Protokoll der Sitzung vom 18.12.2013

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 1994 gibt es bei uns im Land Ausländerbeiräte. Sie wurden eingeführt und mit initiiert von Johannes Rau. Es haben sich verschiedene Modelle von Integrationsräten und Integrationsausschüssen herausgebildet.

Nun gilt es, diese Entwicklung voranzubringen und fortzuentwickeln.

Ganz besonders freut es mich, dass heute zwei Remscheider in dieser Debatte das Wort ergreifen; denn wir sind eine Stadt mit mehr als 120 verschiedenen Nationalitäten. Ich glaube, eine Integration – das wissen Jutta Velte und ich sehr genau – kann nur dann gelingen, wenn auch politische Mitwirkung möglich ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Im Jahre 2010 waren zum Beispiel bei uns in Remscheid 13.800 Menschen mit Migrationshintergrund aufgerufen, an der Wahl teilzunehmen. Das sind etwa 12,5 % der Gesamtbevölkerung. Sie sehen also, wie groß die Bedeutung einer gelungenen Integration für uns ist.

Im Großteil der Gemeinden funktioniert eine Verzahnung zwischen dem Rat und den Integrationsausschüssen oder -räten. Es gab aber an der einen oder anderen Stelle auch Änderungs- und Fortentwicklungsbedarf. Der ist hier aufgegriffen worden. Ich teile auch die von Herrn Keltek und Herrn Prof. Bätge vorgetragenen Ansichten, dass man hier die Chancengleichheit verbessern sollte. Insbesondere sollte man den Integrationsrat mit einem eigenen Vorsitzenden ausstatten, dem eine höhere Bedeutung zumessen werden sollte.

Das aktive Wahlrecht wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ausgeweitet, ohne übrigens dabei die Aussiedler zu vergessen. In Ihrem Änderungsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, klang ein wenig an, dass die Aussiedler hier angeblich vergessen worden seien. Als Mehrstaatler haben sie natürlich ein Wahlrecht auch bei den Integrationsräten.

Wie gesagt, während des Entwicklungsprozesses seit 1994 hat es immer wieder Rückmeldungen aus der Praxis gegeben. Die sind in diesen Gesetzentwurf eingeflossen. Auch die Empfehlungen des Landesintegrationsrates sind aufgenommen worden.

Ein wichtiger Hinweis: Laut Statistik haben 62 % der Mitglieder in den neu gewählten Ausschüsse diese Aufgabe zum ersten Mal übernommen haben. Daran sieht man sehr deutlich, dass es dort eine sehr hohe Fluktuation gegeben hat. Ich glaube, das ist schon ein Zeichen dafür, dass viele Ausländer, die sich dort engagiert haben, eher frustriert waren und ihre Mandate nicht noch einmal ausgeübt haben.

Ich glaube, das vorliegende Gesetz ist ein ganz wichtiger und entscheidender Schritt hin zu einem echten Wahlrecht für Ausländer in Kommunen. Das muss unser gemeinsames Ziel sein.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Sie wissen, dass es mich jetzt unheimlich reizen würde – mit Blick auf die Redezeit ist das aber

kaum möglich –, noch in die rechtliche Diskussion einzusteigen. Die ist nämlich sehr spannend. Sie läuft nämlich gerade in der Literatur und in der Rechtsprechung. Ein paar Stichworte sind in der Anhörung auch genannt worden: Müssen Staatsvolk und Wahlvolk immer zwingend verbunden sein oder kann das auch auseinanderfallen?

Wir haben da eine Entwicklung im europäischen Recht und im Völkerrecht. Das alles sind Aspekte, die man hier ansprechen kann. In einem Punkt muss ich Herrn Prof. Schwarz bezüglich seiner Meinung, die er in der Anhörung vertreten hat, widersprechen. Die teile ich nicht. Er stellt immer darauf ab, dass Staatsvolk und Wahlvolk nicht getrennt werden darf. Wir sprechen hier aber über die kommunale Ebene.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wenn ich es im Studium richtig gelernt habe, dann ist die Kommune bei uns eben keine Staatsebene.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich plädiere weiterhin dafür, dass wir an dem Modell der Betroffenen-Demokratie arbeiten. Das wäre, glaube ich, ein wichtiges und gutes Signal.

