Protokoll der Sitzung vom 29.11.2013

(Daniel Schwerd [PIRATEN]: Weil er gut ist! – Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Wir nennen das Fortschritt!)

Er war damals genauso unsinnig wie heute. Heute hat er nur eine größere Basis und wird wahrscheinlich beschlossen. Es wird einiges zu dem Antrag erzählt, was gar nichts mit dem Kern des Antrags zu tun hat.

Ein freier Zugang zum Internet ist interpretationsbedürftig. Bedeutet das in jedem Fall einen kostenfreien Zugang? Viele sagen, das muss der Staat

leisten. Was muss der Staat noch alles leisten? Jede Stadt oder Landgemeinde muss jetzt kostenfreies WLAN anbieten? Sie drücken auf die Tränendrüse und sagen, dadurch ist die Teilhabe weiterer Bevölkerungsschichten möglich. Für mich sage ich, wer ein teures Handy, ein Smartphone hat, der hat vielleicht auch fünf Euro für eine Flatrate zur Verfügung. Ich glaube nicht, dass jemand zwar ein teures Handy hat, von der Kommunikation aber ausgeschlossen ist. Er ist auch jetzt schon im Netz.

Dass man in Zukunft auch Missbrauch im Netz bekämpfen muss, ist unstrittig. Anfang des Jahres gab es einen Fall in Gladbeck, bei dem ganze Bevölkerungsgruppen verunglimpft wurden. Im Netz wurden Unterstellungen anonym verbreitet. Erst als die Staatsanwaltschaft die Identität lüften konnte, stellte man fest, es war der städtische Pressesprecher. Wenn alles frei ist, kann man dies aber nicht mehr. Wenn keiner mehr dafür verantwortlich ist, dass er sein Netz zur Verfügung stellt, dann kann man alles im Netz machen. Dann kann man Kinderpornografie herunterladen und Ebay-Schweinereien veranstalten. Dann kann man Verabredungen zu Straftaten vornehmen.

Das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2010 ist eindeutig, Herr Kollege.

(Zuruf von Matthi Bolte [GRÜNE])

Ja, vom BGH.

Solange Sie keinen professionellen Hotspot zur Verfügung stellen, machen Sie sich nicht strafbar. Sie können bestenfalls auf Unterlassung verklagt werden. Sie machen sich aber nicht strafbar, wenn ein Café einen Internetanschluss zur Verfügung stellt und damit Missbrauch betrieben wird.

(Oliver Bayer [PIRATEN]: Warum gibt es dann kein Internet-Café mehr?)

Was? Sie müssen ein bisschen lauter sprechen.

(Zuruf von Oliver Bayer [PIRATEN])

Sie können sagen: Das ist Rechtsunklarheit. Wenn das für Sie unklar ist, muss das nicht allgemein Unklarheit bedeuten.

Herr Kollege Hegemann, ich bin nicht überrascht – Sie vielleicht auch nicht –, dass der Kollege Schwerd Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen möchte. Wollen Sie die zulassen?

Ja, und die nächsten zwei auch.

(Beifall von der CDU)

Und die nächsten zwei auch. Das ist quasi ein Freifahrtschein. – Herr Kollege Schwerd, bitte schön.

Es ist furchtbar lieb, dass Sie das zulassen. Herzlichen Dank. – Ich habe versucht, es mir zu verkneifen, weil da so viele Ungenauigkeiten waren. Was ich Sie gerne fragen möchte – es sollte Ihnen bekannt sein –: Wie sieht es denn mit dem Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht aus? Sie sprechen die ganze Zeit strafrechtliche Komponenten an. Was hat das jetzt mit der zivilrechtlichen Frage zu tun?

Gar nichts.

(Beifall und Heiterkeit von den PIRATEN)

Ich sprach übers Strafrecht. Es kann sich keiner zivilrechtlich strafbar machen. Ich habe über das Strafrecht gesprochen.

Sie sagen, es ist eine Rechtsunsicherheit im Strafrecht, aber meinen Zivilrecht. Natürlich habe ich kein Interesse daran, eine Abmahnindustrie zu fördern.

(Zurufe)

Ich habe auch ein Interesse daran, dass, wenn einer ein Instrument zur Verfügung stellt, dies sozial verantwortlich geschieht.

