Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

(Beifall von der FDP)

Die Formulierung eines Straftatbestandes hat sich nicht vordringlich an seiner Effektivität im Sinne einer möglichst hohen Zahl von Verurteilungen zu orientieren.

Es trifft jedoch zu, dass das Tatbestandsmerkmal der bereits eingetretenen schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung und somit die Reaktion des Opfers als Kriterium der Strafwürdigkeit eines Verhaltens nicht ohne Weiteres geeignet erscheint. Denn es kann von den individuellen Umständen in der Person und der Lebenssituation des Opfers abhängen, ob ein objektiv erheblicher und daher strafwürdiger Eingriff in die persönliche Freiheitssphäre des Opfers auch zu einer von der Rechtsprechung geforderten gravierenden Umstellung seiner Lebensgewohnheiten führt.

Grundsätzlich teile ich natürlich die Intention der Kollegen von der CDU nach einem effektiven Opferschutz. Ich habe allerdings Bedenken, ob die vorgeschlagene Änderung der richtige Weg ist. Die Schwierigkeiten gründen insbesondere darauf, dass das deutsche Strafrecht grundsätzlich auf die Ahndung von Einzelhandlungen zugeschnitten ist, wohingegen Stalking sich in der sozialen Wirklichkeit als komplexes, durch viele unterschiedliche Teilhandlungen gekennzeichnetes Gesamtverhalten mit unterschiedlichsten Erscheinungsformen und Auswirkungen darstellt.

Bei einer Ausgestaltung der Nachstellung als Handlungs- bzw. abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem die Strafwürdigkeit an die Gefährlichkeit, hier die Geeignetheit, der Handlung anknüpft, würde die mögliche Strafbarkeit noch weiter in den präventiven Bereich vorverlagert. Das könnte in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit, aber auch in Bezug auf das Bestimmtheitsgebot problematisch sein.

Darüber hinaus könnte das Tatbestandsmerkmal der Geeignetheit für eine schwerwiegende Beeinträchtigung zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit für sozialethisch zwar bedenkliches, aber noch nicht strafwürdiges Verhalten führen. Das Korrektiv wird dann über die beiden anderen einschränkenden Tatbestandsmerkmale, die Unbefugtheit und die Beharrlichkeit, zu suchen sein. In der Rechtsprechung wurde Beharrlichkeit jedoch teilweise schon relativ schnell angenommen. So wurden bereits zwei Telefonanrufe in fünfmonatigem Abstand als ausreichend angesehen. Nach der Gesetzesbegründung genügen fünf Handlungen.

Meine Damen und Herren, wir wollen als FDP einen wirksamen Stalking-Paragrafen, der sicherstellt, dass alle strafwürdigen Fälle auch tatsächlich von dieser Vorschrift erfasst sind. Zu einer passgenauen Änderung des § 238 StGB fehlen uns derzeit aber noch hinreichende rechtstatsächliche Erkenntnisse.

Die Komplexität der Problematik verbietet die Suche nach einfachen Lösungen. Grundsätzlich müssen insbesondere auch die möglichen negativen Auswirkungen durch Verweisung auf den Privatklageweg hinterfragt werden. Wie sieht hier die Praxis in NRW genau aus? Denn nach § 376 StPO wird die öffentliche Klage wegen der in § 374 StPO bezeichneten Straftaten von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. In einer beachtlichen Zahl der Fälle muss der Belästigte somit finanziell in Vorleistung treten.

An dieser Stelle möchte ich noch kurz ergänzen, dass es in Hessen Erkenntnisse gibt, dass mit einer gezielten Opferansprache durch die Gerichtshilfe erhebliche Verbesserungen bei den Einstellungszahlen erreicht werden konnten.

Auf die weiteren vertieften Diskussionen im Ausschuss freue ich mich und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Kern.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und im Livestream! Ja, natürlich ist bei dieser Problematik die Opfersicht sehr entscheidend. Es wurde mehrfach ausgeführt, wie belastend die Stalking-Situation für die Opfer, in der überwiegenden Zahl Frauen, ist. Da müssen wir ran, und wir können da gerne noch verbessern, wo es erforderlich ist.