Das vorliegende Gesetz will die Wahlen zum Integrationsrat mit den Kommunalwahlen koppeln. Auch das ist, denke ich, ein sehr wichtiges Signal, um die Wertschätzung und höhere Bedeutung des Integrationsrates herauszustellen. Die Änderungsanträge von FDP und CDU werfen uns ein bisschen Zentralismus vor. Denen können wir natürlich nicht folgen. Wir wollen hier keinen Zentralismus, sondern es geht um die Frage der Verlässlichkeit, dass sich nämlich die Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ausländischem Hintergrund sich darauf verlassen können, dass sie in allen Gemeinden in NordrheinWestfalen die gleichen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte haben.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz ein wichtiger Bestandteil zur Weiterentwicklung der Mitwirkung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Scharrenbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Integration braucht Beteiligung, und Beteiligung fördert Integration. Deshalb ist es gut, dass wir heute über eine Weiterentwicklung der politischen Beteiligung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Nordrhein-Westfalen diskutieren.

Es ist unstrittig, dass einige Regelungen, die Sie zur Verbesserung in dem Gesetzentwurf vorschlagen, durchaus sinnvoll sind. Es gibt aber auch Regelungen, die auf deutlichen Widerspruch bei uns in der CDU-Fraktion stoßen. Dazu gehört die von Ihnen vorgesehene Abschaffung der Integrationsausschüsse

(Beifall von der CDU)

und damit die Abschaffung der Freiheit der Kommune, zu entscheiden, wie sie denn die politische Partizipation in ihrer Stadt aufstellen will.

Unstrittig ist, dass Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die Möglichkeit haben sollen und müssen, Themen, die bewegen, öffentlich zu debattieren.

Sinnvoll ist es auch, das in einer Wahl zu legitimieren. So weit ist alles unstrittig. Ein wichtiges Signal auch aus unserer Sicht ist, dass künftig die Integrationsratswahlen zusammen mit der Kommunalwahl stattfinden. Das hebt noch einmal die Bedeutung der politischen Beteiligung.

Ich komme zurück zum Integrationsausschuss: In der Anhörung waren zwei Vertreter aus zwei verschiedenen Integrationsausschüssen anwesend, die sehr anschaulich verdeutlicht haben, warum sich Ihre Städte für einen Integrationsausschuss entschieden haben und wie positiv dieser Integrationsausschuss wirkt und arbeitet. Sie alle miteinander kennen die Resolution der Stadt Wuppertal – auch mitgetragen von der dortigen SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen –, mit der Sie aufgefordert werden, Integrationsausschüsse als Wahlmöglichkeit im Gesetz zu belassen. Dem folgen Sie hier leider nicht.

Wenn Sie die Begründung der Ratsfraktionen der Stadt Wuppertal nehmen, sehen Sie, dass sich die Stadt Wuppertal – genau wie die 15 anderen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – bewusst für einen Integrationsausschuss entschieden hat. Sie haben gesagt: Das entfaltet für uns ein höheres Gewicht, was die Stellung zwischen Rat, Ausschuss und Integrationsrat anbetrifft. Dieses Wahlrecht sollen die Gemeinden aus Sicht der CDU-Fraktion auch behalten.

Ein weiterer Aspekt, den wir aufgreifen möchten und der auch Gegenstand der Anhörung war, betrifft die Frage: Wie gehen wir mit der Fragestellung der Stellvertreter-Regelung um? Herr Wolf, Sie haben das jetzt gerade leider nicht angesprochen.

Wir haben das in unserem Änderungsantrag aufgerufen und versucht, zu verdeutlichen, dass die Einführung von Stellvertretern im Rahmen einer Wahl schwer mit unserem Verständnis der Gemeindeordnung und mit der Auffassung darüber, was ein Mandat auslöst, vereinbar ist. Mandat ist Verpflichtung, für Ratsmitglieder genauso wie für Integrationsratsmitglieder. Deshalb lehnen wir eine Stellvertreterwahl ab. Das stellt aus unserer Sicht einen

Systembruch mit der nordrhein-westfälischen

Kommunalverfassung dar.

Abschließend: Wir haben Ihnen in unserem Änderungsantrag dargelegt, dass die Vielfalt in der Gesellschaft von Nordrhein-Westfalen genutzt werden muss. Das ist unbestritten. Die Vielfalt in unseren Städten und Gemeinden ist eine Bereicherung, insbesondere dann, wenn Integration gelingt und man zusammenwirkt, um das Beste für die Stadt, die Gemeinde vor Ort zu bewirken.

Deshalb muss es aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion das Ziel sein, dass sich alle Menschen in unserem Land zugehörig fühlen, auch die mit Zuwanderungshintergrund, dass sie hier ein neues Zuhause finden und im besten Fall eine neue Heimat, wobei Letzteres immer schwierig ist. Es muss im Bestreben aller politischen Parteien und Fraktionen sein, dass sich auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im allgemeinen politischen System engagieren, im Stadtrat, und nicht den Weg über den Integrationsrat wählen. Das wäre der Wunsch der CDU-Fraktion.

