Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

Fest steht, dass wir eine immer größere Impflücke zu verzeichnen haben. Gerade bei Kleinkindern ist die Impflücke eklatant. Während noch 88,5 % die erste Masernimpfung erhalten, sind es bei der zweiten Impfung nur noch 60 %. Das muss uns alarmieren. Diese Lücke gilt es zu schließen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fordert deshalb dringend einen besseren Impfschutz. Die Weltgesundheitsorganisation hat sich das Ziel gesetzt, in Europa bis 2015 die Masern so zu bekämpfen, dass wir sagen können, sie sind ausgemerzt. Ich denke, wir in Nordrhein-Westfalen als das bevölkerungsstärkste Bundesland – wir sind bevölkerungsreicher als die meisten Nachbarländer – haben allen Grund, als Vorbild voranzugehen.

Meine lieben Zuhörerinnen und Zuhörer, meine beiden Vorredner haben schon gesagt, dass Masern hoch ansteckend sind. Das wissen wir alle. Gerade im Ausbau der U-3-Betreuung, im frühkindlichen Bereich, sind die besonderen Risiken zu sehen. Aber auch bezüglich des konsequenten Ausbaus der Ganztagsschulen haben wir ganz andere Anforderungsprofile.

Welche Schritte sind zu tun? – Es muss eine intensive Information stattfinden. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie darauf hingewiesen haben. Auch die Empfehlungen der ständigen Impfkommission sind ernst zu nehmen. Die Erwachsenenimpfung müssen wir vielleicht noch mehr thematisieren. Wir müssen die Erwachsenenimpfung noch einmal ins Bewusstsein rücken, um präventiv tätig zu sein.

Aus meiner Sicht ist für die Kinder auch erforderlich, dass das Gesundheitsministerium zusammen mit den Ministerien für Familie und Schule die Kampagne fährt. Ich bin sehr sicher, weil wir bei dem Thema kaum unterschiedlicher Auffassung sein können, dass auch die Ministerinnen sich an die Spitze der Entwicklung stellen.

Der Herausforderung, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte oder mit anderen schwierigen sozialen Lagen an dieses Thema heranzuführen, sollten wir uns stellen.

Es gibt heute oft Zweifler an der Schulmedizin. Aber gerade beim Impfschutz können wir wohl deutlich sagen, dass über den Impfschutz bewiesen ist, dass Schulmedizin sehr viel Sinn macht. Ich denke, dass wir auch über die Gesundheitskonferenzen der Kreise dieses Thema stärker in die Öffentlichkeit bringen können.

Ich komme zum Schluss und will sagen, dass ich natürlich auch enttäuscht darüber war, dass das Impfmobil eingestellt worden ist. Die Gründe dafür sind mir nicht schlüssig. Natürlich muss die Landesregierung dafür sorgen, dass Rahmenvereinbarungen nach § 20d SGB V getroffen werden. Daran arbeiten Sie aber auch.

Wenn wir das Ziel, das wir formuliert haben, bis 2015 in Europa die Masern ausgemerzt zu haben, verfolgen, dann haben wir genau ein Jahr Zeit, in diese Aufgabe intensiv hineinzugehen. Lassen Sie uns das wenigstens so ernst nehmen, dass wir das nicht nur als Ziel formulieren, sondern dass wir gemeinsam zusammen mit der Landesregierung dafür sorgen, dass wir das Ziel erreichen.

Ich freue mich auf eine interessante Diskussion im Ausschuss. Ich denke, wir sind mit diesem Antrag auf einem guten Weg.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Ünal das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP-Fraktion stellt die Ausgangslage bezüglich der Masernimpfung im Allgemeinen sowie die Situation in NRW zutreffend dar.

Bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus dem Juli von Frau Schneider hatte die Landesregierung die Aktivitäten unserer Landesregierung ausführlich dargestellt.

Die Quote der zweiten Masernimpfung zum Zeitpunkt der Einschulung in NRW liegt bei 94,1 % und nicht bei 60 %. Sie liegt damit aber unter der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation, die nämlich eine Quote von 95 % empfiehlt. Gleichwohl schneidet NRW im Vergleich zu den anderen Bundesländern beim Thema „Masernimpfung“ sehr gut ab. Wir liegen wesentlich über der Quote anderer Bundesländer. Das muss man hier auch erwähnen.

Aufgrund früherer Empfehlungen, dass nur eine einmalige Impfung erforderlich sein würde, besteht eine Impflücke bei denjenigen, die nach 1970 geboren sind. Da sehen wir einzelne Masernausbrüche.