(Daniel Schwerd [PIRATEN]: Keine Ahnung!)

Keine Ahnung, das kenne ich. Ihre Ahnung wurde im Bundestag schon nicht gebraucht. Ich gehe davon aus, sie wird in Zukunft hier auch nicht mehr gebraucht werden. Sie haben einen eindrucksvollen Nachweis gebracht.

Meine Damen und Herren, wir wollen nach wie vor …

Herr Kollege Hegemann. Ich unterbreche ungern. Sie hatten gerade gesagt, Sie würden eine weitere Zwischenfrage zulassen. Es gibt zwei zeitgleiche Zwischenfragen.

Die können Sie ja gleichzeitig stellen lassen!)

Es gibt Zwischenfragen sowohl von Herrn Marsching als auch vom Kollegen Bolte. Machen wir beide? – Wir fangen mit Herrn Marsching an.

Vielen Dank, Herr Kollege Hegemann, dass Sie diese Frage zulassen. Sie sagen, Sie reden übers Strafrecht. Da muss ich Sie auch als Betroffener fragen: Ist Ihnen denn klar, dass es sich bei dieser Abmahnindustrie, von der

Sie reden und die wir auch mit diesem Antrag bekämpfen wollen, nicht um Strafrecht, sondern um Zivilrecht handelt?

Genau das hatte ich, glaube ich, gesagt. Ich verlange ja nicht viel von Ihnen, aber dass Sie mir zuhören, das verlange ich schon. Dass diese ganze Abmahnmaschinerie zivilrechtliche Hintergründe hat,

(Daniel Schwerd [PIRATEN]: Darum geht es in dem Antrag!)

darüber sind wir uns im Klaren.

Jetzt haben wir noch die – ausnahmsweise – dritte und damit letzte Zwischenfrage. Kollege Bolte, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Kollege Hegemann, dass Sie die Frage zulassen. Nun bin ich kein Mitglied der Piratenfraktion. Insofern können wir uns vielleicht ohne Ihre Reflexe unterhalten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was ich an Ihrer Argumentation interessant finde, ist, dass Sie offensichtlich kein Bewusstsein für die Chancen einer größeren Verbreitung freier Internetzugänge haben.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen gerne die Frage stellen, ob Sie in der bisherigen Regelung der Störerhaftung einen Grund dafür erkennen, dass es in Deutschland wesentlich weniger freie Zugänge zum Netz – mit all den in den vorhergehenden Redebeiträgen beschriebenen Chancen – gibt als in allen anderen europäischen Ländern. Hat das möglicherweise damit zu tun, dass die Störerhaftung in Deutschland in einer Weise geregelt ist, wie es sie praktisch nirgendwo in Europa gibt?

Das weiß ich nicht. Fragen, „Was wäre wenn?“, kann ich schlecht beantworten. Da Sie sagen, ich wäre mir nicht im Klaren, was die freie Nutzung des Internets bedeutet: Ich habe das Internet schon genutzt, da sind Sie wahrscheinlich noch mit Trommeln um den Weihnachtsbaum gelaufen.

(Matthi Bolte [GRÜNE]: Was soll das jetzt? – Zuruf von Marc Herter [SPD])

Was diese Unterstellung soll, kann ich beim besten Willen nicht verstehen.

(Beifall von der CDU)

Ich glaube, jeder in diesem Haus hat die Chance des Internets erkannt. Uns gegenseitig vorzuwerfen, Sie wollen das Internet nicht, ist doch billig. Das hat mit Reflexen nichts zu tun. Das entspricht auch

nicht Ihrem Niveau. Bisher habe ich Sie anders erlebt. Zu glauben, eine Fraktion hier hätte per se etwas gegen eine breite Nutzung des Internets, das ist dummes Zeug.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht wundern, dass wir diesem fast unveränderten Antrag, der nun zwei Unterschriften mehr trägt, nämlich den der SPD und den der Grünen, auch heute nicht zustimmen werden.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hegemann. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Bombis.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, geehrte Herren! Ganz grundsätzlich: SPD, Grüne und Piraten legen einen Antrag vor, der vor allem viel Prosa beinhaltet. Sie begrüßen die Aktivitäten der rot-grünen Regierungsmehrheit. Sie loben sich also selbst. Das ist zunächst einmal eine beeindruckende parlamentarische Leistung.