Zum Abschluss: Lassen Sie uns gemeinsam dafür werben, mehr Menschen mit Zuwanderungshintergrund für unsere Stadträte und Kreistage zu gewinnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Kollegin Velte das Wort.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Scharrenbach, wenn Sie von 16 Ausschussgemeinden sprechen und sagen, dass 16 sehr glücklich mit den Ausschüssen seien, dann gestatten Sie mir, dass ich Ihnen ganz kurz widerspreche. Die Stadt Remscheid ist Modellkommune gewesen. Auch dort mehren sich die Stimmen, die sagen: Wir möchten gerne einen Integrationsrat haben. – Das war im Übrigen schon Thema bei der Entscheidung des Rates. Da haben die Migrantinnen und Migranten demonstriert und gesagt: Wir können selber gehen, wir sind selber stark genug. Wir finden es gut, wenn Ratsmitglieder dabei sind, aber wir möchten die Mehrheit haben und den Ausschussvorsitz stellen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Das ist wichtig, weil es ein Hinweis darauf ist, dass es bei einer Beteiligung auf der einen Seite immer um die Frage der Augenhöhe geht, auf der anderen Seite um die Frage, wer Macht zugesteht und wer Macht nimmt.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Si- mone Brand [PIRATEN])

Bei Ausschüssen sind die Mehrheitsverhältnisse ganz klar. Der Rat der Stadt, der Kommune hat die Mehrheit. Das heißt, die gewählten Vertreter der Migrantinnen und Migranten hätten strukturell im Prinzip schon im Ausschuss keine Chance, wenn sich der Rat gegen sie stellen würde. Ein Antrag aus dem Ausschuss hätte noch nicht mal eine Chance, in den Rat zu gelangen. Mit der Einrichtung der Integrationsräte wäre das völlig anders, denn mit deren Anträgen müsste sich der Rat auseinandersetzen.

Deswegen haben wir uns nach langer Diskussion, auch mit meinen Wuppertaler Kolleginnen und Kollegen, die ich sehr genossen habe, die sehr tiefgreifend war, entschieden, uns der Forderung der LAGA anzuschließen, nur noch Integrationsräte zuzulassen. An der Stelle steht die Freiheit der kommunalen Selbstverwaltung der Kommunen gegen die Freiheit der Migrantinnen und Migranten, ihr Modell selber zu bestimmen. In der Abwägungsfrage haben wir uns für die Freiheit der Migrantinnen und Migranten entschieden, um in den Kommunen mehr Partizipation auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Wir gehen davon aus, dass die Integrationsrätinnen und -räte ihr Mandat dann ernst nehmen, dass sie es als Verpflichtung verstehen, mündig genug sind, entsprechende Anträge in die Räte der Städte einzubringen, und damit auf Augenhöhe agieren.

Sie haben zu Recht angesprochen, dass es gut wäre, wenn die Migrantinnen und Migranten, um die es geht, Teil der politischen Regelstrukturen wären. Ich fände das auch richtig. Nur, die Wirklichkeit spricht eine ganz andere Sprache. In den Räten in Nordrhein-Westfalen sind kaum Migrantinnen und Migranten aktiv. Schlimmer noch, es gibt kein kommunales Wahlrecht. Das heißt, Drittstaatsangehörige können nicht über die Parteien für die Räte kandidieren. Solange dieser Mangel besteht, solange es in den Kommunen keine vernünftige politische Partizipation über die Parteien gibt, halte ich die Integrationsräte für ein geeignetes Mittel, um sich vorwärtszuentwickeln, um Partizipation in den Kommunen, da, wo die Menschen leben, möglich zu machen und zu verbessern.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

In der Diskussion ist immer wieder der Punkt aufgetaucht, dass die Ausschüsse doch so gut mit den Städten zusammenarbeiten. Das ist aber nicht überall so, auch bei den Integrationsräten nicht. Deswegen kann man das nicht als Argument verwenden und sagen: Weil sie so gut zusammenarbeiten, spielt die Struktur der Ausschüsse überhaupt keine Rolle. So würde ich das nicht betrachten. An der guten Zusammenarbeit zwischen Rat und Ausschuss und an der Gelingensbedingung wird sich überhaupt nichts ändern, nur weil etwas mehr Migranten als Ratsmitglieder im Ausschuss sind. Wenn es die Gelingensbedingung vor Ort gibt, heißt das doch, dass die Politik die Integrationsräte ernst

nimmt. Wenn das so ist, dann nimmt sie sie als Räte oder als Ausschüsse ernst. Daher würde es nichts bringen.