Sie haben gerade § 20d Abs. 3 SGB V genannt. Dieser gebietet die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Diese gezielte Zusammenarbeit kann insbesondere zum Beispiel über die aufsuchende Impfung zum Beispiel in den Kindergärten und Schulen dazu beitragen, Impflücken zu schließen.

Um eine einheitliche verlässliche Grundlage für diese Zusammenarbeit zu schaffen, sind Rahmenvereinbarungen vorgesehen. Diese Vereinbarungsgespräche werden derzeit geführt. Nach meiner Kenntnis sind sie noch nicht abgeschlossen. Darin soll die Umsetzung krankenkassenübergreifend mit allen in den Ländern dafür zuständigen Stellen organisiert und finanziert werden. Die Landesregierung hat natürlich in diesem Bereich keine Einwirkungsmöglichkeiten.

Nun komme ich zu den konkreten Forderungen der FDP.

Zu Punkt 1: Soviel ich weiß, ist die Landesregierung bei diesen Gesprächen formell überhaupt nicht eingebunden. Deshalb kann sie diese Gespräche auch nicht abschließen.

Punkt 2: Auf das Vertragsgeschehen in anderen Bundesländern hat die Landesregierung auch keinen Einfluss. Darüber kann man informieren und Gespräche führen. Aber da hat die Landesregierung natürlich keine Möglichkeiten.

Da sich NRW damals verpflichtet hatte, die Weltgesundheitsorganisationsziele zur Masernelimination zu unterstützen, wurde den Kommunen von 2003 an das Impfmobil vom Land zur Verfügung gestellt. Wegen mangelnder Nachfrage der unteren Gesundheitsbehörden, das heißt der Gesundheitsämter, ist dieses Impfmobil verkauft worden. Die Neubeschaffung eines entsprechenden Busses wäre im Vergleich zur Wirkung mit unangemessen hohen Kosten verbunden. Außerdem sind die Einzelmaßnahmen mit Blick auf Nachhaltigkeit wenig geeignet, die Durchimpfungsrate zu erhöhen.

Meine Damen und Herren, die wesentlichen Akteurinnen und Akteure für die Umsetzung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und für die Kommunikation über Nutzen und Risiken der Masernimpfung sowie über die Risiken der Masernerkrankungen sind nach Ansicht des Robert-KochInstituts Ärztinnen und Ärzte.

Um das Thema „Impfen“ auch außerhalb der Ärzteschaft regelmäßig in den Fokus zu bringen, findet seit 2005 in einem anderthalbjährigen Intervall der NRW-Impftag statt. Zielgruppe ist natürlich neben der niedergelassenen Ärzteschaft auch der öffentliche Gesundheitsdienst. Es wird auch die nächste Veranstaltung im Februar hier in Düsseldorf stattfinden. Da referiert der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission, Dr. Leidel, besonders über die Masernimpfung. Mit dieser Veranstaltung können wir das Thema „Impfen“ in den Fokus rücken und den fachlichen Austausch zwischen Ärzteschaft und öffentlichen Gesundheitsdiensten vorantreiben.

Achten Sie bitte auf Ihre Redezeit, Herr Kollege.

Wir stimmen der Überweisung in den Fachausschuss zu. Dort werden wir gemeinsam überlegen können, welche Maßnahmen sinnvoll sind, um die Durchimpfungsrate bei Masern erhöhen zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Piratenfraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Wegner.

(Vorsitz: Präsidentin Carina Gödecke)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Men

schen im Stream und auf der Tribüne! Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen. Auch ich bin froh, dass dieser Antrag hier ins Plenum eingebracht wurde, denn es geht um einen sehr wichtigen Aspekt der Gesundheit der Menschen in diesem Land.

Vor allem freue ich mich, dass hier so sachlich über die Sache debattiert worden ist und es keine große Polemik gab. Daran möchte ich mich jetzt anschließen. Ich werde mich im Gegensatz zu meinen Vorrednern allerdings zum größten Teil an den Zahlen orientieren, die in dem Antrag genannt worden sind.

Dort steht als Erstes, dass auf 1.000 Maserninfektionen ungefähr eine Gehirnentzündung kommt. Weiter steht dort, dass bis Ende November 2013 in Nordrhein-Westfalen 128 Maserninfektionen aufgetreten sind. Wenn man das mal großzügig hochrechnet, sind es in diesem Jahr insgesamt 140 Fälle. Das heißt, dass es zu einer Gehirnentzündung als Folge einer Maserninfektion alle sieben Jahre kommt.

