Heute ließe sich eine Menge begründeter Fragen im Hinblick darauf stellen, wo denn die Seriosität tatsächlich verortet war.
Die öffentliche Hand hat eine Menge Geld in die Atomenergie – leider auch in Hamm-Uentrop – gesteckt. Nun muss sie eben auch die Konsequenzen ihres Tuns und Unterlassens vollständig tragen – so wie wir es auch von selbstbestimmten Bürgerinnen und Bürgern erwarten.
Dass wir als Landesregierung dabei sehr genau darauf achten werden, dass die Betreibergesellschafter weiterhin entsprechend den Vereinbarungen und ihrer Verantwortung an den Kosten beteiligt werden, versteht sich von selbst. Dies haben wir auch bei dem jüngsten Gespräch getan. Seien Sie sich sicher, lieber Dietmar Schulz, …
… wir werden – auch und gerade hier in Nordrhein-Westfalen – am Ausstiegskonzept weiterarbeiten. Wir haben gerade in der letzten Woche beim GNS-Standort in Duisburg zusammen mit den Betreibern erste Erfolge erzielt. So werden wir – Rot-Grün – den Koalitionsvertrag auch in Fragen der Atomtechnologie und ihrer Abwicklung gemeinsam bis 2017 entsprechend umsetzen.
Vielen Dank, Herr Kollege Markert. – Bleiben Sie bitte noch am Platz. Sie waren ja so freundlich, Herrn Kollegen Schulz auf die Möglichkeiten der Geschäftsordnung hinzuweisen. – Sie haben das Wort zur Kurzintervention, Herr Schulz. Bitte schön.
Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Hans Christian Markert, wir wollen doch schwer hoffen, dass die Koalition sich an den Vertrag hält – selbstverständlich auch daran, dass die Atomkraftwerksbetreiber von Hamm-Uentrop entsprechend ihrer Eigentümerstellung in die Pflicht genommen werden.
Sie sagten vorhin, es gebe Verträge – insbesondere einen Rahmenvertrag – und mehrere Ergänzungsvereinbarungen, aus denen sich die Zahlungsver
pflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere bezüglich der Kosten des sicheren Einschlusses und der Endlagervorausleistungen ergebe.
Dazu kann ich nur Folgendes sagen: Mir persönlich sind derartige Zahlungsverpflichtungen aus dem Einblick in die Verträge nicht bekannt. Ich frage deshalb, warum es darüber hinaus noch einer im Haushalt 2014 erwähnten zusätzlichen Vereinbarung bedarf, wenn denn das alles schon aus dem vorangegangen Vereinbarungen ablesbar und bereits verbindlich verpflichtend ist. Würden Sie es also – mit anderen Worten – für erforderlich und auch rechtlich zwingend geboten halten, derartige Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft einzugehen?
Lieber Dietmar Schulz, ich habe vorhin von den Rücklagen gesprochen, die Atomkraftwerksbetreiber schaffen mussten, um diese Technologie am Ende abwickeln zu können. Es ist eine sehr irrige Annahme der Politik, dass so etwas Gefährliches wie Atomtechnologie deshalb nicht abgewickelt werden könne, weil diese Rücklagen nicht ausreichten. Denn dann hat ein gemeinwohlorientierter Staat natürlich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger auch in der Nachbarschaft einer solchen Anlage in Sicherheit leben können und dass die Entsorgung rechtssicher funktionieren kann. Das ist jedenfalls meine Auffassung von Politik und von einem funktionierenden Rechtsstaat.
Im Übrigen noch mal: Es handelt sich hier um eine Technologie, die bis in die 80er-Jahre von früheren Landesregierungen als eine sinnvolle Technologie erachtet worden ist. Wenn der Staat eine bestimmte Technologie wie die Kugelhaufenreaktortechnologie wissenschaftlich begleitet entwickelt hat, die auch ins Ausland verkauft wurde, dann halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, dass der Staat sich auch der Verantwortung seines Meinungswandels stellt. Das kommt hier erschwerend hinzu. Deswegen können wir den Antrag an dieser Stelle nur ablehnen.
