Protokoll der Sitzung vom 29.11.2013

Die Mehrheit aus Grünen, SPD und Linken, meine Damen und Herren, wollte damals aber daran festhalten und hat die Zunahme bürokratischer Hürden wissentlich und willentlich aus ideologischen Gründen in Kauf genommen. So weit – so schlecht.

Als Nächstes hat die rot-grüne Landesregierung in dieser Wahlperiode die Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz vorgelegt. Ich will Ihnen durchaus zugestehen, dass Sie das vielleicht in guter Absicht getan haben. Aber ich muss feststellen, dass es an diesem Gesetz eben nichts zu verbessern gab; denn dieses Gesetz war nicht verbesserungsfähig. Ich zitiere noch einmal die kommunalen Spitzenverbände: Die Rechtsverordnung wird vor Ort als eine äußerst bürokratische Regelung verstanden.

Der Unternehmerverband in Nordrhein-Westfalen berichtete bereits in der Anhörung zur Rechtsverordnung von einer Vielzahl von Rückmeldungen aus der Unternehmerschaft. Diese hat klar und deutlich darauf hingewiesen, dass insbesondere die umfangreichen Nachweis- und Kontrollpflichten zu einem extremen bürokratischen Aufwand führen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat es nicht für nötig gehalten, der Clearingstelle für Mittelstand das Gesetz vorzulegen. Sie werden wissen, warum Sie es nicht getan haben. So weit – so schlecht.

Aber wie stellt sich die Situation heute dar? Wie ist das Gesetz in der praktischen Anwendung zu bewerten? Ich will nur drei kurze Fälle nennen, die das in sehr schöner Weise veranschaulichen.

Der erste Fall kommt aus Arnsberg. Die Bezirksregierung Arnsberg hält das Tariftreue- und Vergabegesetz schlicht für europarechtswidrig.

Der zweite Fall kommt aus Düsseldorf. Faktisch soll ein Auftraggeber bei öffentlichen Aufträgen seinen Auftragnehmer verpflichten, und der wiederum soll sich selbst verpflichten, dass er irgendwo im Ausland Löhne durchsetzt, die die nordrhein

westfälische Landesregierung für angemessen

hält. - Meine Damen und Herren, wie soll das funktionieren? Sie fordern hier doch faktisch zum Rechtsbruch auf. Wie soll ein Unternehmen das nachweisen können?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Drittens. Die Verwaltung in Bonn weist darauf hin, dass sie zum Teil gar keine Angebote auf Ausschreibungen mehr bekommt.

Es bleibt einfach festzuhalten: Dieses Gesetz ist nicht geeignet – weder für Unternehmen noch für den Mittelstand noch für Kommunen.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Im Ergebnis bleibt festzustellen: Das Gesetz war von Anfang an als bürokratisches Monster angelegt.

Es ist durch die Rechtsverordnung nicht verbessert worden. Es ist auch im Praxistest durchgefallen.

Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung:

„Mittelständische Unternehmen werden wir von unnötigen bürokratischen Hemmnissen entlasten und das Vertrauen zwischen öffentlichen Verwaltungen und Wirtschaft stärken.“

So der Koalitionsvertrag von Rot und Grün hier in Nordrhein-Westfalen!

(Ralf Witzel [FDP]: Nur Worthülsen!)

Wo ist dieses Vertrauen, das Sie bei mittelständischen Unternehmen stärken wollen, wenn Sie Rechtsbruch provozieren, weil solche Nachweispflichten einfach nicht zu leisten sind?

(Beifall von der FDP und der CDU)

Sie schaffen mehr Bürokratie und mehr Unsicherheit für Unternehmen und Mittelstand. Sie schaffen mehr Bürokratie auch für das Land. Sie belasten den Landeshaushalt. Und Sie schaffen mehr Bürokratie vor Ort für die Kommunen.

Es ist nun an der Zeit, das ideologische Projekt Tariftreue- und Vergabegesetz zu beerdigen. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran, wie wir, Schwarz-Gelb, es in unserer Regierungszeit gemacht haben: Schaffen Sie dieses Gesetz einfach ab!

Ich bin gespannt auf die Beratungen und hoffe, dass am Ende die Abschaffung dieses Monsters steht. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion ist Herr Kollege Schmeltzer auf dem Weg zum Rednerpult. Jetzt erhält er auch das Wort. Bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kollege Bombis, ich fange mit Ihrem Schlusssatz an. Das wird Ihnen nicht gelingen. Von einem Monster kann keine Rede sein. Hier geht es um ein gutes Gesetz. Und dieses gute Gesetz wird von Ihnen nicht kaputtgemacht.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der FDP)

Ich rede in diesem Landtag seit 2002 über Tariftreue. Ich werde auch weiterhin dazu reden. Und ich werde Ihrer Mentalität an keiner Stelle nachgeben.