Weiter steht im Antrag, dass 10 bis 20 % der Menschen, die eine Gehirnentzündung bekommen, sterben, das heißt also, jeder fünfte bis zehnte Mensch. Das wiederum heißt: Alle 35 bis 70 Jahre ist damit zu rechnen, dass ein Mensch an einer Gehirnentzündung infolge einer Maserninfektion stirbt. Das ist weniger als ein Mensch pro Generation im schlimmsten Fall und sogar weniger als ein Mensch pro Generation im besten Fall.

Ich möchte an dieser Stelle natürlich nicht den Tod eines einzelnen Menschen bewerten. Jeder vermeidbare Tod eines Menschen ist einer zu viel. Daran sollten wir arbeiten.

Doch zeigen diese Zahlen und die von mir aufgemachten Rechnungen ziemlich klar, in welcher Dimension wir uns hier bewegen, oder zumindest, welche Dimension in dem Antrag angesprochen wird, also welche Gefahrendimension überhaupt vorliegt.

Herr Kollege Wegner, es gibt jetzt den Wunsch nach einer Zwischenfrage beim Kollegen Adelmann. Möchten Sie die zulassen?

Ja.

Herr Kollege Wegner, ganz herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen die Studie von Schönberger, Ludwig und Wildner bekannt, die die deutschen Daten von 2003 bis 2009 zugrunde legt und allein in diesem Zeitraum 31 Todesfälle auflistet?

Diese Studie ist mir nicht bekannt. Ich bin den Zahlen im Antrag nachgegangen, weil ich es auch ein bisschen komisch fand, dass dieser Fall als der dramatische Hauptpunkt in dem Antrag genannt worden ist. Ich wollte darauf hinweisen, dass ich eine solche Dramatik in diesem Fall nicht sehe.

Ich möchte damit auf keinen Fall die Gefahren, die durch eine Maserinfektion bestehen, herunterspielen. Denn – wie schon gesagt – jeder vermeidbare Tod eines Menschen ist einer zu viel; das ist keine Frage. Doch aufgrund dieser Zahlen sollte man meiner Meinung nach sehr überlegt und vor allem sehr zielgerichtet handeln.

Wie im Antrag richtig erwähnt, sind die 10- bis 19Jährigen der größten Gefährdung ausgesetzt. Gleichzeitig wird in dem Antrag aber eine Ausdehnung der Angebote für Erwachsene gefordert. Mir zwingt sich da zumindest die Frage auf, ob es nicht sinnvoller ist, erst einmal die Hauptgefährdungsgruppe zur Hauptzielgruppe zu erklären.

Bei der Zielgruppe der 10- bis 19-Jährigen ist auch der Durchimpfgrad – wie im Antrag genannt – sehr interessant. Man erfährt, dass 97,7 % der Kinder die Erstimpfung erhalten, sprich: die Eltern ihre Kinder impfen lassen. Bei der zweiten Impfung, die notwendig ist, um die Immunität aufrechtzuerhalten, sind es nur noch 94,1 %. Wie wir vorhin schon gehört haben, ist das ein bisschen zu wenig, um die sogenannte Herdenimmunität aufrechtzuerhalten.

Daraus lässt sich ganz klar ableiten: 3,6 % der Kinder gehen zwischen der Erst- und der Zweitimpfung „verloren“.

Sehr interessant finde ich auch, dass man eigentlich höchstens 5,9 % der Bevölkerung ansprechen kann. Natürlich kann man mehr ansprechen, das macht aber keinen Sinn; denn dadurch haben wir nicht den Effekt, dass die Durchimpfrate gesteigert wird, da die restlichen Menschen schon geimpft sind.

Dann möchte ich noch kurz auf die Angelegenheit in der Schule im Rhein- Erft-Kreis eingehen, die im Antrag ebenfalls genannt wird. Das ist zumindest ein starkes Indiz dafür, dass es regionale Unterschiede bei der Durchimpfrate gibt. Mich würde auch sehr wundern, wenn das nicht der Fall wäre, denn eigentlich sind all die Statistiken, die ich mir von Nordrhein-Westfalen angucke, sehr bunt gemischt. Ich habe bis jetzt kaum etwas anderes gesehen. Aufgrund dieses Indizes nehme ich das auch dort stark an.

In diesem Zusammenhang betrachten wir das Impfmobil, wenn es zielgerichtet auch in Gegenden eingesetzt wird, in denen die Durchimpfrate niedrig ist, als sehr sinnvoll.

Die Redezeit.

Okay. Ich muss meine Rede abbrechen, will aber noch sagen, dass wir diesem Antrag sehr aufgeschlossen gegenüberstehen und uns auf eine konstruktive Beratung im Ausschuss freuen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wegner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Steffens.