Protokoll der Sitzung vom 18.12.2013

Bevor man sich an die Arbeit macht und ein derart wichtiges Gesetz mit Änderungen versieht, ist es zunächst notwendig, den Änderungsbedarf zu ermitteln. Dazu wurde richtigerweise im Ausschuss eine Anhörung beantragt. Dafür ist sie da. Aber wie so häufig fand diese Anhörung erst kurz vor knapp statt, nämlich Anfang November. Das allein wäre schon viel zu knapp, um bis zum Fristablauf am Ende des Jahres wirklich ordentlich zu arbeiten. Hinzu kommt, dass die Auswertung erst vor vier Wochen starten konnte, nachdem alle Unterlagen schriftlich vorlagen. Das ist bei einem Gesetz zu einem derart wichtigen Thema, insbesondere wegen der Fülle an Mängeln, die von den Sachverständigen aufgedeckt wurden, schlicht und einfach zu wenig.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich möchte beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige der Mängel nennen, die in der Anhörung genannt wurden:

Die Sachverständigen sagen zum Beispiel, dass das Gesetz schon systematisch falsch aufgebaut ist, was zu Verständnisschwierigkeiten führt. Anstatt zum Beispiel das Korruptionsregister einerseits und die Vorschriften zu Vorbeugung und Transparenz andererseits wie hier in einem Gesetz zu regeln, sollte dies laut der Sachverständigen in zwei getrennten Gesetzen erfolgen. Allein diese systematische Änderung bräuchte weit mehr als die vier Wochen, die wir bis jetzt hatten.

Was ist mit der Einrichtung eines Korruptionsbeauftragten? – Fehlanzeige. Im neuen Gesetz gibt es auch keinerlei tatsächliche Verpflichtung – nur eine theoretische –, Meldung zu machen, die eine Eintragung ins Vergaberegister zur Folge hat. Das Gesetz sieht keine praktischen Konsequenzen vor, wenn nicht gemeldet wird.

Wie sieht es damit aus, die Kommunen vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, mit denen sie von den betroffenen Unternehmen für Eintragungen ins Vergaberegister konfrontiert werden? – Auch das ist nicht geregelt. Es ist doch völlig nachvollziehbar, dass die ohnehin schon klammen Kommunen lieber auf eine an sich nötige Eintragung verzichten, um nicht noch mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu werden.

Der Whistleblowerschutz ist für uns Piraten eines der wichtigsten Themen. Von allen Sachverständigen wird der Whistleblowerschutz im Kampf gegen Korruption unisono als herausragend wichtig und absolut nötig eingestuft, während er im Gesetzentwurf nicht mit einer einzigen Silbe erwähnt ist.

(Beifall von den PIRATEN)

Ja, ich weiß, es ist eigentlich Bundessache und dort viel besser aufgehoben. Dem widerspreche ich auch gar nicht; das habe ich gerade schon gesagt. Aber was hindert uns daran, solange es auf Bundesebene nicht oder nur unzureichend geregelt ist, diese Hinweisgeber mit allen uns im Land zur Verfügung stehenden Mitteln, so gut es hier möglich ist, insbesondere mit Mitteln dienstrechtlicher Art, zu schützen?

Liebe Landesregierung, liebe regierungstragenden Fraktionen, Sie sind so stolz darauf, das einzige Bundesland zu sein, das ein Korruptionsbekämpfungsgesetz hat. Herr Minister Jäger sprach von einem Meilenstein, obwohl – Herr Körfges hat es gerade wiederholt – auch das eigentlich im Bund viel besser aufgehoben wäre. Obwohl das so ist, haben Sie es hier. Warum haben Sie Angst davor, einen solchen Meilenstein auch beim Thema „Whistleblowerschutz“ im Land zu etablieren. Das kann ich einfach nicht nachvollziehen.

(Beifall von den PIRATEN)

Kurzum: Lassen Sie uns dieses äußerst wichtige Thema bitte nicht übers Knie brechen. Das alte Gesetz –auch da waren sich die Sachverständigen einig – war ja nicht von Grund auf schlecht oder ab sofort nicht mehr tragbar. Sie sagen doch auch immer, dass Sie Anhörungen ernst nehmen; das ist doch jetzt Ihr neuer Stil. Aber, wenn Sie Anhörungen ernst nehmen: Wo sind Ihre Änderungsanträge? – Nicht ein einziger! Es wurde vom Ausschuss unverändert angenommen.

(Zuruf von den PIRATEN: So sieht es aus! Wie immer!)