… die wir für politisch nicht verantwortbar halten, weil sie technisch nicht beherrschbar ist, weiter festhalten. Da können die Piraten ganz entspannt ins Weihnachtsfest gehen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten ist ja schon intensiv über das Thema „THTR Hamm-Uentrop“ gesprochen worden. Die meisten Informationen dazu haben uns in Form vertraulicher schriftlicher Vorlagen erreicht. Sie sind auch Gegenstand vertiefender Erörterungen in vertraulichen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses gewesen. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass in einer öffentlichen Plenarsitzung längst nicht alles von dem, was Debattenstand gewesen ist, beleuchtet werden kann. Die Landesregierung hat diese Einstufung vorgenommen; dafür können wir als Opposition nichts. Gleichwohl haben wir die Regelungen einzuhalten, die auch hier für die Vertraulichkeitseinschätzung gelten. Als FDPLandtagsfraktion werden wir das auch akzeptieren.
Bekannt ist: In Hamm-Uentrop steht ein alter Reaktor. Dessen Rückbau wird in der nächsten Zeit noch einiges an Kosten verursachen. Wie hoch diese im Detail sind und wer sie im weiteren Prozess letztlich zu genau welchem Anteil trägt, ist noch unklar. Für die Rückabwicklung ist die Hochtemperatur Kernkraftwerk Gesellschaft HKG organisatorisch verantwortlich.
Die in der letzten Ergänzungsvereinbarung getroffenen Finanzierungsregelungen sind bereits zum Ende des Jahres 2009 ausgelaufen. Seit Mitte des Jahres 2008 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Vertretern des Bundes und der Gesellschafter der HKG mit der Erarbeitung einer Finanzierungsregelung für den Zeitraum 2010 bis 2022.
Wir rechnen damit – da sich die Standpunkte der Gesprächspartner in letzter Zeit offenbar weitgehend angenähert haben und zugleich die Zeit für eine dauerhafte Lösung drängt –, dass die Beteiligten in Kürze Einvernehmen über den Abschluss dieser Vereinbarung erzielen werden.
Mit dieser neu zu treffenden Vereinbarung wird der Ausbau kerntechnischer Anlagen natürlich nicht gefördert. Ganz im Gegenteil: Es geht darum, den Prozess des Rückbaus und der Entsorgung bestmöglich zu organisieren. Deshalb ist eine pragmatische Herangehensweise angezeigt.
Völlig egal, wie unterschiedlich im Detail die energiepolitischen Vorstellungen der einzelnen Fraktionen hier im Hause auch immer aussehen mögen: Alle Landtagsfraktionen sollte ein gemeinsames Ziel einen, nämlich im Interesse des Landes NordrheinWestfalen innerhalb des gegebenen rechtlichen Rahmens die bestmögliche und vermögensschonendste Lösung zu finden, um Altverpflichtungen zu erfüllen.
Ein geordneter Rückbau und eine risikoarme Abwicklung müssen im Interesse aller Beteiligten liegen, auch in dem des Hohen Hauses. Das Land muss nun seiner Verantwortung nachkommen.
Der Antrag der Fraktion der Piraten besteht im Wesentlichen aus der nahezu wörtlichen Wiedergabe des rot-grünen Koalitionsvertrages, in dem steht:
„Der Rückbau der Atomruinen AVR Jülich und THTR Hamm-Uentrop wird noch Jahrzehnte dauern und insgesamt Milliarden Euro kosten. Insbesondere im Hinblick auf die ungeklärte Finanzierung des Rückbaus des THTR werden wir die früheren Betreiber bzw. Rechtsnachfolger und Eigentümer in die finanzielle Verantwortung nehmen.“
Sie haben das aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag abgeschrieben und einen Satz drangehängt: „Das Land geht keine neuen Zahlungsverpflichtungen ein.“ Ich stelle mir die Frage, ob es realistisch ist, dies so zu verabschieden. Nach den bisherigen Erörterungen im Haushalts- und Finanzausschuss habe ich nicht den Eindruck, dass sich irgendwer vonseiten der Landesregierung freiwillig danach drängt, über den Verpflichtungsumfang hinaus mehr Steuergeld in die Hand zu nehmen und Leistungen zu erbringen, für die es keine bestehenden oder faktischen rechtlichen Verpflichtungen geben würde.
