungspaktes im Jahre 2011 steigen die Kassenkredite weiter. Die Gesamtverschuldung unserer Kommunen beträgt mehr als 50 Milliarden €.

Wenn Sie nach den Ursachen dieses Dilemmas fragen, gibt es mehrere. Begonnen hat es bereits in den 80er-Jahren durch Entscheidungen der damaligen SPD-Landesregierung; das wurde durch unsere Berichtsanfrage im Kommunalausschuss jetzt noch einmal offensichtlich. Dieser Bericht ist aus unserer Sicht der regierungsamtliche Offenbarungseid, dass es keine Kompensation für die Verbundsatzsenkungen seit 1982 gab. Hierbei hat man sich nicht einmal die Mühe gemacht, den erstaunlichen Entzug

bei den Kommunen für die Erfüllung der Aufgaben unter der absoluten Regierung der SPD in den 80er-Jahren zu verbrämen. Letztlich steht mit dem Bericht fest, dass die Landesregierungen der 80erJahre mit den Verbundsatzentscheidungen die Grundlage dafür gelegt haben, dass der kommunalen Familie bis heute 51 Milliarden € entzogen werden.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Was man Schwarz-Gelb so gerne vorwirft, hat man selber getan, allerdings in größerem Stil, nämlich im Umfang von 51 Milliarden €.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Hört, hört!)

Diese Summe entspricht dem, was die Kommunen heute an Schulden haben.