(Zurufe von der FDP)

Es ist schon großes Kino, was Sie hier machen. Sie starten ein Gesetzgebungsverfahren: einen – sage ich mal – Dreizeiler mit zwei Paragrafen. In § 1 wird das Gesetz aufgerufen, und in § 2 steht, wann das Gesetz in Kraft treten soll. Damit haben wir heute

eine erste Lesung. Wir haben eine Überweisung an insgesamt sechs Ausschüsse. Wir haben mit Sicherheit die entsprechenden Beratungen. Wir haben eine Anhörung. Durch eine Anhörung entstehen logischerweise Kosten, die Sie gestern in jeder einzelnen Beratung auf Teufel komm raus verurteilt haben. Wir haben eine zweite Lesung.

Wir machen das. Natürlich! Sie haben das Recht, einen Gesetzentwurf einzubringen. Wir haben das im Ältestenrat so vereinbart. Aber manchmal muss man solche Vereinbarungen auch hinterfragen.

Ich will auch eines ganz deutlich machen: Das, was Sie bei dieser Thematik machen – im Übrigen seit 2002 –, ist nichts anderes als politischer Popanz.

(Zurufe von der FDP)

Sie haben auf die Anhörung am 25. Januar dieses Jahres Bezug genommen. In dieser Anhörung – ja, wir haben uns das sehr genau angehört – ging es um die Rechtsverordnung. Es ist sehr interessant, dass Sie im Zusammenhang mit dieser Anhörung immer auch auf das Gesetz Bezug nehmen. Es ging da um die Rechtsverordnung.

Ich meinerseits nehme Bezug auf die Ausschusssitzung am 8. Mai, in der die Auswertung dieser Anhörung stattfand. Da ist deutlich geworden, wie ernst die Landesregierung und wir als regierungstragende Koalition diese Anhörung genommen haben. Wir haben rechtstechnische Hinweise aufgenommen, wir haben klarstellende Formulierungen aufgegriffen. Wir haben das so ernst genommen und sind den Anregungen aus der Anhörung so weit nachgekommen, dass Ihnen das schon wieder zu viel war und Sie ein neues Verfahren einleiten wollten. Das zeigt doch nur, dass Sie an der Sache gar nicht interessiert sind.

Fakt ist, Sie wollen weiter Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung. Herr Bombis, Sie haben das zwar gerade relativiert. Aber schauen Sie bitte mal in die Protokolle jener Plenardebatten, die stattgefunden haben, als Sie diesem Parlament noch nicht angehört haben. Ich habe dem Parlament damals sehr wohl angehört, der Kollege Brockes auch – er grinst schon so, weil er genau weiß, worauf ich hinauswill –: Sie haben das seinerzeit verteufelt, als es ausschließlich um Tariftreue ging, als ob das etwas wäre, was uns das Leben kosten würde.

Tariftreue bedeutet weiterhin fairen Wettbewerb, und dabei bleiben wir.

Wir haben etwas gemacht, was als Vorläufer für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gilt: Wir haben Lohngerechtigkeit hergestellt und Niedriglohngruppen bei öffentlichen Aufträgen eine Absage erteilt. Es kann und darf zum Beispiel nicht sein, dass in einer Kommune öffentliche Aufträge an Niedriglöhner vergeben werden und ebendiese Niedriglöhner dann zu derselben Kommune gehen und um Aufstockerleistungen bitten. Das ist perfide.

Herr Kollege, gestatten Sie, dass ich Sie frage, ob Sie eine Zwischenfrage des von Ihnen bereits angesprochenen Abgeordneten, des Kollegen Brockes, zulassen möchten?

Immer gerne. Ich habe ihn schon auf der Rednerliste vermisst.

Dann haben Sie ihn jetzt gefunden. – Herr Kollege Brockes, bitte.

Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer, dass Sie mir die Möglichkeit geben, mich auch in diese Debatte einzubringen.

Herr Kollege Schmeltzer, da Sie das Gesetz so loben: Wir erklären Sie es sich, dass dieses angeblich so gute Gesetz mehrfach erfolgreich beklagt wurde?

Herr Kollege Brockes, dieses Gesetz ist noch gar nicht mehrfach erfolgreich beklagt worden; es sind Verfahren anhängig. Ich nehme jetzt meinen Redebeitrag vorweg – das wird mir dann auch nicht auf die Redezeit angerechnet, herzlichen Dank dafür –: Wir nach unserem Verständnis warten, wenn Verfahren anhängig sind, auf die Urteile und ziehen daraus unsere Schlüsse, statt wie Sie Urteile nicht abzuwarten – das ist ein komisches Rechtsverständnis – und schon vorher Gesetzesabschaffungen zu fordern.

(Zurufe von der FDP)

Aber ich danke Ihnen, dass Sie sich in die Debatte eingebracht haben. Mir hätte an dieser Stelle sonst etwas gefehlt.

Ich will es mal im Sinne von Karl-Josef Laumann sagen, der auf der Internetseite der CDA, deren Bundesvorsitzender er ist, im Jahre 2011 Folgendes geschrieben hat:

„Wir kämpfen entschlossen gegen Dumpinglöhne. … Es soll eine allgemeine und allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt werden, die die Regel sein wird.“

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht jetzt auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, der bei uns zur Abstimmung vorliegt, der Mindestlohn als mit der CDU vereinbart. Und das ist ein gutes Signal gegen Lohndumping und Niedriglöhne.