Hier ist zu Recht erkannt worden, dass sich hier die Landtagsfraktion der CDU zum Vorreiter des Koalitionsvertrages aufschwingt und vielleicht etwas mehr Nachdruck hineinbringen möchte. Das ist grundsätzlich zu akzeptieren. Auch würde ich nicht wie Frau Kollegin Hanses grundsätzlich verurteilen, wenn man zu Copy & Paste greift. Hierfür haben wir Piraten durchaus Verständnis.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Wichtige an der Stelle ist: Es sollten die guten Ideen sein, die kopierwürdig sind. An der Stelle müssen wir in die Diskussion eintreten.

Der Knackpunkt an der in diesem Antrag vorgeschlagenen Änderung ist – übrigens auch schon vom Kollegen Wedel und von anderen angesprochen – die Änderung weg vom Erfolgsdelikt hin zum

reinen Eignungsdelikt. Da kommt die Frage auf: Nähern wir uns hier einem – ich formuliere es mal so – Gefühlsstrafrecht?

Um die Diskussion verfassungsrechtlich zu verankern: Es geht hier auch um das Bestimmtheitsgebot. Kann ein Mensch in der Bundesrepublik zukünftig noch sicher sein, frei von Strafverfolgung zu bleiben, wenn er eigentlich ein Verhalten an den Tag legt, dass normal oder teilweise sogar erwünscht ist? Um es auf die Spitze zu treiben, ist die Frage: Wäre es zukünftig möglich, dass man für drei Blumensträuße, fünf Grußkarten und zehn Telefonate auf der Anklagebank landet? Das ist etwas überspitzt die Frage, vor der wir stehen. Da wäre ich etwas zurückhaltend.

Ich kann auch den Minister verstehen, wenn er sich bei der Justizministerkonferenz enthält. Seine Argumentation, dass man erst einmal Zahlenmaterial braucht, halte ich für durchaus legitim und sachgerecht. Ich brauche das auch. Dieses Delikt gibt es im deutschen Strafrecht überhaupt erst seit 2007; und hier ist das Zahlenmaterial durchaus etwas dünn.

Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Fallzahlen sinken. Wir haben gerade gehört, dass die Zahl der Verurteilungen oder überhaupt die Zahl der zur Anklage gebrachten Taten im Verhältnis zu den erfassten Fällen sehr gering sind.

Von daher gibt es noch viel Beratungsbedarf, viel Diskussionsbedarf. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Wir werden der Überweisung natürlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kern. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem 27. November dieses Jahres ist der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ausgehandelt, veröffentlicht und für jedermann einsehbar. Dort heißt es wörtlich – ich zitiere –:

„Beim Stalking stehen vielen Strafanzeigen auffällig wenige Verurteilungen gegenüber. Im Interesse der Opfer werden wir daher die tatbestandlichen Hürden für eine Verurteilung senken.“

Zwei Wochen später, also nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags, stellt die CDU-Fraktion diesen Antrag, ein bundespolitisches Thema im nordrhein-westfälischen Landtag zu diskutieren. Das kann man machen, aber ich frage mich schon: Was wollen Sie mit diesem Antrag hier bezwecken?

Zwei Gründe könnte ich mir vorstellen.

Der erste Grund ist: Sie vertrauen Ihren eigenen Leuten in Berlin nicht, diesen Koalitionsvertrag umzusetzen. Da muss ich aber für Sie die Frau Bundeskanzlerin in Schutz nehmen. Ich gehe davon aus, die Frau Bundeskanzlerin wird sorgfältig darauf achten, dass der Koalitionsvertrag auch ordentlich abgearbeitet wird.

Der zweite Punkt ist, dass Sie möglicherweise darauf abstellen wollen: Warum sich denn der nordrhein-westfälische Justizminister auf einer der letzten Justizministerkonferenzen zu diesem Thema enthalten? Dazu kann ich Ihnen gerne noch etwas sagen. Wir haben uns aber, meine ich, auch im Rechtsausschuss schon einmal dazu ausgetauscht. Wir können das aber heute kurz machen und in der nächsten Ausschusssitzung gerne noch vertiefen.

Ich habe den Antrag der bayerischen Kollegin zur Kenntnis genommen, und ich habe daraufhin auch die nordrhein-westfälische staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis beteiligt. Dort hat sich tatsächlich noch kein einheitliches Bild dazu ergeben. Meine vier Vorredner haben zu diesem Thema sehr viel Vernünftiges gesagt. Ich denke, es ist vernünftig, die Sache sorgfältig zu untersuchen. Es sind auch erhebliche Bedenken gegen eine Veränderung in der von Bayern damals vorgeschlagenen Fassung vorgetragen worden. Meine vier Vorredner und Vorrednerinnen haben das vorhin sehr gut und sehr deutlich dargestellt.

