Der 1. Januar ist nicht von ungefähr gewählt. Sie wissen, an diesem Tag ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit mit den Ländern Rumänien und Bulgarien hergestellt.
Außerdem wird mit einem Fördervolumen von bis zu 750.000 € der Einsatz von Integrationslotsen sowie deren Qualifizierung und Koordinierung in den Kommunen unterstützt. Diese Lotsen sollen einerseits die Neuzugewanderten informieren und begleiten, andererseits zwischen ihnen und den kommunalen Behörden sowie sozialen Einrichtungen kulturell und sprachlich vermitteln.
Die vom Land geförderten und von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege getragenen Integrationsagenturen bieten in 35 Städten zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten an, die sich an Zugewanderte insbesondere aus Südosteuropa richten und deren Probleme aufgreifen.
Besonders in den Städten, in denen sich aufgrund der Armutszuwanderung ein hohes Konfliktpotenzial aufgebaut hat, werden die örtlichen Polizeikräfte durch Bereitschaftspolizei massiv unterstützt, um Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu ahnden, aber auch um Zugewanderte vor Übergriffen zu schützen.
Zur Bekämpfung der steigenden Zahl von Eigentumsdelikten, zu denen zunehmend mobile und bundesweit agierende Banden auch aus Südosteuropa als Täter ermittelt werden, wurde von der Polizei das Konzept „motiv“, „Mobile Täter im Visier“ aufgestellt und in der Polizeipraxis umgesetzt.
Kommunen durch das in den Landtag eingebrachte Wohnungsaufsichtsgesetz ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie zukünftig gegen unseriöse Machenschaften von Vermietern einschreiten können. Insbesondere kann eingeschritten werden, wenn Wohnraum überbelegt oder heruntergekommen und für die Wohnnutzung nicht mehr geeignet ist. In einem vom Land geförderten Modellprojekt in Dortmund werden Zugewanderte aus Südosteuropa unterstützt, damit sie in Wohnraum außerhalb ausbeuterischer Strukturen unterkommen können.
Zur Integration der zugewanderten Kinder in den Schulbetrieb werden die von der Zuwanderung stark betroffenen Kommunen gezielt unterstützt. Aus den 3.000 Integrationsstellen, die im Land für die Schulen bereitstehen, erhalten die Städte Düsseldorf, Duisburg, Köln, Gelsenkirchen, Dortmund und Hamm einen hohen Anteil. Um den zugewanderten Kindern im vor- und außerschulischen Bereich die notwendige Unterstützung für ihre Integration zu bieten, wurden und werden seitens des Kinder- und Jugendministeriums Mittel in erheblicher Höhe für Projekte der Kommunen zur Verfügung gestellt.
Gesundheitsmaßnahmen der Kommunen, die sich an die Zugewanderten richten – insbesondere Impfmaßnahmen und Sprechstunden für unversorgte Kinder sowie Schwangere – wurden durch das Gesundheitsministerium bereits in 2013 gefördert. Die Förderung wird in 2014 fortgesetzt.
NRW hat eine Initiative, an der sich auch die Europäische Union beteiligt, angestoßen, um die Nutzung noch vorhandener erheblicher ESF-Mittel für Bulgarien und Rumänien auszuschöpfen. In Workshops mit in der ESF-Förderung erfahrenen deutschen Stellen und Vertretern aus Bulgarien und Rumänien soll Fachwissen für Förderprojekte zur Armutsbekämpfung ausgetauscht werden. Der gezielte Einsatz von ESF-Mitteln in diesen Ländern kann mittelfristig Armutsmigration vermeiden.
Die Landesregierung hat sich zur Unterstützung der Kommunen gegenüber dem Bund im Bundesrat und in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für eine Anerkennung der Armutszuwanderung aus Südosteuropa als gesamtgesellschaftliche Aufgabe eingesetzt und ein finanzielles Engagement der Bundesregierung gefordert.
Meine Damen und Herren, auch ich teile die Besorgnis über die Auswirkungen der uneinheitlichen Rechtsprechung der Landessozialgerichte. Ob EUBürgerinnen und -Bürger, die sich in Deutschland lediglich zur Arbeitssuche aufhalten, Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben, ist rechtlich umstritten.
