(Beifall von der CDU – Michael Hübner [SPD]: Das ist keine politische Entscheidung! Das hat doch mit dem Kriterium der A- bundanz überhaupt nichts zu tun, Herr Ku- per!)
Und das bei folgenden Fakten: Nur sieben Kommunen haben einen ausgeglichenen Haushalt, 35 haben Defizite in Millionenhöhe, 17 Städte sind im Nothaushaltsrecht oder in der Haushaltssicherung. Aber gleichwohl sollen sie Soli zahlen?
Nein. – Sie lassen die Vorbelastungen der Solizahler, zum Beispiel deren Schulden in Höhe von rund 2,5 Milliarden €, außer Acht. Sie machen die Solizahler quasi per Gesetz zu Unterhaltspflichtigen für andere Kommunen und wenden bei der Unterhaltspflicht mit der Abundanz die gleichen harten Kriterien wie für die Hilfeempfänger nach dem GFG an. So etwas wäre im sozialen Unterhaltsrecht ein Skandal. Nicht zuletzt deshalb glaube ich auch, dass dieser Entwurf verfassungswidrig ist.
In Monheim belasten Sie jede Bürgerin und jeden Bürger mit 584 € pro Jahr, in Straelen mit 259 €, in Borbach mit 214 €.
Und Sie müssen sich dabei fragen: Wie oft wollen Sie Solidarität einfordern? Beim GFG lassen Sie die Steuerstarken heraus und verteilen die Milliarden auf die anderen. Die müssen das zweite Mal Solidarität leisten bei den Umlageverbandszahlungen. Und jetzt das dritte Mal beim Kommunal-Soli! All das belegt: Dieses System ist paradox.
Fakt ist: Mit diesem Gesetzentwurf verlängern Sie den Stärkungspakt um zwei Jahre, noch bevor er im Landtag überhaupt beschlossen worden ist.
Fakt ist auch: Die 780 Millionen € müssen letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und Gewerbetreibenden aufgebracht werden.
Fakt ist ebenso: Keine Kommune weiß über 2014 hinaus, wie viel zu zahlen ist. Bei Ihrem System kann es sogar passieren, dass selbst heutige Emp
Also: Der Soli bleibt falsch. Für die betroffenen Kommunen ist Ihre Entscheidung heute ein harter Einschnitt in die Selbstverwaltung. Sie legen einen Flächenbrand, Sie provozieren, dass weitere Kommunen in die Haushaltsmisere geraten.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuper. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.
Frau Präsidentin! Meine Kollegen, meine lieben Kolleginnen! Lassen Sie mich eingangs sagen: Nachdem ich Ihre Ausführungen, Herr Kuper, gehört habe, kann ich nur ein Resümee ziehen: Das ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.
Ich habe mir erzählen lassen: 2011, als diskutiert worden ist über die Frage, wie wir mit der Situation der hoch verschuldeten, der überschuldeten Gemeinden umgehen, wurde von Ihrer Seite – „ihrer“ klein geschrieben – gesagt: Das, was da an Landesgeldern bereitgestellt worden ist, ist überhaupt nicht auskömmlich. Wir brauchen zusätzliches Geld – Sprich: Oben sollten noch 300 Millionen € drauf.
Danke für den Hinweis! Den brauchte ich nämlich. Den brauchte ich deshalb, weil das die Herangehensweise der CDU in ihrer Regierungszeit war. Die haben nämlich Folgendes gemacht: Befrachtungen vorgenommen, bestimmte Bestandteile wie die Grunderwerbsteuer herausgenommen. Mit dem Ergebnis: Es gab eine Verteilmasse, die in Abzug gebracht werden konnte. Das hat uns als Landeshaushaltsgesetzgeber gutgetan. Möglicherweise
wäre Ihre Herangehensweise Folgende gewesen: Auf diese Art und Weise finanzieren wir auch den Solidarpakt.
Das machen wir nicht. Das haben wir beispielsweise im Zusammenhang mit der Diskussion zur Verabschiedung des GFG 2014 deutlich gemacht. Ich
will Ihnen die Zahlen vor Augen führen: Als Landesgesetzgeber geben wir rund 420 Millionen € für den Stärkungspakt. Rund 400 Millionen € beträgt der Wert, der durch die Herausnahme der Befrachtung und die Einbeziehung der Grunderwerbsteuer herausgekommen ist.
Dann schüren Sie so richtig schön den Konflikt zwischen den angeblich gut arbeitenden, sparsamen Westfalen, Rheinländern usw. Man kann das beliebig ausweiten.
(Zuruf von der CDU: Eben nicht! – Gegenruf von Dietmar Bell [SPD]: Keine Ahnung! Frechheit! Schämen Sie sich! Fragen Sie Ih- ren Oberbürgermeister Peter Jung! – Weitere Zurufe)
“Angeblich“. – Folgt man Ihnen, können die Politiker aus den Ruhrgebietsstädten gar nicht anders, als mit dem Geld nur prassend umzugehen.
Das ist doch völlig daneben. Selbstverständlich nehme ich wahr, dass alle in diesem Zusammenhang versuchen, mit den Haushaltsmitteln sparsam umzugehen. Das ist im Übrigen Ihre Verpflichtung.
Selbstverständlich wissen wir – das trifft nicht nur für rot-grün, sondern auch für schwarz-gelb geführte Gemeinden –
aus der Vergangenheit, dass es eine ganze Reihe von Fehlentscheidungen mit Blick auf die Schaffung von Infrastruktureinrichtungen gegeben hat, die ohne Zweifel heute sicherlich haushaltsbelastend sind.
Aber Sie sollten auch einmal anerkennen, wie sich die Situation in den überschuldeten Gemeinden tatsächlich darstellt. Herr Kuper, Sie haben vorhin das Beispiel Monheim gebracht. Ich fand das nett. Wenn man sich die Situation der Stadt Monheim im Detail ansieht, stellt man fest, dass Monheim, eine Gemeinde mit 40.000 Einwohnern, Gewerbesteuereinnahmen erzielt, die etwa mit denen der Stadt Duisburg vergleichbar sind.
Bezogen auf die Planungen, die für 2014 angesetzt worden sind, haben wir Vergleiche, die etwa auch mit Dortmund greifen. Wir haben in den Stärkungspaktgemeinden Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf zwischen 400 € und 500 €.
Eine Stadt wie Düsseldorf jammert über ihre Defizite, die sie in den letzten zwei Jahren gehabt hat, und hat ein Pro-Kopf-Einnahmen von etwa 1.400 €. Das heißt, es gibt eine Differenz von 1.000 € Gewerbesteuereinnahmen pro Kopf. Das multipliziert mit 600.000 Einwohnern bedeutet einen Mehrertrag von 600 Millionen €, die der Stadt Düsseldorf zur
Das kann man natürlich in der Richtung missdeuten, dass die Duisburger offensichtlich nicht sparsam mit ihren Geldern umgehen können. Das ist die Realität; mit der sollten Sie sich auseinandersetzen.