Die bloße Umwandlung dieses § 238 des Strafgesetzbuches von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt bringt erhebliche Probleme mit sich, was die Bestimmtheit unseres § 238 anbelangt. Während in der jetzigen Regelung noch eine gewisse Reaktion beim Opfer erfolgen muss – die Hürden sind nicht mehr ganz so hoch seit der höchstrichterlichen Rechtsprechung; es reicht beispielsweise schon aus, wenn das Ausgehverhalten verändert wird, Vorhänge in einer Wohnung nachts oder tagsüber zugezogen werden –, wird die Umwandlung in ein bloßes Eignungsdelikt in der Praxis zahlreiche Probleme aufwerfen.

Ich habe im Augenblick Zweifel, ob das für die Opfer tatsächlich zu einer besseren Lösung führen wird. Denn jede Staatsanwaltschaft, jedes Gericht muss eine Prognoseentscheidung treffen, ab wann denn eine bestimmte Handlung tatsächlich geeignet ist, eine Beeinträchtigung auszulösen, ohne dass sie eine entsprechende Reaktion verursacht haben muss. Da mag der eine oder andere vielleicht robuster oder weniger empfindlich sein. Aber wie soll das Gericht das abstrakt feststellen?

Ich habe große Sorge – darüber müssen wir uns noch vertieft unterhalten –, ob wir das, wenn wir das ändern wollen, auch nach dem Bestimmtheitsgebot zutreffend und passend hinbekommen, insbesondere bezüglich der Frage der Konkurrenzsituation zu den anderen angesprochenen Delikten wie Nötigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, aber auch im

Hinblick die Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, die es auch tatsächlich gibt.

Ich bin ziemlich sicher, dass der neue Bundesjustizminister dem Deutschen Bundestag einen vernünftigen Vorschlag unterbreiten wird, was eine Modifizierung oder Änderung des § 238 des Strafgesetzbuches anbelangt. Die nordrhein-west

fälische Landesregierung wird sich nicht grundsätzlich gegen eine Änderung stellen, aber wir müssen die hier gerade zu Recht aufgeworfenen Fragen sorgfältig diskutieren, damit wir einen bestimmten, einen rechtssicheren § 238 haben, und zwar auch im Interesse der Opfer von Stalking, die es sicherlich zu schützen gilt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Schluss der Aussprache.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/4578 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation; die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

10 Anhörung von Edward Snowden im Europäi

schen Parlament genau verfolgen und auswerten – Landesregierung muss Konsequenzen zum Schutz der Menschen in NordrheinWestfalen ziehen!

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4593

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der Piraten dem Kollegen Kern das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebenen Zuschauer hier im Saal und liebe Zuschauer zu Hause am Livestream! Wir behandeln heute wieder Snowden und seine Enthüllungen über den Angriff der Geheimdienste auf die Demokratien weltweit. Warum reden wir darüber? – Weil es weiterhin erforderlich ist und weil es sonst niemand in NRW tut.

Wir haben die Berichte des Whistleblowers Edward Snowden seit Juni thematisiert und Anträge zum

US-Überwachungsprogramm Prism, zu Tempora, zur Verhinderung von Wirtschaftsspionage und zum Schutz von Whistleblowern eingereicht.

Immer wieder wurde behauptet, man müsse erst einmal prüfen, die Tatsachen würden noch nicht ausreichen. Bitte nehmen Sie endlich zur Kenntnis, was Fakt ist: Snowdens Enthüllungen sind konsistent und wurden nie substantiiert angezweifelt und erst recht nicht wiederlegt – von niemandem.

(Beifall von den PIRATEN)

Quizfrage: Warum sollten die USA diesen Mann auch sonst mit solcher Konsequenz verfolgen? Wir halten die Veröffentlichungen von Snowden für valide. Die Wahrnehmung bei den anderen Parteien scheint durchaus unterschiedlich zu sein, je nach Örtlichkeit lustigerweise. Zum Beispiel die Grünen: Dort wo sie in der Opposition sind, bringen die Grünen ähnliche Anträge wie wir ein, und schwingen die rhetorische Keule. In Berlin stellten die Bundestagsgrünen in ihrem Antrag vom September fest, dass – Zitat – der Tatbestand des Angriffs auf die Werteordnung des Grundgesetzes als auch europäische Grundrechtsverbürgungen erfüllt ist. – Sieh an!