Das Bundessozialgericht hat am 12. Dezember im Rahmen einer Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof Fragen zum Gleichbehandlungsgebot für EU-Bürger bei nationalen Fürsorgeleistun
gen unabhängig vom Aufenthaltsgrund vorgelegt. Dies zeigt, dass auch das Bundessozialgericht selbst die bestehenden europarechtlichen Bedenken der geltenden nationalen Regelung gegenüber nicht ausräumen konnte. Eine endgültige Klärung dieser Frage ist aber dringend notwendig, um den Kommunen in NRW Rechtssicherheit zu geben. Im Interesse unserer Kommunen hoffe ich, dass der Europäische Gerichtshof schnell zu einer Entscheidung in der Sache kommt.
Die Landesregierung nimmt die Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort sehr ernst und hat die notwendigen Schritte auf Landesebene eingeleitet, um die Situation in den Kommunen maßgeblich zu verbessern.
Da die EU-Ost-Erweiterung und die soziale Situation in den Herkunftsländern ursächlich für die Armutsmigration sind, sehe ich auch den Bund und die Europäische Union in der Verantwortung. Es gilt ebenso, die teils miserablen Lebensbedingungen in den Herkunftsländern mit Hilfe des schon angesprochenen Europäischen Sozialfonds zu verbessern als auch die von der Zuwanderung betroffenen Kommunen bei uns nicht mit Problemen aus der Armutsmigration allein zu lassen. Ohne Unterstützung auch durch den Bund und durch die Europäische Union wird eine zufriedenstellende und tragfähige Lösung nicht erreicht werden können.
Es gibt seitens der neuen Bundesregierung auch positive Signale. Ich darf Ihnen einen Auszug aus dem aktuellen Koalitionsvertrag, der zwischenzeitlich auch gilt, mitgeben:
„Die Armutswanderung führt in einzelnen großstädtisch geprägten Kommunen zu erheblichen sozialen Problemlagen bei der Integration, Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung.
Wir erkennen die Belastung der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben an. Besonders von Armutsmigration betroffene Kommunen sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderprogramme des Bundes, zum Beispiel das Programm „Soziale Stadt“, stärker als bisher zu nutzen.“
Ich denke, mit dieser Passage hat man sich den Realitäten in vielen Städten unseres Landes genähert. Ich hoffe, dass wir seitens der Bundesregierung in den nächsten Monaten hier Hilfestellungen für unsere Kommunen zur Kenntnis nehmen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es sind noch Fragen offen. Die erste stellt Herr Kollege Stamp. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal Herr Minister Schneider, herzlichen Dank für Ihren Bericht.
Bitte? – Ich möchte das gerne hier mit der notwendigen Sachlichkeit vortragen, weil das ein sehr sensibles Thema ist.
Herr Minister, in Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Urteile des Landessozialgerichts, die arbeitsuchenden EU-Bürger mit sofortigem Zahlungsbeginn Arbeitslosengeld II zusprechen, während in anderen Bundesländern die Gerichte einen solchen Anspruch regelmäßig verneinen.
Erwartet die Landesregierung, dass bis zur Grundsatzentscheidung des EuGH und des Bundessozialgerichts, die Sie eben angesprochen haben, die Gerichte in NRW anders als in anderen Bundesländern regelmäßig einen ALG-II-Anspruch mit sofortigem Zahlungsbeginn bejahen und sich ein entsprechendes Verwaltungshandeln vor Ort herausbilden wird?
Kurz: Erwartet die Landesregierung, dass nur in NRW im Gegensatz zu allen übrigen Bundesländern ALG II an arbeitsuchende EU-Bürger ausgezahlt wird?
Ich denke, dass diese Fragestellung beantwortet wird, wenn der Europäische Gerichtshof Rechtssicherheit herbeigeführt hat. Dies ist bisher nicht der Fall.
Im Übrigen wird sich die Situation ab 01.01.2014 schlagartig verändern. Dann haben alle Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union einschließlich aus Rumänien und Bulgarien das volle Niederlassungsrecht in der Bundesrepublik. Sie erhalten dann, wenn sie eine entsprechende Zeit hier gearbeitet haben, alle Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II.
Das heißt, die Relevanz der beiden Urteile der Landessozialgerichte in Niedersachsen und NRW wird zurückgehen. Ich bedauere diese Unsicherheiten genauso wie Sie, Herr Dr. Stamp, und hoffe, dass wir sehr schnell hier Rechtssicherheit herstellen können.