Deshalb denke ich, dass im Kern zutreffend ist, was auch meine Vorredner festgestellt haben: Es geht jedenfalls bei diesem Antrag zum THTR HammUentrop nicht um die Frage eines energiepolitischen Bekenntnisses, sondern es geht schlichtweg darum, bestehenden rechtlichen und faktischen Verpflichtungen nachzukommen, dafür Lösungen zu finden, und das in der Verantwortung der verschiedenen Landesregierungen in der letzten Zeit.
Insofern haben wir Zweifel, ob das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, realistisch ist, nämlich für die Zukunft das auszuschließen, was sich an Herausforderungen noch stellen wird.
Wir setzen darauf, dass die Verhandlungsführer bestmögliche Ergebnisse im Sinne des Landes erzielen. Deshalb darf ich abschließend sagen: Niemand wird Zweifel daran haben, dass die FDPLandtagsfraktion in der Opposition ihren Kontrollauftrag in der Haushalts- und Finanzpolitik ernst nimmt.
Was das konkrete Vorhaben THTR Hamm-Uentrop angeht, kann ich nicht erkennen, dass man dem Finanzminister, der Landesregierung etwas vorwerfen könnte. Deshalb werden wir das an dieser Stelle auch nicht tun. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Walter-Borjans.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte mittlerweile das Vergnügen, an mehreren Verhandlungen zu Koalitionsverträgen beteiligt gewesen zu sein. Eines kann ich Ihnen sagen, Herr Schulz: In keiner dieser Verhandlungen stand jemals zur Debatte, zu beschließen, Verträge in Zukunft nicht einzuhalten. Das steht nicht im Vertrag, der jetzt in Berlin geschlossen worden ist, das steht in keinem der beiden Verträge, die wir hier geschlossen haben, und das steht auch nicht in denen, an denen ich davor indirekt beteiligt war. Deshalb ist das, was Sie hier aufzeigen, zwar nicht unbedingt ein Feindbild, aber doch in mehrfacher Hinsicht ein Zerrbild.
Zum einen sagen Sie, wir würden den Koalitionsvertrag nicht einhalten. Das ist Unsinn – erst recht, wenn Sie fordern, dass das Land zukünftig keine neuen Zahlungsverpflichtungen eingehen soll. Ich kann Ihnen sagen: Es geht hier um eine Fortsetzung der Zahlungsverpflichtungen, die eingegangen worden sind.
Zum anderen: Mit dem Titel Ihres Antrags „Landesförderung von Atomkraftwerken einstellen“ wollen Sie der Öffentlichkeit doch sagen, dass diese Landesregierung künftig Atomkraftwerke fördern will. Das ist doch blanker Unsinn.
Worüber reden wir eigentlich? Ich könnte die Geschichtsstunde jetzt noch vervollständigen und berichten, dass auch ich, der nicht mehr der Jüngste ist, in meiner Sextanerzeit noch davon geträumt habe, dass wir im Jahr 2000 mit atomgetriebenen Autos in der Gegend herumfahren. Ein bisschen war das auch noch Mitte der 80er- und Ende der 70er-Jahre so, als eine Atomkrafttechnologie auf den Weg gebracht worden ist, die den Aspekt der Sicherheit sogar schon für die damaligen Verhältnisse extrem groß geschrieben hat.
Es hat zehn Jahre gedauert, bis dieses Atomkraftwerk überhaupt fertig wurde. In der Zwischenzeit war Tschernobyl. 1988 hat es dann mit extrem höherer Sensibilität eine weitere Prüfung gegeben, die dazu geführt hat, dass dieses Atomkraftwerk nur kurz am Netz war und dann eingemottet worden ist. Seither reden wir hier nicht über Kraftwerksförderung, sondern über Abwicklung.