Bitte, tun Sie mir den Gefallen und nehmen Sie Anhörungen nicht nur dann ernst, wenn es Ihnen in den Kram passt. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Lassen Sie uns das alte Gesetz noch um ein weiteres Jahr verlängern und dann im nächsten Jahr in aller Ruhe eine vernünftige Regelung finden, die alle Kritikpunkte berücksichtigt. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke schön, Herr Schatz. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu diesem Gesetz ist viel gesagt und viel diskutiert worden. Ich will mich auf vier wesentliche Aspekte konzentrieren.

Der erste ist, Herr Schatz: Dieses Gesetz braucht nicht bis zum 31.12.2014 verlängert zu werden. Es ist bereits verlängert worden, um uns die Zeit zu nehmen, die wir als notwendig erachtet haben, um inhaltlich an dem Gesetz weiter diskutieren zu können.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Gerhard Papke)

Ein zweiter Aspekt, Herr Sieveke, ist die Wirkung auf städtische Beteiligungsgesellschaften. Sie haben, wie ich finde, gerade zu Unrecht den Eindruck hinterlassen, dass kommunale Beteiligungen von diesem Korruptionsbekämpfungsgesetz nicht erfasst würden.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD])

Das ist so nicht richtig. Herr Körfges hat zu Recht darauf hingewiesen – § 1 beschreibt es deutlich –: Da, wo die städtische Beteiligung die absolute Mehrheit darstellt, unterliegt dieses städtische Unternehmen ebenfalls dem Korruptionsbekämp

fungsgesetz. Bei geringeren Beteiligungen, sei es bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft, Herr Sieveke, bedarf es einer Änderung durch den Bundesgesetzgeber. Das wissen Sie. Sie werden ja mit daran arbeiten, das zu ändern.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Wertpapierrecht!)

Der dritte Punkt sind die Veröffentlichungspflichten. Sie gelten weiterhin nur für herausgehobene Funktionen der Organe der Industrie- und Handelskammern, aber auch der Handwerkskammern. Sie gelten nicht für die Masse der ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmer. Das wissen die Kammern, und das wissen auch Sie, Herr Orth.

Der vierte Punkt ist der Zeitkorridor. Wir haben uns viel Zeit genommen. Hoffentlich verabschieden wir auch gleich dieses Gesetz. Herr Lürbke – Ihr Kollege, Herr Orth – hat am 25. September hier im Plenum Folgendes gesagt – ich zitiere –:

„Lassen Sie uns Inhalte in den Vordergrund stellen! Wie vermeiden wir in diesem Land erfolgreich Korruption und Bestechung?“

Ich halte einmal fest, dass die Inhalte, die Sie voranstellen wollten, offensichtlich bei Ihnen nicht stattgefunden haben, weil davon im Innenausschuss von Ihrer Seite nichts thematisiert worden ist.

Mehr noch, Herr Orth: Sie müssen mir erklären, warum Sie in Ihrer Regierungszeit trotz des vorliegenden Evaluierungsberichtes im Jahre 2008 dieses Gesetz nicht angefasst und in Ihrem Sinne verändert haben. Man kann nach Ihrem Wortbeitrag den Eindruck gewinnen, dass Sie entweder die Korruption gar nicht bekämpfen wollen oder aber das Gesetz so gut ist, dass Sie gar keine Verbesserungen vorschlagen können. Ich nehme einmal in Ihrem Sinne das letzte an.

Ich glaube, wir haben uns viel Zeit gelassen, ein bewährtes Gesetz weiterzuentwickeln. Es ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Korruption in diesem Land. Wir bleiben damit Vorreiter in der Bundesrepublik Deutschland wie in vielen anderen Dingen auch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/4667. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das ist die Piratenfraktion. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? – Das sind die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthält sich ein Abgeordneter der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/4667 abgelehnt.

Ich lasse zweitens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3334 abstimmen. Der Innenausschuss

empfiehlt in Drucksache 16/4596, den Gesetzentwurf Drucksache 16/3334 unverändert anzunehmen. Ich darf fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Piraten. Enthält sich ein Abgeordneter seiner Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/4596 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/3334 in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

9 Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen

Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher

Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/3967

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/4641

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/4653

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 16/4569 – Neudruck

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Kollegen Wolf für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gerne mit einem Zitat von Johannes Rau aus seiner ersten Berliner Rede im Jahr 2000 beginnen.

„Wie wir miteinander leben, das ist eines der wichtigsten Themen überhaupt, wenn wir an die Zukunft unserer Gesellschaft denken.“

Und weiter:

„Wir müssen uns mit diesem Thema beschäftigen, …

weil es letztlich darum geht, ob wir gemeinsam an einer guten Zukunft für alle arbeiten können.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 1994 gibt es bei uns im Land Ausländerbeiräte. Sie wurden eingeführt und mit initiiert von Johannes Rau. Es haben sich verschiedene Modelle von Integrationsräten und Integrationsausschüssen herausgebildet.