Vielen Dank, Herr Minister. – Das Freizügigkeitsrecht geht nach EU-Recht davon aus, dass Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat grundsätzlich entweder erwerbstätig sind, also eigene Einkünfte erzielen, oder mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit suchen. Nicht erwerbstätige Unionsbürger müssen grundsätzlich über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen. Eine Freizügigkeit, die diesen Voraussetzungen nicht entspricht, ist nicht vorgesehen.
Ist es in Nordrhein-Westfalen gängige Praxis, dass EU-Bürger, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und für die somit kein Freizügigkeitsrecht besteht, in ihre Heimatländer zurückgeführt werden?
Derzeitig ist die rechtliche Situation so, dass sich EU-Bürger aus Ländern, mit denen nicht die Arbeitnehmerfreizügigkeit und in denen diese nicht gilt, hier nur als Selbstständige oder als Touristen niederlassen können.
Diese Situation wird sich, wie ich vorhin versucht habe, deutlich zu machen, am 1. Januar 2014 ändern. Wir haben sehr große Probleme, den Nachweis zu führen, dass sich Menschen hier niederlassen, um in die Sozialsysteme hineinzukommen.
Noch einmal: Im Moment ist eine Niederlassung nur möglich über die Selbstständigkeit in einem Gewerk, in einem Gewerbe. Dass hier auch Scheinselbstständigkeiten eine Rolle spielen, steht außer Frage. Wir können den Menschen nicht generell unterstellen, dass sie in unser Land kommen, um Sozialmissbrauch zu betreiben.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte noch eine Nachfrage an Minister Schneider richten, der sich auf § 5 Abs. 4 des Freizügigkeitsgesetzes der EU bezieht.
Wie häufig hat das Land Nordrhein-Westfalen eigentlich im vergangenen Jahr nach § 5 Abs. 4 des Freizügigkeitsgesetzes der EU innerhalb von fünf Jahren des dauerhaften Aufenthalts den Wegfall der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts festgestellt und Unionsbürger dementsprechend aufgefordert, das Land zu verlassen?
Herr Minister, ich komme aus Duisburg, und Sie haben gesagt, dass da die Polizei in besonderem Maße von den Einsatzhundertschaften unterstützt wird. Jetzt wissen wir, dass in Duisburg schon diese Sicherheitspartnerschaften mit Polizeikollegen aus Bulgarien und Rumänien eingeführt worden sind.
Wie sehen die Erfahrungen damit aus? Hat sich das jetzt schon gerade im Hinblick auf diese Eigentumsdelikte, auf diese Vermüllung usw. ausgewirkt? Über welche Erfahrungen verfügen Sie da?
Wir verfügen über erste Erfahrungen. Die Anwesenheit von Ordnungskräften aus Bulgarien und Rumänien in Duisburg und auch in Dortmund ist bisher nur einige Wochen nachzuvollziehen. Die Erfahrungen, die vorliegen, sind durchaus und durchweg positiv. Das beginnt bei der Sprache und setzt sich fort bei der Kenntnis über bestimmte Mentalitäten.
Es geht allerdings nicht nur – darauf möchte ich hinweisen – um Kriminalität, die von den Zugewanderten ausgeht. Es geht auch darum, diese Menschen vor bemerkenswerten Kriminalitätsaktivitäten gegen sie zu schützen.
Wenn in einer Dreizimmerwohnung 20 Personen für einen Mietpreis von 200 € pro Monat untergebracht sind, dann stellt sich die Frage: Wo ist denn nun eigentlich die Kriminalität? Wenn man Kindergeldanträge für ein Honorar von 300 € ausfüllen lässt, dann stellt sich die Frage: Wer ist hier kriminell? Auch diejenigen, die hier im Moment illegal lohnabhängig arbeiten, besonders über den Arbeitsstrich, müssen natürlich auch Kunden haben.
Die Kriminalität in Duisburg und in anderen Städten sollte also nicht nur den Zugewanderten zugeordnet werden. Wir haben es hier mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem zu tun.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, im vergangenen Schuljahr wurde bekannt, dass einer großen Anzahl neu zugewanderter Kinder und Jugendlichen zeitweise keine schulischen Angebote gemacht werden konnten. Die Landesregierung hatte Maßnahmen ergriffen, um eine Beschulung dieser Kinder zu ermöglichen.
Im Schulausschuss wurde versichert, dass zu Schuljahresbeginn alle Kinder und Jugendlichen beschult werden konnten. Doch seitens der Ministerin wurde gesagt, es wäre möglich, dass es unterjährig zu Problemen kommen könnte.