1989 ist ein Rahmenvertrag abgeschlossen worden. Man muss sich das mal überlegen: Wenige Jahre davor hat die öffentliche Hand – das war die damalige Meinung; wir wissen heute, dass das falsch war –, vorwiegend der Bund, nur zum Teil das Land, anderthalb Milliarden Euro investiert, um diese Technologie nach vorne zu bringen.
Herr Minister, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Schulz würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Ich will nur sagen: Wir wickeln jetzt ab. Wir haben einen Rahmenvertrag geschlossen, mit dem sich Bund, Land und Betreiber verpflichtet haben, die Folgen zu finanzieren. Zu diesem Rahmenvertrag hat es zwei Fortschreibungen gegeben. Die zweite lief im Jahr 2009 aus, es hätte schon dann eine dritte geben müssen. Es gab den Vertrag im Wesentlichen so, wie er jetzt auf dem Tisch liegt, sogar schon im Jahr 2008. Damals haben die kleineren Betreiber in der Gruppe gesagt: Wir wollen noch mal gucken, ob wir nicht aus den Fehlern, die wir in den 70er- und 80er-Jahren gemacht haben, irgendwie rauskommen können. – Wir haben lange hin und her verhandelt. Es hat dann Vereinbarungen unter den Betreibern mit ihren jeweiligen Anteilen und Größenordnungen gegeben. Am Ende haben die kleinen Betreiber eingesehen, dass sie bei dem, was auch sie ursprünglich veranlasst haben, mit im Boot sitzen.
Dann waren wir wieder so weit, dass wir den Vertrag hätten verlängern können, wollten das aber extra nicht nur bis zum Jahr 2019 machen, also wieder für zehn Jahre, sondern wegen der vielen Verzögerungen bis zum Jahr 2022. Auch die Rücklagen reichten noch aus, um diese Zwischenfinanzierung vorzunehmen. Dann hat im vergangenen Jahr der Bund Zweifel angemeldet und wollte auch gerne noch mal überlegen. Es werden natürlich alle ungern an die Folgen ihrer Entscheidungen von vor Jahrzehnten erinnert.
Der Bund wollte also noch mal überprüfen lassen, ob er sich weiterhin in der Verpflichtung befindet, zu zahlen. Als Ergebnis dieser Prüfung hat der Bund zugesagt, sich weiter in der vereinbarten Größenordnung zu beteiligen. Das wiederum hat dazu geführt, dass wir gesagt haben: Wenn der Bund überprüfen lässt und kleinlaut zurückkommt und sagt: „Unsere Prüfung hat ergeben, dass wir besser nicht an dem Vertrag rütteln sollten“, dann ist das vielleicht ein Zeichen für uns zu sagen: Gucken wir noch mal ein bisschen tiefer hinein!
Genau das tun wir gerade. Dabei geht es überhaupt nicht darum, leichtfertig finanzielle Verpflichtungen einzugehen, sondern: Weil die Prüfung kurz vor dem Abschluss steht, werden wir Mittel vorhalten müssen, damit der Vertrag – wenn er in eine dritte Verlängerung geht – finanziert werden kann.
Im Übrigen: Mit welcher heißen Nadel Sie Ihren Antrag gestrickt haben, erkennt man daran, dass die Verpflichtungsermächtigung nicht im Haushalt 2014,
sondern im Haushalt 2013 steht. Denn in den nächsten Jahren müssen die nächsten Teilbeträge gezahlt werden. Daran halten wir uns nach kritischster Überprüfung – und nur dann, wenn klar ist, dass sich das Land weiterhin beteiligen muss.
Ich glaube, dass das alles andere als eine Förderung der Atomkraft in der Zukunft bedeutet. Das ist vielmehr der verantwortungsbewusste Umgang mit dem, was man damals unter ganz anderen Rahmenbedingungen für einen richtigen Weg gehalten hat – von dem wir heute wissen, dass wir ihn verantwortungsbewusst zu Ende gehen müssen, vor allem für diejenigen, die damit auch in Zukunft noch zu arbeiten haben. Nichts anderes machen wir. Deswegen ist ein solcher Antrag wie der vorliegende alles andere als hilfreich.